EU Fluggastrechte / Annullierung

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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.883
36
MRS
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Letzte Woche den EU Compensation Claim (400 EUR, da groesser 1.500 km und spaeter als 3 Std. am Zielort, Fristsetzung 2 1/2 Wochen) an SN als operating carrier geschickt. Heute Antwort von SN erhalten (sinngemaeß) : „Danke, tut uns leid, aber rede mit LH, ist deren Ticket (220) und deren Problem“.

Die Aussage mit dem Ticketstock ist grundsätzlich falsch. Maßgeblich ist das ausführende Luftfahrtunternehmen. Interessanter dürfte allerdings sein, wer den Flug ausführt. Bei SN steht manchmal FlyBe, manchmal SN...
 
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Andreas

Aktives Mitglied
26.08.2010
249
17
MAD
Danke,
bin davon ausgegangen, wollte nur sichergehen.

Allerdings richtig, das Leg HAJ-BRU (SN2638) war FlyBe.
Das Leg BRU-MAD (SN3731) waere SN-Metall gewesen.

Viele Gruesse,
Andreas
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Na, dann flybe. Jedenfalls, sofern flybe auch erkennbar den Flug durchzuführen hatte, spricht: op by

Aber vor Eskalation bedenken, dass international zuständig zweifelsfrei nur Exeter und Madrid sind.

Bei einem unkundigen Richter könnte man auch in Hannover Glück haben (wobei sich das Amtsgericht Hannover und "Glück haben" eigentlich ausschließen).

Meiner Meinung nach sollte sich auch eine internationale Zuständigkeit über den Aussteller LH begründen können. Das ist aber kompliziert, argumentativ aufwändig und alles andere als rechtlich abschließend geklärt.
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
Das musst du unterscheiden. Anspruch auf Unterkunft, Verpflegung etc. nach der EU-VO 261/2004 besteht unabhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung. Das ist ausgekaut.

Zu bedenken gebe ich: Es besteht ja auch ein Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Um 24 Stunden verschieben lassen muss man sich daher nur, wenn es tatsächlich keine Alternative gibt. Lässt sich der Flug aber auch anders bewältigen - durch das gebuchte Unternehmen, aber einer alternativen Verbindung (z.B. mit Umsteigen) oder durch eine andere Fluggesellschaft -, gibt es wenig Gründe, sich vertrösten zu lassen.

Ob du nun auf eigene Kosten ein Hotel buchst oder einen Ersatzflug, läuft rechtlich aufs Selbe hinaus. In jedem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten.

Was verpasste Termine angeht, ist die Airline da auch schnell in der Haftung, wenn tatsächlich erst 24 Stunden später geflogen wird und man einen konkreten Schaden beziffern und beweisen kann. Allerdings wird man dir im Streitfall sicher die Frage stellen, warum du nicht selbst einen Flug gebucht hast, um den Schaden in Grenzen zu halten. Bei entsprechend früher Info über die Verlegung hast du ja Zeit genug zu reagieren. Und sei es, die Termine ebenfalls zu verlegen.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du es wie folgt machst:

Airline auffordern, dich ersatzweise zu befördern mit angemessen kurzer Frist. Androhen, alternativ selbst zu buchen.
Dann Ersatzflug buchen.
Kosten erstattet verlangen, notfalls halt klagen.
So, etwa 2 Monate später bitte ich nochmal um Eure Erfahrungen.
Nachdem A.nnullieren B.eliebigst meine Aufforderung zu Umbuchung auf andere Airlines mehrfach abgelehnt hatte, saß ich schließlich einen Tag später als gebucht in einer Maschine der "Original"-Airline. Natürlich musste ich mir für die Extranacht ein Hotel besorgen (von der Airline kam kein Angebot) und Transportkosten fielen auch an, da ich die schon organisierte Anreise zum Airport nicht mehr wahrnehmen konnte.
Direkt nach der Rückkehr hatte ich dann alle Belege an die Airline geschickt.
Erste Reaktion: Nix da! Ich wiederholte meine Forderung und betonte meine Entschlossenheit.

Kommt nun Ende letzter Woche ein Gutschein über den kompletten (!!!) von mir geforderten Betrag. Ich will aber nicht an diese Airline gebunden sein, sondern möchte meine Auslagen in echtem Geld zurück.
Wenn ich nun den Klageweg einschlage - gibt es Erfahrungen, dass ein Richter (aus Zeitdruck oder sonstigen Gründen) sagt "Nun übertreiben Sie mal nicht; die Airline hat Ihnen doch ein faires Angebot gemacht!", was wohl dazu führen würde, daß ich auch noch die Prozesskosten bezahlen müsste?
Es wird ja hier immer behauptet "Gutschein? Das ist ja schon die halbe Miete; ist ja schon wie eine Anerkennung der Forderung".
Aber ist das wirklich fast ein "Selbstläufer"? Gibt es nicht evtl. auch gegenteilige Erfahrungen?

-----

Ach so, damit Ihr nicht zurückblättern müsst: Deutsche Airline; innereuropäischer Flug.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Aber ist das wirklich fast ein "Selbstläufer"? Gibt es nicht evtl. auch gegenteilige Erfahrungen?

Klingt nach sicherer Sache. Gutschein, selbst wenn er vermutlich "aus Kulanz" ergangen ist, läuft ja faktisch auf ein Schuldeingeständnis hinaus.

Dass jemand auf die Idee käme, die Airline hätte deinen Anspruch durch den Gutschein erfüllt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Allerdings müsstest du den Gutschein natürlich Zug um Zug gegen den Schadensersatz herausgeben, da du ansonsten ja bereichert wärst.

Aber erst mal Glückwunsch zum Teilerfolg!
 
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derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.258
62
Frage zur Umsteigeverbindung

Hallo,

brauche mal euren Rat.

Eine Bekannte ist Asien-Frankfurt (SQ) und Frankfurt-MUC (LH) geflogen.
Flüge auf einem Ticket als Return Ticket gebucht.

Abflug SQ ist in SIN 5 Stunden verspätet abgeflogen, der Weiterflug wurde verpasst, Umbuchung auf die letzte LH Machine 22Uhr.
Ankunft in MUC jedoch nur 3:58 Stunden :sick: später, da SQ wohl richtig Rueckenwind hatte.

Fragen:


Fragen bzgl. Flugverspätungkompensation, kann die Dame von SQ nun 600 Euro einfordern, da der Abflug 5 Stunden verspätet war?
Zählt die Verspätung beim Abflug (5 Stunden) oder die Verspätung im ganzen in München von 3:58 ?
Oder muss die Dame anhand der Inlandsverspätung von der LH 250 Euro einfordern, da mehr als 3 Stunden Verspätung?

An wen geht die Kompensationsanfrage, an SQ? oder LH?
Ist es wie beim Gepaeck der letzte Carrier? von der Logik wuerde ich da ja sagen, da die LH nicht verspaetet war, dass SQ dafuer haftbar ist.

Ist SQ ueberhaupt als auslaendischer Carrier an die 261/2004 Verbindung gebunden?

Vielleicht kann jemand Feedback geben?

Merci!

dp
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Nach einer Entschädigung fragen würde ich in dem Fall aber dennoch und wenn es in Form von Meilen ist.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Nach einer Entschädigung fragen würde ich in dem Fall aber dennoch und wenn es in Form von Meilen ist.


Klar, die obligatorische Bettelmail, mach ich auch immer :D
Meilen wird es aber nur für Krisflyer geben und inwiefern die dann was nutzen, zumal es dort keine Familienkonten gibt,
lassen wir mal dahingestellt
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.258
62
Bettelmail

Nach einer Entschädigung fragen würde ich in dem Fall aber dennoch und wenn es in Form von Meilen ist.

habe ihr nun gesagt, dass Sie an SQ mal eine mail schreiben soll, mit der bitte um upgrade voucher in die first.
familie ist fullfare business geflogen, da sollte doch ein wenig kulanz drin sein ;)

wobei bei SQ habe ich immer schlechte erfahrungen gemacht. gepaeck weg, SQ zahlt 25 euro, am ende dann 100 Euro etc.

(n)
 

Heisa

Neues Mitglied
15.08.2015
23
0
Hallo zusammen,

unser RF von Condor Punta Cana - Frankfurt wurde gecancelt.
Wir kamen in ein (sehr gutes) Hotel zur Übernachtung und konnten am nächsten Tag zurückfliegen mit der eingesetzten Titan Air.
Wir werden also die 600 Euro p.P. beantragen.

Bei der Titan Air gab es aber keine Premium Class.
Ohne diese hätte ich den Flug keinesfalls gebucht, da ich HWS + LWS Bandscheibenbeschwerden habe und daher sowohl verstellbare Nackenstütze als auch stark verstellbare Sitzlehne brauche in Kombi mit Fußstütze.
Dies hatte ich natürlich beides nicht und habe dadurch jetzt entsprechende Schmerzen.

Vermutlich bekomme ich von Condor den Differenzbetrag zwischen Economy und PremEco ausbezahlt - gibt es darüberhinaus noch etwas oder kann ich versuchen, ein "Goodwill" zu beantragen?
Was meint ihr - und wie sind eure Erfahrungen?

Vielen Dank!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Condor wird es wohl als "Goodwill" verstehen, sollten sie dir die 600 Euro pro Nase zahlen. Ansonsten hast du das ja zutreffend zusammengefasst. Sprich: Ausgleichszahlungen (sofern keine außergewöhnlichen Umstände) und entweder vertragsrechtlich Erstattung Differenz Aufpreis Premium Class oder über Art. 10 Abs. 2c EU-VO vorgehen. Sehe nicht, warum diese Norm hier nicht greifen sollte. Schätze mal, dass 75 Prozent der Flugscheinkosten interessanter sind als die reine Differenz, oder?

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.
 
Zuletzt bearbeitet:

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
"langfristige" Annullierung Iberia (Express)

Ich habe mal eine Frage zur Fluggastrechte-Verordnung, dazu muss ich leider etwas ausholen.

Im Oktober 2015 habe ich über die Iberia-Homepage folgende Flüge für unseren Sommerurlaub auf Gran Canaria gebucht (komplett in einer Buchung, für 3 Personen):
Hin:
29.7.16 STR-MAD 1910-2135 IB3665 (op by Iberia Express)
30.7.16 MAD-LPA 0845-1035 IB3826 (op by Iberia Express)
(also Overnight in MAD)
Rück:
7.8.16 LPA-MAD 1110-1500 IB3827 (op by Iberia Express)
7.8.16 MAD-STR 1600-1830 IB3664 (op by Iberia Express)
Gesamtpreis war 272,47 € pro Person.

Am Do, 14.1.2016 kam dann von Iberia eine e-mail, dass die Legs STR-MAD und MAD-STR annulliert wurden, mit der Bitte, die Iberia Hotline anzurufen, damit mir "eine alternative Reise angeboten werden kann, die meinen Bedürfnissen am Besten entspricht." Kein Hinweis auf die Fluggastrechte-Verordnung!

Übers Wochenende mal die Alternativen auf der Iberia-Homepage angeschaut, es gab als sinnvolle Alternative nur:
für den Hinflug: STR-DUS-MAD-LPA mit STR-DUS als AB-Codeshare.
für den Rückflug: wie gebucht, nur einen Tag später.
für beide Wege: op by Vueling via BCN.
Bis Di, 19.1.2016 den zusätzlichen Urlaubstag abgeklärt, dann die Iberia-Hotline angerufen.
Auf den von mir gewünschten Hinflug durfte er nicht umbuchen, da ein AB-Leg dabei war.
Auf den von mir gewünschten Rückflug konnte er nicht umbuchen, da keine drei Plätze mehr frei waren (ich habe es probiert, ging weder über die Iberia-Homepage noch über OTA durch, also war zumindest diese Aussage wohl korrekt).
Auf Flüge op by Vueling durfte er auch nicht umbuchen.
Ganz nebenbei wurde ich noch angepupt, dass ich ja selber schuld wäre, dass ich mich erst 5 Tage nach der e-mail melden würde, dann bräuchte ich mich nicht zu wundern, dass nichts mehr geht!
Finale Aussage: es gibt keine passenden Flüge, auf die er mich umbuchen kann und damit kann er mir nur eine Stornierung anbieten. Das habe ich zähneknirschend akzeptiert, zu diesem Zeitpunkt noch in Unkenntnis der der Regelung in der Fluggastrechte-Verordnung Art. 8 bei "langfristigen" Annullierungen, dass ich die Wahl haben darf/muss zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung. Erstattung erfolgt pünktlich am Tag nach der Stornierung aufs Kreditkartenkonto (wenigstens das).

Da die Alternativen ab STR nicht unter 500,- € pro Person zu buchen waren, habe ich stattdessen folgende Flüge bei Air Europa gebucht:
Hin:
29.7.16 FRA-MAD 1055-1340 UX1502
29.7.16 MAD-LPA 1505-1700 UX9161
(also auf dem Hinflug kein Overnight in MAD mehr)
Rück:
7.8.16 LPA-MAD 1800-2150 UX9165
8.8.16 MAD-FRA 0720-0955 UX1503
(dafür jetzt auf dem Rückflug Overnight in MAD)
Gesamtpreis ist 216,58 € pro Person, also erstmal 55,89 € gegenüber dem ursprünglichen Preis von 272,47 € pro Person gespart.
Das Hotel für das Overnight am 29.7. in MAD konnte ich kostenlos stornieren und für den 7.8. zum gleichen Preis buchen, der Punkt ist kostenneutral.
Dazu kommen jetzt
- Kosten für die Fahrt von Stuttgart (wir wohnen 5 km vom STR entfernt...) nach FRA (Bahn oder PKW), bei PKW noch Parkgebühren in FRA.
- Kosten für die Nacht am 29.7. entweder a) im "Flughafenhotel" Elba Vecindario oder b) für eine Extra-Nacht im gebuchten Urlaubshotel.
Von b) habe ich bis jetzt abgesehen, da wegen Mindestaufenthalt in dem Urlaubshotel nicht einfach eine Einzelnacht separat dazugebucht werden kann, sondern die ursprüngliche Buchung von 8 Nächte auf 9 Nächte (mit Umbuchungsgebühren) umgebucht werden müsste (Buchung erfolgte als Nur-Hotel über einen deutschen Pauschalreiseveranstalter).

In der Summe (für alle 3 Personen) aber selbst mit PKW und Parken immer noch deutlich günstiger als die Flugalternativen ab STR, also - alleine schon aus Eigennutz - nicht gegen evtl. Pflichten zur Schadensminderung verstossen.

Erst nachdem ich mich in den letzten Tagen wegen einer kurzfristigen Annullierung bei germanwings (250,00 € Forderung liegt schon in Köln) in die Fluggastrechte-Verordnung eingelesen habe, ist mir klargeworden, dass das Verhalten von Iberia gegen mindestens drei Punkte der Fluggastrechte-Verordnung verstößt:
- Art. 5 (2): Es wurden bei der Unterrichtung über die Anullierung keine Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung gemacht.
- Art. 8 (1): mir wurde nicht die Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung gelassen.
- Art. 14 (2): der Hinweis auf die Fluggastrechte-Verordnung wurde nicht ausgehändigt.

Dazu meine Fragen an die Foren-Juristen:
Was habe ich jetzt noch für Möglichlichkeiten?
Zumindest bei Art. 8 wird Iberia natürlich behaupten, dass ich die Wahl hatte und mich für Erstattung entschieden hatte, somit würde Aussage gegen Aussage stehen.
Wer ist überhaupt Ansprechpartner: Iberia Express als durchführende Airline oder Iberia?
Die Hotelumbuchung auf Gran Canaria gemäß Variante b) würde ich aus Kostengründen nur machen, wenn ich dies definitiv erstattet bekommen würde. Das Urlaubshotel ist allerdings AI, muss ich (wenn es denn je erstattet wird) in diesem Fall damit rechnen, dass nur ein Teil der Kosten für die Zusatznacht erstattet wird?

Kontaktaufnahme zu mir seitens Anwälten gerne auch mit PN mit Kontaktdaten.

Gruss,
Markus
 
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A

Anonym38428

Guest
Mit deinem Einverständnis zur Stornierung dürftest du weitergehende Ansprüche verwirkt haben, da der Beförderungsvertrag einvernehmlich aufgelöst wurde. IANAL.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Sehe es wie tosc, mit der Zustimmung zur Stornierung hast Du die Rechte aus der Verordnung für dich in Anspruch genommen.

Möglicherweise könnte ein etwaiger Anspruch außerhalb der EU-Verordnung bestehen. Dieser könnte dann mit Hilfe eines Fachanwaltes durchgesetzt werden. Allerdings sehe ich die Chance dafür bei kleiner 1 Prozent.
 
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Sweden

Aktives Mitglied
23.02.2010
227
3
Achtung, bitte um möglichst schnelle Hilfe!

Der Reihe nach:

Sitzen in MXP fest, eigentlich war Tam/Lan via Gru nach Scl geplant, aber eine knappe Stunde vor Abflug gab es die Info, dass der Kapitän erkrankt sei und im Krankenhaus ist. Wir sollten dann zwei Stunden später erneut eine Info über das weitere Vorgehen bekommen. (geplanter Abflug 20:20). Um 21:30 dann die Stornierung des Fluges mit Unterbringung im ibis. Jetzt ist geplant morgen um 11:00 abgeholt und 15 Uhr zu fliegen. Eines der Probleme ist, unsere Koffer befinden sich im Flugzeug und wir mussten mit unserem Handgepäck ins Hotel, dh nachdem wir heute schon den ganzen Tag unterwegs waren, sollen wir morgen die selbe Kleidung tragen, dazu dann nochmal 20 Stunden im Flugzeug..
Lange Rede, kurzer Sinn, es wäre sehr schön, wenn mir hier Hilfe zu Pflicht Leistungen ect der Fluglinie gegeben werden könnte, was muss die Airline bezahlen? Zahnbürsten wären zum Beispiel ganz hilfreich. Tut mir leid, dass ich die Hilfe grade nicht bemühen kann, bin per Handy online und grade sehr gestresst.
 
A

Anonym38428

Guest
Unter uns ... ne Zahnbürste und nen Schlüpper wird man im Zweifel auch noch auslegen können. Davon ab hat man sowas immer und ausnahmslos im Handgepäck - genau deshalb ;) Hilft dir nicht - aber musste gesagt werden. Alles das was nötig und unabdingbar ist, würde ich kaufen und tun und hinterher zur Erstattung einreichen. Hotel wurde ja offensichtlich gestellt, Frühstück wohl auch. Also kurzum - entspann dich, tu was nötig ist und alles andere kann man hinterher aussortieren.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
Klingt nach sicherer Sache. Gutschein, selbst wenn er vermutlich "aus Kulanz" ergangen ist, läuft ja faktisch auf ein Schuldeingeständnis hinaus.

Dass jemand auf die Idee käme, die Airline hätte deinen Anspruch durch den Gutschein erfüllt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Allerdings müsstest du den Gutschein natürlich Zug um Zug gegen den Schadensersatz herausgeben, da du ansonsten ja bereichert wärst.

Aber erst mal Glückwunsch zum Teilerfolg!
So, jetzt hat mich mein Sparringspartner überrascht!
Ich hatte geantwortet: Gutschein ist Schlecht sein, und nur cash ist fesch.
Nochmalige Frist gesetzt, nach deren Ablauf ich die Forderung "automatisch" weiterleiten würde.
Kommt jetzt eine Nachricht, mit der Aufforderung, mitzuteilen, wann ich am besten telefonisch zur "Klärung meines Anliegens" erreichbar sei.
Nun bin ich ja eigentlich ein Befürworter eines Gespräches zur Vermeidung von Eskalation.
Aber nachdem mir mehrfach eine Umbuchung kategorisch abgelehnt wurde, ich verspätet zurück kam, inzwischen mehrere Fristen verstrichen sind, etc. muss ich mich doch jetzt nicht mehr belabern lassen, oder?

Kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass die für Hotelkosten und andere Erstattungen für insgeamt unter 200€ einen solchen Zeitaufwand betreiben.

Aber hat sonst jemand schon mal etwas ähnliches erlebt?