EU Fluggastrechte / Annullierung

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dreimal7

Reguläres Mitglied
03.11.2011
78
10
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Hallo Zusammen,
ich brauche mal bitte Eure Hilfe – Bei einem annullierten Flug von DUB nach MUC gibt es da immer nur maximal EUR 250,- Ausgleichszahlung (aufgrund der „geringen“ Entfernung) oder kann es auch bis zu EUR 600,- geben (aufgrund mehr als 24 h Verspätung). Sorry, ich verstehe die Grundlage hier nicht ganz …:eek:
777 - dreimal7
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Hallo Zusammen,
ich brauche mal bitte Eure Hilfe – Bei einem annullierten Flug von DUB nach MUC gibt es da immer nur maximal EUR 250,- Ausgleichszahlung (aufgrund der „geringen“ Entfernung) oder kann es auch bis zu EUR 600,- geben (aufgrund mehr als 24 h Verspätung). Sorry, ich verstehe die Grundlage hier nicht ganz …:eek:
777 - dreimal7

Es geht vorrangig um die Entfernung. Entfernung zwischen DUB und MUC sind 1385km. Nach EU261 Artikel 7 Absatz 1 besteht ein Ausgleichsanspruch in Höhe von "250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger".
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Mit "Verantwortungsbereichen" hat das nichts zu tun, denn es geht ja nicht um einen Flugausfall, sondern um denied boarding.
Mit Verantwortungsbereich könnte es höchstens zu tun haben in Zusammenhang mit "außergewöhnliche Umstände". Aber da die Besetzung des Check-Ins bzw. die Verträge um ausreichend Personal hierfür bereitzuhalten schon im Verantwortungsbereich der Airline liegen, kann sie sich hier wohl nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Mit Verantwortungsbereich könnte es höchstens zu tun haben in Zusammenhang mit "außergewöhnliche Umstände". Aber da die Besetzung des Check-Ins bzw. die Verträge um ausreichend Personal hierfür bereitzuhalten schon im Verantwortungsbereich der Airline liegen, kann sie sich hier wohl nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen.


Ohne die entsprechenden Beiträge jetzt gelesen zu haben.

Wenn, wie pimpcoltd sagt, es nicht um eine Annullierung etc., sondern um Nichtbeförderung geht, dann gibt es den Tatbestand der außergwöhnlichen Umstände nicht. Der ist Annullierungen und Verspätungen vorbehalten. Wenn überhaupt gäbe es ein "vertretbares Interesse". Dafür kommen aber ausschließlich Umstände in Betracht, die einen Bezug zum Fluggast haben. Scheidet hier ja offenbar aus.
 
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dreimal7

Reguläres Mitglied
03.11.2011
78
10
Hallo Zusammen,
ich brauche mal bitte Eure Hilfe – Bei einem annullierten Flug von DUB nach MUC gibt es da immer nur maximal EUR 250,- Ausgleichszahlung (aufgrund der „geringen“ Entfernung) oder kann es auch bis zu EUR 600,- geben (aufgrund mehr als 24 h Verspätung). Sorry, ich verstehe die Grundlage hier nicht ganz …:eek:
777 - dreimal7

Ich verstehe garnicht, warum immer alle auf der guten, alten Lufthansa rumhauen .... Hier mal mein Schriftverkehr - positive Abwicklung innerhalb von weniger als 24 Stunden ....

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider wurde Flug LH2515 am 27.11. aufgrund technisches Defektes annulliert. Um meinen weiteren Flugplan einhalten zu können, wurde ich anstatt mit Übernachtung (daheim) in München direkt nach Frankfurt gebucht.
Da ich für den ursprünglichen Flug kein Gepäck bei mir hatte, musste ich kurzfristig das nötigste (Schlafanzug, Unterwäsche, Kultur-Artikel, T-Shirts zum Wechseln) kaufen.
Ich bitte sie daher höflichst, mir neben den EUR 250,- EU-Ausgleichszahlung auch die Kosten für die mir entstandenen Aufwendungen in Höhe von EUR 305,20 zu überweisen.
Bitte überweisen sie den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 555,25 auf mein Konto: XXXXXXXXX

Belege sind beigefügt. Für Rückfragen stehe ich unter der Telefonnummer XXXXXXXX zur Verfügung.

Wechselwäsche: EUR 91,00
Kulturartikel: EUR 15,20
Hotelübernachtung: EUR 109,00
Abendessen: EUR 24,95
Frühstück: EUR 4,50
Taxi vom Flughafen zum Hotel: EUR 30,00
Taxi vom Hotel zum Flughafen: EUR 30,60

Gesamt: EUR 305,25

Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass ich mir vorbehalte, rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dreimal7





Sehr geehrter Herr dreimal7,

vielen Dank für das nette Telefonat vom 9.Dezember.

Der Grund für die Annullierung des Fluges war ein technischer Defekt. Im vorliegenden Fall sehen wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen die Möglichkeit, den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 anzutreten.

Um das Anliegen jedoch einvernehmlich abzuschließen, haben wir uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entschlossen, den Betrag von 250 EUR zu zahlen.

Selbstverständlich erstatten wir auch die entstanden Unkosten in Höhe von 305,25 EUR.

Sehr geehrter Herr dreimal7, für Ihre künftigen Flüge wünschen wir Ihnen wieder einen angenehmen und reibungslosen Verlauf.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
Erst einmal Glückwunsch !
Sehr geehrter Herr dreimal7,
Im vorliegenden Fall sehen wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen die Möglichkeit, den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 anzutreten.

Um das Anliegen jedoch einvernehmlich abzuschließen, haben wir uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entschlossen, den Betrag von 250 EUR zu zahlen.
Süss !
 
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C

Caligula

Guest
Hi, bin etwas verwirrt und hoffe ihr könnt mir Klarheit verschaffen.

4 Pax - Verspätung von 3h05m FRA - DXB mit LH.

Habe daraufhin die Entschädigung eingefordert. 4*600€ + 68€ Verpflegung.


Hier Auszug der ersten Antwort

Ihren Wunsch, dafür eine Entschädigung zu erhalten, können wir zwar verstehen, aber nicht erfüllen: Der Grund für die Verzögerung Ihres Fluges war ein technischer Defekt am Treibwerk des eingeplanten Fluggerätes, der unmittelbar vor Abflug auftrat. Dieser Defekt kommt sehr selten vor und war für uns weder vorherzusehen, noch zu vermeiden. Obwohl wir den Schaden schnellstmöglich beheben konnten, war ein Flugzeugwechsel notwendig, sodass die Verspätung leider nicht zu verhindern war.......Die von Ihnen genannten Kosten in Höhe von 68 Euro erstatten wir Ihnen daher gern.



Meine Antwort darauf war relativ kurz - mehr oder weniger das technische Defekte keine hoehere Gewalt darstellen, die EU Richtlinien zitiert und mit rechtlichen Schritten "gedroht". Etwas enttäuscht (da Hauptreisende nach 19 Jahren Kunde und davon 10+ als SEN das die ERSTE Forderung nach Entschädigung trotz zahlreicher Delays und Streiks etc. ist) - aber höflich im Wortlaut.



Das habe ich dann heute bekommen:

....dass unsere initiale Entscheidung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat, tut uns leid. Ihre Verbundenheit mit Lufthansa ist uns bewusst und wichtig. Ihr neuerliches Schreiben haben wir zum Anlass genommen, unsere Einschätzung noch einmal zu prüfen.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir Ihnen pro Person 300 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Betrag von 600 Euro je Reisenden um die Hälfte kürzen können, da die Verspätung von .... unter 4 Stunden lag.

Stimmt das überhaupt? ...Flugstrecke liegt bei 4850km....die EU Richtlinie unterscheidet zwischen <1500-3500< mit jeweils 250/400/600€.
Wo kommt die Aussage mit der Kürzung um die Hälfte..unter 4 Stunden her?

Danke.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hi, bin etwas verwirrt und hoffe ihr könnt mir Klarheit verschaffen.

4 Pax - Verspätung von 3h05m FRA - DXB mit LH.

Habe daraufhin die Entschädigung eingefordert. 4*600€ + 68€ Verpflegung.


Hier Auszug der ersten Antwort

Ihren Wunsch, dafür eine Entschädigung zu erhalten, können wir zwar verstehen, aber nicht erfüllen: Der Grund für die Verzögerung Ihres Fluges war ein technischer Defekt am Treibwerk des eingeplanten Fluggerätes, der unmittelbar vor Abflug auftrat. Dieser Defekt kommt sehr selten vor und war für uns weder vorherzusehen, noch zu vermeiden. Obwohl wir den Schaden schnellstmöglich beheben konnten, war ein Flugzeugwechsel notwendig, sodass die Verspätung leider nicht zu verhindern war.......Die von Ihnen genannten Kosten in Höhe von 68 Euro erstatten wir Ihnen daher gern.



Meine Antwort darauf war relativ kurz - mehr oder weniger das technische Defekte keine hoehere Gewalt darstellen, die EU Richtlinien zitiert und mit rechtlichen Schritten "gedroht". Etwas enttäuscht (da Hauptreisende nach 19 Jahren Kunde und davon 10+ als SEN das die ERSTE Forderung nach Entschädigung trotz zahlreicher Delays und Streiks etc. ist) - aber höflich im Wortlaut.



Das habe ich dann heute bekommen:

....dass unsere initiale Entscheidung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat, tut uns leid. Ihre Verbundenheit mit Lufthansa ist uns bewusst und wichtig. Ihr neuerliches Schreiben haben wir zum Anlass genommen, unsere Einschätzung noch einmal zu prüfen.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir Ihnen pro Person 300 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Betrag von 600 Euro je Reisenden um die Hälfte kürzen können, da die Verspätung von .... unter 4 Stunden lag.

Stimmt das überhaupt? ...Flugstrecke liegt bei 4850km....die EU Richtlinie unterscheidet zwischen <1500-3500< mit jeweils 250/400/600€.
Wo kommt die Aussage mit der Kürzung um die Hälfte..unter 4 Stunden her?

Danke.


Ja. Das stimmt.

Ausgleichszahlungen sind bei Verspätungen ja nicht explizit geregelt, sondern Ergebnis richterlicher Rechtsfortbildung. Der EuGH hat in seiner Entscheidung aber klargestellt, dass Art. 7 EU-VO vollständig anzuwenden ist, also auch der zweite Absatz. Und nach dem können Fluggesellschaften unter bestimmten Umständen die Ausgleichszahlungen um 50 Prozent reduzieren. Faktisch hat das aber nur auf der Fernstrecke Auswirkung, nämlich die, dass zwischen drei und vier Stunden delay nur 300 Euro zu zahlen sind.

Alles korrekt also. Glückwunsch!
 
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Wirzweibeideberlin

Aktives Mitglied
18.04.2014
172
15
Berlin
eine kurze Frage an die Kenner der MAterie

LH-Flug von TXL nach MUC wegen techn. Defekt eine Minute vor Boarding gecancelt.
nächster Flug war voll, (Business hatte noch freie Plätze, Umbuchung trotz SEN von der Hotline nicht vorgenommen) Umbuchung auf übernächsten Flug erfolgreich - dieser hatte dann auch noch Verspätung, daß ich 2:52 nach ursprünglicher Ankunftszeit in MUC gelandet bin.

Wie ist die Rechtslage dazu?

Vielen Dank
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.954
3.174
FRA
Hier Auszug der ersten Antwort

Ihren Wunsch, dafür eine Entschädigung zu erhalten, können wir zwar verstehen, aber nicht erfüllen: Der Grund für die Verzögerung Ihres Fluges war ein technischer Defekt am Treibwerk des eingeplanten Fluggerätes, der unmittelbar vor Abflug auftrat. Dieser Defekt kommt sehr selten vor und war für uns weder vorherzusehen, noch zu vermeiden. Obwohl wir den Schaden schnellstmöglich beheben konnten, war ein Flugzeugwechsel notwendig, sodass die Verspätung leider nicht zu verhindern war.......
Wie lustig. Hab den identischen Wortlaut als Antwort auf meine Forderung bekommen. Und das als langjähriger HON.Da kommt man sich schon veräppelt vor. Verspätung war letztlich 5h.
Mir wars dann zu dumm und EUclaim hat dankend angenommen. Mal sehen was passiert. Wie man sieht lassen die sich auch nicht von Stammkunden beeindrucken.
 

euul

Erfahrenes Mitglied
07.07.2015
350
203
Interessant, uns hat LH in einem ähnlichen Fall 3*400 EUR anstandslos bezahlt (HON + SEN + Blue in Billigst-Eco).

Der Outbound Flug musste in MUC wegen Technical wieder zum Gate zurück, und am Ende waren es dann ca. 5h Verspätung, da verpasster Anschluss nach Hause (Bonus: auch noch verlorenes Gepäck). Auf Anfrage beim (normalen!) Kundenservice kam nach kurzer Zeit eine Antwort vom HON Service, dass die Kompensation ausbezahlt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Hallo,

die Einforderung der Ausgleichszahlungen für den am 22.12. augefallenen Flug 4U 2823 MXP-STR muss ich doch an Germanwings senden. Jetzt ist auf der aktuellen Homepage z.B. nur die Anschrift von Eurowings zu finden. Adressiere ich das Schreiben jetzt dorthin? Oder an "Germanwings" unter derselben Anschrift (Großenbaumer Weg, Düsseldorf)? Ich möchte ja schon verhindern, dass sich nur wegen eines kleinen Formfehlers die Sache verzögert.

Weihnachtliche Grüße,
Markus
 

AndreasJ08

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
927
1.471
STR
Hallo zusammen:

Bei einem gecancelten Flug, stellt in der Regel die Airline einem eine Hotelunterkunft zu Verfügung.

Wie sind Eure Erfahrungen:
Wird(Wurde) hier bei der Zimmerzuteilung die jeweilige gebuchte Klasse (F/C/Y) berücksichtigt.
Sprich: z.B Das C/F höherwertige Zimmer bekommen als Y.


Danke

@Mods: Bitte ggf verschieben. war mir nicht ganz sicher wo die Frage sonst am besten platzieren konnte. Danke
 
Zuletzt bearbeitet:

titanium

Aktives Mitglied
13.11.2011
132
0
NRW
Hallo zusammen;
Als betroffener des Fluges XG2341am20.12.2015,mit 6,5 std Verspätung,bezieht sich meine frage(für Entschädigungsansprüche)
auf die Entfernungskilometer.In meinem fall fra-hrg.
luftl:3318,27km
rout:4299km
Danke
 

advocatur

Neues Mitglied
17.05.2010
13
0
Wiesbaden
Eine qualitative Abstufung der Betreuungsleistungen je nach Beförderungsklasse des Pax ist in der Fluggastrechteverordnung nicht vorgesehen. bei den Betreuungsleistungen herrscht Ein-Klassen-Konfiguration!
 
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pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
LH. 24 Stunden verspätung ab HKG: Nikko Hotel Airport : you are First ? than you get better room ! Nach betreten des Zimmers die Ernüchterung, abgewohnte Kaschemme, Minnibar verschlossen, Fernseher mit 3 chinesischen Känälen die auch noch flimmerten. Ansonsten nur Müll !! also keine Klassenbevorzugung !
 
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marc_m

Aktives Mitglied
03.03.2010
102
0
gebucht war : NYC-MUC-WAW, alles Lufthansa

MUC-WAW hatte mehr als 3h Verspätung.

Welche Entschädigung steht mir dann zu ? 600 wegen Langstrecke (durchgebuchtes Ticket) oder nur 250 wegen Mittelstrecke?
 
A

Anonym38428

Guest
Es ist der Verspätung der gesamten Strecke bei der Prüfung einer Entschädigung zugrunde zu legen.