EU Fluggastrechte / Annullierung

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Diamond3

Neues Mitglied
29.09.2015
7
0
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Ich bedanke mich nochmals bei Dir, @umsteiger. Du hast es mir in den vorherigen Posts ja bereits erklärt, ich musste es mir nochmal mit nüchternem Kopf anschauen. :)
Am Besten Brief/Email nach Deutschland/Litauen in Deutsch/Englisch?
 

mosher2k

Erfahrenes Mitglied
01.11.2009
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Eigentlich traurig, dass die Airlines immer noch so konsequent lügen und versuchen, die (berechtigten) Forderungen abzulehnen. Leider werden wohl die meisten Kunden aufgeben, wenn sie so ein "offizielles" Dokument von der EU sehen, das der Airline "Recht" gibt (n)

Stimmt, die gleiche Erfahrung habe ich mit BA gemacht. Ohne Anwalt und Klageerhebung lief gar nichts, trotz bereits erfolgter vorhandener Urteile zum gleichen Sachverhalt. Die vorab erhaltenen Antworten auf die berechtigte Forderung sind wirklich ein Witz... ("kein außergewöhnlicher Umstand" blablabla).
Nach Klageerhebung lief es wie geschmiert - auch für die anderen Mitreisenden im Nachgang, die sich dann noch einmal, unter Verweis auf das neu ergangene Urteil, bei BA
gemeldet haben.

Es rechnet sich leider für die Fluggesellschaften, erst einmal zu blocken - und BA weiß schon, warum sie nicht am Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Kundenfreundlich wäre es eigentlich, das Verfahren umzukehren: bei Verspätung am Ankunftsort erfolgt automatisch die Entschädigung des Reisenden, es sei denn, die Fluggesellschaft kann bei unabhängiger Stelle einen außergewöhnlichen Grund nachweisen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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www.kanzlei-woicke.de
Ich bedanke mich nochmals bei Dir, @umsteiger. Du hast es mir in den vorherigen Posts ja bereits erklärt, ich musste es mir nochmal mit nüchternem Kopf anschauen. :)
Am Besten Brief/Email nach Deutschland/Litauen in Deutsch/Englisch?

Darauf kann ich dir nur antworten, dass wir unsere Schreiben (fast) immer auf Deutsch verfassen. Zum einen deswegen, weil die Gerichtssprache ebenfalls Deutsch ist, zum zum anderen ganz banal deswegen, weil wir nur so halbwegs sicher sein können, keinen Müll zu schreiben.

Ob sich aber bei dieser relativ exotischen Airline jemand mit fundierten deutschen Sprachkenntnissen im Service-Team befindet...? Mach´s halt nach Bauchgefühl. Brauchst ja keine Opern zu quatschen, reicht wenn du in drei Zeilen sagst, wer du bist, um was es geht und was du willst. Dann noch eine vernünftige Frist setzen, Bankverbindung nicht vergessen. Und ab.
 

Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.105
195
Wie sieht es eigentlich aus, wenn es >3 Monate vor Abflug einen Aircraft Change gab und sich daraus ein Downgrade ergibt. LH Buchungsklasse A, wurde nun in Z umgebucht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Also von First auf Business.

Worum genau geht es dir? Frage das, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass LH dir nicht von sich aus die Preisdifferenz oder aufgewendete Meilen erstattet. Und wenn du nun keinen Bock mehr auf den Flug hast, wirst du diesen sicher auch problemlos stornieren können. Was könnte man denn ansonsten noch fordern wollen...?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Vielleicht das leidige Berechnungsproblem bei mehreren Segmenten? Und bei der Umstellung der CAI-Strecken damals gab es missachtete Fluggastrechte am laufenden Band.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Mag sein. Die Berechnung bei Flugverbindungen, die nur teilweise von einem Downgrade betroffen sind, ist ja auch nicht immer ganz einfach.

Um Tims Frage beantworten zu können, müsste er aber dennoch etwas mehr dazu schreiben, was ihn gerade bewegt... ;)
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.716
46
CDG/MUC
Wirklich großartig :D

Erstmal abwarten und entspannen.

Um dir aber zumindest ein wenig zu helfen: Du bist auf der richtigen Spur. Etihad wird in einem Fall wie diesen eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug mit EY (AB/AZ) anstreben, eventuell auch mit einem zusätzlichen Umstieg in TXL, DUS, MUC, FCO. Die 600 Euro bekommst du dann nur, wenn sich die Ankunft am Zielort (in deinem Fall BKK) um insgesamt mehr als drei Stunden nach hinten verschiebt. Bei den vielen Verbindungen, die EY + Partner in Richtung AUH und weiter nach BKK anbietet, fallen alle anderen Möglichkeiten (Umbuchung auf einen anderen Carrier, ...) im Prinzip sowieso flach, weil vollkommen unrealistisch.

Übrigens: In die First Class wirst du aus der Eco mit einer Sicherheit von 100,01 Prozent nicht upgegradet. Es gibt zudem sicherlich auch so einige Status-Inhaber, die Priorität für ein Upgrade in die Business Class hätten. Dafür würden dann Gäste aus der Business Class in die First Class vorrücken.
 
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giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
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Erstaunlich, wieviel Zeit so manch einer hat, um frühmorgens in Internetforen zu surfen und auf Beiträge zu antworten, die ihn so gar nicht interessieren oder er für überflüssig hält (und das so kurz vor der Arbeit?). ;)

erstaunlich, woher du so weißt, zu welchen Zeiten andere Leute arbeiten :resp:
 
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MaGu1982

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
289
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Zug/CH
Hi zusammen,

nachdem mein Flug ZRH – NUE annulliert wurde habe ich meine Fluggastrechte bei LX geltend gemacht. Der Flug von NUE nach ZRH wurde bei Ankunft am Flughafen schon als annulliert angezeigt, mein Flug mit diesem Flieger aber noch pünktlich abfliegen sollte. Das machte mich natürlich stutzig.
Folgendes habe ich an Swiss geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider musste ich nach Verlassen der Sicherheitskontrolle feststellen, dass mein Flug LX1188 annulliert wurde (vorher stand nur "neues Gate" an). Urspr. Ankunftszeit war um 9:50 in Nürnberg. Aufgrund der Annullierung wurde ich auf den Flug LX1190 um 13:00 mit geplanter Ankunftszeit um 14:05 gebucht. Dadurch verzögert sich meine Ankunft am Endziel um mehr als 4 Stunden.

Auf Nachfrage am Transferschalter wurde mit mitgeteilt, dass alle früheren Umsteigeverbindungen (FRA/MUC) "komplett voll" sind und keine andere Möglichkeit besteht.

Ohne nachzufragen wurde mir auch mitgeteilt, dass es sich wohl um technische Probleme an dem Flugzeug handelt.

1. Ich mache hiermit meine Passagierrechte aufgrund der mit der Annullierung und Umbuchung einhergehenden Verspätung geltend (mehr als 2h bei bis zu 1500km = 250 €).
2. Bitte teilen Sie mir schriftlich (gerne per Email) den Grund für die Annulierung mit.

Ich freue mich schnellstmöglich von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüssen,
MaGu1982


Von LX kam folgende Antwort:

Grüezi Herr MaGu1982

Vielen Dank für Ihre E-Mail und die Zeit, die Sie sich genommen haben, uns Ihre Erlebnisse zu schildern.

Es tut mir leid, dass Ihr Flug LX1188 von Zürich nach Nürnberg aufgrund technischer Probleme an der Hydraulik des Flugzeugs annulliert werden musste. Ihre Verärgerung kann ich sehr gut nachvollziehen. SWISS unternimmt grösste Anstrengungen, um Verspätungen und Flugausfälle zu vermeiden. Leider sind jedoch nicht alle Probleme im Voraus zu erkennen, und trotz aufwendiger Wartungen und den neuesten verfügbaren Technologien können technische Störungen vorkommen. Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass SWISS höchsten Wert auf einen technisch einwandfreien Zustand der Flotte legt. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchte ich mich im Namen von SWISS aufrichtig entschuldigen.

Erlauben Sie mir, Ihnen zu erläutern, dass Flugannullierungen oder Flugverspätungen nicht in jedem Fall automatisch zu einer Entschädigungszahlung führen. Ist der Grund auf „aussergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen, worunter u.a. unerwartete Flugsicherheitsmängel wie etwa Hydraulikprobleme fallen, ist die Fluggesellschaft davon befreit. Sie werden sicherlich verstehen, wenn ich Ihnen versichere, dass die Flugsicherheit bei SWISS oberste Priorität geniesst. Aus den erläuterten Gründen kann ich Ihrer Forderung nach Kompensation gemäss EU Verordnung 261/2004 im vorliegenden Fall nicht nachkommen.

Ich würde mich freuen, wenn wir Sie trotz dieser unliebsamen Erfahrung auch weiterhin zu unseren treuen Vielfliegern zählen dürfen.

Freundliche Grüsse
LX


Ich dachte LX muss alles versuchen um einen Ersatzflieger zu beschaffen. Das haben sie nicht geltend gemacht. Für mich ist es zudem schwer vorstellbar, dass in ZRH keine verfügbare Maschine rumsteht, die ab dem Moment der Kenntnis von den Problemen genutzt werden könnte, zumal die Probleme ja mindestens eine Stunde vor Abflug in ZRH bekannt war.

1. Wie seht Ihr die Chancen für eine Erstattung?

2. Wie sind die Erfahrungen bei Euch mit LX bzgl Erstattungen bisher?

Bin dankbar für Euren Input.

Gruss,
MaGu1982


Hi zusammen,

kurzes Update in dieser Sache. Das wurde bereits vor längerem von mir an EUClaim abgegeben. Auf deren Schreiben wurde seitens der Airline (OS als operating carrier; nicht Swiss) nicht reagiert. Jetzt wird Klage eingereicht.

Wie sind Eure Erfahrungen mit OS ab Klageeinreichung? Kommen die dann in die Pötte, z. B. durch sofortiges Anerkenntnis, oder lassen Sie es zu einem Urteil kommen?

Gruss,
MaGu1982
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.716
46
CDG/MUC
Hier mal eine Erfahrung bezüglich der Fluggastrechte mit der Lufthansa, den meine Eltern gerade ausfechten. Folgender Fall:

"Am 24. September traten meine Frau und ich den Lufthansa-Flug LH 543 von Bogotá nach Frankfurt an. Der Abflug verzögerte sich dabei um insgesamt zwei Stunden und zehn Minuten. Der Grund für die Verzögerung war ein Flugzeugtausch in Frankfurt, der auf einen technischen Defekt zurückzuführen war. Es handelt sich entsprechend zweifelfrei um einen Grund, der nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ einzustufen ist. Der Ankunft der Maschine aus Bogotá in Frankfurt war 17:02 Uhr statt 15:05 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wurde allerdings bereits eine automatische Umbuchung auf einen späteren Weiterflug auf die Lufthansa-Maschine LH 120 von Frankfurt nach München durchgeführt. Die Plätze auf dem Flug LH 114 von Frankfurt nach München wurden dabei weitervergeben, obwohl wir diesen Flug noch erreicht hätten. Das Boarding wurde uns entsprechend verwehrt. Da auch die Flüge die LH 116 (geplante Ankunft in München 19:10 Uhr) und LH 118 (geplante Ankunft in München 20:10 Uhr) ausgebucht waren, mussten wir folglich drei Stunden am Frankfurter Flughafen warten. Das Boarding für Flug LH 120 begann im Folgenden zwar pünktlich, der Abflug verzögerte sich auf Grund einer ausgefallenen Klimaanlage, erneut kein Grund, der als „außergewöhnlicher Umstand“ einzustufen ist, allerdings um 23 Minuten. Auch die Ankunft in München erfolgte erst um 21:34 Uhr und damit 24 Minuten nach der eigentlichen Ankunft. Insgesamt erreichten wir unser Endziel München dadurch statt um 18:10 Uhr erst um 21:34 Uhr und damit drei Stunden und 24 Minuten später als geplant. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass wir schon grundsätzlich einen Flug mit größerer Umsteigezeit als vorgeschlagen gebucht hatten."

Nach drei Wochen Antwort auf das Entschädigungsschreiben per Anruf: Man ist nicht bereit irgendetwas zu bezahlen wegen "technischem Defekt". Nach einem Hinweis auf eine mögliche Klageerhebung, kam dann ein Rückruf mit dem Angebot eine pauschale Entschädigung von 300 Euro pro Person (Cash, kein Gutschein) zu bezahlen. Bleibt die entscheidende Frage: Annehmen oder weiterkämpfen? Finde den Fall nicht so glasklar wie andere und bin mir nicht so sicher, ob Flighright und Co das Ganze überhaupt annehmen würden. Ist eben auch fraglich, ob sich der Aufwand lohnt, um dann nochmal 300 Euro (1.200 Euro - 25 Prozent Provision) zu erhalten.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Vor allem sagt EU261 in Artikel 7 Absatz 2, dass die Ausgleichszahlung um 50% gekürzt werden darf, wenn bei einem Alternativflug und einer Strecke von mehr als 3500km die Ankunftszeit nicht später als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt. Insofern bietet dir LH das an, was dir möglicherweise zusteht, wenn der technische Defekt kein außergewöhnlicher Umstand war.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.716
46
CDG/MUC
Ist in diesem Fall kompliziert, weil eben einige neuere Urteile der VO EU261 widersprechen. Wie dem auch sei, die Sache ist geklärt.

Meine Eltern haben sich auf 800 Euro (400 Euro pro Person) geeignet. Spart jede Menge Zeit und Nerven und ist im Prinzip auch eine sehr faire Ausgleichszahlung für die nicht allzu krasse Verspätung. Der Hinflug war allerdings wegen dem Streik auch schon ins Wasser gefallen (~ 14 Stunden Verspätung). Allgemein keine glückliche Reise mit Lufthansa, aber am Ende sehr fair geklärt. Insgesamt ein ziemlich solides Handling seitens der Lufthansa, besonders im Vergleich zu anderen Airlines.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.388
771
MUC/EDMM
Jetzt durfte auch ich eine Nacht unfreiwillig ins Airport-Hotel. Das ganze bei einem simplen innereuropäischen Routing.
Gebucht wurde über die AB-Website VCE-TXL-MUC mit 35' connecting time in TXL (incl. Terminalwechsel C--> A). Alles unter AB-Flugnr.

Allerdings war das 1. Segment op by AZ (CodeShare). Die AZ-Maschine startete mit 10' delay. Aufgrund starken Gegenwinds verspätete sich die Landung insgesamt um 35'.
Damit war die AB-Maschine TXL-MUC weg.
Da es der letzte Flug nach MUC an diesem Tag überhaupt war, schickte mich AB ins nahegelegene HI.
Das AB für das Hotel +Taxi aufkommt, wurde mir bereits mitgeteilt.

Frage:
Wie schaut es aus mit:
- Verpflegungskosten
- Compensation?

Update:
Klage gegen AZ gewonnen. AZ hat nun gezahlt. Danke auch an "Umsteiger".
 

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.347
86
Hello zusammen.

Eine Frage: LH hat mir per Mail am 06.10. eine Entschädigungszahlung iHv 600 Euro zugesagt (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ;-)). Die Überweisung wurde angeblich direkt in die Wege geleitet ist aber Stand heute noch nicht eingetroffen. Hat jemand Erfahrung, wie lange die Gutschrift dauert?
Danke.
 

Vielflieger4711

Neues Mitglied
28.10.2015
1
0
Beides gibt's wohl nicht

Hallo,
Wir, insgesamt 4 Peronen, wollten am 05.07. mit Condor von Düsseldorf nach Gran Canaria fliegen.
Nachem der Flieger in Düsseldorf gelandet war, stellte man einen techn. Defekt an einem Triebwerk fest. Da dieser nicht in angemessener Zeit repariert werden konnte, wurde ein Ersatzflieger gesucht. Dieser wurde in einer Titan Air Maschine gefunden. Der Flug fand dann exakt 24 Stunden später statt.

Uns wurde sofort erklärt, dass wir Ansprüche auf Entschädigung haben und uns wurde auch eine Bescheinigung einer Flugunregelmäßigkeit ausgestellt.
Weiterhin wurde uns ein Gutschein im Wert von 400,-€ als Entschädigung übergeben. Diesen sollen wir binnen 30 Tagen registrieren lassen - Nachtigall ich hör dich tappsen....
Auf Anfrage sagte uns der freundliche Herr von Condor dieser Gutschein wäre zusätzlich zu der zu erwartenden Barentschädigung!?

Das so ein Gutschein weniger zu gebrauchen ist als eine Barentschädigung ist klar.

Hat schon jemand Erfahrung mit Gutscheinen von Condor und einer zusätzlichen Barentschädigung?

Hallo
Ich hatte denselben Flug gebucht allerdings von Las Palmas nach Düsseldorf. Mir hat man garnichts angeboten, inzwischen habe ich sogar gegen Condor klagen müssen.
Der Gutschein ist offenbar die Entschädigung nach der EU-Verordnung, aber nicht cash sondern eben einen Fluggutschein, ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr noch zusätzlich Geld bekommt. Schaut mal, was ihr da bei der Entgegennahme des Gutscheins unterschrieben habt, vor allem das Kleingedruckte, da wird wohl stehen, dass alle eure Ansprüche mit der Akzeptierung des Gutscheins abgegolten sind. Vielleicht geschieht dies aber auch erst durch das "Registrieren" des Gutscheins. Also wenn ihr lieber Geld haben wollt, würde ich das nicht machen. Möglicherweise zahlt Condor dann aber nicht und ihr müsst auch klagen,
Wie ist denn euer augenblicklicher Stand der Dinge?
LG
C.B.
 

minidiegi

Neues Mitglied
19.07.2015
3
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Ich hatte damals die Gutscheine abgelehnt und nach einem weiteren Brief einen in voller Höhe ausgestellten Verrechnungscheck erhalten.
 
A

Anonym52040

Guest
Flugverspätung mit Air Canada, Anschlussflug nach Frankfurt verpasst!!! wer kann helfen!!

Servus liebe Forum Experten!<br><br>Hatte so meine liebe NOT mit Air Canada, wer kennt sich rechtlich aus ob das was zu holen ist!<br>Vorab schon mal danke für die Antworten!<br><br>29.Okt. - Flug AC8151 von Edmonton - Calgary sheduled für 16:00Uhr:<br>Kurz vor dem Boarding wurde die Maschine als "Delayed" angezeigt, mit neuer Abflugzeit 18:25! Der Groundstaff hat alle Passagiere auf die AC8161 gebucht mit Abflugzeit 17:00Uhr!<br>AC8161: Boarding um 16:30! Wieder nur einige Minuten vor dem Boarding erscheint eine Delayed Abflugzeit auf 17:25! Der Flug dauert ca.45min! Darauf hin, mal den Groundstaff gefragt ob sich die Maschine nach Frankfurt AC844 mit Abflugzeit um 18:25 und Boarding um 17:45 überhaupt noch ausgehen kann. Der Groundstaff versicherte, es sei kein Problem! "Die Maschine wartet" (hmmm, das war vor 15Jahren vielleicht der Fall, aber lassen wir uns überraschen!) <br>Kurz noch beobachtet das die AC8161 um eine Person überbucht war, dafür wurden 400$ angeboten mit einem 2h verspäteten Abflug!<br>Es scheint als ob beide Maschinen nur halb gebucht waren, und Air Canada versucht hat eine Maschine voll zu bekommen!!!!<br>Also rein in die Maschine (Dash, sehr zuverlässiges Flugzeug), die Flugbegleiter nochmals gefragt ob sich das ausgeht! Die Flugbegleiter versicherten, das die Maschine wartet und wir (18 Personen) so schnell als möglich zu Gate 39 gehen sollten. Gate 39 war wirklich nur ca. 5min Fußweg weit weg. Also alle auf zu Gate 39, und natürlich war die Maschine weg! <br><br>Der Groundstaff hat uns dann folgendes erklärt. Beide Dash´s in Edmonton hatten technische Probleme! Und die Maschine nach Frankfurt hatte auch technische Probleme, daher wurde angenommen das sich der Abflug nach Frankfurt verzögert! Das Problem der Frankfurt Maschine hat sich "scheinbar" innerhalb von Minuten geklärt!<br><br>Hilft nichts Maschine weg, also was ist das Angebot!<br>Eine Hotelnacht mit Essen´s Voucher, (die Voucher decken nicht annähernd die Kosten für FR/MI/AB Essen ab, aber gut! Zuerst hatte der Groundstaff noch versichert wir werden umgebucht, und sollten "in Time" in Frankfurt ankommen, wieder hmmmm alle Trans-Atlantik Maschinen fliegen am Nachmittag oder frühen Abend, keine Ahnung wie "die" uns von Calgary aus wegfliegen wollen. Diese Aussage wurde recht schnell revidiert, und wir wurden informiert, das wir am nächsten auf die selbe Maschine nach Frankfurt gebucht! AC844 am 30.Okt. statt 29.Okt!<br><br>Beim Check-in am 30.Okt. wollte ich noch wissen ob ich die Maschine nach Innsbruck 12:30 bei Ankunftszeit 11:05 auch bekomme. Ich wurde informiert das Air Canada diese Maschine nicht buchen kann!!! Also in Frankfurt angekommen, durfte ich feststellen das Air Canada scheinbar "doch" etwas gebucht hatte, und zwar die Abend Maschine nach Innsbruck, also nochmals von 11:00 bis 21:00 Uhr am Flughafen herumsitzen. Lufthansa war dann doch flexibler, und hatte mir den Boarding Pass für FRA-INN um 12:25 ausgestellt! Also jetzt schnell zum Gate, auf zur Sicherheitskontrolle, hmmm jetzt aber, leider wurde der Flug gestrichen, also sie müssen nochmals zurück zu einem Ticket Schalter! Der Kollege am Ticketschalter sagt mir, er kann mich nur mehr auf die 21:00 Uhr Maschine nach Innsbruck buchen! Ich, sorry tut mir leid, zu spät, dann bitte umbuchen über München oder Wien, "Er" Moment werde mal was versuchen, 4min später, "Er" ich habe es geschafft sie auf die 16:40 Maschine nach Innsbruck zu buchen!<br><br>Also alles in Allem 28 Stunden Verspätung! <br><br>Jetzt also meine Frage:<br><br>Habe ich eine Möglichkeit auf "Compensation"<br><br>Das Ticket wurde mit allen Segmenten als Roundtrip in Österreich gebucht!!!<br><br>Es sind dann noch einige Kleinigkeiten passiert, aber auch die will hier jetzt verzichten!<br><br>Wäre schön wenn ihr mir da Tipps geben könntet.<br><br>vielen lieben Dank schon im vorhinein!<br>Gerhard.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Na ja, da ursächlich für den ganzen Ärger der verspätete Zubringerflug war, kannst du grundsätzlich deinen Vermögensschaden ersetzt verlangen. Also z.B. die Verpflegungskosten, soweit sie vom Voucher nicht gedeckt waren und zum Essen auch wirklich nur das Notwendige bestellt wurde.

Das war´s dann aber auch schon.