EU Fluggastrechte / Annullierung

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EC145T2

Aktives Mitglied
08.10.2013
153
0
GRZ
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Möchte auch mal um Rat fragen:

Original Routing wäre gewesen HAM-VIE-SZG mit OS (15:10-16:45 und 17:10-18:00). Wir sind ca. 40 min zu spät aus HAM raus weil der Ground Handler (AHS) wohl zu viele Mitarbeiter auf Urlaub geschickt hat und somit das Gepäckhandling ewig gedauert hat. Somit Anschluss in VIE nach SZG weg.
Die angebotene Alternative wäre dann um 22:45 in SZG angekommen, also 4:45 später. Ich wäre aus SZG allerdings nicht mehr weitergekommen und habe eine Nacht in VIE verbracht. Bin dann am nächsten Tag um 10:45 in SZG angekommen. Das sollte doch eigentlich nichts zur Sache tun weil die früheste Alternative auch deutlich später als die 2 Stunden angekommen wäre oder? Und wie sieht es aus wegen: Gepäckverladen dauert zu lange, das kann doch kein außergewöhnlicher Umstand sein oder? Ich habe mal einen Claim an OS geschickt aber auf der Hotline wurde mir gesagt, dass die Bearbeitung wegen der Vielzahl an Flugausfällen in der letzten Zeit bis zu 9 Wochen dauern kann. Any guess ob das durchgeht?
Danke schon mal !
 

magnolo

Neues Mitglied
06.08.2014
4
0
6h+ Verspätung

Hallo Zusammen, jetzt hat es auch mich das erste Mal erwischt. Ich bin mir nicht sicher, ob EU-Recht greift, aber ggf. hat ja der ein oder andere selbst Erfahrungen mit DELTA/KLM gemacht und kann daher auch helfen.

Reise wurde in HAM gestartet, ging nach SEA über AMS. Jetzt auf Rückflug selbe geplante Reiseroute nur zurück: SEA-AMS-HAM.
Geplanter Abflug SEA: 13:42 Uhr, neuer Abflug: 18:00 Uhr. Begründung: technischer Defekt, neues Teil musste aus anderer Stadt beschafft werden.
Gelplanter Weiterflug AMS: 10:45 Uhr (geplante Ankunft AMS: 8:35) - Weiterflug AMS wurde gezwungenermaßen umgebucht auf 15:45 Uhr Maschine.

Damit insgesamt etwas mehr als sechs Stunden Verpätung.

Da die Reise ja ursprünglich in HAM gestartet wurde, habe ich dann Anspruch auf EU-Entschädigung? Flug wurde ursprünglich bei KLM gebucht, DELTA ist aber ausführende Gesellschaft.
Oder kann ich zumindest für den Flug AMS-HAM etwas geltend machen? Da dieser dann von KLM ausgerichtet wurde und innerhalb der EU gestartet wurde. Es war ja letztlich nicht Fehler von KLM, dass ich den ursprünglichen Flug verpasst hatte.

Weitere Info: Flying Blue (Sky Team) Gold Status vorhanden

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
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mati.cramer

Aktives Mitglied
06.06.2012
121
11
Warum soll es nix geben?

Meines Erachtens bestehen durchaus Chancen, dass magnolo Recht auf eine Entschädigung hat.
In einem ähnlichen Fall hat der BGH gerade dem EuGH folgende Fragen vorgelegt:

1.Ist
Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Brüssel-I-Verordnung dahin auszulegen, dass
der Begriff "Ansprüche aus einem Vertrag" auch einen Anspruch auf
Ausgleichszahlung nach
Art. 7 der Fluggastrechteverordnung erfasst, der gegenüber einem
ausführenden Luftfahrtunternehmen verfolgt wird, welches nicht
Vertragspartner des betroffenen Fluggasts ist?


2.Soweit Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO Anwendung findet:

Ist
bei einer Personenbeförderung auf einer aus mehreren Flügen bestehenden
Flugverbindung ohne nennenswerten Aufenthalt auf den Umsteigeflughäfen
der Abflugort der
ersten Teilstrecke als Erfüllungsort gemäß Art. 5 Nr. 1 Buchst. b
zweiter Spiegelstrich Brüssel-I-VO anzusehen, auch wenn die
Flugverbindung von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt
worden ist und sich die Klage gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen
einer anderen Teilstrecke richtet, auf der es zu einer großen Verspätung
gekommen ist?


Quelle:
[url]http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=72022&pos=2&anz=150[/URL]

Recht haben und Recht natürlich zwei verschiedene Sachen und erst mal wird sich die Airline wohl Querstellen.

Da die Ausgleichsleistungen aber wohl erst nach 3 Jahren (§ 195 BGB ) verjähren (vergl. BGH Urteil vom 10.12.2009 – Xa ZR 61/09 und EuGH Urteil vom 22.11.2012, Rs. C-139/11) kannst Du mit der Forderung einer Entschädigung noch abwarten und Dich dann ggf. auf die erwartete (und hoffentlich Verbraucherfreundliche) Entscheidung des EuGH berufen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist eine andere Problematik.

Die örtliche Zuständigkeit ist gar nicht problematisch. Da böte sich das Amtsgericht Hamburg an. Erfüllungsort Rundflug.

Das Problem ist vielmehr, dass die EU-VO keine Anwendung findet, weil der Zubringerflug in die EU hinein führte, aber ausführendes Unternehmen keine EU-Airline war.

Auch aus dem Anschlussflug lässt sich kein Honig saugen. Ebenso nicht daraus, dass auf KLM-Ticket geflogen wurde.
 
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Anonym38428

Guest
Das ist eine andere Problematik.

Die örtliche Zuständigkeit ist gar nicht problematisch. Da böte sich das Amtsgericht Hamburg an. Erfüllungsort Rundflug.

Das Problem ist vielmehr, dass die EU-VO keine Anwendung findet, weil der Zubringerflug in die EU hinein führte, aber ausführendes Unternehmen keine EU-Airline war.

Auch aus dem Anschlussflug lässt sich kein Honig saugen. Ebenso nicht daraus, dass auf KLM-Ticket geflogen wurde.

Jetzt komm dem Experten doch bitte nicht mit Fakten! Das wird ja immer schöner hier!
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Jetzt komm dem Experten doch bitte nicht mit Fakten! Das wird ja immer schöner hier!

:)

Im Ernst, ist doch prima, wenn sich jemand Gedanken macht und auch recherchiert. Ich find´ das gut.

Edit: Die BGH-Vorlage finde ich spannend. In den meisten Fällen ist es ja so, dass Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht wird. Dann stellt sich die Frage der örtlichen Zuständigkeit meiner Meinung nach schon deswegen nicht, weil dann die Rundflug-Rechtsprechung greift. Aber wenn der EuGH mitspielt, wäre in vielen anderen Fällen dann auch risikolos zu klagen. Fände das nur konsequent. Zumal der Verbraucher ja bei praktisch allen Verträgen mit EU-Unternehmen am Wohnort klagen kann. Nur bei Luftbeförderungen nicht, weil man offenbar keinen Konflikt mit Warschau bzw. Montreal riskieren wollte. Aber gerade diese Übereinkommen spielen ja regelmäßig keine Rolle, wenn es um Ausgleichszahlungen etc. geht.

Fände es albern anzunehmen, wenn ich von Stuttgart über Paris nach Helsinki fliege, dass "Erfüllungsort" Paris sein könnte. Da kommen für mich in der Tat nur Stuttgart und Helsinki in Betracht.
 
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Rennois

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
1.060
1.061
37
Deutschland
meine.flugstatistik.de
Hallo Zusammen, jetzt hat es auch mich das erste Mal erwischt. Ich bin mir nicht sicher, ob EU-Recht greift, aber ggf. hat ja der ein oder andere selbst Erfahrungen mit DELTA/KLM gemacht und kann daher auch helfen.

Reise wurde in HAM gestartet, ging nach SEA über AMS. Jetzt auf Rückflug selbe geplante Reiseroute nur zurück: SEA-AMS-HAM.
Geplanter Abflug SEA: 13:42 Uhr, neuer Abflug: 18:00 Uhr. Begründung: technischer Defekt, neues Teil musste aus anderer Stadt beschafft werden.
Gelplanter Weiterflug AMS: 10:45 Uhr (geplante Ankunft AMS: 8:35) - Weiterflug AMS wurde gezwungenermaßen umgebucht auf 15:45 Uhr Maschine.

Damit insgesamt etwas mehr als sechs Stunden Verpätung.

Da die Reise ja ursprünglich in HAM gestartet wurde, habe ich dann Anspruch auf EU-Entschädigung? Flug wurde ursprünglich bei KLM gebucht, DELTA ist aber ausführende Gesellschaft.
Oder kann ich zumindest für den Flug AMS-HAM etwas geltend machen? Da dieser dann von KLM ausgerichtet wurde und innerhalb der EU gestartet wurde. Es war ja letztlich nicht Fehler von KLM, dass ich den ursprünglichen Flug verpasst hatte.

Weitere Info: Flying Blue (Sky Team) Gold Status vorhanden

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hi also ich vermute mal das du kaum Chancen hast. Außer der Flug SEA - AMS ist von KLM ausgeführt worden.

Denn soweit ich weis gilt EU Recht nur bei EU Airline oder Start in EU. Und das du in HAM gestartet bist bedeutet nichts den bis SEA war ja alles ok Nur wenn dann direkt zurück geflogen währest hättest vielleicht Chancen. Aber ich denke du warst ja paar tage dann nicht am Flughafen?

Aber ich denke wenn du Die Airline anschreibst bekommst wenigstens vielleicht einen Gutschein. Denn ich habe festgestellt das AF/Delta/KLM schnell Gutscheine rausgeben um ihre Kunden nicht zu vergraulen.
 
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philisco

Reguläres Mitglied
28.08.2015
54
0
Hannover
Hallo,

haben das gleiche "Thema" allerdings mit LH ab SEA.

Unsere Maschine hatte technischen Defekt in FRA. Dadurch musste aus FRA eine Ersatzmaschine losgeschickt werden, so dass wir am Ende 4 Stunden Verspätung hatten und diese auch mit nach FRA genommen haben. Dadurch haben wir unseren Anschlussflug nach HAJ verpasst und wurden umgebucht und kamen dann 3:30 später in HAJ an. Ausführende Airline komplett LH. Hier stellt an sich allerdings aktuell quer. Das ganze ist aktuell beim RA. Mal sehen was kommt.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ja, das greift für die Unterstützungsleistungen. Ansonsten gilt meines Erachtens, was der EuGH in den Sachen C-402/07 und C-432/07 entschieden hat. Und da heißt es unzweideutig:
Die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 sind dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen. Eine solche Verspätung führt allerdings dann nicht zu einem Ausgleichsanspruch zugunsten der Fluggäste, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, also auf Umstände, die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Na meinetwegen, ich sag ja es wird immer alberner, 3 Stunden ist praktisch nix und keine Airline macht das aus Spaß
Die Bestrebungen das auf über 6 Stunden oder mehr zu erhöhen finden meine vollste Zustimmung

Ist natürlich auch eine beeindruckende Logik, ab 3 Stunden bekommt man 600 Euro
aber eine kostenlose Cola erst ab 4 Stunden
Die ganze EU sollte man zum Teufel jagen
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Die ganze EU sollte man zum Teufel jagen
Finde ich nicht. Es gibt viele gute Verordnungen, die sich positiv auswirken. Man muss halt auch berücksichtigen, dass die Airlines bisher kein Management-System haben, dass ihnen ausrechnet, was jetzt die günstigste Alternative ist. Also ob es sinnvoller ist mit einigem finanziellem Aufwand eine Ersatzmaschine zu beschaffen oder eben die Entschädigungsleistung zu erbringen. Bisher geht man immer davon aus, dass es günstiger ist die paar Euro an die Kunden abzudrücken. Aber ich denke da hier die Quote derer, die ihre Ausgleichsansprüche geltend machen und auch bereit sind einen Anwalt zu mandatieren, immer weiter steigt, sollte man eben etwas genauer hinsehen.

Ist natürlich auch eine beeindruckende Logik, ab 3 Stunden bekommt man 600 Euro
aber eine kostenlose Cola erst ab 4 Stunden
Eine Anpassung und Verdeutlichung der Fluggastrechte finde ich allerdings ebenfalls angemessen. Manchmal ist es schon affig, wofür die Fluggesellschaften gerade stehen müssen.
 

buddes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
1.220
701
Allgäu
Frage zu GLA - DUS mit Germanswings vom 6.September
Flug 4U 9361
Touchdown in DUS ca 2:47 später als urpsrünglich geplant.
Stopp der Maschinene 2:52
Öffnen der Türe auf Vorfeld: 2:57 da keine Treppe dort war.
Ankunft / Ausstieg aus BUS: 3:02
Meint Ihr ich hab ne Chance?
Achja gebucht morgens um 8:30 am selben Tag, da dürfte Germanwings schon gewusst haben, das sie sich verspäten.

Bin gespannt was Ihr denkt?
Ich befürchte selber, da gibts nix.

Sascha
 

buddes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
1.220
701
Allgäu
jetzt wo ich das so lese, in der tat ein bisschen knapp, aber viel länger war es nicht. Der Bus ist ausnahmsweise mal nicht doof über das Vorfeld gehämmert und hat dann auch noch A90 gewählt und musste noch nicht mal drehen. :)
Es gibt wohl eine Rechtsprechung die sagt, das öffnen der "Türe" zählt quasi als gelandet. Was ich verstehe solange man am Finger steht.
Dazu habe ich keine Rechtsprechung gefunden.

Sascha
 
A

Anonym38428

Guest
Selbst BE hat zuletzt bei On-Block mit 2:59h und Betreten des Terminal nach 3:01h gezahlt (y) Wenn 4U das ablehnt einfach bei Flightright einreichen ...
 
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Mystery_7

Erfahrenes Mitglied
03.07.2011
3.544
761
Folgender Fall:

CGN-IST-DOH mit 26h Stopover in Istanbul. Die Maschine nach DOH ist gecanceled, greift da EU261?
Wenn wir nur in IST umgestiegen wären, wäre der Fall wohl deutlicher gewesen, da Abflug in der EU. Hat jemand Erfahrung mit dem Fall?