Ihr Flug AF1311 von Nürnberg nach Paris am 06. Juli 2015:
Air France ist sich der Tatsache bewusst, dass Verspätungen für ihre Kunden mit großen Unannehmlichkeiten verbunden sind und setzt alles daran, um die Pünktlichkeit ihrer Flüge sicherzustellen.
Wir bedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Laut meinen Aufzeichnungen, konnte der oben genannte Flug aufgrund von operationstechnischen Gründen leider nicht planmäßig durchgeführt werden und musste annulliert werden.
Gemäß den EU-Empfehlungen steht Fluggästen im Falle von Flugverspätungen von über drei Stunden eine Entschädigung zu, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen wurde, auf die wir keinen Einfluss hatten.
Ich habe Ihr Anliegen eingehend überprüft und alle Einzelheiten dieser spezifischen Verspätung in Betracht gezogen. Ich bestätige, dass die Umstände, die diese Verspätung verursacht haben, im Sinne der EU-Verordnung als außergewöhnlich gewertet werden. Folglich muss ich einen Antrag auf Ausgleichszahlungen leider ablehnen.
Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir gemäß unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen für indirekte Folgekosten nicht haften. Daher muss ich Ihren Antrag auf Rückerstattung Ihre Tour leider ablehnen.
Ich möchte Sie gerne bitten, sich bezüglich indirekter Folgekosten oder Verluste an Ihre Reiseversicherung zu wenden.
Was ich Ihnen anbieten kann:
Natürlich möchte ich nicht, dass Ihre Erfahrungen einen bleibenden Eindruck bezüglich unseres Unternehmens hinterlassen und habe mir erlaubt, Ihnen einen Reisegutschein im Wert von 100,00 Euro auszustellen, der Ihnen unten beigefügt ist. Bitte beachten Sie, dass die Gutscheine als kommerzielle Geste angeboten werden und Air France keine Barzahlung als Kulanzform durchführt.