EU Fluggastrechte / Annullierung

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.089
580
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Nach Studium dieses Forums verstehe ich den Status wie folgt:
1.) Der verfrühte Abflug ist eine Annullierung des Fluges.
2.) Bei Annullierung können wir den Flug stornieren.
3.) Wir erhalten die bereits gezahlten Buchungskosten zurück.
4.) Wegen der Annullierung steht uns eine Entschädigung zu
5.) Wegen der Entfernung Santorin-Köln (2182 km) innerhalb EU lautet der betrag 400 € pro Person

Du kannst eine Ersatzbefoerderung verlangen oder den Flug stornieren.
Falls Du Flug und Segeltoern als Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht hast, kannst Du Dich auch mit diesem in Verbindung setzen.
 

minidiegi

Neues Mitglied
19.07.2015
3
0
Hallo,
Wir, insgesamt 4 Peronen, wollten am 05.07. mit Condor von Düsseldorf nach Gran Canaria fliegen.
Nachem der Flieger in Düsseldorf gelandet war, stellte man einen techn. Defekt an einem Triebwerk fest. Da dieser nicht in angemessener Zeit repariert werden konnte, wurde ein Ersatzflieger gesucht. Dieser wurde in einer Titan Air Maschine gefunden. Der Flug fand dann exakt 24 Stunden später statt.

Uns wurde sofort erklärt, dass wir Ansprüche auf Entschädigung haben und uns wurde auch eine Bescheinigung einer Flugunregelmäßigkeit ausgestellt.
Weiterhin wurde uns ein Gutschein im Wert von 400,-€ als Entschädigung übergeben. Diesen sollen wir binnen 30 Tagen registrieren lassen - Nachtigall ich hör dich tappsen....
Auf Anfrage sagte uns der freundliche Herr von Condor dieser Gutschein wäre zusätzlich zu der zu erwartenden Barentschädigung!?

Das so ein Gutschein weniger zu gebrauchen ist als eine Barentschädigung ist klar.

Hat schon jemand Erfahrung mit Gutscheinen von Condor und einer zusätzlichen Barentschädigung?
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.423
195
Ich sitze gerade in BRU, nachdem mein SN-Flug, op. by flybe, wegen eines technicals annuliert wurde. Jetzt soll es mit 3h40min Verspätung losgehen. Wende ich mich wegen der 261er-Entschädigung an Brussels oder an flybe?

Aktualisierung: heute sind von SN tatsächlich 250 Euro auf meinem Konto eingegangen. Sie haben vorher auch gar nicht diskutiert, sondern sich nur recht lang Zeit gelassen.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.457
574
CGN
Folgender Sachverhalt:
denied boarding von AA auf Grund von Überbuchung. Umgebucht auf die nächste BA Maschine. Hier nicht mehr drauf gekommen, da der Ground Staff von BA am Transfer Desk in T5 hoffnungslos überlaufen war und somit nicht mehr rechtzeitig meine Bordkarte bekommen habe. Neuer Flug erst am nächsten Tag möglich.

Richte ich meine Ansprüche an AA oder BA ? Wenn AA, können die Ablehnen weil die Schuld BA getroffen hat ?
 

A340_600

Erfahrenes Mitglied
22.02.2012
1.480
2
HAM, SYD
Nun ist es ja so dass mir bei Flugstrecken unter 1.500km 250€ und bei Flugstrecken über 1.500km 400€ zustehen.

Beispiel:

Flugstrecke MAD-FRA-TXL, MAD-FRA verspätet sodass ich am nächsten Tag nach TXL bin. MAD-FRA sind nun knapp unter 1.500km, sowohl MAD-TXL Luftlinie als auch MAD-FRA-TXL liegen allerdings darüber. Was steht mir hier zu? Meines Verständnisses nach geht mein Ticket von MAD nach TXL, es sollten also 400 Euro sein.

Liege ich hier falsch?

Sorry falls das hier schon mehrfach beantwortet wurde, aber ich hatte keine Muße mir die 81 Seiten durchzulesen und Sufu sagt auch nix.
 

musty97

Erfahrenes Mitglied
25.04.2014
304
1
Insel im roten Meer
Nun ist es ja so dass mir bei Flugstrecken unter 1.500km 250€ und bei Flugstrecken über 1.500km 400€ zustehen.

Beispiel:

Flugstrecke MAD-FRA-TXL, MAD-FRA verspätet sodass ich am nächsten Tag nach TXL bin. MAD-FRA sind nun knapp unter 1.500km, sowohl MAD-TXL Luftlinie als auch MAD-FRA-TXL liegen allerdings darüber. Was steht mir hier zu? Meines Verständnisses nach geht mein Ticket von MAD nach TXL, es sollten also 400 Euro sein.

Liege ich hier falsch?

Sorry falls das hier schon mehrfach beantwortet wurde, aber ich hatte keine Muße mir die 81 Seiten durchzulesen und Sufu sagt auch nix.

Du liegst richtig.
 

Mystery_7

Erfahrenes Mitglied
03.07.2011
3.544
761
Du liegst richtig.

Da ich gerade ein ähnliches "Problem" habe, kannst du die genaue Einteilung noch mal erläutern? Auch wenn es meilentechnisch bei dem o.g. Beispiel kein Unterschied macht:
Zählt die komplette gebuchte Strecke, also einfach nur TXL-MAD, egal wie oft und wo man umsteigt.
Oder zählt jedes einzelne Segment? Also TXL-FRA-MAD ?
 

musty97

Erfahrenes Mitglied
25.04.2014
304
1
Insel im roten Meer
Da ich gerade ein ähnliches "Problem" habe, kannst du die genaue Einteilung noch mal erläutern? Auch wenn es meilentechnisch bei dem o.g. Beispiel kein Unterschied macht:
Zählt die komplette gebuchte Strecke, also einfach nur TXL-MAD, egal wie oft und wo man umsteigt.
Oder zählt jedes einzelne Segment? Also TXL-FRA-MAD ?

Ersteres, es zählt die Reise bis zum letzten Flughafen.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.457
574
CGN
AA ... aber seit wann lassen die ihre Top Tiers stehen!?

DAS habe ich mich und die supervisorin auch gefragt ! Und das war auch noch ein F Ticket !! Aber scheinbar eine reiche (scheich) Familie oder so wollte noch unbedingt in F an Bord. Ein anderer Gast saß schon im Sitz und wurde gegen 1.000 $ Voucher wieder raus gekauft. Nur damit die anderen rein können ... Aber das war bei mir erst der Anfang vom Ende ... Mehr dann in meinem Trip Report :)
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.089
580
gibts dazu auch irgendwelche quellen, wie man das rechnen sollte?

Beispiel wie oben MAD-FRA-TXL
1. Verspaetung auf MAD-FRA mit Verpassen des Anschlusses. Das Leg ist ursaechlich fuer die Verspaetung am gebuchten Zielort; also fuer die Gesamtstrecke MAD-TXL.
2. MAD-FRA puenktlich; FRA-TXL verspaetet. Das 2. Leg ist ursaechlich, also nur FRA-TXL.

Das ganze wird besonders interessant, wenn 2 Airlines die Legs durchfuehren.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Ich hatte eine interessante Diskussion um das Thema Annulierung bei der aber keiner der Diskussionsteilnehmer so recht eine Antwort kannte. Wie ist es, wenn am Morgen wegen schlechten Wetters die Maschinen einen Flughafen nicht oder nur mit Verspätung verlassen können und das Wetter am Nachmittag wieder gut ist. Dann bei Abflug am Nachmittag oder Abend gibt es grosse Verspätung oder gar eine Annulierung mit der Begründung "wegen schlechten Wetters"? Das schlechte Wetter fand ja am Morgen statt und nicht am Nachmittag.

Als fiktives Beispiel: Herr Maier möchte von Frankfurt nach Rimini fliegen um 22.00 Uhr. Erst war der Flug eine Stunde verspätet. Um 23.00 Uhr beim Boarding wurde ihm mitgeteilt, dass der Flug nun sogar storniert wurde, weil er nicht mehr rechtzeitig in Rimini ankommen könne wegen Nachtflugverbot ab 24 Uhr in Rimini. Als Herr Maier 250 Euro Entschädigung wollte sagte die Fluggesellschaft, die Entschädigung gebe es nicht, weil der Flug wegen "wegen schlechten Wetters" verspätet hätte in Frankfurt abfliegen müssen und schlussendlich gar nicht mehr landen hätte können in Rimini. Auf den Einwand von Herr Maier, es sei ja das Wetter ok und zahlreiche Maschinen würden fliegen antwortet die Fluggesellschaft, dass zwar jetzt das Wetter gut sei, aber bis um 12.00 Uhr schlechte Bedingungen herrschten. Darum sei "seine" Maschine seither mit Verspätung unterwegs.

Muss man sich die "Vorgeschichte" anrechnen lassen in so einem Fall oder hat man da Anrecht auf eine Entschädigung?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
139
Die Airline muss nachweisen, dass sie alles unternommen hat um die Verspätung abzuwenden. Dazu gehört auch, dass sie wenn nötig ein Ersatzflugzeug beschaffen muss. Unterlässt sie das, muss sie zahlen.
 

minidiegi

Neues Mitglied
19.07.2015
3
0
Hallo,
Wir, insgesamt 4 Peronen, wollten am 05.07. mit Condor von Düsseldorf nach Gran Canaria fliegen.
Nachem der Flieger in Düsseldorf gelandet war, stellte man einen techn. Defekt an einem Triebwerk fest. Da dieser nicht in angemessener Zeit repariert werden konnte, wurde ein Ersatzflieger gesucht. Dieser wurde in einer Titan Air Maschine gefunden. Der Flug fand dann exakt 24 Stunden später statt.

Uns wurde sofort erklärt, dass wir Ansprüche auf Entschädigung haben und uns wurde auch eine Bescheinigung einer Flugunregelmäßigkeit ausgestellt.
Weiterhin wurde uns ein Gutschein im Wert von 400,-€ als Entschädigung übergeben. Diesen sollen wir binnen 30 Tagen registrieren lassen - Nachtigall ich hör dich tappsen....
Auf Anfrage sagte uns der freundliche Herr von Condor dieser Gutschein wäre zusätzlich zu der zu erwartenden Barentschädigung!?

Das so ein Gutschein weniger zu gebrauchen ist als eine Barentschädigung ist klar.

Hat schon jemand Erfahrung mit Gutscheinen von Condor und einer zusätzlichen Barentschädigung?


Kann dazu keiner etwas sagen?
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.257
107
generell würde Euch eine Entschädigung in Höhe von EUR 400,00 pro Person zustehen, es sei denn Condor kann nachweisen, dass der technische Defekt untere höhere Gewalt fällt (Vogelschlag bei Landung etc.). Problematisch könnte die Annahme des Gutscheins sein. Damit kann Condor ggf. konstruieren, dass damit die Entschädigung abgegolten wurde und ihr das akzeptiert habt. Musstet ihr den Erhalt bestätigen ?
 

Rennois

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
1.060
1.061
37
Deutschland
meine.flugstatistik.de
Hallo kann mir jemand Helfen?

Mein Bruder war am 6.juli diesen Jahres auf dem AF 1311 gebucht. Von Nürnberg nach Paris.

Dieser Flug ist nicht durchgeführt worden. Am Flughafen wurde ihm gesagt es war ein Technischer grund. Somit wurde er auf eine andere Verbindung umgebucht. Und zwar auf einen Flug um 14.30 nach Amsterdam und dann gegen 18.00 dann weiter nach Paris.

Als er aus Paris dann 3 Tage später zurück kahm hat er an AF ein schreiben geschrieben mit bezug auf die EU Flugastrechte. Außerdem hatte er am selben Abend eine Tour gebucht die um 18uhr starten sollte. Dieses Geld war nun auch Futsch.

Heute kahm nun die antwort
Ihr Flug AF1311 von Nürnberg nach Paris am 06. Juli 2015:

Air France ist sich der Tatsache bewusst, dass Verspätungen für ihre Kunden mit großen Unannehmlichkeiten verbunden sind und setzt alles daran, um die Pünktlichkeit ihrer Flüge sicherzustellen.



Wir bedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Laut meinen Aufzeichnungen, konnte der oben genannte Flug aufgrund von operationstechnischen Gründen leider nicht planmäßig durchgeführt werden und musste annulliert werden.



Gemäß den EU-Empfehlungen steht Fluggästen im Falle von Flugverspätungen von über drei Stunden eine Entschädigung zu, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen wurde, auf die wir keinen Einfluss hatten.



Ich habe Ihr Anliegen eingehend überprüft und alle Einzelheiten dieser spezifischen Verspätung in Betracht gezogen. Ich bestätige, dass die Umstände, die diese Verspätung verursacht haben, im Sinne der EU-Verordnung als außergewöhnlich gewertet werden. Folglich muss ich einen Antrag auf Ausgleichszahlungen leider ablehnen.



Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir gemäß unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen für indirekte Folgekosten nicht haften. Daher muss ich Ihren Antrag auf Rückerstattung Ihre Tour leider ablehnen.



Ich möchte Sie gerne bitten, sich bezüglich indirekter Folgekosten oder Verluste an Ihre Reiseversicherung zu wenden.



Was ich Ihnen anbieten kann:

Natürlich möchte ich nicht, dass Ihre Erfahrungen einen bleibenden Eindruck bezüglich unseres Unternehmens hinterlassen und habe mir erlaubt, Ihnen einen Reisegutschein im Wert von 100,00 Euro auszustellen, der Ihnen unten beigefügt ist. Bitte beachten Sie, dass die Gutscheine als kommerzielle Geste angeboten werden und Air France keine Barzahlung als Kulanzform durchführt.

Was haltet ihr von der Antwort von AF? Denn am Flughafen hieß es Technisches Problem und nun hier operationstechnischen Gründen.
Weiß jemand was das sein kann?

Wie seht ihr die Chance da etwas mehr raus zu holen?

Würde mich Über antworten freuen. Leider hat mein Bruder keinen Status und auch leider Keine Rechtsschutz Versicherung um mit Anwalt drohen zu können.
 

Rennois

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
1.060
1.061
37
Deutschland
meine.flugstatistik.de
Dann halt EUClaim oder Flighright bemühen ...

Ja das ist auch was ich denke. Aber ich sagte ihm er soll AF nochmal anschreiben und die sollen mal erklären was operationstechnischen Gründe sind die dagegen sprechen. Denn wen ich es richtig sehe auf dem Flughafen in NUE ist, das Abends die AF aus CDG ankommt und dann Morgens um 06.30 wieder abfliegt. Somit eigentlich nichts gegen pünktliche Flüge spricht.

Oder Täusche ich mich da?
 
A

Anonym38428

Guest
Keine Ahnung. Von ursprünglich gebuchten Zeiten hast du nichts geschrieben.
 
A

Anonym38428

Guest
Dann wurde sicherlich auch keine Ersatzbeförderung auf anderen Airlines angeboten, sondern der für AF/KL bequemste Weg gewählt. Fraglich ist dann, weshalb die Maschine am Abend nicht nach NUE kam. Aber Technik oder OPS-Probleme ... $$$. Nochmal schreiben tut ja nicht weh, kostet nur Zeit. Aber bis zur Verjährung ists ja wohl eh noch was hin.
 
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