Entschädigung ist klar, dass sie unabhängig von den weiteren Maßnahmen erfolgt.
Was ist aber, wenn die Fluggesellschaft die nach EG Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ersatzbeförderung nicht stellt? Weiterer Anspruch möglich?
Dabei hatte die Maschine nach Paris Verspätung, ob da ein technical vorlag oder das Wetter Schuld war, ist nicht überliefert. Spielt aber eigentlich auch keine Rolle.
Da die Zivilgerichte sich bei der Wahl der Anspruchsgrundlage manchmal aber komplizierter anstellen als nötig, kann es aber durchaus Sinn machen, die Fluggesellschaft vorher in nachweisbarer Form entsprechend aufzufordern und Selbsthilfe anzudrohen.
Der Schaden ist dann explizit ZUSÄTZLICH zur Ausgleichszahlung zu regulieren, wenn auf diese denn ein Anspruch besteht. Manch Airline versucht hier über Art. 12 EU-VO eine Anrechnung.
Wie du meinst. Der geneigte Laie wird feststellen, dass dies sehr wohl eine Rolle spielt. Die Hauptrolle sozusagen.
Es ist also entscheidend, was vor ihren Flügen passierte? Ich dachte und hoffte, dass Flüge als unabhängige Ereignisse zählen. Fliegt also eine einzige Maschine ca. 4 Verbindungen am Tag und auf der ersten Verbindung kommt es zu einer Verspätung, dann hat das Einfluss auf alle weiteren Verbindungen an diesem Tag. Einen Anspruch auf Entschädigung hat man demnach nur, wenn die erste Verspätung nicht aufgrund höherer Gewalt zu Stande kam?
Es kommt darauf an. Deshalb muss man die Fakten kennen, bevor man etwas beurteilen kann. Daher ist eben nicht völlig irrelevant, was zuvor geschah. Es kommt darauf an ...
Hi,
dieses Jahr hab ich wohl das Glück gepachtet...
Rückflug LIS-FRA-SZG am 2.6.
um 5 in der früh kommt das SMS, dass LH1104 annulliert worden ist. Umbuchung auf LH1106 gute 3h später.
Weiß jemand, was mit LH1104 passiert ist? In Frankfurt hatte die Dame gemeint, dass "der Flieger wohl ausgefallen ist"
Das Mail mit der Bitte um Ausgleichszahlung hab ich auf jeden Fall mal logeschicht
LG
PP persönliches Pech - könntest ja 3h vorher da sein und nicht 30 min.
was ist lange Schlange? subjektiv und nicht definiert und vor allem keine höhere Gewalt... Ausnahme SiKo Streik... die sind aber gut anerkannt
Hi liebe Community,
folgendes hat sich bei mir Freitags/Samstags zugetragen:
Gebucht via Swiss LUG-ZRH-MUC am Freitag den 24.4. Flugnummern: LX2913 & LX3626
Nach Einstieg in Flug LX2913 (Spirit of Alpbach), gab der Kapitän bekannt, dass auf Grund eines Defekts einer Batterie der Flieger am Boden bleibt. Eine Ersatz-Dash wurde aus Genua/Genf (ich bin mir nicht mehr sicher) eingeflogen und brachte uns mit gut 2h Verspätung nach Zürich (Ankunft 22:00) - u.a. war mein Anschluss auch weg. Ich bekam von der Swiss einen Hotel- sowie Essensvoucher und wurde auf den zweiten Flug ZRH-MUC am 25.4. gebucht.
Meiner Meinung nach steht mir hier die Kompensation von 250€ zu (<1500km, >3h Verspätung), oder bin ich auf dem Holzweg?
Danke für eure Kommentare,
Best,
Economist
Hier Musterschreiben herunterladen und dadurch eine Frist setzen, die bei Verstreichen zum Verzug seitens der Fluggesellschaft führt. Mindestens als Einwurf Einschreiben versenden. Nach Verstreichen der Frist einen Rechtsanwalt beauftragen, falls notwendig.Liebe Community,
da ich seit nunmehr knapp 2 Monaten auf eine Antwort auf meine Anfrage warte (bisher 3 Mails), bin ich mir nicht sicher, wie ich weiter vorgehen soll/kann
(i) selber einen Anwalt suchen, der auf Reiserecht spezialisiert ist und ihm/ihr die Unterlagen übergeben
(ii) flightright o.ä. nutzen
(iii) noch zuwarten?
Danke und liebe Grüße
Germanwings fliegt nach Hanoi? Ab Rom?
In dem kurzen Zeitraum würde ich jetzt nicht mehr an rechtliche Fragen denken; da hilft jetzt zunächst mal nur noch schnelles handeln.
Sonst ist der U2 Flug auch noch weg und dein Wochenende ist versaut. Nimm die 90€ (150 ./. 60) und buch den U2-Flug, solange da noch Plätze frei sind. Da werden sicher noch mehr Leute auf die Idee kommen. Die rechtlichen Frage kannst du später klären.