EU Fluggastrechte / Annullierung

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rotojoma

Aktives Mitglied
30.03.2010
207
10
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Entschädigung ist klar, dass sie unabhängig von den weiteren Maßnahmen erfolgt.
Was ist aber, wenn die Fluggesellschaft die nach EG Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ersatzbeförderung nicht stellt? Weiterer Anspruch möglich?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Entschädigung ist klar, dass sie unabhängig von den weiteren Maßnahmen erfolgt.
Was ist aber, wenn die Fluggesellschaft die nach EG Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ersatzbeförderung nicht stellt? Weiterer Anspruch möglich?


Na klar.

Wenn ein Luftfahrtunternehmen es schuldhaft unterlässt, dir jeglich Ersatzbeförderung anzubieten oder jedenfalls eine, die den gesetzlichen Anforderungen standhält, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Da die Zivilgerichte sich bei der Wahl der Anspruchsgrundlage manchmal aber komplizierter anstellen als nötig, kann es aber durchaus Sinn machen, die Fluggesellschaft vorher in nachweisbarer Form entsprechend aufzufordern und Selbsthilfe anzudrohen.

Der Schaden ist dann explizit ZUSÄTZLICH zur Ausgleichszahlung zu regulieren, wenn auf diese denn ein Anspruch besteht. Manch Airline versucht hier über Art. 12 EU-VO eine Anrechnung.
 
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Basti519

Reguläres Mitglied
28.03.2015
46
1
Hallo Community,

meine Freundin ist letztes Jahr im Dezember von Paris über Reykjavik in die Staaten mit Iceland Air geflogen. Dabei hatte die Maschine nach Paris Verspätung, ob da ein technical vorlag oder das Wetter Schuld war, ist nicht überliefert. Spielt aber eigentlich auch keine Rolle. Auf jeden Fall verspätete sich der Abflug nach Reykjavik um einige Zeit und sie verpasste ihren Anschlussflug in die Staaten. Alternativen mit anderen Airlines gab es nicht und so musste sie über Nacht bleiben. Um Hotels usw. wurde sich gut gekümmert. Letztlich kam sie nun 24h später an einem anderen Zielort an. Gebucht war nach EWR, Airline hatte aber nur noch Kapazitäten nach JFK, was nicht ging wegen dem Anschlussflug auf einem anderen Ticket. Sie hat dann auf eigenen Wunsch die Orlando-Maschine genommen und konnte das andere Ticket (award) kostenfrei stornieren. Durch den Flug nach Orlando sind für sie keine weiteren Kosten angefallen.
Hat sie in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung? Von der Airline bekam sie direkt nichts, sie kümmerten sich um Hotel und Essen und die Sache war dann einen Tag später erledigt. Wir waren damals einfach nur noch froh, dass sie überhaupt noch nach Hause gekommen ist.
Danke euch!
 
A

Anonym38428

Guest
Dabei hatte die Maschine nach Paris Verspätung, ob da ein technical vorlag oder das Wetter Schuld war, ist nicht überliefert. Spielt aber eigentlich auch keine Rolle.

Wie du meinst. Der geneigte Laie wird feststellen, dass dies sehr wohl eine Rolle spielt. Die Hauptrolle sozusagen.
 
Moderiert:

murks86

Erfahrenes Mitglied
08.12.2013
338
0
FRA
Da die Zivilgerichte sich bei der Wahl der Anspruchsgrundlage manchmal aber komplizierter anstellen als nötig, kann es aber durchaus Sinn machen, die Fluggesellschaft vorher in nachweisbarer Form entsprechend aufzufordern und Selbsthilfe anzudrohen.

Der Schaden ist dann explizit ZUSÄTZLICH zur Ausgleichszahlung zu regulieren, wenn auf diese denn ein Anspruch besteht. Manch Airline versucht hier über Art. 12 EU-VO eine Anrechnung.

Wie macht man sowas denn in nachweisbarer Form, wenn man am Flughafen in einer langen Schlange steht und mal wieder angeblich keine anderen Routings verfügbar sind? Die realistischste Option ist wohl noch ein Zeuge, der die Antwort bestätigen könnte, oder?
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
PP persönliches Pech - könntest ja 3h vorher da sein und nicht 30 min.
was ist lange Schlange? subjektiv und nicht definiert und vor allem keine höhere Gewalt... Ausnahme SiKo Streik... die sind aber gut anerkannt
 

Basti519

Reguläres Mitglied
28.03.2015
46
1
Wie du meinst. Der geneigte Laie wird feststellen, dass dies sehr wohl eine Rolle spielt. Die Hauptrolle sozusagen.

Es ist also entscheidend, was vor ihren Flügen passierte? Ich dachte und hoffte, dass Flüge als unabhängige Ereignisse zählen. Fliegt also eine einzige Maschine ca. 4 Verbindungen am Tag und auf der ersten Verbindung kommt es zu einer Verspätung, dann hat das Einfluss auf alle weiteren Verbindungen an diesem Tag. Einen Anspruch auf Entschädigung hat man demnach nur, wenn die erste Verspätung nicht aufgrund höherer Gewalt zu Stande kam?
 
A

Anonym38428

Guest
Es ist also entscheidend, was vor ihren Flügen passierte? Ich dachte und hoffte, dass Flüge als unabhängige Ereignisse zählen. Fliegt also eine einzige Maschine ca. 4 Verbindungen am Tag und auf der ersten Verbindung kommt es zu einer Verspätung, dann hat das Einfluss auf alle weiteren Verbindungen an diesem Tag. Einen Anspruch auf Entschädigung hat man demnach nur, wenn die erste Verspätung nicht aufgrund höherer Gewalt zu Stande kam?

Es kommt darauf an. Deshalb muss man die Fakten kennen, bevor man etwas beurteilen kann. Daher ist eben nicht völlig irrelevant, was zuvor geschah. Es kommt darauf an ...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Wenn es vorher zu außergewöhnlichen Umständen kam und die Airline nachweisen kann, dass sie alles unternommen hat was sie konnte damit dein Flug pünktlich stattfinden dann sind sie in der Regel fein raus.
 

economist

Reguläres Mitglied
20.01.2014
43
0
Update zu meiner Flugannullierung:
Nach einem Gespräch mit einer Lufthansa Customer Mitarbeiterin wurde mir die €400 Kompensation zugesagt...
Auf eine Antwort der Swiss, mit der ich im April >3h Verspätung hatte, warte ich immer noch.

Hi,
dieses Jahr hab ich wohl das Glück gepachtet...
Rückflug LIS-FRA-SZG am 2.6.
um 5 in der früh kommt das SMS, dass LH1104 annulliert worden ist. Umbuchung auf LH1106 gute 3h später.
Weiß jemand, was mit LH1104 passiert ist? In Frankfurt hatte die Dame gemeint, dass "der Flieger wohl ausgefallen ist"
Das Mail mit der Bitte um Ausgleichszahlung hab ich auf jeden Fall mal logeschicht

LG
 

murks86

Erfahrenes Mitglied
08.12.2013
338
0
FRA
PP persönliches Pech - könntest ja 3h vorher da sein und nicht 30 min.
was ist lange Schlange? subjektiv und nicht definiert und vor allem keine höhere Gewalt... Ausnahme SiKo Streik... die sind aber gut anerkannt

Ich glaube Du hast mich da etwas falsch verstanden. Szenario: Flug fällt aus welchen Gründen auch immer aus. Die komplette Maschine läuft zu den Umbuchungsschaltern und da wird häufig dann behauptet, dass es angeblich keine Möglichkeit vor morgen gibt oder ähnliches. Das ist gerade wenn ein Passagier zu ein bis zwei zusätzlichen Umstiegen bereit ist, schlichtweg kaum zu glauben. Wie dokumentiere ich jetzt die Aussage des Schaltermitarbeiters, dass es angeblich keine Option vor morgen X Uhr gibt, damit ich mir im Anschluss eben selbst ein Ticket via Smartphone und irgendeiner Airlinehomepage organisiere und mir die Kosten dann eben später relativ sicher zurückhole? Mal ehrlich: Es soll kein Routing von der Westküste oder der Ostküste der USA nach Deutschland geben? In mehr als 95% der Fälle ist das nahezu sicher gelogen, insbesondere wenn der Passagier zu zusätzlichen Umstiegen bereit ist und nicht auf einen Direktflug besteht (Aschewolken oder großräumige Unwetter, die wirklich alles lahmlegen, mal ausgenommen).
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
anscheinend. ich habe verstanden, ohne den Zusammenhang lesend, man steht in der Schlange und kann den Flug nicht mehr erreichen...
 

economist

Reguläres Mitglied
20.01.2014
43
0
Liebe Community,

da ich seit nunmehr knapp 2 Monaten auf eine Antwort auf meine Anfrage warte (bisher 3 Mails), bin ich mir nicht sicher, wie ich weiter vorgehen soll/kann
(i) selber einen Anwalt suchen, der auf Reiserecht spezialisiert ist und ihm/ihr die Unterlagen übergeben
(ii) flightright o.ä. nutzen
(iii) noch zuwarten?

Danke und liebe Grüße

Hi liebe Community,
folgendes hat sich bei mir Freitags/Samstags zugetragen:
Gebucht via Swiss LUG-ZRH-MUC am Freitag den 24.4. Flugnummern: LX2913 & LX3626
Nach Einstieg in Flug LX2913 (Spirit of Alpbach), gab der Kapitän bekannt, dass auf Grund eines Defekts einer Batterie der Flieger am Boden bleibt. Eine Ersatz-Dash wurde aus Genua/Genf (ich bin mir nicht mehr sicher) eingeflogen und brachte uns mit gut 2h Verspätung nach Zürich (Ankunft 22:00) - u.a. war mein Anschluss auch weg. Ich bekam von der Swiss einen Hotel- sowie Essensvoucher und wurde auf den zweiten Flug ZRH-MUC am 25.4. gebucht.
Meiner Meinung nach steht mir hier die Kompensation von 250€ zu (<1500km, >3h Verspätung), oder bin ich auf dem Holzweg?

Danke für eure Kommentare,

Best,
Economist
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Liebe Community,

da ich seit nunmehr knapp 2 Monaten auf eine Antwort auf meine Anfrage warte (bisher 3 Mails), bin ich mir nicht sicher, wie ich weiter vorgehen soll/kann
(i) selber einen Anwalt suchen, der auf Reiserecht spezialisiert ist und ihm/ihr die Unterlagen übergeben
(ii) flightright o.ä. nutzen
(iii) noch zuwarten?

Danke und liebe Grüße
Hier Musterschreiben herunterladen und dadurch eine Frist setzen, die bei Verstreichen zum Verzug seitens der Fluggesellschaft führt. Mindestens als Einwurf Einschreiben versenden. Nach Verstreichen der Frist einen Rechtsanwalt beauftragen, falls notwendig.
 
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R

rog2

Guest
Hallo Leute,

Ich habe heute folgendes Problem festgestellt.

Hinflug
Fr, 03.07.2015 Flug von MUC nach FCO mit U2, 3 Personen

Rückflug:
So, 05.07.2015 16:50 Flug von FCO nach MUC mit VY, 1 Person
So, 05.07.2015 17:20 Flug von FCO nach HAN mit 4U, 2 Personen

Nun ist gestern eine Email von 4U gekommen, dass der Flug am 5.7 von FCO nach CIA verlegt worden. Flugzeiten bleiben ident.
Begründung:

"wegen einer Terminalsperrung ist der Flughafen Rom Fiumicino (FCO) derzeit nicht in vollem Umfang nutzbar. Aufgrund des eingeschränkten Flugbetriebs müssen einige unserer Flüge deshalb auf den Flughafen Rom Ciampino ausweichen, wovon auch Ihr Flug betroffen ist."

Heute habe ich nun meine Buchung bei VY online gecheckt (wohlemerkt bis jetzt noch keine Benachrichtigung). Man hat den Nachmittagsflug gecancelt und mich einfach auf den Flug am Sonntag morgen um 9:25 umgebucht. Damit ist das WE für mich ja praktisch gelaufen, da ich mich dann Sonntag 6:30 auf dem Weg zum Flughafen machen darf, während meine Freundin noch den ganzen Tag in Rom verbringen darf.

Der Flug hat damals ca 60€ gekostet. Bei U2 gibt es jetzt noch einen Flug am Sonntag Nachmittag nach MUC für ca. 150€.

Müsste mit VY den Aufpreis für eine Umbuchung jetzt bezahlen oder zumindest die Hotelübernachtung? Welche Rechte habe ich den?

Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus.

Ergänzung: Alle Flüge wurden direkt auf den Websiten der Airlines gebucht (mit gültiger mail adresse)
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
In dem kurzen Zeitraum würde ich jetzt nicht mehr an rechtliche Fragen denken; da hilft jetzt zunächst mal nur noch schnelles handeln.

Sonst ist der U2 Flug auch noch weg und dein Wochenende ist versaut. Nimm die 90€ (150 ./. 60) und buch den U2-Flug, solange da noch Plätze frei sind. Da werden sicher noch mehr Leute auf die Idee kommen. Die rechtlichen Frage kannst du später klären.
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Im Normallfall stehen dir 250 EUR plus ein Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt (der U2 flug fällt nicht darunter, weil vorher) oder Stornierung zu. Geh aber mal davon aus, dass du diese Ansprüche anwaltlich durchsetzen musst.

Aufgrund der Lage am FCO (Größerer Brand) fällt dies eventuell auch jetzt noch unter "Höhere Gewalt", weshalb die 250 EUR vielleicht wegfallen.

Die Chancen, dass du das vor deinem Flug alles geregelt bekommst, sind eher nicht so hoch. Ich würde aber dennoch ordentlich Druck bzgl. einer Umbuchung auf den U2 Flug machen. Der ab deinem Flug nächste Direktflug nach MUC ist mit LH um 18:55 und kostet 400 EUR. Dieser würde dir eigentlich zustehen. Mit dem U2 Flug kommen sie deutlich billiger bei weg. Wenn du damit leben kannst, sehe ich hier deine Chancen auf eine schnelle Klärung noch am Ehesten.
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
In dem kurzen Zeitraum würde ich jetzt nicht mehr an rechtliche Fragen denken; da hilft jetzt zunächst mal nur noch schnelles handeln.

Sonst ist der U2 Flug auch noch weg und dein Wochenende ist versaut. Nimm die 90€ (150 ./. 60) und buch den U2-Flug, solange da noch Plätze frei sind. Da werden sicher noch mehr Leute auf die Idee kommen. Die rechtlichen Frage kannst du später klären.

Das Problem ist, dass der U2 Flug nicht gem. 261/2004/EG erstattungspflichtig ist. Im Gegensatz zu anderen, teureren Flügen.
 
R

rog2

Guest
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe gerade die Hotline kontaktiert. Umbuchung auf eine andere Airline wäre nicht möglich, er könne mir nur Stornierung anbieten (oder Umbuchung auf anderen Vueling Flug). Angeblich wurden schon mehrere Emails zu mir gesendet (die letzte Heute Nacht). Er wollte aber gleich noch einmal eine heraus senden (und diesmal kam Sie wirklich an).

Ich habe, wie von euch empfohlen, jetzt per Kontaktformular noch mal eine Umbuchung auf den EZY4853 gefordert (Argumentation: Günstiger für die Airline, da ich ansonsten den LH Flug nehme).
Allerdings kam bereits eine Mail, dass Anfragen zur Zeit längere Bearbeitungszeiten haben.

Der Mitarbeiter am Telefon hat laut eigener Auskunft gar nicht die Möglichkeit, mich auf eine andere Airline umzubuchen.

Da ich bei Buchung des Easyjet Flugs die Gefahr droht, auf den Kosten komplett sitzen zu bleiben, werde ich diese Buchung nicht selbst durchführen.
Der Lufthansa Flug scheint auch schon ziemlich voll zu sein. Sollte ich den LH Flug selbst buchen und die Kosten dafür nach dem Flug Vueling in Rechung stellen. Sollte ich den Vueling Flug stornieren (wird mir Online angeboten)?

Sorry für die vielen "Anfängerfragen", aber bis jetzt hatte ich bei meinen Flügen noch nie solche Probleme.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Die Beantwortung dieser Frage hängt in erster Linie von deinem Naturell ab:

ENTWEDER: LH buchen, einen Zivilprozess mit (vermutlich) Gerichtsstand = Rom führen und vermutlich nach 2 Jahren siegreich das Geld zurück
ODER: jetzt 90€ in die Hand nehmen und den U2-Flug buchen.

PS: den LH-Flug gibt es auch schon für 220€, wenn man noch einen dummy-Rückflug dazu bucht. Habe aber keine Ahnung über evtl. negative rechtliche Konsequenzen, falls du dich so entscheidest.
 
R

rog2

Guest
Ok, danke für die Hilfe.
Ich habe jetzt den Vueling Flug storniert und den Lufthansa Flug für 400€ gebucht. Das war mir sicherer als den eventuellen Rückflug verfallen zu lassen.
Den Rest sollen die Gerichte regeln.
 
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Reaktionen: flospi