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Welche EUGH Vorgabe, wenn der Sachverhalt ein komplett anderer ist und Bus nicht mal erwähnt wird? Da geht es rein um die Türöffnung.Darauf würde ich mich nicht verlassen, denn wird sehr wahrscheinlich anders laufen und der Amtsrichter wird sich an die EuGH Vorgabe halten und den Anspruch ablehnen.
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Dann bist du wohl noch nicht 30 Min über den FRA gegondelt und hast noch 10 Min gewartet bis überhaupt der Bus kam.Ich bin kein Jurist und habe auch das Urteil nicht zur Hand, aber Bus vs. Gate hat für Gerichte bisher keinen Unterschied gemacht, da Busse oft schneller an einer zentralen Stelle im Terminal sind als laufende Passagiere bei manchen Gates.