EU Fluggastrechte / Annullierung

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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.822
28.472
MUC
Ich suche eine Einschaetzung zu einem EU261 Fall. Die Frage gab es bestimmt schon mal, konnte jetzt aber so nichts finden.

March 6th auf LH907 ging aus LHR 1h40m zu spaet raus. Anschluss LH148 verpasst.

Sind gem LH natürlich aussergewoehnlich Umstaende.

Inwiefern sind das laut LH außergewöhnlich Umstände? Im Normalfall präzisiert LH bei Ablehung von EU261-Forderungen, was konkret die außergewöhnlichen Umstände waren.

Einige Fluege von BA und TAP gingen ebenfalls spaet raus.

Solange der Großteil der Maschinen in LHR pünktlich raus gingen, sind außergewöhnliche Umstände außerhalb des Einflussbereiches der Airline schonmal deutlich unwahrscheinlicher.

Jetzt hatte die Maschine aber in zwei vorausgehenden Fluegen, aus FRA kommend schon ueber 1h Verspaetung aufgebaut.

Hat jemand einen Tipp, wie ich herausfinden kann was am March 6th in LHT los war?
Wie werden außergewoehnliche Umstaende behandelt wenn der Flug bereits Verspaetung aufgebaut hat?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten.

In den meisten Fällen sind die Behauptungen der Airline, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handeln würde, eh gelogen und werden spätestens vor Gericht entlarvt / entkräftet.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.425
3.495
Und ob Gerichte nur wegen der Qualität der Sitze hier zustimmen, halte ich doch für sehr fragwürdig.
Zumal die Qualität der Sitze 7h vorher auch nicht anders ist.

Der Qualität der Sitze hat man mit der EW Buchung zugestimmt. - Selber schuld, wenn man so lange Strecken mit dem Saftladen fliegt.