EU Fluggastrechte / Annullierung

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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
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Quatsch ist es nicht, die Fluggesellschaft muss sich schon kümmern...
Du hast schon recht, wenigstens halten sie sich an die Vorschriften, aber die Voucher sind halt ein Witz. Selbst in Brüssel kann man mit 14 Euro am Flughafen nicht wirklich satt werden und in US ist es nicht günstiger. Im Motel 6 in New Jersey habe ich vor 10 Jahren mal geschlafen - no thank you. Jetzt kann man sicher sagen "falls nicht reicht, dann einreichen", aber ich habe mal es am Flughafen beobachtet: niemand mit Voucher kam unter 14 Euro und die Rechnung wurde weggeworfen, d.h. die Leute wissen es auch einfach nicht. Ich weiß das auch nur, weil ich hier in diesem Forum bin und hier zum Teil so tolle Leute sind, die einem wirklich helfen!
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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Ich bin auch mal in EWR in einem Hotel untergekommen, mit einem 14€ Voucher. Im Hotel konnte man sich eine Pizza bestellen - rate mal, was die gekostet hat.
 
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reifel

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30.08.2010
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Danke euch! Bin in EWR gelandet nach 7 Stunden Verspätung. Man hat mir ein Hotel Voucher + Essen in die Hand gedrückt, aber das war vollkommender Quatsch. Habe dann das Westin in New Jersey City gebucht, natürlich mit Über hin und am Abend schön Tacos gegessen. Abfkug morgen erst wieder um 14 Uhr, also geht bestimmt in Manhatten nochmal frühstücken ;)
Normalerweise erwartet man schon dass die Airline sich drum kümmert, also gut dass sie das gemacht haben. Solange das Hotel nach objektiven Gesichtspunkten nicht völlig inakzeptabel ist sehe ich jetzt auch nicht warum die Airline nun Mehrkosten für ein Westin übernehmen sollte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ja, ich habe den claim-Link gefunden und auch versucht zu benutzen.
Dort sind jedoch nur die einzelnen legs aufgeführt, nicht jedoch die durchgehende Verbindung, die ich gebucht hatte.
Soll heißen: dort steht der Flug HAV - CDG einzeln, der verpasste Anschlussflug und der umgebuchte, jeweils einzeln.
Das ist komisch, meine Claims waren darüber nie ein Problem.

Hast du es mal bei https://www.klm.de/claim versucht? ich kann mir erinnern, dass ich auch mal in einer Sache ein Problem hatte, es dann aber über die KLM Seite lösen konnte.

Sonst eben förmlich eine Forderung über die 600 Euro aufstellen und dabei angeben dass du auch einen Gutschein akzeptierst, das ganze dann per Mail einreichen, wenn sie nach ihren Daten auf eine Verspätung von unter 4 Stunden kommen. werden sie dir schon die Halbierung des Betrages mitteilen.
 
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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.684
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Normalerweise erwartet man schon dass die Airline sich drum kümmert, also gut dass sie das gemacht haben. Solange das Hotel nach objektiven Gesichtspunkten nicht völlig inakzeptabel ist sehe ich jetzt auch nicht warum die Airline nun Mehrkosten für ein Westin übernehmen sollte.
Online lese ich bei United was von 200 Dollar pro Person / Nacht. Wir teilen uns ja das Zimmer und auch mit den Fantasy Tax landen wir damit unter 400 Dollar. Sie zahlen ja auch bestimmt nicht mein Hotel in Santiago (auch Marriott), denn das verpasse ich ja heute auch und komme mit 24h Verspätung an. So eine Verspätung erzeugt auch Kosten bei mir, dir sie ja nicht erstatten (werden). Zum Glück geht es erst übermorgen weiter nach Patagonien.
 
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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
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Dafür ist die Entschädigung da.
Es gab Alternativen und ich komme über 24 Stunden später an (und selbst das muss erstmal heute klappen). Ganz ehrlich, die sollten happy sein, dass wir nicht neugebucht haben ab BRU, das wäre deutlich teurer geworden für United bei einer Buchung lastminute über Madrid direkt nach SCL. 600 Euro sind da eigentlich viel zu wenig in der heutigen Zeit, aber besser als nichts ;)
 
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reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Es gab Alternativen und ich komme über 24 Stunden später an (und selbst das muss erstmal heute klappen). Ganz ehrlich, die sollten happy sein, dass wir nicht neugebucht haben ab BRU, das wäre deutlich teurer geworden für United bei einer Buchung lastminute über Madrid direkt nach SCL. 600 Euro sind da eigentlich viel zu wenig in der heutigen Zeit, aber besser als nichts ;)
Das ist halt das Problem. Wenn sowieso gezahlt werden muss, hat die Airline kein Incentive mehr Dich auf die schnellstmöglichste Verbindung, notfalls auch mit anderen Carriern umzubuchen. Die 600 EUR sind ab einem gewissen Punkt dann sowieso fällig.
 
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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
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Das ist halt das Problem. Wenn sowieso gezahlt werden muss, hat die Airline kein Incentive mehr Dich auf die schnellstmöglichste Verbindung, notfalls auch mit anderen Carriern umzubuchen. Die 600 EUR sind ab einem gewissen Punkt dann sowieso fällig.
Nein, sie hatten mehr als 8 Stunden Zeit mich mit Iberia über Madrid fliegen zu lassen (der Weg über EWR und Houston dauert halt auch viel länger) und ich wäre am Ende nur ne Stunde später angekommen. Wenn ich nun darüber mal nachdenke ... das Ticket lag lastminute bei 700 Euro, das wäre also doch günstiger gewesen. Nun bekomme ich 600 Euro, sie zahlen Hotel, Abendessen, Frühstück und Mittagessen. Man braucht die Airlines nicht in Schutz zu nehmen, denn optimiert ist das alles nicht.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Nein, sie hatten mehr als 8 Stunden Zeit mich mit Iberia über Madrid fliegen zu lassen (der Weg über EWR und Houston dauert halt auch viel länger) und ich wäre am Ende nur ne Stunde später angekommen. Wenn ich nun darüber mal nachdenke ... das Ticket lag lastminute bei 700 Euro, das wäre also doch günstiger gewesen. Nun bekomme ich 600 Euro, sie zahlen Hotel, Abendessen, Frühstück und Mittagessen. Man braucht die Airlines nicht in Schutz zu nehmen, denn optimiert ist das alles nicht.
Die zahlen Dir sicher lieber 600 EUR plus das Hotel als eine Umbuchung auf Iberia und 300 EUR :)
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
1.273
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Wie kommst du auf die 300 Euro?
Vielleicht lieg ich da falsch, aber wäre eine Umbuchung auf eine andere Verbindung nicht einer Streichung gleichzusetzen, und somit ist die Kompensation in jedem Fall fällig, kann aber um 50% gekürzt werden wenn man nicht später als X Stunden am Ziel ankommt? VIelleicht kann mich jemand korrigieren wenn ich falsch liege.
 

NowYouSeeMe

Reguläres Mitglied
10.02.2019
80
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Vielleicht lieg ich da falsch, aber wäre eine Umbuchung auf eine andere Verbindung nicht einer Streichung gleichzusetzen, und somit ist die Kompensation in jedem Fall fällig, kann aber um 50% gekürzt werden wenn man nicht später als X Stunden am Ziel ankommt? VIelleicht kann mich jemand korrigieren wenn ich falsch liege.
Jo, bei Annullierung (oder Umbuchung) mit Zielankunft um 2-4h verspätet gibt es nur die Hälfte.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Vielleicht lieg ich da falsch, aber wäre eine Umbuchung auf eine andere Verbindung nicht einer Streichung gleichzusetzen, und somit ist die Kompensation in jedem Fall fällig, kann aber um 50% gekürzt werden wenn man nicht später als X Stunden am Ziel ankommt? VIelleicht kann mich jemand korrigieren wenn ich falsch liege.
Verspätung von 1er Stunde gibt selbst auf Mittelstrecke trotz Annulierung nichts. Da wird die gute Umbuchung mit dem erlass sämtlicher Kompensationszahlungen in der EU/VO honoriert.
 

Kapi1904

Erfahrenes Mitglied
25.07.2011
486
66
Ersatzbeförderung greift bei Verspätung bis 4 Stunden
Anhang anzeigen 325528
Wobei ich mich da selber korrigieren muss, das war ja eine Verspätung und keine Ersatzbeförderung, sollte also 600€ geben (da kann aber ein Jurist sicher besser helfen)
Habe nochmal 600 Euro gefordert und darauf hingewiesen, dass die Kürzung sich auf Ersatzbeförderung bezieht, die ja nicht stattgefunden hat. Wurde nicht drauf eingegangen sondern LH behauptet weiter zwischen 3-4h gibt es nur die Hälfte.

Ich weiss nicht ob es sich lohnt hier rechtlich vorzugehen oder die Schlichtungsstelle einzuschalten. Finde das ganze Thema relativ schwammig geregelt
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.895
3.181
Habe nochmal 600 Euro gefordert und darauf hingewiesen, dass die Kürzung sich auf Ersatzbeförderung bezieht, die ja nicht stattgefunden hat. Wurde nicht drauf eingegangen sondern LH behauptet weiter zwischen 3-4h gibt es nur die Hälfte.

Ich weiss nicht ob es sich lohnt hier rechtlich vorzugehen oder die Schlichtungsstelle einzuschalten. Finde das ganze Thema relativ schwammig geregelt
Das problem besteht darin, dass die EU FLuggastrechteverordnung selbst gar keine Ausgleichszahlung für reine Verspätung vorsieht.

Hier hat dann aber der EuGH geurteilt, dass auch Fluggäste mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden einen Anspruch haben sollen indem man die VOrschriften zur Annullierung anwendet, man bemerke hier den Unterschied in der Kurzstrecke wo eine Anullierung und Verzögerung von 2 Stunden ausreicht.

Im Ergebnis kommt es zu einer analogen Anwendung der für die Anullierung vorgesehen Artikel, was dann eben auch die Möglichkeiten der Kürzung umfasst, von daher dürfte der Einwand von LH nicht wirksam angreifbar sein.
 

Kapi1904

Erfahrenes Mitglied
25.07.2011
486
66
Das problem besteht darin, dass die EU FLuggastrechteverordnung selbst gar keine Ausgleichszahlung für reine Verspätung vorsieht.

Hier hat dann aber der EuGH geurteilt, dass auch Fluggäste mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden einen Anspruch haben sollen indem man die VOrschriften zur Annullierung anwendet, man bemerke hier den Unterschied in der Kurzstrecke wo eine Anullierung und Verzögerung von 2 Stunden ausreicht.

Im Ergebnis kommt es zu einer analogen Anwendung der für die Anullierung vorgesehen Artikel, was dann eben auch die Möglichkeiten der Kürzung umfasst, von daher dürfte der Einwand von LH nicht wirksam angreifbar sein.
Das hatte ich auch schon überlegt, also es wird dann als Annullierung bewertet, und der Ersatzflug ist dann der verspätete Flug. Aber so richtig eindeutig ist es trotzdem nicht. Da bleibt ein Interpretationsspielraum.

@kexbox: Weisst Du wie das zu interpretieren ist bei einer Verspätung zwischen 3-4h ab 3500km? Darf um 50% gekürzt werden?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.895
3.181
also es wird dann als Annullierung bewertet, und der Ersatzflug ist dann der verspätete Flug. Aber so richtig eindeutig ist es trotzdem nicht. Da bleibt ein Interpretationsspielraum.
Nein wird es nicht, man wendet nur die Regelung zur Anullierung analog auf Fälle der der Verspätung an.

So gleicht man Versäumnisse vom Gesetzgeber, die aber unbeabsichtigt sind, aus.

An der Kürzung um 50% wird nichts zu beanstanden sein, wenn dann an der Ankunftszeit selbst, Airberlin wollte mir damals die Landezeit am DUS als Ankunftszeit verkaufen was etwa 3 Stunden 51 oder 53 Minunten bedeutet hätte, aber der Ausstieg aus dem Flugzeug war erst knapp 30 Minuten später möglich.

Von daher wenn es eng war, kann es sich lohne zu prüfen ob die Türöffnung und Beginn des Ausstiegs doch +4 Stunden erfolgt ist.
 
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Kapi1904

Erfahrenes Mitglied
25.07.2011
486
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Nein wird es nicht, man wendet nur die Regelung zur Anullierung analog auf Fälle der der Verspätung an.

So gleicht man Versäumnisse vom Gesetzgeber, die aber unbeabsichtigt sind, aus.

An der Kürzung um 50% wird nichts zu beanstanden sein, wenn dann an der Ankunftszeit selbst, Airberlin wollte mir damals die Landezeit am DUS als Ankunftszeit verkaufen was etwa 3 Stunden 51 oder 53 Minunten bedeutet hätte, aber der Ausstieg aus dem Flugzeug war erst knapp 30 Minuten später möglich.

Von daher wenn es eng war, kann es sich lohne zu prüfen ob die Türöffnung und Beginn des Ausstiegs doch +4 Stunden erfolgt ist.
Knapp war es leider nicht. Ich tue mich trotzdem schwer mit den Begrifflichkeiten. Denn bei der Regelung für Annullierungen wird explizit von Ersatzbeförderung gesprochen, die gab es ja nicht.

Von der Logik macht es natürlich Sinn
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.895
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Denn bei der Regelung für Annullierungen wird explizit von Ersatzbeförderung gesprochen, die gab es ja nicht.
Ja weil der Gesetzgeber vergessen hat die Pauschale für Verspätungen zu regeln und das eben später vom EuGH korrigiert wurde, was aber zu Problem führt wenn du zB einen "Schweizer Fall" hast die Schweiz erkennt die EU VO als solche an nicht aber EuGH Entscheidungen was dort zu genau dieser Lücke führt.

Wenn es nicht knapp war, bleibt nur die 300 Euro kassieren und als Anzahlung für die nächste Reise nehmen.

Wenn du Lust kannst du dich ja mit dem Urteil selbst beschäftigen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62007CJ0402