EU Fluggastrechte / Annullierung

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Meiner Ansicht nach darf LH um 50% kuerzen, da der Ersatzflug nicht verspaetet geplant war. Ueber die Abflugzeit in RUH haben wir noch nichts gehoert.
Fuer die Verspaetung in IST ist TK verantwortlich nach tuerkischen Fluggastrechten. Irritiert bin ich, dass LH das Ticket nochmals geaendert hat. Eigentlich waere das eine TK Aufgabe gewesen. Vielleicht hat TK hier eine Ausrede, nicht kompensieren zu muessen mit der Begruendung, Du hast Dich mit LH auf eine geeignete Verbindung geeinigt.
 

FlyOverEurope

Neues Mitglied
23.10.2025
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Meiner Ansicht nach darf LH um 50% kuerzen, da der Ersatzflug nicht verspaetet geplant war. Ueber die Abflugzeit in RUH haben wir noch nichts gehoert.
Fuer die Verspaetung in IST ist TK verantwortlich nach tuerkischen Fluggastrechten. Irritiert bin ich, dass LH das Ticket nochmals geaendert hat. Eigentlich waere das eine TK Aufgabe gewesen. Vielleicht hat TK hier eine Ausrede, nicht kompensieren zu muessen mit der Begruendung, Du hast Dich mit LH auf eine geeignete Verbindung geeinigt.
Danke für euer Feedback!

Ursprünglich geplante Abflugzeit in RUH war 2:00, nach Annullierung und Umbuchung dann geplant 2:20 (und tatsächlich ca 03:00).

LH hat nur die erste Umbuchung nach Annullierung durchgeführt und das 2. Ticket geändert. Die Umbuchung nach der missed connection wurde durch TK durchgeführt, also sollte hier alles passen.

Die SHY Passagierrechte hatte ich nicht auf dem Radar, das ist ein sehr guter Hinweis. Weiß jemand, ob die aktuell auch bei Verspätung / missed connection greifen (nach oberflächlicher Recherche bin ich mir da erstmal nicht sicher)?
 
Zuletzt bearbeitet:

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.659
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DTM

Justizministerium testet eigenes Portal für Fluggastrechte​

Mit einem neuen, vom Bundesjustizministerium entwickelten Online-Portal können Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche nun selbst digital einklagen. Der Dienst läuft zunächst an sieben Gerichten in Flughafennähe. Voraussetzung ist ein digitales Bürgerkonto. Das Pilotprojekt soll den Zugang zur Justiz erleichtern und könnte künftig auf weitere Rechtsbereiche ausgeweitet werden.

Das neue Angebot richtet sich an Passagiere, die auf eigene Faust gegen Fluggesellschaften vorgehen möchten – ohne die Dienste von Legal-Tech-Plattformen oder Anwälten. Nutzer werden durch einen Vorab-Check mit standardisierten Fragen geleitet, um ihre Erfolgsaussichten zu prüfen. Im Anschluss lässt sich eine fertige Klage digital erstellen und übermitteln.

Das Online-Portal scheint bislang ein Rohrkrepierer zu sein. Wahrscheinlich wird sich daran auch nichts ändern.
Viele scheuen offenbar die digitale Welt und vertrauen weiterhin aufs analoge Fax-Gerät 😝
Natürlich kann man das Anliegen auch weiterhin in die Hände eines erfahrenen Profis - ähm Rechtsanwalt @kexbox - geben.
 

Pegasos

Erfahrenes Mitglied
01.02.2017
1.161
1.339
Alpen
Bin aufgrund starker Schneefälle in innsbruck, und weil der flughafen INN nicht fähig war die Bahn zu räumen mit extrem Verspätung in ViE gelandet der Weiterflug war natürlich futsch und ich bin mit über 3h Verspätung am ziel angekommen. OS möchte natürlich Nix zahlen wie seht ihr das ?
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.586
2.381
VIE
Wenn ich mit Swiss von Zürich nach Chicago fliege, oder vice versa, ist es ja recht klar dass die VO 261/04 zwar zur Anwendung kommt, nicht jedoch die EuGH Rechtssprechung.

Wie ist es wenn ich mit Swiss von Zürich nach Wien fliege? Hängt das dann davon ab wo ich ggf. klage? Also vor AT-Gericht müsste es eine Ausgleichszahlung geben, vor CH-Gericht (grundsätzlich) nicht?

Es wundert mich ein wenig, wie wenig man dazu online findet, dabei muss das doch häufig vorkommen. Bzw. gibt es keine Rechtsprechung der Schweizer Höchstgerichte dazu?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.508
11.157
MUC / FMO
Bin aufgrund starker Schneefälle in innsbruck, und weil der flughafen INN nicht fähig war die Bahn zu räumen mit extrem Verspätung in ViE gelandet der Weiterflug war natürlich futsch und ich bin mit über 3h Verspätung am ziel angekommen. OS möchte natürlich Nix zahlen wie seht ihr das ?
Was genau kann die OS dazu?
 

Kapi1904

Erfahrenes Mitglied
25.07.2011
487
66
Ja weil der Gesetzgeber vergessen hat die Pauschale für Verspätungen zu regeln und das eben später vom EuGH korrigiert wurde, was aber zu Problem führt wenn du zB einen "Schweizer Fall" hast die Schweiz erkennt die EU VO als solche an nicht aber EuGH Entscheidungen was dort zu genau dieser Lücke führt.

Wenn es nicht knapp war, bleibt nur die 300 Euro kassieren und als Anzahlung für die nächste Reise nehmen.

Wenn du Lust kannst du dich ja mit dem Urteil selbst beschäftigen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62007CJ0402
Das interessante ist jetzt, dass wir 2 Paxe auf einer Buchung waren. Wir haben beide zeitgleich die Kompensation beantragt. Meine Begleitung hat eben die erwähnten 300€ angeboten bekommen bei mir kam die Antwort erst jetzt und es werden 400€ angeboten. Die Strecke war FRA-DMM, delay 3:35. Die 400€ ergeben für mich überhaupt keinen Sinn, mir fällt da kein Szenario ein das zu diesem Betrag passt. Hatte jetzt eigentlich mit 300€ gerechnet.
 

FlyOverEurope

Neues Mitglied
23.10.2025
23
28
Wie verhält sich das mit der Anwendbarkeit der EU 261, wenn die ursprüngliche Buchung unter EU 261 fällt, aber die Umbuchung nach kurzfristiger Annullierung von einer nicht-EU Fluggesellschaft von ausserhalb der EU durchgeführt wird?

Ums konkret zu machen, ursprüngliche Buchung:
RUH-FRA-ZRH-LJU (LH stock, Flüge ausgeführt durch LH bzw. LX), geplante Ankunft in LJU um 14:00 und dann mit DT

RUH-FRA (LH) wurde 12 Stunden vor Abflug storniert, klarer Fall für EU 261 (hatte nach den Gründen für die Annullierung gefragt, war angeblich nicht im System hinterlegt).

Neue Buchung: RUH-IST-LJU (beide legs mit TK), geplante Ankunft in LJU um 8:25 (und damit deutlich früher als die ursprüngliche Verbindung), also vermutlich erstmal kein Anspruch auf Entschädigung weil keine Verspätung?

Aber: RUH-IST (TK) ist deutlich verspätet, keine Change den Anschluss zu kriegen. Damit ist die frühestmögliche verbleibende Option der Abendflug, also IST-LJU (TK) mit planmäßiger Ankunft 18:40 und tatsächlicher Ankunft 20:20 (Türe offen).

Muss LH nun dennoch 600 Euro zahlen, weil ein LH Flug annulliert wurde und ich am Ende faktisch über 6 Stunden Verspätung hatte, oder sind sie aus dem Schneider, weil ich nach deren Umbuchung (geplant) frühzeitig angekommen wäre und die missed connection nicht durch LH verursacht wurde?

Antwort der LH: gibt 600 Euro … war in unter 30 Stunden bearbeitet. Da will ich nicht meckern. ;)
 
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Reaktionen: infotimbo und geos

infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
271
210
Antwort der LH: gibt 600 Euro … war in unter 30 Stunden bearbeitet. Da will ich nicht meckern. ;)
sollte so auch korrekt sein. Also nach meinem Verständnis ist das in deinem Beispiel dann einfach als zwei verschiedene Buchungen zu betrachten.

LH hat die erste annulliert, also schuldet 600 Euro. Dann hast du einen neuen Beförderungsvertrag, aus dem nochmal ein neuer, zusätzlicher Anspruch auf Entschädigung resultieren kann. In diesem Fall hängt es dann halt davon ab, wie das türkische Fluggastrecht aussieht.
 
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