EU Fluggastrechte / Annullierung

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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
606
905
Jetzt hätte ich auch einmal eine Frage zum Thema „Wetterbedingungen“. KL hat meinen Flug KL1776 heute von AMS nach Berlin annulliert (Zubringer für KL 589 nach ACC).

Die Ursache liegt (wieder einmal) darin, dass sobald in Schiphol eine Schneeflocke gesichtet wird, eine nationale Panik ausbricht. KL 1775 nach Berlin ist gecancelt und damit logischerweise KL 1776 auch.

Die Frage ist nun, welche Handhabe man eigentlich hat, wenn etliche Flüge stattfinden (darunter auch KL-Europaflüge) und einige gecancelt sind (darunter einer, der zwar nicht der meinige ist, aber eben dafür sorgt, dass ich den meinigen verpasse).

Könnte man eigentlich mit irgendeiner Aussicht auf rechtlichen Erfolg (die Situation gibt es ja häufiger) argumentieren, dass KL bei reduzierten Kapazitäten ja auch einen anderen Flug hätte annullieren können. Vermutlich ist das aber, passend zum Wetter, eher dünnes Eis, oder? Andererseits, die Airline nimmt ja eine aktive Entscheidung vor und hätte auch anders handeln können, wenn sie jenen Flug cancelt und den anderen nicht.

Was die schnellstmögliche Ersatzbeförderung angeht, die mir formal zusteht, habe ich erst überlegt, ob ich versuchen soll, die Sache zu eskalieren und eine Umbuchung auf TK Abend zu verlangen (SN haut zeitlich nicht mehr hin und BA würde auch knapp). Habe dann aber doch Abstand davon genommen, da ich a) Air Erdogan nicht mag b) TK keine Y+ hat und c) ich in ACC dann frühmorgens angekommen wäre, was auch nicht meine bevorzugte Zeit ist. Also morgen dann hoffentlich….:mad:
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
606
905
Wenn es schnellere Ersatzmöglichkeiten gab, ist das alleine schon Grund für die Entschädigung.

Dass Sie mir diesen Flug formal „schulden“, auch wenn Sie Fremdmetall nicht wollen, ist ja klar, und sie müssten mir, wenn ich das auf eigene Kosten buche, die Kosten erstatten.

Kann man aber tatsächlich die KL-Umbuchung auf morgen (BER-AMS-ACC) akzeptieren und hinterher sagen, ihr schuldet mir (Wetter in AMS hin, Wetter in AMS her) nach EU 261 bis zu 600€, weil Sie mich nicht auf von Berlin aus früher verfügbares Fremdmetall (BER-IST-ACC) umgebucht habt? Zumindest auffordern mich entsprechend umzubuchen, müsste ich sie ja… Wie gesagt, ich rede nicht von der Ersatzbeförderung, sondern der Entschädigung nach Artikel 7 von EUR 261.
 

NowYouSeeMe

Reguläres Mitglied
10.02.2019
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Dass Sie mir diesen Flug formal „schulden“, auch wenn Sie Fremdmetall nicht wollen, ist ja klar, und sie müssten mir, wenn ich das auf eigene Kosten buche, die Kosten erstatten.

Kann man aber tatsächlich die KL-Umbuchung auf morgen (BER-AMS-ACC) akzeptieren und hinterher sagen, ihr schuldet mir (Wetter in AMS hin, Wetter in AMS her) nach EU 261 bis zu 600€, weil Sie mich nicht auf von Berlin aus früher verfügbares Fremdmetall (BER-IST-ACC) umgebucht habt? Zumindest auffordern mich entsprechend umzubuchen, müsste ich sie ja… Wie gesagt, ich rede nicht von der Ersatzbeförderung, sondern der Entschädigung nach Artikel 7 von EUR 261.
Genau das ist der Grund warum Airlines so häufig trotz außergewöhnlicher Umstände zahlen müssen.

Natürlich gibt es die Entschädigung von 600€, wenn sie die Turkish nicht anbieten. Am besten Beweise sichern, dass TK buchbar ist. Hinterher liegt die Beweispflicht aber sowieso bei KL.
 
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Reaktionen: marcus67 und CarlD

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
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1.029
Ich würde die Umbuchung aber trotzdem per Mail fordern. Das „Risiko“, dass das jemand liest und dann noch handelt, würde ich bei ganz ganz knapp über 0% einordnen.