Darauf spekulieren wohl die meisten Airlines. Nach mehreren Verfahren, die allesamt gewonnen wurden, werde ich da mittlerweile risikobereiter. Aber dahin muss man erstmal kommen.
Zustimmung, wenngleich bei den wenigen Flügen nach ZNZ das durchaus verargumentiert werden könnte. Aber wenn ich mit mehreren Tausend Euro in Vorleistung gehen würde, würde ich auch solche Unwägbarkeiten ausschließen. Wie gesagt, würde ich den Emirates-Business-Flug am Folgetag, den 17.07.24, buchen. Dem sollte sich jeder Richter in der Argumentation anschließen können. Ist mit Abflug FRA und Ankunft ZNZ, ohne dass es zwischen dem ursprünglich geplanten und dem daraus ergebenden Abflug einen früheren Abflug gegeben hätte, in meinen Augen die nächste realistische Option.
Wären dann nochmal 600 Euro pro Person Entschädigung, wenngleich durchaus viel Ärger. Wobei ich beim Rückflug eher davon ausgehen würde, dass M&M, LH oder 4Y relativ easy den Flug wieder herstellen. Aber ja, man muss auch beim Rückflug bereit sein, Verspätungen und Umbuchungen zu akzeptieren. Aber auch auf dem Rückflug würde EK sicher das bessere Reiseerlebnis bieten als 4Y.
Beweissicherung kann ma in solchen Fällen nie genug betreiben, wenngleich meine Erfahrung nach zahlreichen Fluggastrechtefällen ist, dass diese Beweismittel nie benötigt werden. Die Airlines wissen offenbar schon, wann sie sich einfach falsch verhalten haben. Bislang sind spätestens nach Klageerhebung alle Forderungen anerkannt worden.