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Korrekt, ergo muss er nicht auf DUS ausweichen.Warum akzeptieren? Er wählt es ja selbst.
Korrekt, ergo muss er nicht auf DUS ausweichen.Warum akzeptieren? Er wählt es ja selbst.
OT@Nitus: Hast du dann nen Oneway als Ersatzbeförderung gebucht und versucht den Original-Rückflug zu nutzen (das gibt wahrscheinlich wieder viele Diskussionen wegen nicht angetretenem Hinflug auf dem Ticket) oder gleich nen RT gebucht und das Geld dafür eingeklagt?
Deswegen ja auch keine Schadensminderungspflicht. Dazu kann er nämlich nicht gezwungen werden.Warum akzeptieren? Er wählt es ja selbst.
Ja DUS ist halt gleich um die Ecke von uns.Korrekt, ergo muss er nicht auf DUS ausweichen.
Ja... und?Schon. Aber Wahl impliziert sein Wollen. Wenn er DUS will, um rechtzeitig anzukommen?
Ich würde ja zur Ersatzbeförderung auf dem Hinflug sowie zur Beibehaltung des Rückfluges auffordern - verpennt die LH Group so gut wie immer. Dann gibts zweimal 600 Euro.OT@Nitus: Hast du dann nen Oneway als Ersatzbeförderung gebucht und versucht den Original-Rückflug zu nutzen (das gibt wahrscheinlich wieder viele Diskussionen wegen nicht angetretenem Hinflug auf dem Ticket) oder gleich nen RT gebucht und das Geld dafür eingeklagt?
Ja DUS ist halt gleich um die Ecke von uns.
Fra wären durch Bauarbeiten derzeit noch 3h Bahnfahrt.
Fra hatte ich nur bei der Buchung im November gewählt, da ich dort nur den Prämienflug damals buchen konnte.
Das ist echt alles gerade großer Müll, vorallem wenn es am ende dann zum No-Show wird und für den Rückflug genau den Selben müll geben wird.
Darauf würde ich auch bauen. Aber nicht vergessen: Sauber auffordern, dokumentieren und dann ggf. klagen. Und dabei bitte beachten: dein Gegner ist 4Y und nicht M&M.Ich würde ja zur Ersatzbeförderung auf dem Hinflug sowie zur Beibehaltung des Rückfluges auffordern - verpennt die LH Group so gut wie immer. Dann gibts zweimal 600 Euro.
Ist doch super, im Zweifel zahlen sie dann zusätzlich noch ein paar Tage das Hotel vor Ort, die Verpflegung und erneute 600 Euro wenns nicht direkt mit einem anderen Flugzeug am Reisetag mehr heim geht, sofern du dahingehend flexibel wärst.Das ist echt alles gerade großer Müll, vorallem wenn es am ende dann zum No-Show wird und für den Rückflug genau den Selben müll geben wird.
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass der IQ beim State Handling Agent in ZNZ nicht sehr hoch ist. Da würde ich nicht davon ausgehen, dass da irgendjemand nur einen cm weiter geht, als dringend notwendig.Im Zweifelsfall kann auch das Personal in ZNZ den vermeintlichen No-Show raus nehmen. Du kannst ja auch aus Sansibar via Skype oder VoWiFi zur Klärung, dass der Rückflug steht, mal bei M&M, LH oder 4Y anrufen.
Weil deine Antwort für mich nicht verständlich ist.Ja... und?
Irgendwie verstehe ich Deine viele Fragen hier nicht.
Und das Hotel wird man sich bei der Geschichte sehr wahrscheinlich auch noch selbst aussuchen können.Ist doch super, im Zweifel zahlen sie dann zusätzlich noch ein paar Tage das Hotel vor Ort, die Verpflegung und erneute 600 Euro wenns nicht direkt mit einem anderen Flugzeug am Reisetag mehr heim geht, sofern du dahingehend flexibel wärst.
Ich muss die Tage wohl mal wieder auf Revenue oder Fremd-FF-Programm fliegenUnd das Hotel wird man sich bei der Geschichte sehr wahrscheinlich auch noch selbst aussuchen können.
Mein letzter Claim wegen Flugstorno ergab (nach Klageerhebung) nicht nur eine Erstattung des von mir gewünschten Hotels sondern auch einen Ersatz des sehr leckeren Abendessens mit reichlich Getränken zzgl. Zinsen.
Solche Situationen mit eindeutigem Rechtsanspruch wünschen sich manche Leute im Forum hier.
Das liegt wohl daran, dass Du das Konzept von Schadensminderungspflicht nicht verstanden hast. Aber ist ok.Weil deine Antwort für mich nicht verständlich ist.
Erklärs mir wenn du kannst.Das liegt wohl daran, dass Du das Konzept von Schadensminderungspflicht nicht verstanden hast. Aber ist ok.
Ich glaube, inzwischen sollte es passen, oder?
Erklärs mir wenn du kannst.
Mir ist das klar. Und den Zwang, den du in die Diskussion eingebracht hast, nimmt er freiwillig und gern in Kauf.
Du sollst den Schaden möglichst gering halten. Wenn Du dazu beitragen kannst, indem Du auf einen anderen Airport ausweichst, damit es billiger ist, ist es gut.
Wenn Du es nicht tust, dann ist es aber egal, weil Du nicht zu einer anderen Leistung (Abflug von einem anderen Ort) gezwungen werden kannst.
Also... es besteht keine Schadensminderungspflicht auf einen anderen Flughafen auszuweichen.
Dabei war meine Frage ganz klar, warum im DUS nachteilig ausgelegt werden sollte? Und?
So sähe ich das auch und deshalb habe ich sie oben eingebracht. Einen anderen Grund sähe ich momentan nicht.DUS als Abflugort könnte negativ ausgelegt werden, da der TO offenbar näher an DUS als an FRA wohnt. Man müsste also eben genau mit der Schandensminderungspflicht argumentieren.
1. Es gibt keinen Zwang.Mir ist das klar. Und *den Zwang*, den du in die Diskussion eingebracht hast, nimmt er freiwillig und gern in Kauf.
Merkste selber.
Dabei war meine Frage ganz klar, warum ihm DUS nachteilig ausgelegt werden sollte? Und?
Ich glaube die Frage in diesem Post ist das Kern des Verständnisproblems.Warum akzeptieren? Er wählt es ja selbst.
Für Suchkriterien 3 Pax oneway ab FRA oder DUS nach ZNZ bleibt am 16.7. eigentlich nur QR als günstigste Verbindung.
Genau darum gehts. Komplett einverstanden.1. Es gibt keinen Zwang.
2. Warum ausgelegt werden sollte? Eher warum ausgelegt werden könnte. Und selbst das ist unwahrscheinlich... mit der richtigen Argumentation: Billiger - statt beispielsweise weil es näher dran war.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Ich glaube die Frage in diesem Post ist das Kern des Verständnisproblems.