AB: Flugausfälle und Unregelmäßigkeiten bei Air Berlin

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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.281
436
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Melde mich erst jetzt nach der Rückkehr aus dem Urlaub.
Mich hat's am 3. April auch erwischt, statt 1050-1420 war der Flug DUS-PUJ 1425-1810. Wohl auch eine Folge der Ratte. Gibt nette 2.400,- € (4 Personen x 600,- €).
Am Gate hieß es: Grund sei die Verspätung der hereinkommenden Maschine.
Gelogen, es wurde die aus LAX kommende Maschine genommen, die regulär erst um 1300 in DUS gelandet wäre (hatte dann 20 Minuten Verfrühung).
Da AB sicher nicht freiwillig zahlt, kann kexbox schonmal in die Startlöcher.

man wird sich aber doch wohl nur mit der Hälfte begnügen müssen weil die 4Stunden doch nicht ganz voll geworden sind
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
man wird sich aber doch wohl nur mit der Hälfte begnügen müssen weil die 4Stunden doch nicht ganz voll geworden sind

Oh Shit, ich hatte nur 3 Stunden im Kopf, deshalb habe ich nicht darauf geachtet, wann die Türen geöffnet wurden (das ist ja wohl das entscheidende Kriterium), könnten daher durchaus mehr als 4 Stunden sein. Gibt es eine Datenbank, wo man die Uhrzeit des Öffnens der Türen nachschauen kann? Falls die nicht öffentlich ist, aber jemand Zugriff hat: Flug AB7446 DUS-PUJ am 3.4.2017.
 
A

Anonym38428

Guest
Oh Shit, ich hatte nur 3 Stunden im Kopf, deshalb habe ich nicht darauf geachtet, wann die Türen geöffnet wurden (das ist ja wohl das entscheidende Kriterium), könnten daher durchaus mehr als 4 Stunden sein. Gibt es eine Datenbank, wo man die Uhrzeit des Öffnens der Türen nachschauen kann? Falls die nicht öffentlich ist, aber jemand Zugriff hat: Flug AB7446 DUS-PUJ am 3.4.2017.

Der Profi hat seine eigene Zeitmessung und dokumentiert penibel. Der Amateuer meint "oh shit", anstelle sich über eine geringere Ankunftsverspätung zu freuen. Oder war die "Entschädigung" schon einkalkuliert?
 

beone

Neues Mitglied
11.04.2016
21
0
Da ich früher nie von Stornierungen betroffen war, hatte ich nie Erfahrung damit - jetzt wurde mir der gleiche innerdeutsche Flug schon mehrfach annuliert und automatisch auf den 1.5h späteren Flug umgebucht.

Kann man die Umbuchung beeinflussen, sodass man stattdessen mit dem 1h früheren Flug bucht (falls es die kommenden Wochen auch passieren sollte), oder gibt es sogar die möglichkeit, auf den 0:10 min späteren Lufthansa Flug zu kommen?
 
A

Anonym38428

Guest
Da ich früher nie von Stornierungen betroffen war, hatte ich nie Erfahrung damit - jetzt wurde mir der gleiche innerdeutsche Flug schon mehrfach annuliert und automatisch auf den 1.5h späteren Flug umgebucht.

Kann man die Umbuchung beeinflussen, sodass man stattdessen mit dem 1h früheren Flug bucht (falls es die kommenden Wochen auch passieren sollte), oder gibt es sogar die möglichkeit, auf den 0:10 min späteren Lufthansa Flug zu kommen?

Theoretisch ja. Praktisch kann die Hotline nichts machen, die Hotline für Statuskunden ist nicht erreichbar. Kurzum: AB spielt mit dir friss oder stirb.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.841
1.274
Da ich früher nie von Stornierungen betroffen war, hatte ich nie Erfahrung damit - jetzt wurde mir der gleiche innerdeutsche Flug schon mehrfach annuliert und automatisch auf den 1.5h späteren Flug umgebucht.

Kann man die Umbuchung beeinflussen, sodass man stattdessen mit dem 1h früheren Flug bucht (falls es die kommenden Wochen auch passieren sollte), oder gibt es sogar die möglichkeit, auf den 0:10 min späteren Lufthansa Flug zu kommen?
Wenn dir die automatische Umbuchung nicht gefällt einfach bei der Hotline anrufen und den Flug deiner Wahl benennen. Bei AB Flügen der selben Route geht das ohne Probleme. Auf LH wird man dich nur im Ausnahmefall umbuchen.
 
A

Anonym38428

Guest
Dauerhaft nicht erreichbar? Letzte Woche bin ich über die normale Hotline nach etwa 5 Minuten durchgekommen.

Ich habs gestern morgen nach 10 Minuten aufgegeben. Ja, Einzelfall und nicht hinreichend detailliert monitoriert. Wurde allerdings zum ersten Mal seit nem halben Jahr wieder "ge-airberlin't". Fahre neuerdings lieber Bahn :p
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.819
89
Hotline-Wartezeit lag heute gegen Mittag bei 15 Minuten - dann wurde aber fix und kompetent geholfen.
 

CdlM

Reguläres Mitglied
17.01.2017
64
0
AB7492 von TXL nach AUH hat es auch mal wieder erwischt: Boeing 777-200/200ER
Weiß man da was genaueres?

Edit: Laut AB-Website ist bis einschließl. 12.05. eine abweichende Seatmap mit 2-3-2 Config in C und 3-3-3 in Y hinterlegt.
 
Zuletzt bearbeitet:

drehpunkt

Reguläres Mitglied
10.01.2010
36
0
EDDL
AB7492 von TXL nach AUH hat es auch mal wieder erwischt: Boeing 777-200/200ER
Weiß man da was genaueres?

Nur meine wilde Vermutungen: weil DALPD in JFK AOG ist/war. Die Kiste musste am Dienstag kurz nach dem Start wegen Problemen mit der Hydraulik umkehren. Oder die DALPB benötigt in AUH mehr Zeit und deswegen fehlt nun Fluggerät...

Bildschirmfoto 2017-05-05 um 12.20.23.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.125
872
BER - NYC

AB8414 war bereits auf der Runway, aber es wurde aufgrund der späten Uhrzeit (Nachtflugverbot) keine Starterlaubnis erteilt. Als Grund fürs Delay nannte man übrigens Probleme mit der Gepäckabfertigung (überraschend)

Ich selber saß nicht im Flieger, aber zwei befreundete Künstler, die für einen Auftritt Freitagnacht in Wien gebucht waren. Ich habe den Flug für die beiden über Opodo gebucht.

Bei Opodo wollte man mir den Flug nicht erstatten - Aussage: wird im System nicht als canceled geführt (wurde er zu dem Zeitpunkt übrigens tatsächlich nicht)

Das AB-Beschwerdeformular wurde von mir ausgefüllt - ich würde gerne wissen, wie eure Erfahrungen so sind, ob ich einen Anwalt brauche, ob es sich lohnt sich durch flightrights oder wie sie alle heißen vertreten zu lassen...?

Und: Wer erstattet mir den Flug? Opodo oder AB?

Übrigens kam auch keine E-Mail oder irgendwas mit Updates oder einem Alternativflug oder so.

Wie würdet ihr vorgehen? Ausfallgage, Umsatzverluste bei der Veranstaltung usw. sind ja reale Kosten die uns durch die Streichung entstanden sind...
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.509
15
HAJ
Anwalt für Fluggastrechte. Wobei du keinen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises bei Canceled hast.
Wie sich das mit den anderen Kosten, Umsatzverlust, Gage usw. verhält, weiß ich nicht.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Wieso hat man keinen Anspruch auf Erstattung wenn canceled? Die bezahlte DienstLeistung wurde ja wohl nicht erbracht, also ist das Geld ja wohl fällig. Wüsste bei bestem Gewissen nicht, was da noch für sprechen könnte sein Geld nicht zurück zu bekommen
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.521
2.009
Wenn es keine Ersatzbeförderung gab besteht natürlich der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Als nächstes stehen eben die Ansprüche nach der EU-Verordnung im Raum um diese Pauschale durch zu setzen besteht natürlich die Möglichkeit das selbst zu lösen oder eben auch einen Dienstleister zu beautragen.

Mit den weiteren Ansprüchen ist das so eine Sache zum einen müssen hier klare Nachweise erbracht werden, allerdings ist hier auch genaue Zeitablauf wichtig, ich hatte vor einer ganzen Weile einmal ein Urteil des AG in Frankfurt in der Hand welches dem Reisendem eine Mitschuld angerechnet hatte weil die in der Buchung gewählten Flugzeiten zu knapp kalkuliert waren.
Allerdings muss beachtet werden das geltend gemachte Forderungen ohnehin mit der pauschalen Entschädigung zu verrechnen sind.

zunächst sollte daher zunächst eine ordentliche Forderungsaufstellung gemacht werden, um dann die Forderung ordentlich wirksam (das Onlinebeschwerde System taugt höchstens als Zusatz) per Brief oder schneller per Fax mit Fristsetzung ein zu reichen
 

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.125
872
BER - NYC
Wenn es keine Ersatzbeförderung gab besteht natürlich der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

War auch mein Informationsstand. Frage: erfolgt die Rückerstattung durch die Airline oder durch das Reisebüro?

Als nächstes stehen eben die Ansprüche nach der EU-Verordnung im Raum um diese Pauschale durch zu setzen besteht natürlich die Möglichkeit das selbst zu lösen oder eben auch einen Dienstleister zu beautragen.

Ja genau hierauf bezog sich meine Frage - wie weit komme ich ohne Rechtsbeistand? Gibt es da Erfahrungswerte?

Mit den weiteren Ansprüchen ist das so eine Sache zum einen müssen hier klare Nachweise erbracht werden, allerdings ist hier auch genaue Zeitablauf wichtig, ich hatte vor einer ganzen Weile einmal ein Urteil des AG in Frankfurt in der Hand welches dem Reisendem eine Mitschuld angerechnet hatte weil die in der Buchung gewählten Flugzeiten zu knapp kalkuliert waren.
Allerdings muss beachtet werden das geltend gemachte Forderungen ohnehin mit der pauschalen Entschädigung zu verrechnen sind.

Sehr Interessantes Urteil! Danke für die Info! In dem Fall waren die Flugzeiten tatsächlich äußerst knapp gewählt (ging leider nicht anders)

zunächst sollte daher zunächst eine ordentliche Forderungsaufstellung gemacht werden, um dann die Forderung ordentlich wirksam (das Onlinebeschwerde System taugt höchstens als Zusatz) per Brief oder schneller per Fax mit Fristsetzung ein zu reichen

Nun, wenn uns die volle EU-Entschädigung von 250€ würden wir uns damit Zufriedenstellen, das würde die Vertraglich vereinbarte Ausfallgage abdecken, und die musikalische Vertretung würden wir im Zweifelsfall auf unsere Kappe nehmen, das Event war finanziell kein Desaster. Einen Publikumsverlust durch den Ausfall nachzuweisen grenzt wohl an ein Ding der Unmöglichkeit....
Das online-Formular ist ausgefüllt, danke für den Hinweis, ein Fax werde ich nachreichen - hierzu noch eine Frage...

Benötige ich zur Durchsetzung der Ansprüche eine Vollmacht der Passagiere, oder reicht es wenn ich als Person die gebucht hat das macht?
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Wenn es keine Ersatzbeförderung gab besteht natürlich der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Geld zurück zzgl. Entschädigung nach EU-Verordnung, sofern es kein außergewöhnlicher Umstand war. Probleme bei der Gepäckverladung liegt ja nun unzweifelhaft in der Verantwortung der Airline und deren Ausführungsgehilfen, die es offensichtlich nicht in den Griff bekommen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.521
2.009
Rückerstattung ist bei der Airline ist der richtige Weg das Reisebüro ist in der Regel nur der Vermittler. Zwar kann das Reisebüro diesen Service übernehmen, wodurch aber auch bei (stationären) Reisebüros eine Gebühr anfallen kann die zwar im Grunde rechtswidrig ist aber auch wieder Probleme aufwirft. Zudem ist die EU-VO auch gleichzeitig eine Rechtsgrundlage die auch diesen Fall regelt.
Wenn ihr aber ein gutes serviceorientiertes Reisebüro habt wickeln die das vielleicht einfacher ab
--> Rückerstattung bei der Airline ist der zielführende Weg Reisebüro könnte vielleicht leichter sein

wie ja schon in anderen Themen mehrfach diskutiert hat sich bei meinen Forderungen und die ich für Leute in meiner engen Umgebung erledigt habe folgendes System bewährt:
1. ein Schreiben aufsetzen was die Forderungen beziffert und kurz begründet mit einer Fristsetzung von 14Tagen, welches per Fax, für mich die einfachste und schnellste kostenminimalste Variante, oder per Brief an die Airline hier Airberlin übermittelt wird.
2. nach Fristablauf wird ein kostenpflichtiges Mahnschreiben mit Fristsetzung und Ankündigung des Mahnverfahrens verfasst und nachweisbar an die Airline gesendet. Ich schicke sowas immer per Postzustellungsauftrag aber Einschreiben wird auch ausreichend sein.
3. Ist die Frist abgelaufen wird der Mahnbescheid beantragt, dies ist wirklich nicht schwierig und kann eigentlich von jedem auch nicht-Juristen ohne Probleme durchgeführt werden.

--> Die Variante Mahnverfahren ist gerade bei AB sehr wirksam alle Fälle (21) die ich über diesen Weg erledigt habe wurde nie ein Widerspruch erhoben sondern bezahlt. In einem Fall wegen der Flugstreichen DUS-CUR hat AB zunächst nur die hälfte bezahlt aber gegen den dann erfolgten Vollstreckungsbescheid auch keine Einwände erhoben sondern die Forderung vollständig begleichen.
Vorteil dieser Methode ist der geringe eigene Zeitaufwand wer halbwegs geschickt ist braucht für alle drei Schritte sicher weniger als 20Minuten und die Forderung ist in kurzer Zeit 5-7Wochen durchgesetzt und erledigt.
Mit einer Ausnahme (welcher sehr überraschend war) hat Airberlin es immer auf das Mahnverfahren ankommen lassen, bzw. vorher nicht schnell genug reagiert.

Zu diesem Urteil habe ich leider im Moment keine genauen Details mehr in Erinnerung und eben auch gerade leider nicht mehr Verfügbar allerdings auch irrelevant wenn die Pauschale der EU-VO im Kern alles abdeckt.

Grundsätzlich ist jeder Anspruch eigens geltend zu machen es ist durchaus üblich das mehrere Betroffener welche in einer Buchung zusammengefasst waren in einem Vorgang geltend gemacht wird, allerdings ist es sicher vorteilhaft und leicht machbar dies vorher durch eine entsprechende Vollmacht durch zu führen.

Das die Airline die Zahlung rechtswirksam verweigern könnte sehe ich bei dem geschilderten Sachverhalt nicht, Verzögerungen beim Gepäck und auch ein bekanntes Nachtflugverbot sind typische Probleme der Airlines.
 
Zuletzt bearbeitet:

aib

Erfahrenes Mitglied
18.01.2015
1.452
1.547
MZ
Seit gewisser Zeit und wahrscheinlich auch in den nächsten Tagen (oder auch Wochen?) werden die Flüge von TXL nach PRG von Carpatair durchgeführt. Die Gäste sind dezent irritiert. Aber es gibt ein Erklärungsschreiben.

Fokker 100 und besonders umweltfreundlich lasse ich einfach mal so stehen [emoji23]

IMG_8426.jpg
 
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Reaktionen: alex42 und Flo10
A

Anonym38428

Guest
Lustig ist ja, dass im Schreiben bzgl Carpatair auf Titan verweist - die aktuell mit nem 320 für HG ex DUS unterwegs sind ;)
 
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Reaktionen: Flo10

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.006
3.151
ZRH / MUC / VIE
Bei der englischen Variante biegen sich einem aber auch die Zehennägel hoch.

Can you offer me some informations about these aircrafts? And a cup of coffee?

Immerhin ist es nicht mit google übersetzt, denn google kennt diese Pluralform nicht...

In diesem Fall würde ich aber gerne mit der carpatair Fokker fliegen.