AB: Flugausfälle und Unregelmäßigkeiten bei Air Berlin

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Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.449
152
AMS/RTM
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Ein Unding. Abmahnung und fristlose Kündigung.
Vollkommen richtig.

Und zwar für alle Manager und Shareholder, die die Airline in diese Position gebracht haben.

Aber ganz sicher nicht für das Personal, auf dessen Rücken sich irgenwelche gewissenlosen Berater, Consultants noch ein paar Euro rausgepresst haben.
 

popo

Erfahrenes Mitglied
04.03.2013
677
0
Die Piloten passen sich halt schon mal an LH und EW an, leider müssen Sie noch etwas üben um einen richtigen Streik hinzubekommen.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.063
214
MUC
Aber ganz sicher nicht für das Personal, auf dessen Rücken sich irgenwelche gewissenlosen Berater, Consultants noch ein paar Euro rausgepresst haben.

Und deshalb dürfen die LTU-Kutscher nun ihre Machtspielchen auf dem Rücken der Passagiere austragen, die all die Jahre ihr durchaus stattliches Gehalt (es sei ihnen gegönnt) finanziert haben?
 

Fluggeist

Aktives Mitglied
07.05.2009
156
0
Oh mann..bin gerade in LA und habe einen Rückflug für Samstag..da bin ich ja mal gespannt, wie ich zurück komme...
 

kleinlarsi

Aktives Mitglied
25.06.2011
185
2

Fluggeist

Aktives Mitglied
07.05.2009
156
0
Wenn Du zu Hause bist, Ist das auch kein Problem..wenn du vor Ort bist und heim willst, allerdings schon..
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.181
507
Ich hoffe, ihr habt alle mit KK bezahlt, sodass ihr euch zumindest das Geld per Chargeback wieder holen könnt.

Hiermit verspielt AB wirklich auch noch das letzte bisschen an Vertrauen beim Kunden. Mit denen fliegt doch nie wieder jemand. Der Ruf ist jetzt erst mal auf Jahre ruiniert.
 

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
9
above and below the clouds
Ich habe zwar noch einige Flüge anstehen, aber finde richtig wenn der Flugbetrieb eingestellt würde.

War heute früh auf dem Weg zum Airport, als die Mail kam, Flug gecancelt.

Lieber Klarheit für jeden Passagier.

Irgendwie werden sie versuchen die Airline bis nach der Wahl noch weiterfliegen zu lassen, viel laenger wuerde ich allerdings nicht auf AB-Tickets wetten...
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
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TXL
das Thema Wahl ist bei der gegenwärtigen Situation nun deutlich überbewertet. Meine Meinung. Da gibt es jetzt ganz andere Prioritäten
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.181
507
Nö... :no:

Wenn das Geld durchgebucht ist, also auf dem Konto von AB gelandet ist darf man sich gerne als Gläubiger auf der Forderungsliste beteiligen und bekommt vielleicht noch einen Euro.

Nö. Es spielt überhaupt keine Rolle, wo das Geld ist. Natürlich ist es schon auf dem Konto des Zahlungsempfängers. Genau dafür ist ja ein Chargeback da: Ich ordere etwas im Internet, zahle per KK (Vorkasse), und der Händler liefert nicht. Nichts anderes passiert hier.
 

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
0
Nö. Es spielt überhaupt keine Rolle, wo das Geld ist. Natürlich ist es schon auf dem Konto des Zahlungsempfängers. Genau dafür ist ja ein Chargeback da: Ich ordere etwas im Internet, zahle per KK (Vorkasse), und der Händler liefert nicht. Nichts anderes passiert hier.

Ich glaube, Sie liegen da etwas daneben. Im deutschen Recht dient das sogenannte Chargeback lediglich dazu, den Kunden vor einem Missbrauch seiner Karte durch andere zu schützen. Es können also Umsätze zurück gebucht werden, die man nicht getätigt hat. Manche Unternehmen bieten auch einen Schutz an, wenn der Händler nicht liefert (nicht aber bei einer Insolvenz). Aber Chargeback ist keinesfalls ein Schutz vor Insolvenz. Deutsche Kreditkarten-Ausgeber werden sich sicher hüten, Geld auszuzahlen, wo der Händler oder ähnliches Insolvenz angemeldet hat. Und selbst wenn Sie es dann doch tun, wird sich über kurz oder lang der Insolvenzverwalter bei Ihnen melden und das Geld trotz Nichterfüllung des Vertrages wegen der Insolvenz von Ihnen zurück holen, dann vielleicht mit zusätzlichen Kosten. Ebenso, wenn man eine Lastschrift bei einer Insolvenz zurück bucht. Im deutschen Insolvenzrecht darf nämlich kein Gläubiger bevorzugt oder benachteiligt werden. Und wenn sich ein Gläubiger sein Geld per Chargeback oder Lastschriftrückgabe zurück holt, ist er eindeutig im Vorteil gegenüber anderen Gläubigern, die das nicht können, weil sie eine andere Zahlweise gewählt haben oder die Frist um ist. Insofern ist ein Zurückholen des Geldes in dieser Form bei einer Insolvenz sogar unrechtmäßig, da Sie sich sogar bereichern, so blöd das klingt. Sind nämlich die speziellen vorrangigen Gläubiger, wie das Finanzamt oder die Sozialkassen bedient, wird der Rest mit einer bestimmten Quote unter den restlichen Gläubigern aufgeteilt, wenn noch etwas da ist. Haben Sie z.B. 2000 Euro Außenstände bei Air Berlin und es werden am Ende beispielsweise vielleicht 10% für jeden Restgläubiger überbleiben, bekommen Sie 200 Euro. Haben Sie aber vorab sich wie o.g. schon 2000 Euro zurück geholt, haben Sie sich damit 1800 Euro zuviel geholt, die das Restvermögen für die restlichen Gläubiger mindert. Sie haben sich also auf Kosten der restlichen Gläubiger bereichert. Natürlich ist das dann ärgerlich, wenn man auch noch fast kriminell hingestellt wird, obwohl man ja eigentlich mit 2000 Euro oder in dem genannten Beispiel 1800 Euro Verlust Opfer ist.
Hoffen kann man ja vielleicht, dass das getätigte Chargeback überhaupt durchgeht und dann auch noch in diesem Chaos unentdeckt bleibt. Aber verlassen würde ich mich nicht darauf.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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11.480
FRA/QKL
Nö. Es spielt überhaupt keine Rolle, wo das Geld ist. Natürlich ist es schon auf dem Konto des Zahlungsempfängers. Genau dafür ist ja ein Chargeback da: Ich ordere etwas im Internet, zahle per KK (Vorkasse), und der Händler liefert nicht. Nichts anderes passiert hier.

Deutsches Insolvenzrecht, wo von meinem Vorschreiber im Detail erklärt. (y)

Chargeback spielt bei Insolvenz keine Rolle. Und wenn man sich, wie auch sehr schön ausgeführt auch noch unrechtmäßig vor den Sozialkassen bedient, na dann viel Spaß mit denen.
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
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Insofern ist ein Zurückholen des Geldes in dieser Form bei einer Insolvenz sogar unrechtmäßig, da Sie sich sogar bereichern, so blöd das klingt. Sind nämlich die speziellen vorrangigen Gläubiger, wie das Finanzamt oder die Sozialkassen bedient, wird der Rest mit einer bestimmten Quote unter den restlichen Gläubigern aufgeteilt, wenn noch etwas da ist. Haben Sie z.B. 2000 Euro Außenstände bei Air Berlin und es werden am Ende beispielsweise vielleicht 10% für jeden Restgläubiger überbleiben, bekommen Sie 200 Euro.

Denkfehler! Man nimmt das Geld ja nicht aus der Insolvenzmasse (d.h. von AB) weg, sondern von AB's Zahlungsdienstleister!
 
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djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Denkfehler! Man nimmt das Geld ja nicht aus der Insolvenzmasse (d.h. von AB) weg, sondern von AB's Zahlungsdienstleister!

Und besonders spannend wird das Ganze, wenn man nicht bei Air Berlin direkt, sondern bei einem OTA gebucht hat und dann die Zahlung per CC von diesem statt der Airline veranlasst wurde...

Viele Grüße - Dirk
 

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
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Denkfehler! Man nimmt das Geld ja nicht aus der Insolvenzmasse (d.h. von AB) weg, sondern von AB's Zahlungsdienstleister!

In Deutschland gelten bei einer Insolvenz besondere Regeln und Chargeback ist keine Versicherung gegen Insolvenz des Händlers, sondern dient einzig und allein hierzulande als Schutz vor Missbrauch der Kreditkarte. Das mag in anderen Ländern anders sein, aber hier gilt der rechtskräftige Vertrag, den der Kunde mit dem Händler, in dem Fall Air Berlin, miteinander geschlossen haben. Da bleibt das Risiko beim Kunden und man kann es nicht auf Dritte, wie dem Kreditkarteninstitut abwälzen. Der Kunde hat sich den Händler bzw. Dienstleister ausgesucht und sich entschlossen, dort eine Dienstleistung zu kaufen. Warum sollte dafür nun ein Dritter haften und so unfreiwillig zum Gläubiger gemacht werden? Wenn Sie ein Chargeback bei einem deutschen Kreditkartenausgeber beantragen, werden Sie erklären müssen, warum. Der deutsche Kreditkartenherausgeber wird das nun, vor der Auszahlung überprüfen und dass Air Berlin insolvent ist, ist ja kein Geheimnis. Er wird die Herausgabe des Geldes mit dem Hinweis auf die Insolvenz verweigern bzw. würde es in diesem Fall nur tun, wenn er das Geld von Air Berlin zurück bekommt. Funktioniert das, weil es da entsprechende Regelungen gibt, wo das Geld z.B. in einer bestimmten Frist noch gar nicht für Air Berlin frei geschaltet war, wird sich dann aber der Insolvenzverwalter bei einem melden und auf die Einhaltung des Vertrages pochen, auch wenn gar keine Leistung mehr erbracht wird. Das zählt dann nämlich noch zu den Außenständen, die der Insolvenzverwalter eintreiben muss, um die Gläubiger wenigstens ansatzweise bedienen zu können. Es darf eben bei den Gläubigern niemand besser gestellt werden als die anderen, in dem man sich auf dieses Art und weise seine möglichen Verluste zurück holt.
Man kann es auch ganz einfach so formulieren: Mit der Nutzung des Chargeback in einer Insolvenz wird man vom Gläubiger zum Schuldner, unabhängig davon, ob man für sein Geld überhaupt noch eine Leistung erhalten hat. Auch wenn man es eigentlich persönlich vollkommen ungerecht empfindet.