Nö. Es spielt überhaupt keine Rolle, wo das Geld ist. Natürlich ist es schon auf dem Konto des Zahlungsempfängers. Genau dafür ist ja ein Chargeback da: Ich ordere etwas im Internet, zahle per KK (Vorkasse), und der Händler liefert nicht. Nichts anderes passiert hier.
Ich glaube, Sie liegen da etwas daneben. Im deutschen Recht dient das sogenannte Chargeback lediglich dazu, den Kunden vor einem Missbrauch seiner Karte durch andere zu schützen. Es können also Umsätze zurück gebucht werden, die man nicht getätigt hat. Manche Unternehmen bieten auch einen Schutz an, wenn der Händler nicht liefert (nicht aber bei einer Insolvenz).
Aber Chargeback ist keinesfalls ein Schutz vor Insolvenz. Deutsche Kreditkarten-Ausgeber werden sich sicher hüten, Geld auszuzahlen, wo der Händler oder ähnliches Insolvenz angemeldet hat. Und selbst wenn Sie es dann doch tun, wird sich über kurz oder lang der Insolvenzverwalter bei Ihnen melden und das Geld trotz Nichterfüllung des Vertrages wegen der Insolvenz von Ihnen zurück holen, dann vielleicht mit zusätzlichen Kosten. Ebenso, wenn man eine Lastschrift bei einer Insolvenz zurück bucht. Im deutschen Insolvenzrecht darf nämlich kein Gläubiger bevorzugt oder benachteiligt werden. Und wenn sich ein Gläubiger sein Geld per Chargeback oder Lastschriftrückgabe zurück holt, ist er eindeutig im Vorteil gegenüber anderen Gläubigern, die das nicht können, weil sie eine andere Zahlweise gewählt haben oder die Frist um ist. Insofern ist ein Zurückholen des Geldes in dieser Form bei einer Insolvenz sogar unrechtmäßig, da Sie sich sogar bereichern, so blöd das klingt. Sind nämlich die speziellen vorrangigen Gläubiger, wie das Finanzamt oder die Sozialkassen bedient, wird der Rest mit einer bestimmten Quote unter den restlichen Gläubigern aufgeteilt, wenn noch etwas da ist. Haben Sie z.B. 2000 Euro Außenstände bei Air Berlin und es werden am Ende beispielsweise vielleicht 10% für jeden Restgläubiger überbleiben, bekommen Sie 200 Euro. Haben Sie aber vorab sich wie o.g. schon 2000 Euro zurück geholt, haben Sie sich damit 1800 Euro zuviel geholt, die das Restvermögen für die restlichen Gläubiger mindert. Sie haben sich also auf Kosten der restlichen Gläubiger bereichert. Natürlich ist das dann ärgerlich, wenn man auch noch fast kriminell hingestellt wird, obwohl man ja eigentlich mit 2000 Euro oder in dem genannten Beispiel 1800 Euro Verlust Opfer ist.
Hoffen kann man ja vielleicht, dass das getätigte Chargeback überhaupt durchgeht und dann auch noch in diesem Chaos unentdeckt bleibt. Aber verlassen würde ich mich nicht darauf.