ist bekannt warum die Verspätung eingetreten ist? Denn sollte ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand wie zB Wetter, Kranker Passagier und ähnliches vorgelegen haben besteht keine Verpflichtung seitens AB die Ausgleichszahlung zu leisten.
Aber sofern wir davon ausgehen dass kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt sollte zunächst die Forderung schriftlich erhoben werden.
Ich persönlich übermittele das Schreiben per Fax (dreifach) und reiche dann den Scan des Forderungsschreibens inklusive der Sendeberichte zusätzlich über das Beschwerdeformular auf der AB Website ein.
Nicht vergessen eine Frist zur Zahlung oder Stellungnahme setzen, diese sollte zwei Wochen nicht unterschreiben.
Das Weitere Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- AB zahlt die geforderte Summe (dürfte die Ausnahme sind ist aber auch schon vorgekommen)
- AB lehnt die Forderung mit einer Begründung ab, hier ist dann wichtig die Begründung auf Statthaftigkeit zu prüfen
- AB reagiert innerhalb der gesetzten Frist nicht (wahrscheinlichste Variante)
Dann gibt es weitere Möglichkeiten zunächst sollte dann durch ein formales Mahnschreiben Verzug ausgelöst und neue Fristsetzung zur Zahlung bestimmt werden, das Mahnschreiben sollte per Post nachweisbar übermittelt werden. (Ich selbst nutze den Weg des Postzustellungsauftrags aber auch ein übliches Einschreiben sollte seinen Zweck erfüllen)
Sollte dann immer noch keine oder negative Reaktion erfolgt sein gibt es vier Möglichkeiten:
1. einschaltung der Schlichtungsstelle, Vorteil Verfahren kostenlos aber unter umständen lange Verfahrensdauer
2. einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung beauftragen, Vorteil dieser kümmert sich um alles weitere, Nachteil hier es entstehen zunächst Kosten welche übernommen werden müssen.
3. eigenständige Einleitung des Mahnverfahrens durch Beantragung eines Mahnbescheids, Vorteil die Kosten sind überschaubar bei einem Streitwert von 1800Euro wären das 44,50Euro und die Erfolgsaussichten auf Lösung im Mahnverfahren sind durchaus gut und der Mahnbescheid kann ohne weitere selbst beantragt werden. Nachteil im Fall des Widerspruchs wird ein reguläres Verfahren notwendig.
4. Übergabe an einen Dienstleister welche die Eintreibung der Forderung übernimmt. Vorteil hier kein Kostenrisiko und abgesehen von der Erteilung einer entsprechenden Vollmacht und Übermittlung benötigter Dokumente kein Bearbeitungsaufwand, Nachteil im Erfolgsfall zieht der Dienstleister eine Prosivion von der Ausgleichszahlung ab.
Hinweis:
Es ist vollkommen irrelevant ob es sich ein Prämeinticket handelt, für die EU-Verordnung ist nur wichtig dass es sich um eine bestätigte Buchung handelt.
Im übrigen sollten die beiden Mitreisenden eine entsprechende Vollmacht zur Forderungseintreibung erteilen diese schriftliche Vollmacht sollte dann dem Forderungsschreiben beigelegt werden.