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Demzufolge hätte ich vor einem Monat keine Entschädigung bekommen dürfen... ...AB hat brav bezahlt.Interessant dazu: LINKhttps://www.facebook.com/notes/was-claim/keine-entsch%C3%A4digung-mehr-bei-versp%C3%A4tung-wegen-pushback-fahrzeug/1926474870951925/
"Kommt das Flugzeug mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel an, weil das Pushback-Fahrzeug beim Abflug nicht verfügbar war, dann haben die Passagiere kein Recht mehr auf eine Entschädigung von der Airline.
Denn das Schleppfahrzeug wird vom Flughafen oder einem externen Abfertigungsunternehmen eingesetzt, die Airline hat darauf keinen Einfluss. Das entschied jetzt das Amtsgericht Erding, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell”.
In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug aus dem chinesischen Guangzhou über Paris zurück nach München. Das Flugzeug musste in China verspätet starten, weil das Pushback-Fahrzeug nicht rechtzeitig am Flugzeug war. So verpasste die Klägerin ihren Anschlussflug und erreichte ihr Ziel erst mit mehr als drei Stunden Verspätung - eigentlich ein Fall für eine Entschädigung.
In diesem Fall jedoch nicht: Die verspätete Starterlaubnis habe nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft gelegen, so die Richter. Vielmehr sei der Flughafen dafür verantwortlich. Das Flugzeug sei vonseiten der Airline aus startbereit gewesen (Az.: 7 C 1934/15)."
Der Verspätungsgrund (und damit Anschluss vepasst) war: Kofferchaos in LAX wegen nicht funktionierenden Kofferförderbänder...