§ 103 Insolvenzordnung meinte:(1) Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen.
Das ist richtig, aber auf der anderen Seite hat AirBerlin von euch (Steuerzahler) auch eine kräftige Geldspritze bekommen?Der Kunde hat sich den Händler bzw. Dienstleister ausgesucht und sich entschlossen, dort eine Dienstleistung zu kaufen. Warum sollte dafür nun ein Dritter haften und so unfreiwillig zum Gläubiger gemacht werden?
Ich verstehe das jetzt nicht ganz...
Wieso soll der Insolvenzverwalter vom anderen Teil="Fluggast" denn Erfüllung verlangen wer er sich entschließt den Vertrag nicht zu erfüllen?
Gibt es im Flugverkehr so etwas? Also wo so etwas angeboten wird?Hat man jedoch z.B. per Rechnung oder per Nachnahme bezahlt, ist man auf der sicheren Seite und muss erst zahlen, wenn man doch noch die Ware erhält.
Das ist ganz einfach. Entscheidend ist der Sachstand zum Zeitpunkt der Insolvenz.
Bei Lastschriften müsste man ja dann wiederrufen können. Da hatte AB ja acht Wochen lang nicht das Geld vom Kunden, sondern einen Kredit in gleicher Höhe von der eigenen Bank. Möge sie ihn an der Insolvenztabelle anmelden
Ich habe ein paar Mal meine Flüge über PayPal bezahlt.
Wäre der dortige Käuferschutz eine Option? Hat das mal jemand ausprobiert?
Ich habe ein paar Mal meine Flüge über PayPal bezahlt.
Wäre der dortige Käuferschutz eine Option? Hat das mal jemand ausprobiert?
Nö, aber sie könnten ja das Risiko übernehmen (tun sie aber nicht, Flugtickets sind ausgeschlossen). So wie ich das mit dem Chargeback (wo möglich) gesehen habe haftet ja der Acquirer, d.h. ich kriege mein Geld von dem, der aber nicht von Airberlin. Wo ist dann dass Problem mit dem Insolvenzrecht? Airberlin hat ja das Geld.Auch Paypal hebelt das insolvenzrecht nicht aus.
Nö, aber sie könnten ja das Risiko übernehmen (tun sie aber nicht, Flugtickets sind ausgeschlossen). So wie ich das mit dem Chargeback (wo möglich) gesehen habe haftet ja der Acquirer, d.h. ich kriege mein Geld von dem, der aber nicht von Airberlin. Wo ist dann dass Problem mit dem Insolvenzrecht? Airberlin hat ja das Geld.
Also. Nochmal auf deutsch. Wenn ich als deutscher mit meiner (nicht deutschen) Kreditkarte ein Chargeback, Grund Leistung nicht erbracht durchführe für Flüge vor dem 15.8. gebucht wurden und jetzt gestrichen, und der Acquirer bleibt auf der Forderung sitzen (weil Airberlin nicht rückzahlt) wie verstößt da irgendjemand gegen das Insolvenzrecht?Wenn Du eine Kreditkarte besitzt, die von einer deutschen Bank ausgestellt worden ist, bezweifle ich stark, dass Du mit dem Chargeback das Geld für einen Flug zurück bekommst, der bei Air Berlin gebucht worden ist. Bei einem Chargeback musst Du ja erklären, warum Du Dein Geld zurück willst. Und wie gesagt, dient das Chargeback als Schutz vor dem Missbrauch der Kreditkarten, aber keinesfalls vor der Insolvenz eines Unternehmens. Warum sollte der Kreditkarten-Herausgeber dafür auch haften?
Und woher hat Air Berlin Geld? Die sind pleite. Der 150 Millionen-Kredit dient einzig und allein zur Aufrechterhaltung des Betriebes bis zur Übernahme durch neue Eigentümer, wird nur in Teilbeträgen ausgezahlt und ist an engen Vorgaben geknüpft. Keinesfalls dient er zur Bedienung von "Altlasten", die vor dem 15.08. entstanden sind. Air Berlin darf in der Insolvenz überhaupt keine dieser Altlasten bedienen. Eine Ausnahme bilden gültige Tickets, deren Flüge noch durchgeführt werden zur Aufrechterhaltung des Betriebes. Storniert man diese aber als Kunde oder finden sie nicht mehr statt, wird man auch zum Gläubiger und darf sich in der Schlange anstellen. Die, die noch ein gültiges Ticket haben, können jetzt nur noch hoffen, dass ihr Flug stattfindet, sofern er in nächster Zeit ist. Besser sind die Kunden gestellt, die nach dem 15.08. gebucht haben. Findet deren Flug nicht statt, wird das Geld definitiv zu 100% erstattet. Dafür sorgt der Insolvenzverwalter, da er nach der Entscheidung zur Weiterführung des Betriebes auch dafür haftet. Deshalb gehen ja die Einnahmen aus Buchungen seit dem 15.08. auf ein Anderkonto, wo das Geld gesperrt ist, bis der Flug auch tatsächlich stattgefunden hat.
Für das Zurückziehen von Lastschriften gilt in einer Insolvenz das Gleiche, wie beim Chargeback mit Kreditkarten. Zieht man die Lastschrift nach der Insolvenz zurück, tut man das ebenfalls zu unrecht, selbst wenn man gar keine Leistung mehr für sein Geld erhält. .
Schade, das es hier kein Vorstellthread gibt. So langsam stelle ich mir die Frage nach der Motivation hinter deinen Posts.
In Deutschland gelten bei einer Insolvenz besondere Regeln und Chargeback ist keine Versicherung gegen Insolvenz des Händlers, sondern dient einzig und allein hierzulande als Schutz vor Missbrauch der Kreditkarte. Das mag in anderen Ländern anders sein, aber hier gilt der rechtskräftige Vertrag, den der Kunde mit dem Händler, in dem Fall Air Berlin, miteinander geschlossen haben. Da bleibt das Risiko beim Kunden und man kann es nicht auf Dritte, wie dem Kreditkarteninstitut abwälzen. Der Kunde hat sich den Händler bzw. Dienstleister ausgesucht und sich entschlossen, dort eine Dienstleistung zu kaufen. Warum sollte dafür nun ein Dritter haften und so unfreiwillig zum Gläubiger gemacht werden? Wenn Sie ein Chargeback bei einem deutschen Kreditkartenausgeber beantragen, werden Sie erklären müssen, warum. Der deutsche Kreditkartenherausgeber wird das nun, vor der Auszahlung überprüfen und dass Air Berlin insolvent ist, ist ja kein Geheimnis. Er wird die Herausgabe des Geldes mit dem Hinweis auf die Insolvenz verweigern bzw. würde es in diesem Fall nur tun, wenn er das Geld von Air Berlin zurück bekommt. Funktioniert das, weil es da entsprechende Regelungen gibt, wo das Geld z.B. in einer bestimmten Frist noch gar nicht für Air Berlin frei geschaltet war, wird sich dann aber der Insolvenzverwalter bei einem melden und auf die Einhaltung des Vertrages pochen, auch wenn gar keine Leistung mehr erbracht wird. Das zählt dann nämlich noch zu den Außenständen, die der Insolvenzverwalter eintreiben muss, um die Gläubiger wenigstens ansatzweise bedienen zu können. Es darf eben bei den Gläubigern niemand besser gestellt werden als die anderen, in dem man sich auf dieses Art und weise seine möglichen Verluste zurück holt.
Man kann es auch ganz einfach so formulieren: Mit der Nutzung des Chargeback in einer Insolvenz wird man vom Gläubiger zum Schuldner, unabhängig davon, ob man für sein Geld überhaupt noch eine Leistung erhalten hat. Auch wenn man es eigentlich persönlich vollkommen ungerecht empfindet.
Ich hatte auch in der App wilde Zeitsprünge. Allerdings nur in der App. In Amadeus und auf der Homepage war das nicht so. DUS - JFKSachverhalt aus dem TXL-Thread (wegen des Zubringers) auch hier nochmal: AB ändert anscheinend die Zeiten ihrer Langstrecke: der Flug sollte ursprünglich um 15:30 gehen.
Anhang anzeigen 104740
Sinn? Anpassung des Slots für EW??
Edit: in der Buchungsmaske der HP steht der Flug noch um 15:30 drin. Ab TXL buchbar mit dem Zubringer, der aus meiner Buchung geschmissen wurde.