AB: Flugausfälle und Unregelmäßigkeiten bei Air Berlin

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Reisemeister

Erfahrenes Mitglied
04.08.2010
358
44
DUS/WAS
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Im Moment sind für heute keine Air Berlin Flüge mehr buchbar, ich hoffe, man bastelt nur am Notfall-Notfall-Flugplan für heute.

Anfrage DUS-TXL für heute:

ab.jpg
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Ich verstehe das jetzt nicht ganz...

§ 103 Insolvenzordnung meinte:
(1) Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen.

Wieso soll der Insolvenzverwalter vom anderen Teil="Fluggast" denn Erfüllung verlangen wer er sich entschließt den Vertrag nicht zu erfüllen?
 

l1k3_m3

Aktives Mitglied
18.01.2014
115
1
VIE
Der Kunde hat sich den Händler bzw. Dienstleister ausgesucht und sich entschlossen, dort eine Dienstleistung zu kaufen. Warum sollte dafür nun ein Dritter haften und so unfreiwillig zum Gläubiger gemacht werden?
Das ist richtig, aber auf der anderen Seite hat AirBerlin von euch (Steuerzahler) auch eine kräftige Geldspritze bekommen?
Wie geht man damit um oder wozu dient diese jetzt?
 

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
0
Ich verstehe das jetzt nicht ganz...



Wieso soll der Insolvenzverwalter vom anderen Teil="Fluggast" denn Erfüllung verlangen wer er sich entschließt den Vertrag nicht zu erfüllen?

Das ist ganz einfach. Entscheidend ist der Sachstand zum Zeitpunkt der Insolvenz. Hat man vorher z.B. etwas bei einem jetzt insolventen Händler bestellt, kommt es auf die Zahlungsweise an. Hat man schon vorab bezahlt, egal wie, und hat die Ware noch nicht erhalten, hat man Pech und das bezahlte Geld geht in die Insolvenzmasse. Dort kann man, meist relativ aussichtslos seine Ansprüche geltend machen. Hat man jedoch z.B. per Rechnung oder per Nachnahme bezahlt, ist man auf der sicheren Seite und muss erst zahlen, wenn man doch noch die Ware erhält. Der Insolvenzverwalter kann dann veranlassen, dass die Ware versendet wir, so sie denn vorhanden ist, damit noch Geld in die leeren Kassen kommt. Nur darf man die Ware dann natürlich nicht mehr zurück senden, denn dann wären Geld und Ware weg in der Insolvenz. Hat man etwas vor der Insolvenz bezahlt, darf man keinesfalls sein Geld einfach so zurück holen, wenn die Möglichkeit besteht. Es darf kein Gläubiger bevorteilt werden. Der Insolvenzverwalter darf das zurück gezogene Geld in jedem Fall, sogar mit zusätzlichen Kosten zurück holen, egal, ob eine entsprechende Leistung erbracht worden ist oder nicht.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Das ist ganz einfach. Entscheidend ist der Sachstand zum Zeitpunkt der Insolvenz.

Bei Lastschriften müsste man ja dann wiederrufen können. Da hatte AB ja acht Wochen lang nicht das Geld vom Kunden, sondern einen Kredit in gleicher Höhe von der eigenen Bank. Möge sie ihn an der Insolvenztabelle anmelden :D
 

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
0
Bei Lastschriften müsste man ja dann wiederrufen können. Da hatte AB ja acht Wochen lang nicht das Geld vom Kunden, sondern einen Kredit in gleicher Höhe von der eigenen Bank. Möge sie ihn an der Insolvenztabelle anmelden :D

Für das Zurückziehen von Lastschriften gilt in einer Insolvenz das Gleiche, wie beim Chargeback mit Kreditkarten. Zieht man die Lastschrift nach der Insolvenz zurück, tut man das ebenfalls zu unrecht, selbst wenn man gar keine Leistung mehr für sein Geld erhält. Der Insolvenzverwalter kann sich das zurückgebuchte Geld zurück holen, da es zum Zeitpunkt der Insolvenz Teil der Insolvenz wird. Auch hier gilt dann, dass kein Gläubiger sich gegenüber anderen Gläubigern ein Vorteil verschaffen darf, nur weil es ihm auf diese Art und Weise ermöglicht wird, sich das volle Geld zurück zu holen.
 
Zuletzt bearbeitet:
R

rolst01

Guest
Ich habe ein paar Mal meine Flüge über PayPal bezahlt.
Wäre der dortige Käuferschutz eine Option? Hat das mal jemand ausprobiert?
 

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
0
Ich habe ein paar Mal meine Flüge über PayPal bezahlt.
Wäre der dortige Käuferschutz eine Option? Hat das mal jemand ausprobiert?

Was steht in deren AGB? Kann sein, das der Paypal-Käuferschutz das abdeckt, wenn es in den AGB´s nicht ausgeschlossen. Allerdings setzt hier Paypal allein schon mit seinen schmalen Fristen, ab wann und bis wann Käuferschutz beantragt werden kann, arge Grenzen. Wenn Paypal aber selbst vom Verkäufer wegen der Insolvenz nichts holen kann, weis ich nicht, ob Paypal sich da auch nicht ziert.
Wenn Paypal aber auch nichts anderes tut, als das Geld vom Verkäufer zurück zu buchen, wird der Insolvenzverwalter sicherlich auch wieder beim Käufer auf der Matte stehen und das Geld trotzdem verlangen, da ja ein gültiger Vertrag zum Zeitpunkt der Insolvenz bestand und ganz wichtig, das Geld zum Zeitpunkt der Insolvenz schon beim Käufer, und damit Teil der Insolvenzmasse war.
 
Zuletzt bearbeitet:

Methu

Erfahrenes Mitglied
30.07.2015
668
70
Kann mir jemand sagen, was es mit AB7011 auf sich hat ? Mia-Dus 20:55 ?
Ein Zusatzflug wegen der Ausfälle durch Irma ?
 

thesmiler

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
478
10
Auch Paypal hebelt das insolvenzrecht nicht aus.
Nö, aber sie könnten ja das Risiko übernehmen (tun sie aber nicht, Flugtickets sind ausgeschlossen). So wie ich das mit dem Chargeback (wo möglich) gesehen habe haftet ja der Acquirer, d.h. ich kriege mein Geld von dem, der aber nicht von Airberlin. Wo ist dann dass Problem mit dem Insolvenzrecht? Airberlin hat ja das Geld.
 

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
0
Nö, aber sie könnten ja das Risiko übernehmen (tun sie aber nicht, Flugtickets sind ausgeschlossen). So wie ich das mit dem Chargeback (wo möglich) gesehen habe haftet ja der Acquirer, d.h. ich kriege mein Geld von dem, der aber nicht von Airberlin. Wo ist dann dass Problem mit dem Insolvenzrecht? Airberlin hat ja das Geld.

Wenn Du eine Kreditkarte besitzt, die von einer deutschen Bank ausgestellt worden ist, bezweifle ich stark, dass Du mit dem Chargeback das Geld für einen Flug zurück bekommst, der bei Air Berlin gebucht worden ist. Bei einem Chargeback musst Du ja erklären, warum Du Dein Geld zurück willst. Und wie gesagt, dient das Chargeback als Schutz vor dem Missbrauch der Kreditkarten, aber keinesfalls vor der Insolvenz eines Unternehmens. Warum sollte der Kreditkarten-Herausgeber dafür auch haften?
Und woher hat Air Berlin Geld? Die sind pleite. Der 150 Millionen-Kredit dient einzig und allein zur Aufrechterhaltung des Betriebes bis zur Übernahme durch neue Eigentümer, wird nur in Teilbeträgen ausgezahlt und ist an engen Vorgaben geknüpft. Keinesfalls dient er zur Bedienung von "Altlasten", die vor dem 15.08. entstanden sind. Air Berlin darf in der Insolvenz überhaupt keine dieser Altlasten bedienen. Eine Ausnahme bilden gültige Tickets, deren Flüge noch durchgeführt werden zur Aufrechterhaltung des Betriebes. Storniert man diese aber als Kunde oder finden sie nicht mehr statt, wird man auch zum Gläubiger und darf sich in der Schlange anstellen. Die, die noch ein gültiges Ticket haben, können jetzt nur noch hoffen, dass ihr Flug stattfindet, sofern er in nächster Zeit ist. Besser sind die Kunden gestellt, die nach dem 15.08. gebucht haben. Findet deren Flug nicht statt, wird das Geld definitiv zu 100% erstattet. Dafür sorgt der Insolvenzverwalter, da er nach der Entscheidung zur Weiterführung des Betriebes auch dafür haftet. Deshalb gehen ja die Einnahmen aus Buchungen seit dem 15.08. auf ein Anderkonto, wo das Geld gesperrt ist, bis der Flug auch tatsächlich stattgefunden hat.
 
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thesmiler

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
478
10
Wenn Du eine Kreditkarte besitzt, die von einer deutschen Bank ausgestellt worden ist, bezweifle ich stark, dass Du mit dem Chargeback das Geld für einen Flug zurück bekommst, der bei Air Berlin gebucht worden ist. Bei einem Chargeback musst Du ja erklären, warum Du Dein Geld zurück willst. Und wie gesagt, dient das Chargeback als Schutz vor dem Missbrauch der Kreditkarten, aber keinesfalls vor der Insolvenz eines Unternehmens. Warum sollte der Kreditkarten-Herausgeber dafür auch haften?
Und woher hat Air Berlin Geld? Die sind pleite. Der 150 Millionen-Kredit dient einzig und allein zur Aufrechterhaltung des Betriebes bis zur Übernahme durch neue Eigentümer, wird nur in Teilbeträgen ausgezahlt und ist an engen Vorgaben geknüpft. Keinesfalls dient er zur Bedienung von "Altlasten", die vor dem 15.08. entstanden sind. Air Berlin darf in der Insolvenz überhaupt keine dieser Altlasten bedienen. Eine Ausnahme bilden gültige Tickets, deren Flüge noch durchgeführt werden zur Aufrechterhaltung des Betriebes. Storniert man diese aber als Kunde oder finden sie nicht mehr statt, wird man auch zum Gläubiger und darf sich in der Schlange anstellen. Die, die noch ein gültiges Ticket haben, können jetzt nur noch hoffen, dass ihr Flug stattfindet, sofern er in nächster Zeit ist. Besser sind die Kunden gestellt, die nach dem 15.08. gebucht haben. Findet deren Flug nicht statt, wird das Geld definitiv zu 100% erstattet. Dafür sorgt der Insolvenzverwalter, da er nach der Entscheidung zur Weiterführung des Betriebes auch dafür haftet. Deshalb gehen ja die Einnahmen aus Buchungen seit dem 15.08. auf ein Anderkonto, wo das Geld gesperrt ist, bis der Flug auch tatsächlich stattgefunden hat.
Also. Nochmal auf deutsch. Wenn ich als deutscher mit meiner (nicht deutschen) Kreditkarte ein Chargeback, Grund Leistung nicht erbracht durchführe für Flüge vor dem 15.8. gebucht wurden und jetzt gestrichen, und der Acquirer bleibt auf der Forderung sitzen (weil Airberlin nicht rückzahlt) wie verstößt da irgendjemand gegen das Insolvenzrecht?

Wenn es mit einer deutschen Kreditkarte geht (was wohl nicht so sein muss wie bereits erwähnt) stände man trotzdem genauso da, oder?
 

kp502

Aktives Mitglied
16.07.2014
233
160
DUS
Bei EW gibt es doch auf Rechnung. Bringt aber natürlich nicht viel für Frühbucher..

Es würde ja schon reichen, wenn man den Flugpreis nicht sofort bezahlen müsste, aber der BGH hält das ja für ok, dass das Insolvenzrisiko auf Kosten des Kunden ausgetragen wird..
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Für das Zurückziehen von Lastschriften gilt in einer Insolvenz das Gleiche, wie beim Chargeback mit Kreditkarten. Zieht man die Lastschrift nach der Insolvenz zurück, tut man das ebenfalls zu unrecht, selbst wenn man gar keine Leistung mehr für sein Geld erhält. .

Herrlich wie Du es schaffst zu antworten ohne auf meine Aussage einzugehen. Bevor die achtwöchige Frist abgelaufen ist hat der Einziehende bei einer Lastschrift gar keine Verfügungsgewalt über den Betrag (sondern kann sich aus der von seinem Kreditinstitut gegebenen speziellen Kreditlinie bedienen). Ergo: Das Geld des Reisenden ist noch garnicht bei AB, also in diesem Fall nicht in der Insolvenzmasse... (War zumidenst bei der guten, alten deutschen Lastschrift noch so).

Schade, das es hier kein Vorstellthread gibt. So langsam stelle ich mir die Frage nach der Motivation hinter deinen Posts.
 

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
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Schade, das es hier kein Vorstellthread gibt. So langsam stelle ich mir die Frage nach der Motivation hinter deinen Posts.

Und weil Dir der Inhalt meiner Beiträge nicht so richtig gefällt vermutest Du jetzt was genau? Das ich vielleicht eine Art "Air Berlin Trojaner" oder ähnliches bin, oder was?
Was genau möchtest Du denn gerne über mich wissen? Für Dich: Wie ich heiße und wo ich lebe verrät Dir meine Pseudonym hier. Ansonsten bin ich verheiratet, habe ein Kind, bin 48 Jahre jung und verdiene mein Geld als Lokführer. Ansonsten bange auch ich um einen New York-Flug mit Air Berlin. Sonst noch was?
Mein Wissen bezüglich Insolvenzen und der Möglichkeiten schadlos daraus zu kommen, habe ich in mühevoller Kleinarbeit zusammen recherchiert. Sicher nicht in Foren, sondern auf diversen Rechtsseiten und diversen Gerichtsurteilen dazu. Ist gar nicht so schwer, kostet aber Zeit.
 
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Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
War ja klar, dass es nun heißt mir gefällt nicht der Inhalt. Mir gefällt höchstens nicht das Du zwar die Antworten-Funktion samt Zitat nutzt aber null auf das eingehst was geschrieben wurde, sondern dann immer das gleiche wiederholst.
Sehe es einfach so: Wenn auf der Zahlungstrecke Kunde->Air Berlin irgendwer im Falle eines Chargebacks haften würde und ich wäre dieser würde ich dafür sorgen, dass sich jemand in diversen Foren anmeldet und so viele Leute wir möglich vom Chargeback abhält… Aber darüber hier zu diskutieren kann aus der Natur der Sache heraus auch nicht funktionieren
.
Zurück zum Thema:

In #2025 fragst Du warum auf einmal ein Dritter haften und unfreiwillig zum Gläubiger werden sollte. Nunja, der Dritte steht in beiden Parteien direkt oder indirekt in vertraglichen Beziehungen. Und damit kann das nun mal passieren. Unbeteiligt sind die beteiligten Banken/Kreditkartenfirmen ja nicht. Ob es hier eine Haftung gibt weiß ich nicht, wenn liegt sie aber in den vertraglichen Verpflichtungen.

Das Chargeback-Formular einer meiner KK enthält „Ware oder Leistung nicht erhalten“ als Grund. Für mich wäre das im Falle einer Nichtbeförderung durchaus zutreffend, oder?

Drittens: Es stimmt ja nicht in allen Fällen, dass eigene Forderungen in der Insolvenztabelle landen und andersherum die Forderungen des Insolvenzverwalters voll beglichen werden müssen. So ist auch in einer Insolvenz z. Bsp. Aufrechnung (mit Einschränkungen) möglich, auch wenn dadurch andere Gläubiger natürlich benachteiligt werden.
 

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
0
@Tecci79...Solltest Du auch Betroffener bzw. Opfer der Air Berlin-Pleite sein und mit Kreditkarte einer deutschen Bank bezahlt haben, bitte ich Dich darum, doch das Chargeback zu nutzen und uns dann hier von dem Ergebnis zu berichten. Ich würde mir für alle Betroffenen sehr wünschen, dass all das, was ich bisher darüber in Erfahrung bringen konnte, nicht richtig ist.
Ich selbst habe übrigens meine kommende USA-Reise mit Air Berlin in weiser Voraussicht zusammen mit dem Hotel als Kombi und damit inkl. Sicherungsschein als Pauschalreise gebucht. Fällt die ins Wasser, bekomme ich entweder Ersatzflüge oder das Geld zurück. Nur die XL-Sitzplätze habe ich für über 400 Euro direkt bei Air Berlin gebucht und per Lastschrift bezahlt. Am Tage des geplanten Fluges befinde ich mich noch in der SEPA-Frist und werde dann das Geld zurück buchen, wenn ich nicht auf meinen bezahlten Plätzen sitze. Auch, wenn ich nach meiner ausgiebigen Recherche weiß, dass das nicht legal ist. Ich lasse es drauf ankommen.
Und ganz sicher bin ich kein Trojaner, der hier irgend jemand von etwas abhalten will. Jeder muss selbst wissen, was er tut. Ich schreibe hier nur von den Ergebnissen meiner bisherigen Recherche, weil ich selbst zum Teil betroffen bin.
 
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rookie99

Erfahrenes Mitglied
16.01.2010
821
0
STR
In Deutschland gelten bei einer Insolvenz besondere Regeln und Chargeback ist keine Versicherung gegen Insolvenz des Händlers, sondern dient einzig und allein hierzulande als Schutz vor Missbrauch der Kreditkarte. Das mag in anderen Ländern anders sein, aber hier gilt der rechtskräftige Vertrag, den der Kunde mit dem Händler, in dem Fall Air Berlin, miteinander geschlossen haben. Da bleibt das Risiko beim Kunden und man kann es nicht auf Dritte, wie dem Kreditkarteninstitut abwälzen. Der Kunde hat sich den Händler bzw. Dienstleister ausgesucht und sich entschlossen, dort eine Dienstleistung zu kaufen. Warum sollte dafür nun ein Dritter haften und so unfreiwillig zum Gläubiger gemacht werden? Wenn Sie ein Chargeback bei einem deutschen Kreditkartenausgeber beantragen, werden Sie erklären müssen, warum. Der deutsche Kreditkartenherausgeber wird das nun, vor der Auszahlung überprüfen und dass Air Berlin insolvent ist, ist ja kein Geheimnis. Er wird die Herausgabe des Geldes mit dem Hinweis auf die Insolvenz verweigern bzw. würde es in diesem Fall nur tun, wenn er das Geld von Air Berlin zurück bekommt. Funktioniert das, weil es da entsprechende Regelungen gibt, wo das Geld z.B. in einer bestimmten Frist noch gar nicht für Air Berlin frei geschaltet war, wird sich dann aber der Insolvenzverwalter bei einem melden und auf die Einhaltung des Vertrages pochen, auch wenn gar keine Leistung mehr erbracht wird. Das zählt dann nämlich noch zu den Außenständen, die der Insolvenzverwalter eintreiben muss, um die Gläubiger wenigstens ansatzweise bedienen zu können. Es darf eben bei den Gläubigern niemand besser gestellt werden als die anderen, in dem man sich auf dieses Art und weise seine möglichen Verluste zurück holt.
Man kann es auch ganz einfach so formulieren: Mit der Nutzung des Chargeback in einer Insolvenz wird man vom Gläubiger zum Schuldner, unabhängig davon, ob man für sein Geld überhaupt noch eine Leistung erhalten hat. Auch wenn man es eigentlich persönlich vollkommen ungerecht empfindet.


Warum sollte es bei Air Berlin nicht funktionieren bei nicht erbrachter Leistung?

Chargeback funktioniert übrigens auch noch über die 6 Wochenfrist, die es bei Lastschrift gibt darüberhinaus.
 
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nicobs

Aktives Mitglied
08.04.2011
247
12
Die D-AHXF steht mit Hagelschaden zur Reparatur in TXL und die D-ABAG war gestern auch out of order. Die TUI D-ATUC hat gestern einen HG-Palma-Umlauf übernommen, aber da nun ja auch die D-ASUN für einige Tage in FUE mit kaputtem Hauptfahrwerk steht, werden die blauen Vögel alle für X3 Flüge benötigt. Dass HG selbst auch keine Reserven hat, verwundert in der aktuellen Situation ja auch niemanden...
X3 wird für die kaputte D-ASUN übrigens morgen und übermorgen Subcharter einsetzen.
 
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Sokendo

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
325
0
TXL
Sachverhalt aus dem TXL-Thread (wegen des Zubringers) auch hier nochmal: AB ändert anscheinend die Zeiten ihrer Langstrecke: der Flug sollte ursprünglich um 15:30 gehen.
20170920_065412.png

Sinn? Anpassung des Slots für EW??

Edit: in der Buchungsmaske der HP steht der Flug noch um 15:30 drin. Ab TXL buchbar mit dem Zubringer, der aus meiner Buchung geschmissen wurde.
 
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Akleks

Reguläres Mitglied
10.01.2016
80
0
CGN/EDDK
Sachverhalt aus dem TXL-Thread (wegen des Zubringers) auch hier nochmal: AB ändert anscheinend die Zeiten ihrer Langstrecke: der Flug sollte ursprünglich um 15:30 gehen.
Anhang anzeigen 104740

Sinn? Anpassung des Slots für EW??

Edit: in der Buchungsmaske der HP steht der Flug noch um 15:30 drin. Ab TXL buchbar mit dem Zubringer, der aus meiner Buchung geschmissen wurde.
Ich hatte auch in der App wilde Zeitsprünge. Allerdings nur in der App. In Amadeus und auf der Homepage war das nicht so. DUS - JFK