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Wenn man zusagt, dass die Nachtflüge wegfallen wenn man eine zusätzliche Startbahn bekommt, kann man die Zusage nicht widerrufen sobald man seine Startbahn bekommen hat und somit quasi doppelt abkassieren.
Da gebe ich dir inhaltlich völlig Recht, daher trägt vor allem die Fraport eine große Mitschuld, größter Bldösinn ever, dass in der Mediation zuzusagen.
Ich bin aber ehrlich gesagt immer noch gespannt auf die Ausführungen des BVerwG zu dieser Frage, ob das alles so rechtlich verbindlich war, denn das wäre schon entgegen der bisherigen Lage, dass eine außerhalb der planfeststellungsrechtlichen Anhörung geführte "Gesprächsrunde" (=Mediation) dann für die Abwägungsentscheidung bereits bindend sein soll.