FTL- / SEN- / HON-Statusvorteile

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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
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Die Verordnungen und Gesetze wurden deutlich zu lange an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Wegen und Organen vorbei erlassen. Da ist deutlich von einer Verfassungswidrigkeit auszugehen.

Das sieht das BVerfG (und darauf kommts an) anders.

Es ist schlichtweg abwegig anzunehmen, der Hansa, die sich gegen die Maßnahmen nicht einmal gericthlich gewehrt hat, könnte ein Schadensersatzanspruch zustehen.
 

Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.497
Die Rechnung würde ich gerne mal sehen. Kredite kosten ja nichts, sondern bringen sogar Geld, wenn sie zurückbezahlt werden, was der Fall ist.
Das ist ja nun dummes Zeug.

Wenn die LH zu vergleichbaren Konditionen eine Finanzierung von einer Bank (oder non-bank finance) bekommen hätte, hätten sie den natürlich gegenüber staatlicher Unterstützung bevorzugt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Das ist ja nun dummes Zeug.

Wenn die LH zu vergleichbaren Konditionen eine Finanzierung von einer Bank (oder non-bank finance) bekommen hätte, hätten sie den natürlich gegenüber staatlicher Unterstützung bevorzugt.
Die Frage, wie teuer es für den Steuerzahler war, ist unabhängig von der Frage, ob es für die LHG die beste Option darstellte.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Die Verordnungen und Gesetze wurden deutlich zu lange an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Wegen und Organen vorbei erlassen. Da ist deutlich von einer Verfassungswidrigkeit auszugehen.

Ich würde noch weiter gehen, als @west-crushing . Auch keine Staatshaftung für rechtswidrige Verordnungen.

Erstens:

„Gesetze und Verordnungen enthalten durchweg generelle und abstrakte Regeln, und dementsprechend nimmt der Gesetzgeber - bei Tätigwerden und Untätigbleiben - in der Regel ausschließlich Aufgaben gegenüber der Allgemeinheit wahr, denen die Richtung auf bestimmte Personen oder Personenkreise fehlt. Nur ausnahmsweise - etwa bei sogenannten Maßnahme- oder Einzelfallgesetzen - kann etwas Anderes in Betracht kommen und können Belange bestimmter Einzelner unmittelbar berührt werden, so dass sie als ' Dritte' im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB angesehen werden können.“ - BGH 28.1.2021 III ZR 25/20

Zweitens: Staatshaftungsrecht ist für diese Sachverhalte nicht gemacht. § 839 Abs. 1 BGB scheidet aus, s.o. enteignungsgleicher Eingriff auch.

Siehe S. 22 ff.:


Dies hat Motforist @west-crushing übrigens bereits im Jahr 2020 geschrieben.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Ich würde noch weiter gehen, als @west-crushing . Auch keine Staatshaftung für rechtswidrige Verordnungen.
Wo habe ich geschrieben, dass die LHG Deutschland erfolgreich auf Schadensersatz verklagen könnte? Richtig! Nirgendwo.

Im politischen Geschäft ist die Frage eines Schadensersatzes eine politische, gerade wenn sie keine juristische ist.
Bitte klagen. Oder Mund halten und mit schwurbeln aufhören!
Du verstehst ja offensichtlich nicht einmal den Unterschied zwischen der Verfassungswidrigkeit von Maßnahmen und der Verfassungswidrigkeit ihres Zustandekommens. Die “Corona gibt es nicht”-Schwurbler zweifeln die Verfassungskonformität der Corona-Maßnahmen an, weil sie eine andere Grundrechteabwägung für richtig halten. Dazu hat das BVerfG im Kontext der Bundesnotbremse geurteilt.

Das BVerfG hat nicht zum Zustandekommen der vorherigen Corona-Gesetzgebung geurteilt. Und da setzt meine Kritik an. Übrigens nicht nur meine. Der Präsident des Verfassungsgerichts von Rheinland-Pfalz, Lars Broker, sagte: "Seit Monaten formulieren Verwaltungsgerichte bundesweit in ihren Beschlüssen Bedenken gegenüber dem bislang weitgehend exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen." Die Regelungen seien ein Problem, "nicht weil die Maßnahmen per se zu weitgehend wären, sondern weil weiterhin allein die Exekutive handelt". Er war bei weitem nicht der einzige Vertreter eines VerfG, der entsprechende Kritik geäußert hat.
 

Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
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Die Frage, wie teuer es für den Steuerzahler war, ist unabhängig von der Frage, ob es für die LHG die beste Option darstellte.
Mehr leicht zu durchschauende Pseudo-Argumente.

Natürlich ist es ein starkes Indiz, dass der staatliche bail-out eine Subvention darstellt, wenn LHG sich dafür entscheidet. Eine staatliche Rettung ist für das gerettete Unternehmen mit Reputationsschaden verbunden. Bei vergleichbaren Konditionen hätte LHG sich für den Markt entschieden. Gab aber keine vergleichbaren Angebote am Markt. Der Staat war bereit, mehr Risiko zu übernehmen ohne dafür eine (permanente) große EK-Beteiligung zu verlangen.

Die Kosten für den Steuerzahler nur ex post in dem einen Szenario zu betrachten, dass sich eingestellt hat, wie du das machst, ist hanebüchen. Hier fehlt ganz offensichtlich elementares Verständnis von Statistik und Finance. Risiko besteht nunmal bei FK- und EK-Finanzierungen und man kann Risiko und Rendite für den Steuerzahlung nicht sinnvoll abschätzen, wenn man nur einen möglichen Ausgang betrachtet wie Du.
 
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Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.497
Die Phantasie, dass Du Harvey Specter bist, hast nur Du. Dennoch durchaus erheiternd.
Kriegst Du eigentlich von deinem AG eine Sondervergütung dafür, dass du dich im Forum vehement für ihn einsetzt?

Falls ja, sollte man vielleicht einen Controller darauf ansetzen, denn besonders fundiert oder überzeugend argumentierst du nicht. Da hat dein Kollege oliver2002 (bei dem ich fest davon ausgehe, dass er unentgeltlich Fanboy ist) i.d.R. die schlagenderen Argumente.
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Wo habe ich geschrieben, dass die LHG Deutschland erfolgreich auf Schadensersatz verklagen könnte? Richtig! Nirgendwo.
Im politischen Geschäft ist die Frage eines Schadensersatzes eine politische, gerade wenn sie keine juristische ist.

Du hast Schadensersatz in den Raum geworfen und Dir ist von verschiedener Seite entgegen gehalten worden, wohl eher nicht. Wenn aus politischen Erwägungen keine Schadensersatzforderungen gedroht haben, ist Dein Argument auch nicht valide.

Du verstehst ja offensichtlich nicht einmal den Unterschied zwischen der Verfassungswidrigkeit von Maßnahmen und der Verfassungswidrigkeit ihres Zustandekommens.

Hier wirfst Du eine Nebekerze und das weißt Du auch. Das BVerfG prüft immer die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. Machen sie immer so, auch bei der Corna-Notbremse. Auch ein formell rechtswirdrig zustande gekommenes Gesetz wäre nichtig. Auch die OVGs prüfen das bei Rechtsverordnungen.

Schadensersatzansprüche kann man aus Verfahrensfehlern jedoch erst recht nicht ableiten, siehe das von mir zitierte BGH-Urteil zu einer formell fehlerhaft zustande gekommenen Mirtptisbremse. Isso (egal, ob mir das gefällt oder nicht).

Der Präsident des Verfassungsgerichts von Rheinland-Pfalz, Lars Broker, sagte: "Seit Monaten formulieren Verwaltungsgerichte bundesweit in ihren Beschlüssen Bedenken gegenüber dem bislang weitgehend exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen."

Gut. Mir fallen mindestens zehn Entscheidungen ein, in denen Regelungen gekippt worden (übrigens meist materiell rechtlich und zu Recht). Es gibt aber trotzdem keinen Schadensersatz.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Kriegst Du eigentlich von deinem AG eine Sondervergütung dafür, dass du dich im Forum vehement für ihn einsetzt?

Falls ja, sollte man vielleicht einen Controller darauf ansetzen, denn besonders fundiert oder überzeugend argumentierst du nicht. Da hat dein Kollege oliver2002 (bei dem ich fest davon ausgehe, dass er unentgeltlich Fanboy ist) i.d.R. die schlagenderen Argumente.
Du spricht über den LHG/Deutschland-Deal, als sei es für die LHG irgendeine Finanzierungsoption und als sei die LHG für Deutschland irgendein Unternehmen. Wer etwas von Unternehmen, Politik und Deals versteht, der weiß, dass beides nicht zutrifft.

Staaten - vor allem der, in dem das HQ liegt - stellen für Airlines die mit Abstand wichtigsten externen Stakeholder dar. Viele Airlines existieren nur (noch) aufgrund staatlicher Unterstützung - und nicht erst seit Corona. Die Staatsbeteiligung Deutschlands war für die LHG schon deshalb alternativlos. Es war die absolute Garantie der Weiterexistenz.

Für Deutschland war die Beteiligung und Finanzierung der LHG ebenfalls nicht die Rettung irgendeines Unternehmens. Der Luftfahrtindustrie wird im gesamtwirtschaftlichen Kontext eine besondere Bedeutung zugesprochen. Dazu gehört auch, dass die Kontrolle weitgehend in eigener - hier deutscher - Hand bleiben sollte. Ein Risiko, wie von Dir beschrieben, gab es nicht, weil hier der Finanzier Chancen und Umfeld des Finanzierten umfassend beeinflussen kann. Und natürlich spielte es eine Rolle, dass der Staat der LHG einen Teil der Suppe eingebrockt hat.

Dass Dir solche Zusammenhänge nicht gegenwärtig sind, ist ja kein Problem. Ein anderer versteht nicht den Unterschied zwischen der Verfassungskonformität von Maßnahmen und der Art und Weise des Zustandekommens von diesen vorangegangenen Maßnahmen. Ein Dritter hält eine Reihe von führenden Verfassungsrechtlern und Verfassungsrichtern für Schwurbler, weil er nicht versteht, inwiefern es verfassungsrechtlich problematisch ist, wenn die Exekutive die Legislative bei wichtigen Regelungen außen vor lässt.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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10.558
Trans Balkan Express
Ein anderer versteht nicht den Unterschied zwischen der Verfassungskonformität von Maßnahmen und der Art und Weise des Zustandekommens von diesen vorangegangenen Maßnahmen.

Nochmals, vollkommen unabhängig von Covid-19 auch ein verfassungswidrig zustande gekommenes Gesetz wäre verfassungswidrig und damit in dem meistten Fällen nichtig (soweit nicht über eine weiteranwendung für einen bestimmten Zeitraum entschieden wird). Das ist eine Binse und war schon immer so. Worauf willst Du hinaus? Die bloße Wiederholung dieser Aussage stärkt Deine Argumentation nicht.
 
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thbe

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27.06.2013
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Du hast Schadensersatz in den Raum geworfen und Dir ist von verschiedener Seite entgegen gehalten worden, wohl eher nicht. Wenn aus politischen Erwägungen keine Schadensersatzforderungen gedroht haben, ist Dein Argument auch nicht valide.
Die Unterstützung der Airlines hatte ohne Frage auch den Aspekt eines teilweise Schadensersatzes. So funktioniert die Politik. Der Unterschied der Realität zu meinem Hinweis ist, dass der Schaden nicht auf den Cent ausgerechnet wurde, sondern die LHG es eben auf verschiedenen Wegen weitgehend ausgeglichen bekam.

Und natürlich ist mein Argument mehr als valide. Es ist dagegen nicht valide, von der Staatsbeteiligung und -finanzierung der LHG abzuleiten, dass diese Auswirkung auf die Frage haben kann, ob die LHG im Eco Light das Auswählen von Sitzen kostenpflichtig machen darf. Und das waren These und Kontext Deiner Diskussionsseite, nur um das mal wieder einzuordnen.
Hier wirfst Du eine Nebekerze und das weißt Du auch. Das BVerfG prüft immer die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. Machen sie immer so, auch bei der Corna-Notbremse. Auch ein formell rechtswirdrig zustande gekommenes Gesetz wäre nichtig. Auch die OVGs prüfen das bei Rechtsverordnungen.
Die Bundesnotbremse ist nicht vorrangiger Gegenstand der entsprechenden Kritik. Sie war vielmehr die erste umfassende Maßnahme, die den verfassungsrechtlich vorgesehenen Weg über Legislative, Exekutive - und schließlich auch Judikative - genommen hat.

Die Bundesnotbremse war das Ergebnis der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, nicht deren Ausgang.

Der Großteil der vorangegangenen Maßnahmen kam nicht auf diesen verfassungsrechtlich vorgesehenen Weg zustande. Es besteht die Sicht, dass dies in Notzeiten vorübergehend akzeptabel ist. Es besteht ebenfalls die Sicht, dass über ein Jahr zu lang war.
 
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nello1985

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20.06.2015
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TXL
Ich habe vorhin bei LH eingecheckt und mal darauf geachtet, welche Sitze ich vorgeschlagen bekommen habe:

36D im A321neo und 21F in der CRJ900. Das kann ja was werden. Sind zwar keine Mittelsitze, aber von der Beinfreiheit eine Zumutung.
 

3RONVAC

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28.08.2017
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11.412
Welchen Status hast Du und was hast Du im M+M Profil als Sitzplatzpräferenz angegeben?
 

wolfhagen71

Erfahrenes Mitglied
10.02.2015
1.210
688
Ich habe vorhin bei LH eingecheckt und mal darauf geachtet, welche Sitze ich vorgeschlagen bekommen habe:

36D im A321neo und 21F in der CRJ900. Das kann ja was werden. Sind zwar keine Mittelsitze, aber von der Beinfreiheit eine Zumutung.
Das ärgert mich schon länger. Es wird mir bei jedem Einchecken IMMER ein Platz in den ganz hinteren Reihen zugewiesen, obwohl vorne noch sehr viel frei ist. Heute ein Platz in Reihe 25 (A319), ich habe mich dann in die zu diesem Zeitpunkt komplett leere Reihe 6 umgesetzt. Das Flugzeug wird wahrscheinlich eh nicht sehr voll werden.
Ich freue mich schon auf das neue, aufregende Reiseerlebnis, werde deswegen trotzdem kein Classic buchen. Warum soll ich für Gepäck zahlen, welches ich nicht mitbringe?
Und 24€ rt für einen Platz im hinteren Bereich ist es nicht einmal annähernd wert.
Lufthansa hat inzwischen wirklich Maß und Ziel verloren.
 
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nello1985

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20.06.2015
3.113
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TXL
Was für einen Status hast du, um zu vergleichen, ob SEN und HON bessere Plätze vorgeschlagen bekommen.