Funktioniert die Best Preis Garantie immer?

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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.150
1.680
KUL (bye bye HAM)
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Mal eine ganz andere Frage, durch event. berufliche Veränderungen in nächster Zeit werde ich mit ziemlicher Sicherheit nur noch in DE eingesetzt und damit unterliege ich auch den entsprechenden DE Regeln für die steuerliche Berücksichtigung für Verpflegungsmehrauswand (keine handschriftlichen Vermerke mehr auf den ausländischen RE das die Rate ohne Frühstück ist etc.). Ich bin gerne bereit meinen Arbeitgeber zu entlasten und BRG zu nutzen (die 2k Points sind ja auch ok, die bleiben bei mir), aber bekommt ihr das Frühstück dann gegen Powerpaket, Businesspaket, whatever getauscht um entsprechend nur die 20% steuerlich zu erfassen oder bucht ihr alle nur eure Privatstays per BRG?
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.940
459
Mir ist nicht ganz klar was Du möchtest - in der Regel wird das Frühstück extra ausgewiesen, wenn es in der BRG enthalten ist. Wenn Dein Arbeitgeber nicht die Sachbezugsregel dafür anwendet, dann hast Du leider verloren; ein Business-Paket habe ich so nachträglich noch nicht gesehen.

Bester Fall der BRG wäre daher, eine Rate ohne Frühstück zu claimen und dann das kostenlose Frühstück als Platin zu nutzen (das taucht nicht auf der Rechnung auf) - oder nur ein Hotel mit Lounge claimen, das Frühstück da ist auch nicht aus der Rechnung ersichtlich.

Viele Grüße - Dirk
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.150
1.680
KUL (bye bye HAM)
? ja ich glaube wir haben uns falsch verstanden, die Situation jeweils eine Dienstreise ist, also Einsatz außerhalb des regulären Arbeitsplatzes, somit fällt die Verpflegung steuerrechtlich unter Verpflegungsmehraufwand und nicht unter Sachbezug, bzw. in meinem Fall wären die Freibeträge schnellstens verbraucht. Um das zu verdeutlichen:

Hotelzimmerrate liegt bei 120€ inkl Frühstück
auf der Rechnung ausgewiesen:
Zimmer 100€
Frühstück 20€
Gesamt 120€

Wenn vor der steuerlichen Neuregelung das Zimmer mit Frühstück als Gesamtpaket ausgewiesen wurde (120€) durfte man als AN noch 19,20€ Verpflegungsmehrauswand in der Einkommenssteuer geltend machen (pro 24h Tag 24€ -20% pauschal für nicht monetär beziffertes Frühstück). Bei der aktuellen Rechnungslegung muss der AN die 20€ Verpflegungsmehraufwand verbuchen und kann nur noch 4€ pro Zyklus in der Einkommensteuer geltend machen.
Viele Hotels bieten daher "Business-Pakete" an, in denen das Frühstück Bestandteil ist. Diese gelten als Übernachtungsmehraufwand und dürfen vom AG komplett als Betriebskosten abgesetzt werden und für den AN greift wieder die 20% pauschale im Verpflegungsmehraufwand.
Das ganze macht sich natürlich wenig bemerkbar wenn man nur 5-10 ÜN pro Jahr hat, aber in meinem Fall werde ich um die 100-120 event. vor mir haben und dann geht es schon um Geld am Jahresende.
Weiss jemand ob man in den SPG Hotels bei einer BRG Rate ohne F, in der Regel ein Businesspaket on top vor Ort buchen kann? Ansonsten, danke für den Hinweis mit dem Platinstatus F, das wäre die Lösung wenn der Status einmal erschlafen wurde.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Nö. Die Reservierung wird angepasst, und in der Mail steht auch, dass man sie ausdrucken und beim Einchecken zeigen soll. Als ich so einen Wisch das erste mal an der Rezeption zeigte hats keinen interessiert, danach habe ich es gelassen. Es wurde immer der BRG-Preis abgerechnet.

Ja meistens braucht man den Ausdruck der Bestätigung nicht. Aber es wird sehr eindringlich darauf hingewiesen, dass man die ausgedruckte Bestätitung des Claims vorlegen muss. Es wurde auch immer ohne Probleme der günstigere Preis berechnet, nur die 2000 Punkte gab es oft erst nachdem man erneut diese anforderte.
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.940
459
? ja ich glaube wir haben uns falsch verstanden, die Situation jeweils eine Dienstreise ist, also Einsatz außerhalb des regulären Arbeitsplatzes, somit fällt die Verpflegung steuerrechtlich unter Verpflegungsmehraufwand und nicht unter Sachbezug, bzw. in meinem Fall wären die Freibeträge schnellstens verbraucht.

Aber nicht doch. Siehe hier die Regelungen direkt in einem BMF-Schreiben...das Frühstück wird dann, auch wenn es in der Rechnung erkennbar (durch den MwSt-Ausweis) oder ausgewiesen ist, mit 1,57€ als Sachbezug abgerechnet - vorausgesetzt, Dein Arbeitgeber wendet diese (auch für ihn eigentlich vorteilhafte) Regelung an.

Das ganze macht sich natürlich wenig bemerkbar wenn man nur 5-10 ÜN pro Jahr hat, aber in meinem Fall werde ich um die 100-120 event. vor mir haben und dann geht es schon um Geld am Jahresende.

Deswegen gibt es ja obige Alternativregelung. Ich habe auch so in der Größenordnung Nächte (>140 letztes Jahr) und bekomme das Frühstück aufgrund obiger Regelung bis auf den Sachbezugswert vollständig ersetzt.

Weiss jemand ob man in den SPG Hotels bei einer BRG Rate ohne F, in der Regel ein Businesspaket on top vor Ort buchen kann? Ansonsten, danke für den Hinweis mit dem Platinstatus F, das wäre die Lösung wenn der Status einmal erschlafen wurde.

Habe ich bisher noch nicht gesehen - es aber mangels Notwendigkeit auch noch nie erfragt, ob es sowas gibt...

Viele Grüße - Dirk
 
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djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.940
459
Es wurde auch immer ohne Probleme der günstigere Preis berechnet, nur die 2000 Punkte gab es oft erst nachdem man erneut diese anforderte.

In diesem Zusammenhang: Bei mir klappt die Punktegutschrift der BRG-Prämie bei Sheraton immer zuverlässig, aber in allen LeMeridien Hotels klappt diese 100%ig nicht. Mein Sample ist relativ klein, aber da habe ich die Erfahrungen gemacht, dass die automatische Gutschrift abhängig von der Marke ist...

Viele Grüße - Dirk
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.150
1.680
KUL (bye bye HAM)
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Jetzt hab ich deinen Ansatz auch verstanden ;)
Aber gehen wir nochmal davon aus ich bin klein, grün, komme vom Mars und gehe in die erste Klasse:

der AG bezahlt Zimmer inkl. F. Ich muss für das Frühstück 1,57€ als Sachbezugswert versteuern. Diese 1,57€ ziehe ich von den monatlichen 44€ steuerfreiem Sachbezug als AN ab und muss sie nur bei Überschreitung im monatlichen Abrechnungszeitraum in der Einkommensteuer versteuern. Der steuerliche Abzug für Verpflegungsmehraufwand bleibt unberührt und kann vom AN geltend gemacht werden?

P.S. ich habs nochmal durchgelesen. Oder wird dir einfach pro F 1,57€ von deinem Netto abgezogen (vereinfacht ausgedrückt)
 
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Riddell

Reguläres Mitglied
31.07.2012
40
0
VIE
Jetzt passiert es mir das erste mal, dass ich einen SPG Preis auf keiner anderen seite billiger finde...wollte nur mal anmerken, dass das auch vorkommen kann...wenn auch das erste mal bei mir (130 Nächte in den beiden letzten Jahren).
hab nicht immer BRG gebucht, aber wenn es um längere stays und Messepreise geht dann schon...in dem Fall :(
 

martin82

Erfahrenes Mitglied
29.10.2012
687
96
BER, MUC, STR
Ich hatte den Preis unabhängig von Dir auch gefunden und in der Tat einen BRG claim gestellt. Allerdings brauchen die grad so dermaßen lang, dass die nach über 48 Stunden (trotz Einreichen über englische Seite) erst geschaut haben und dann war der Tarif (so ihn denn überhaupt jemand final buchen konnte) dann natürlich längst korrigiert... Haben sich aber viel Mühe gemacht und mich angerufen und gesagt, dass Sie auch versucht hätten Olotels zu kontaktieren etc.
Naja, wäre zu nett gewesen.
Der Claim ging trotzdem durch, denn auch mit den korrigierten 132 € inkl. breakfast war olotels noch billiger... dann hab ich den genommen, is ja auch noch okay vom Preis....
 
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Fischköpfle

Moderatorin
Teammitglied
15.09.2009
5.029
179
STR
Nein, die Best Preis Garantie funktioniert nicht immer.

BRG für Portland, USA, kurzfristig 1 Woche vor der Übernachtung am Freitagnachmittag eingereicht, auf deutscher spg-Seite mit deutscher Vergleichswebseite.
Genau 47 Stunden nach Einreichen meldet sich am Sonntag eine mir noch unbekannte Kollegin des BRG-Teams und schreibt, die Vergleichsseite hätte den Preis nicht mehr, außerdem wäre der Preis auf der spg-Seite deutlich niedriger als mein angegebener Preis.
BRG also abgelehnt (n)

Gerne hätte ich auch zum von ihr angegebenen Preis gebucht, aber ich fand immer noch den deutlich höheren auf der spg-Seite.
Daher habe ich noch mal einen BRG-Antrag gestellt mit einem höheren Vergleichspreis.
Diesmal die Antwort innerhalb ca. 20 Stunden mit "Danke, daß Sie erneut eingereicht haben" und "gerne bestätigen wir Ihnen den zuerst eingereichten Vergleichspreis". Wow!
Absenderin war die bekannte und freundliche Bearbeiterin I.S. - super, so einen Service finde ich echt cool (y).
 

martin82

Erfahrenes Mitglied
29.10.2012
687
96
BER, MUC, STR
In der Tat, es hängt oft davon ab, wer es bearbeitet habe ich das Gefühl :) Hatte auch einen weiteren Fall, BRG beantragt, ging durch aber zu einem höheren Preis, da Vergleichsseite noch Gebühren für den 3. Pax im Zimmer draufgeschlagen hätte. Dann aber woanders noch gesehen mit weniger Aufschlag und nachgefragt - da hieß es (wie immer) dass ich einen neuen Antrag stellen müsse.
Das hab ich dann gemacht - diesmal wurde er abgelehnt, mit der abenteuerlichen Begründung, dass die SPG-Rate auf der Seite Zuschläge für den 3. Pax enthalte, die im Hotel dann entfallen würden, wenn doch kein Zustellbett dazu käme. Abzüglich dieser Zuschläge sei die SPG-Rate dann ja günstiger. Allerdings gab es keine Möglichkeit diese Rate irgendwo bei SPG zu buchen...
Hab das dann moniert und die Genese erklärt und "meine" BRG-Bearbeiterin L.G. (ich mache das immer über das englische Formular, hab mit den kanadischen Damen besser Erfahrungen gemacht) hat sich daraufhin gemeldet telefonisch und den alten und schon abgelaufenen claim reaktiviert und auch gleich die Buchung vorgenommen. Das nenn ich mal Service!!!
So langsam entwickle ich fast so etwas wie eine zarte Bindung zu den Damen dort :))
 
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Riddell

Reguläres Mitglied
31.07.2012
40
0
VIE
Sheraton Guangzhou - booking.com
Sheraton Nanjing - booking.com
Le Meridien Lav, Split - yeego.com
Le Meridien Budapest - yeego.com

haben alle gepasst. und richtig, zur Dame I.S. entwickelt man eine richtige zarte Bindung :)
 

Riddell

Reguläres Mitglied
31.07.2012
40
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VIE
Sheraton Salzburg - olotels.com
Sheraton on the Falls - olotels.com
Le Centre Sheraton Montreal - directrooms.com
Sheraton Ottawa - hotels.com
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Meine ich wusste das schon mal, fällt mir aber mir allerdings im moment nicht ein.

Gilt hier bei Starwood auch die Früchstücksrate verglichen mit der Frühstücksrate? Oder sind das,wie bei IHG Sonderleistungen, die von der BRG nicht gedeckt sind.
Also wenn bei SPG der Preis bei 65 ist und der Frühstückspreis bei 83 liegt und man dann einen anderen Anbieter findet , der 66 anbietet und bei der Frühstücksrate 78 ist das dann ein berechtigter Claim?
Also der Preis ohne Frühstück ist bei SPG etwas günstiger, aber wenn man mit Frühstück bucht, dann gibt es günstigere Anbieter!
 

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.533
832
Die vergleichbaren Raten müssen sich entsprechen, also Zimmer, Stornierbarkeit und Frühstück müssen geleich sein. Bei anderen Dingen, wie z.Bsp. freies Internet in der eigenen Rate und beim Konkurrenzpreis nicht, schaut man meistens hinweg, jedenfalls habe ich diese Erfahrung gemacht. Auch BRG mit Raten ohne Frühstück und Konkurrenzrate mit Frühstück gehen meistens durch, aber laut den Bedingungen kann dies abgelehnt werden.
Insgesamt empfehle ich Dir, es zunächst einmal zu probieren, wobei ich dies wegen 5 Euro noch nicht gemacht habe, das wäre mir persönlich zu blöd. Das könnte auch wegen Geringfügigkeit abgelehnt werden.
SPG hat mir jedenfalls noch keine BRG abgelehnt, wohingegen ich in Deutschland von Marriott noch nie eine BRG erhalten habe.
 
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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.479
2.555
DRS, ALC
Mir ist es schon mehrfach geglückt, gefundene Frühstückraten vs. ohne Fr bei spg erfolgreich, durch bekommen zu haben.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Mir ist es schon mehrfach geglückt, gefundene Frühstückraten vs. ohne Fr bei spg erfolgreich, durch bekommen zu haben.

Ja das habe ich auch schon sehr oft gemacht und dann wurde sogar das Frühstück auch bestätigt.
Aber in diesem Fall habe ich ja keine Rate die inkl. Frühstück günstiger ist, nur wenn ich die SPG mit Frühstück mit der fremden Rate auch mit Frühstück vergleiche ergibt sich ein besserer Preis. Probiere es einfach mal.

Sollte das nicht gehen- diese Preis hier waren nur ein Beispiel -werde ich ein anderes Hotel buchen.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.479
2.555
DRS, ALC
Aber in diesem Fall habe ich ja keine Rate die inkl. Frühstück günstiger ist, nur wenn ich die SPG mit Frühstück mit der fremden Rate auch mit Frühstück vergleiche ergibt sich ein besserer Preis.

Natürlich bekommst du die gefundene Rate mit Frühstück bestätigt, auch wenn du bei spg eine ohne FR gebucht hast. Es steht auch so im Abschlussemail von SPG.


PS: Es gibt eine neue BRG Website !
 
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