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Entweder ist deine ironie sehr schlecht zu erkennen....oder es wird hier einfach nur irgendwelche Müll gelabert. NATÜRLICH ist krank machen und auf die Gass gehen oder aufm Bua arbeiten ein Grund für eine fristlose Kündigung. Gibt da im übrigen genügend Urteile drüber:
Vorgetäuschte Krankheit kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Aktenzeichen: BAG (26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112) und des LAG Rheinland-Pfalz (12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - Juris)
Hier mit "Abfindung" als Vergleich: Außerordentliche Kündigung: Facebook Eintrag verrät vorgetäuschte Krankheit | NAU Rechtsanwälte | Kirchheim
Mal was anderes: Kündigungsgründe vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Also sind Aussagen wie "Krank und Fasching = fristlos" nichtnur moralisch sondern auch rechtlich absolut zutreffend!
Mir geht es weniger um das inhaltliche als um die Art, wie es gesagt wird. Klingt arg nach Stromberg "Ich bin ein Wolf im Wolfspelz. Das musst du sein als Chef. Und deswegen muss ich auch nicht bei jedem Halli-Galli dabei sein. Sich über Beliebtheit den eigenen Leuten anzuwanzen, halt ich für völligen Humpels. Wenn du als Chef beliebt bist, hast du schon irgendwas was falsch gemacht. Dann kannst du gleich auf deiner Nase gleich 'ne Diskothek eröffnen, wo die anderen rumtanzen können."