Geschäftsreisen / Langstrecke in Eco und Konflikte mit dem Arbeitgeber

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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.751
2.602
FRA
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Entweder ist deine ironie sehr schlecht zu erkennen....oder es wird hier einfach nur irgendwelche Müll gelabert. NATÜRLICH ist krank machen und auf die Gass gehen oder aufm Bua arbeiten ein Grund für eine fristlose Kündigung. Gibt da im übrigen genügend Urteile drüber:
Vorgetäuschte Krankheit kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Aktenzeichen: BAG (26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112) und des LAG Rheinland-Pfalz (12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - Juris)
Hier mit "Abfindung" als Vergleich: Außerordentliche Kündigung: Facebook Eintrag verrät vorgetäuschte Krankheit | NAU Rechtsanwälte | Kirchheim
Mal was anderes: Kündigungsgründe vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Also sind Aussagen wie "Krank und Fasching = fristlos" nichtnur moralisch sondern auch rechtlich absolut zutreffend!

Mir geht es weniger um das inhaltliche als um die Art, wie es gesagt wird. Klingt arg nach Stromberg "Ich bin ein Wolf im Wolfspelz. Das musst du sein als Chef. Und deswegen muss ich auch nicht bei jedem Halli-Galli dabei sein. Sich über Beliebtheit den eigenen Leuten anzuwanzen, halt ich für völligen Humpels. Wenn du als Chef beliebt bist, hast du schon irgendwas was falsch gemacht. Dann kannst du gleich auf deiner Nase gleich 'ne Diskothek eröffnen, wo die anderen rumtanzen können."
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Jo, im Einzelfall klährt das immer ein Gericht.



Jetzt mal wirklich im Ernst...Welcher Fall beist sich den nicht? Das Urteil von wegen "Frische Luft und ein Glas Kölsch trägt durchaus zur genesung bei" das ein Richter vermutlich auch im Faschingsrausch gefällt hat ist ja schon unverschämt genug. Einkaufen gehen, mal einen Spatziergang an der frischen Luft etc ist ja nötigt bzw bei einem entsprechenden Krankheitsbild ja OK. Aber eine "Trinkveranstaltung" besuchen meiner Meinung nach nicht wirklich. Da fällt mir kein körperliches Krankheitsbild ein das hier eine schnellere Genesung vorsieht.



Natürlich nicht. Aber wegen einer Erkältung zuhause bleiben weil man nicht fit ist, aber auf dem Fasching grossartig mit der Halben in der Hand auf den Tischen tanzen...past nicht ganz.

Mir fallen da sofort etliche Beispiele ein, bei denen eine Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit führt aber die Genesung durch eine Faschingsfeier nicht beeinträchtigt wird. Hier mal ein paar davon:

- Postzusteller mit Gipsbein
- Schneiderin mit Gipsarm
- Kaufmann mit psychischer Erkrankung
- Polizist mit Bluthochdruck der noch nicht medikamentös eingestellt ist
- Neuerdings auch: Tagesschausprecher mit Verstauchung am Fuß
- Monteur mit stark entzündeten Gelenken

Zu dem Fall des TE fällt mir allerdings auf die Schnelle nur ein Beispiel ein:

- stark erhöhte Beinvenenthrombosengefahr
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.034
4.066
Z´Sdugärd
Mir fallen da sofort etliche Beispiele ein, bei denen eine Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit führt aber die Genesung durch eine Faschingsfeier nicht beeinträchtigt wird. Hier mal ein paar davon:

- Postzusteller mit Gipsbein
- Schneiderin mit Gipsarm
- Kaufmann mit psychischer Erkrankung
- Polizist mit Bluthochdruck der noch nicht medikamentös eingestellt ist
- Neuerdings auch: Tagesschausprecher mit Verstauchung am Fuß
- Monteur mit stark entzündeten Gelenken

Zu dem Fall des TE fällt mir allerdings auf die Schnelle nur ein Beispiel ein:

- stark erhöhte Beinvenenthrombosengefahr

Kann man alleversetzen. Der Postbote kann Innendienst machen, die Schneiderin Telefonische Bestellungen aufnehmen, der Kaufmann den Hof kehren, der Polizist die Waffenkammer, der Tagesschau Sprecher den Drucker abstauben und der Monteur sitzt am Tel.

Alles nonsens? Nicht unbedingt. Aber wie schon erwähnt klährt das im Zweifelsfalle ein Richter.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Ich hatte mal eine Schiene mit uberdehnten Bändern. Eine Qual zum laufen. Hatte damals innendienst Job. Glaube mir, es ist einem gar nicht so bewusst wieviel man laufen und aufstehen muss. Paar Tage mitgemacht und dann zu Hause geblieben. Und ich bleibe selten zu Hause.

Das Resultat der Woche Arbeit mit Schiene war dass es schlimmer wurde und die dann für 3 Wochen nen Gips machten.

man kann es auch übertreiben mit alternativen Jobs... dann ist es auch nicht der richtige laden..
Davon abgesehen hats einen Grund AU zu sein

Wahrscheinlich ist es damals meinem AG teurer gewesen als wenn ich gleich daheim geblieben wäre...
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Ich hatte mal eine Schiene mit uberdehnten Bändern. Eine Qual zum laufen. Hatte damals innendienst Job. Glaube mir, es ist einem gar nicht so bewusst wieviel man laufen und aufstehen muss. Paar Tage mitgemacht und dann zu Hause geblieben. Und ich bleibe selten zu Hause.

Das Resultat der Woche Arbeit mit Schiene war dass es schlimmer wurde und die dann für 3 Wochen nen Gips machten.

man kann es auch übertreiben mit alternativen Jobs... dann ist es auch nicht der richtige laden..
Davon abgesehen hats einen Grund AU zu sein

Wahrscheinlich ist es damals meinem AG teurer gewesen als wenn ich gleich daheim geblieben wäre...
sehe ich auch so ... aber darum ging es ja nicht, sondern um Geschichten, dass Manche davon die Zeit lieber zum eigenen Innenausbau nutzen, oder dazu lokaler Faschingsbierkönig zu werden ...
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.181
10.939
FRA/QKL
Kann man alleversetzen. Der Postbote kann Innendienst machen, die Schneiderin Telefonische Bestellungen aufnehmen, der Kaufmann den Hof kehren, der Polizist die Waffenkammer, der Tagesschau Sprecher den Drucker abstauben und der Monteur sitzt am Tel.

Alles nonsens? Nicht unbedingt. Aber wie schon erwähnt klährt das im Zweifelsfalle ein Richter.
In Deutschland ist es bislang noch so, dass ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt bezogen auf die normale, übliche Tätigkeit eines Angestellten und dann ist der Angestellte Arbeitsunfähig. ;)
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
sehe ich auch so ... aber darum ging es ja nicht, sondern um Geschichten, dass Manche davon die Zeit lieber zum eigenen Innenausbau nutzen, oder dazu lokaler Faschingsbierkönig zu werden ...
schon klar, ich habe den juser so verstanden dass es pauschal gilt oder gehen sollte


ps davon abgesehen hat der AN einen Vertrag mit klar geregelten Pflichten was er zu tun hat. Drucker abstauben oder Heftklammern zählen dürfte bei den wenigsten dazu zählen... das wäre wiederum Mobbing
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Kann man alleversetzen. Der Postbote kann Innendienst machen, die Schneiderin Telefonische Bestellungen aufnehmen, der Kaufmann den Hof kehren, der Polizist die Waffenkammer, der Tagesschau Sprecher den Drucker abstauben und der Monteur sitzt am Tel.

Alles nonsens? Nicht unbedingt. Aber wie schon erwähnt klährt das im Zweifelsfalle ein Richter.

Rein theoretisch hättest Du vielleicht sogar Recht. Aber zum einen gilt das was SOG gerade geschrieben hat und zum anderen würde eine Versetzung für eine oder zwei Wochen auch meistens nicht lohnen. Und dann stellt sich noch die Frage nach der Qualifikation: Nicht jeden Monteur kann einfach telefonieren lassen (sofern man seine Geschäftspartner mag) und nicht jeder Kaufmann kann fegen (der arme Besen). :D
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
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wahrscheinlich nicht die Standard Klausel für und zum Schutz beider Beteiligten lautet dsss der AG den AN auch mit anderweitige Aufgaben betrauen kann sofern es seiner Qualifikation entspricht.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.181
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FRA/QKL
wahrscheinlich nicht die Standard Klausel für und zum Schutz beider Beteiligten lautet dsss der AG den AN auch mit anderweitige Aufgaben betrauen kann sofern es seiner Qualifikation entspricht.
Jede unserer Stellenbeschreibungen (als Zusatz zum Arbeitsvertrag) beinhaltet nach Auflistung der üblichen Tätigkeiten die folgende Klausel:

Die FIRMA behält sich Änderungen und Erweiterungen der hier beschriebenen Tätigkeiten jederzeit vor. Bei nicht gravierenden Änderungen genügt auch die mündliche Absprache.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
ps davon abgesehen hat der AN einen Vertrag mit klar geregelten Pflichten was er zu tun hat. Drucker abstauben oder Heftklammern zählen dürfte bei den wenigsten dazu zählen... das wäre wiederum Mobbing
Vorsicht, du willst dem AG sogar 'billige' Abmahngründe liefern?!
dann wirds aber nichts mehr mit der angestrebten Abfindung, sondern dann gibts eher die Fristlose, falls du nur mal mehr schräg zum Fenster rausguckst.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Leute, dacor...aber wie gesagt, das zählen von Heftklammern oder Tagelanges abstauben der Drucker gehört nicht dazu. Da kommt man mit ner Abmahnung auch nicht wirklich weit. Ärgert sich jeder Richter mit was für Kapazitäten er seine kostbare Zeit rumschlagen muss.
Da kriegt der AG nen zynischen Kommentar und der Richter erläßt per Dekret die Abmahnung wieder zu entfernen.

Als ob die vielen wartenden Verfahren nicht schon ärgerlich genug für alle Beteiligten sind.
 

mexx0077

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
1.082
1
VIE
Ich versteh sowas irgendwie immer nicht.

Wer heutzutage in Zeiten von Internet, usw. tatsächlich geschäftlich Langstrecke fliegen muss, der muss doch für sein Unternehmen so wichtig sein, dass C sowieso absolut selbstverständlich sein sollte!?

Wenn es sich um unwichtigen Kleinkram handelt, stelle ich die Notwendigkeit der gesamten Reise einfach mal in Frage.

Falls der Threadstarter hier kein Troll sein sollte und es wie in diesem Fall um den Aufbau von Maschinen geht: Dann gehe ich auch hier von einem entsprechenden Auftragsvolumen (Neubau) oder entsprechenden Tagessätzen (Reperatur / Service) aus. In jedem Fall sollte sowas vom Arbeitgeber einkalkuliert sein und sich vom Auftraggeber eben entsprechend bezahlen lassen.

Falls der Arbeitgeber das abrechnet und in die eigene Tasche steckt: Anderen Arbeitgeber suchen. Falls er es nicht mit dem Auftraggeber abrechnet: Auch Arbeitgeber wechseln. Falls es um ein unwichtiges Projekt ohne Relevanz geht: Flug nicht antreten.
Naja, mit 25 hab ich auch so manches noch nicht verstanden. Aber eine generelle Reiserichtlinie Y only auch auf Langstrecke ist nicht so selten.
 
Zuletzt bearbeitet:

mexx0077

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
1.082
1
VIE
Eine Erkrankung durch Vielfliegen laesst aber wohl eher an der Frequenz als an der gebuchten Serviceklasse festmachen.
Wie gut man sich von einem Flug erholt haengt von vielen Faktoren ab, u.a. Alter, Gesundheitszustand, Dauer der Reise, Dauer des Fluges, Frquenzen, Zeitzonen, Reiserichtung (westwarts/ostwaerst), Ernaehrung, Alkoholkonsum, you name it....

Die Serviceklasse ist auch ein Faktor, aber C bedeutet nicht automatisch das ich am Zielflughafen wie ein junger Gott aus dem Flugzeug steige. Manche C-Sitze werden nicht umsonst als "Rutsche" bezeichnet. ;)



Beispiele?
Selten solchen Blödsinn gelesen. Natürlich ist es ein Riesenunterschied, ob Du C oder Y fliegst, wenn es regelmäßig auf Langstrecke ist.
 

mexx0077

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
1.082
1
VIE
Na irgendwie wohl schon. Aber leider sagt das nicht viel aus. Interessant wäre lediglich eine aufgeteilte Quote: Auf Kurzstrecke X% Geschäftsreisende zu Y% Privatreisende und auf Langstrecke X% Geschäftsreisende zu Y% Privatreisende
Naja, die Strecke spielt da sicher auch noch eine wesentliche Rolle.
 

everyday_fun69

Reguläres Mitglied
06.07.2015
39
1
geschäftliche Reisen Eco, Ruhe and Arbeitszeiten bzw. Pausen, Entlohung

Hallo zusammen,

bei uns in der Firma wird nur Eco weltweit geflogen, egal wann und wo, wohin. Ich mach den Job schon seit 14 Jahren.

Teilweise eben auch über Nacht, wo dann bei Ankunft 07:00 Uhr auf dem Flughafen der Kunden dann auf uns wartet und wir sollen malochen/arbeiten.

Nach Recht, wäre es wohl so, dass die Reisezeit eine Ruhezeit wäre und wir im Anschluss danach rechtlich arbeiten dürfen. Wenn es uns schlecht geht, müssten wir zum Arzt und wären krank geschrieben.

Ist das in euren Firmen auch so? gibt es dort ggf. einen Ruhetag nach der Reise und für den Auslandseinsatz eine gesonderte Entschädigung? Schließlich haben Mitarbeiter die nicht Reisen am Monatsende genau das selbe Geld in der Tasche und gehen keine Gefahren ein.

Wäre schön, wenn sich der ein oder andere hier dazu äußern könnte.

Danke und Grüße
 

ztolki

Aktives Mitglied
14.07.2016
105
0
Wenn ich eine Anstellung habe, die mit Viel und Langfliegerei verbunden ist,würde ich schon versuchen das zb. ab 5std. Flugzeit ich keine Kundentreffen habe, die oft Stunden dauern könnten,
deswegen gibt es eine C wo man sicher ausgeruhter am Ziel ankommt, und auch noch in der Lage ist vernünftige Kundentreffen zu absolvieren. Da ich kein Fan bin vom Fliegen würde ich auf eine Erholzeit bestehen oder bzw auf "C"
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Eco Nachtflug und danach direkt 8+ Stunden zur Arbeit würde ich fast als das schlimmste vorstellbare Szenario bezeichnen. Würde ich in Ausnahmefällen vielleicht mal mitmachen, aber als Regelfall fände ich das schwer zu akzeptieren.

Kommt aber auch auf die Tätigkeit an, manche Jobs kann man evtl. auch übermüdet ausreichend gut ausführen?
 
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Retterdeluxe

Aktives Mitglied
10.05.2014
233
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FRA / BKK
Einen Eco Langstreckenflug als Ruhezeit zu sehen finde ich Interessant.:eek:
Bin der selben Meinung wie singmeister als absolute Ausnahme ist es okay, aber für ein Außendienstler der oft fliegt ist es ein no go !
 
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