Geschäftsreisen / Langstrecke in Eco und Konflikte mit dem Arbeitgeber

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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
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Das nicht, aber es wird als "abwesend" eingetragen, da die Flugzeit als "Ruhezeit" angesehen wird (=inaktiv).
Und es ist egal ob ich sonntags oder montags fliege...

Mit dem kleinen Unterschied dass "abwesend" an einem Montag dann - (minus) 8h gebucht werden ?
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Bring` doch mal Klarheit rein, warum Du nicht Eco fliegen, aber Maschinen aufbauen kannst...
vor allem, wenn der Arbeitgeber kein anonymer Großkonzern ist, und eben jenen Arbeitnehmer im August privat ECO nach Mauritius fliegen sieht und da plötzlich nichts mehr weh tut.
oder diejenigen Abseilerspezialisten, die sich im Job von allem ">80 Gramm" befreien lassen und dann Samstags fleißig die 25kg Zementsäcke beim eigenen Dachausbau in den dritten Stock tragen.

aber Arbeitgeber sind ja alle sooooo doof ... ;)
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
vor allem, wenn der Arbeitgeber kein anonymer Großkonzern ist, und eben jenen Arbeitnehmer im August privat ECO nach Mauritius fliegen sieht und da plötzlich nichts mehr weh tut.
oder diejenigen Abseilerspezialisten, die sich im Job von allem ">80 Gramm" befreien lassen und dann Samstags fleißig die 25kg Zementsäcke beim eigenen Dachausbau in den dritten Stock tragen.

aber Arbeitgeber sind ja alle sooooo doof ... ;)

Doof nicht, können aber dank unserer Gesetzeslage nichts machen... Kannst Dich ja mit nem Klappsitz vor seiner Baustelle hinsetzen und der Kollege wird Dich anlächeln weil er weiss dass Du nix kannst (machen)
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Doof nicht, können aber dank unserer Gesetzeslage nichts machen... Kannst Dich ja mit nem Klappsitz vor seiner Baustelle hinsetzen und der Kollege wird Dich anlächeln weil er weiss dass Du nix kannst (machen)
och, so ohnmächtig und ganz sooo doof ist der Chef nun auch wieder nicht

ein Foto von dem Simulanten machen und es dem Kollegenkreis in die Whats App Gruppe setzen reicht allermeist und der Rest erledigt sich unter Garantie "ganz von selbst", ohne dass der Chef selbst überhaupt einen Finger krum zu machen braucht :cool:
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.034
4.066
Z´Sdugärd
Krank und dann der tollste Hengst auf der lokalen Kirmes sein hat unseren Personalchef himself an die frische Luft gesetzt. Ebenso einen Langzeitkranken der dann Fotos im Fratzenbuch von seinen Sauftouren gepostet hat. Also soooooo unfähig sind die Arbeitgeber auch nicht.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Krank und dann der tollste Hengst auf der lokalen Kirmes sein hat unseren Personalchef himself an die frische Luft gesetzt. Ebenso einen Langzeitkranken der dann Fotos im Fratzenbuch von seinen Sauftouren gepostet hat. Also soooooo unfähig sind die Arbeitgeber auch nicht.

OK. Vor die Tür setzen ist eines. Das Prozedere danach das andere. Oder gehen heutzutage solche Sachen ohne die üblichen Prozesse (Abmahnung, Gütetermin, Abfindung) problemlos durch ? - Unfähig oder nicht möglich das eine. Das andere ist der Spass danach...
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
OK. Vor die Tür setzen ist eines. Das Prozedere danach das andere. Oder gehen heutzutage solche Sachen ohne die üblichen Prozesse (Abmahnung, Gütetermin, Abfindung) problemlos durch ? - Unfähig oder nicht möglich das eine. Das andere ist der Spass danach...
krank geschrieben, aber dann aufm Fasching der König, ist so gut wie sicher fristlos ...
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.034
4.066
Z´Sdugärd
Natürlich gab es ein juristisches Nachspiel. Ist aber in beiden Fällen für die Firma ausgegangen. Für Abfindungen waren beide zu kurz in der Firma.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
893
40
München
krank geschrieben, aber dann aufm Fasching der König, ist so gut wie sicher fristlos ...
Aber auch nur so gut wie...
Bei uns war jemand im Büro krank geschieben, 14Tage wg. Atemwegsprobleme, und wenn sieht man abends
im verrauchten Wiesn-Bierzelt bei der Arbeit ? Eben jene Kollegin bei der Arbeit !
Sie wurde am nächten Tag von der Personalverantwortlichen + anderer Kollegin als Zeugin nochmals angetroffen im Zelt
und hat dort ihre vorher vorbereitete Entlassung unterschrieben.
Die Gute war dann noch so dreist und ging vor's Gericht, Anwalt wurde ihr bezahlt weil Sie kein Geld hatte, und klagte auf Wiedereinstellung.
Ging dann auch mit einem Vergleich ab, Unglaublich.
Besser der AG zahlt als dass der Staat für Sie zahlen muss.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Aber auch nur so gut wie...
Bei uns war jemand im Büro krank geschieben, 14Tage wg. Atemwegsprobleme, und wenn sieht man abends
im verrauchten Wiesn-Bierzelt bei der Arbeit ? Eben jene Kollegin bei der Arbeit !
Sie wurde am nächten Tag von der Personalverantwortlichen + anderer Kollegin als Zeugin nochmals angetroffen im Zelt
und hat dort ihre vorher vorbereitete Entlassung unterschrieben.
Die Gute war dann noch so dreist und ging vor's Gericht, Anwalt wurde ihr bezahlt weil Sie kein Geld hatte, und klagte auf Wiedereinstellung.
Ging dann auch mit einem Vergleich ab, Unglaublich.
Besser der AG zahlt als dass der Staat für Sie zahlen muss.

Das hört sich schon eher "normal" an.
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Bei einem Flug mag man keine Unterschiede erkennen, nur wenn regelmäßig lange Flüge sind dann macht sich der Unterschied darin bemerkbar dass der Mitarbeiter nicht mehr so belastbar ist, leichter erkrankt oder die besten von denen woanders hingehen. Wie gut es einem Mitarbeiter geht oder wie man seine Leistung wertschätzt lässt sich halt nicht durch nackte Quartalszahlen erkennen.

Eine Erkrankung durch Vielfliegen laesst aber wohl eher an der Frequenz als an der gebuchten Serviceklasse festmachen.
Wie gut man sich von einem Flug erholt haengt von vielen Faktoren ab, u.a. Alter, Gesundheitszustand, Dauer der Reise, Dauer des Fluges, Frquenzen, Zeitzonen, Reiserichtung (westwarts/ostwaerst), Ernaehrung, Alkoholkonsum, you name it....

Die Serviceklasse ist auch ein Faktor, aber C bedeutet nicht automatisch das ich am Zielflughafen wie ein junger Gott aus dem Flugzeug steige. Manche C-Sitze werden nicht umsonst als "Rutsche" bezeichnet. ;)

Der Laden geht halt dann über viele Jahre langsam vor die Hunde.

Beispiele?
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.205
775
LAS/DEN
Bei einem unserer Kunden wurde eine ganze Abteilung geschlossen, nachdem die Mitarbeiter dort zusammen mit dem Betriebsrat gegen die Reiserichtlinie vorgegangen sind. Es ging wohlgemerkt um Fluege FRA-AUH/DXB, die aufgrund von Travel Policy (ME, nur Tagfluege) entsprechend in Y geflogen wurden. Das ganze hat sich ein halbes Jahr hingezogen, nun wurde die Service Abteilung direkt nach ME ausgelagert und mit entsprechenden schlechter bezahlten Personen aufgefuellt.

Wenn man bedenkt, dass die ME Fluege nur ca 30% vom Reiseprofil ausgemacht haben und der Rest sich auf Japan/Korea (hier entsprechend Biz) bezogen hat, ging das wohl eher nach hinten los.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.034
4.066
Z´Sdugärd
Sach mal, ich habe doch den Stromberg als Avatar :rolleyes:

Deine Pseudo-Chef-Sprüche finde ich ziemlich :censored:

Entweder ist deine ironie sehr schlecht zu erkennen....oder es wird hier einfach nur irgendwelche Müll gelabert. NATÜRLICH ist krank machen und auf die Gass gehen oder aufm Bua arbeiten ein Grund für eine fristlose Kündigung. Gibt da im übrigen genügend Urteile drüber:
Vorgetäuschte Krankheit kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Aktenzeichen: BAG (26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112) und des LAG Rheinland-Pfalz (12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - Juris)
Hier mit "Abfindung" als Vergleich: Außerordentliche Kündigung: Facebook Eintrag verrät vorgetäuschte Krankheit | NAU Rechtsanwälte | Kirchheim
Mal was anderes: Kündigungsgründe vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Also sind Aussagen wie "Krank und Fasching = fristlos" nichtnur moralisch sondern auch rechtlich absolut zutreffend!
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Also sind Aussagen wie "Krank und Fasching = fristlos" nichtnur moralisch sondern auch rechtlich absolut zutreffend!

Da es kein Pauschalrecht gibt, kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine Pauschale Aussage in die eine Richtung ist genauso falsch wie in die andere Richtung.

Es mag durchaus Fälle geben, bei denen sich Krankschreibung und Fasching nicht beißen.

Krankgeschrieben sein heißt nicht automatisch zu Hause im Bett liegen ;)
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
12
ZRH
Da es kein Pauschalrecht gibt, kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine Pauschale Aussage in die eine Richtung ist genauso falsch wie in die andere Richtung.

Es mag durchaus Fälle geben, bei denen sich Krankschreibung und Fasching nicht beißen.

Krankgeschrieben sein heißt nicht automatisch zu Hause im Bett liegen ;)

die obigen Beispiele waren aber meist solche, wo es sich eben widersprach, dass die MA bei anderen Vergnügungen anzutreffen waren. :idea:

Ich bin auch der Meinung, dass man bei der Arbeit und Privat die gleichen Ansprüche und Moralvorstellungen haben sollte. Langfristig geht das sonst nicht auf. Alles andere ist schizophren ;-)
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Da es kein Pauschalrecht gibt, kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine Pauschale Aussage in die eine Richtung ist genauso falsch wie in die andere Richtung.

Es mag durchaus Fälle geben, bei denen sich Krankschreibung und Fasching nicht beißen.

Krankgeschrieben sein heißt nicht automatisch zu Hause im Bett liegen ;)
viel schlimmer als die Kündigung ist doch meist die Rückkehr in den Kollegenkreis.
einen auf krank machen und dann an Fasching die Obersau rauslassen, bekommen doch weit vor dem Chef allermeist die Kollegen mit.
... und irgendwann endet jede Krankheit

immerhin muss jemand Anderes im Team die Arbeit für solche Kameradenschweine meist miterledigen, die verschwindet doch nicht einfach.
da hier die Meisten noch keine oder nur wenig Lebenserfahrung zu haben scheinen, werden sie das noch lernen.

... als Chef hat man es dahingehend doch leicht ... vorausgesetzt man kennt eben die Welt und ihre Pappenheimer und wie man solche Dinge intern regelt
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
viel schlimmer als die Kündigung ist doch meist die Rückkehr in den Kollegenkreis.
einen auf krank machen und dann an Fasching die Obersau rauslassen, bekommen doch weit vor dem Chef allermeist die Kollegen mit.
... und irgendwann endet jede Krankheit

immerhin muss jemand Anderes im Team die Arbeit für solche Kameradenschweine meist miterledigen, die verschwindet doch nicht einfach.
da hier die Meisten noch keine oder nur wenig Lebenserfahrung zu haben scheinen, werden sie das noch lernen.

... als Chef hat man es dahingehend doch leicht ... vorausgesetzt man kennt eben die Welt und ihre Pappenheimer und wie man solche Dinge intern regelt

Das steht ja auf einem anderen Blatt ;)
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.034
4.066
Z´Sdugärd
Da es kein Pauschalrecht gibt, kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine Pauschale Aussage in die eine Richtung ist genauso falsch wie in die andere Richtung.

Jo, im Einzelfall klährt das immer ein Gericht.

Es mag durchaus Fälle geben, bei denen sich Krankschreibung und Fasching nicht beißen.

Jetzt mal wirklich im Ernst...Welcher Fall beist sich den nicht? Das Urteil von wegen "Frische Luft und ein Glas Kölsch trägt durchaus zur genesung bei" das ein Richter vermutlich auch im Faschingsrausch gefällt hat ist ja schon unverschämt genug. Einkaufen gehen, mal einen Spatziergang an der frischen Luft etc ist ja nötigt bzw bei einem entsprechenden Krankheitsbild ja OK. Aber eine "Trinkveranstaltung" besuchen meiner Meinung nach nicht wirklich. Da fällt mir kein körperliches Krankheitsbild ein das hier eine schnellere Genesung vorsieht.

Krankgeschrieben sein heißt nicht automatisch zu Hause im Bett liegen ;)

Natürlich nicht. Aber wegen einer Erkältung zuhause bleiben weil man nicht fit ist, aber auf dem Fasching grossartig mit der Halben in der Hand auf den Tischen tanzen...past nicht ganz.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.181
10.939
FRA/QKL
Da es kein Pauschalrecht gibt, kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine Pauschale Aussage in die eine Richtung ist genauso falsch wie in die andere Richtung.

Es mag durchaus Fälle geben, bei denen sich Krankschreibung und Fasching nicht beißen.

Krankgeschrieben sein heißt nicht automatisch zu Hause im Bett liegen ;)
Krankgeschrieben ist sowieso der falsche Begriff. Es geht um Arbeitsunfähigkeit. Je nach Tätigkeit kann eine Arbeitsunfähigkeit die unterschiedlichsten Gründe habe. Eine Arbeitsunfähigkeit schließt nicht aus sich Abends auf dem Fasching zu amüsieren, solange es nicht der Genesung schadet. Ob Arbeitsunfähigkeit und gleichzeitiges Feiern auf dem Fasching moralisch vertretbar ist muss dann nochmal separat betrachtet werden.