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Es gibt aber ungefähr 10 Millionen Gründe, warum man nun nicht nach 10 Stunden mit Stechuhrklingeln genau den Hammer ins Eck werfen kann oder erst mühsam mit dem Betriebsrat telefonieren, ob der einem noch 60 Minuten zusätzlich genehmigt.
Dann läuft in der Firma aber etwas grundsätzlich falsch. Der Hammer sollte nach 8 Stunden ins Eck geworfen werden, und wenn es dann 10 Millionen Gründe gibt, warum das nicht geht, kann man immer noch 2 Stunden dranhängen.
Ich glaube auch nicht, dass der Betriebsrat dafür zuständig ist, das AZSchG außer Kraft zu setzen.
HTB.