Fischfeinkost Dogan in der Kreuzberger Marheineke Markthalle (Bergmannkiez) verlangt unter 10 Euro eine ausgewiesene Gebuehr von 0,50 Cent.
Akzeptanzzeichen gibt es nur fuer Maestro.
Mein Einkauf lag bei 9,xx Euro, habe hoeflich darauf hingewiesen dass der
Aufschlag nicht mehr gesetzeskonform ist seit dem 13.1., mit Verweis auf BGB 270a. Habe ihn auch auf die Gefahr der Abmahnung hingewiesen.
Daraus folgte dann eine Diskussion ueber Kosten fuer den Haendler, auf meine Vermutung, dass ihn Bargeld ja auch einigest koste, meinte er dass Bargeld ihn nichts koste.
Der Zuschlag wuerde hier so bleiben, es gebe ja auch Zuschlaege bei Eintrittskarten im Internet und ab 10 Euro waere es auch kostenfrei fuer den Kunden. Das Geld holen am Fremdautomaten wuerde den Kunden ja auch was kosten.
Mein Hinweis dass das BGB Vorrang vor seiner praktizierten Regel hat, wollte nicht verstanden werden.
Zwischendurch hat sich ein anderer wohl deutscher Kunde eingemischt, der etwas aufgebracht war und meinte die Preise (der Kartenzahlung) muessten ja einkalkuliert sein und koennten soviel nicht sein.
Von der Kartenakzeptanz habe der Haendler ja auch, dass Kunden bei ihm einkaufen.
Nach dem Hinweis dass es ab 10 Euro kostenlos ginge, hat er sich beruhigt.
Leider hatte sich das Gespraech so hochgeschaukelt, dass nun weder er aus "Kulanz" meine angebotene Kartenzahlung ohne Aufschlag angenommen hat, noch das ich mit Bargeld solche eine Praxis unterstuetzen wollte.
Resultat zumindest nicht den anvisierten Fisch fuer mich und weniger Umsatz fuer ihn.
Kreditkartenzahlungen kosten dort laut muendlicher Aussage fuer 1 Euro Aufschlag, aus dem Kontext vermute ich generell.