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Girocard kontaktlos

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Bei einem Edeka mit 5€ Mindestbetrag / keine KK seit neuestem Kontaktlosverbot.
Also angemaßt. Die Händlerbedingungen stellen klar, daß für die Sicherheit nicht der Händler verantwortlich ist.
Auch hier brachte ich ein Datenschutz-Argument vor, nämlich, daß die Eingabe einer PIN
deren Ausspähung erst ermöglicht und erstattete letztlich auch 'Anzeige' (online,
erhielt auch eine TB-Nr.) bei der Polizei wegen Nötigung zur PIN-Eingabe.
Leider bisher keine abschließende Rückmeldung von EDEKA, Händler oder Polizei.
Völlig absurd (sorry). Weder findet da eine Drohung mit Gewalt noch mit einem anderen ähnlichen Übel statt. Noch ist das ganze rechtswidrig - es gibt keinen gesetzlichen Zwang zur PIN-Vermeidung - im Gegenteil, die PIN-Eingabe ist ja als (zumindest potentiell abgefragt) inhärentes Sicherheitsmerkmal kontaktlosen Zahlung. Es wird ganz einfach eine unbare Zahlungsvariante nicht (mehr) angeboten. Das ist allerhöchstens vertragswidrig gegenüber dem Aquirervertrag, aber keine Nötigung. Es gibt ja auch kein Recht auf Kontaktloszahlung ohne PIN-Eingabe, und im übrigen wirst du ja auch nicht gezwungen, in diesem Edeka einzukaufen.
 
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Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
212
13
ZMG
Deine bescheidene Einzel-Meinung (sorry)

Gewalt wurde in dem Falle seitens des 'Kassendrachen' angewendet, daß diese(r) erst nach Stecken der Karte bereit war, das Terminal freizuschalten.
Und da man die Karte eigentlich nicht aus der Hand geben muß, ist das schon ein fragwürdiges Verhalten. Man kann ja auch, wie beim Verkauf an Minderjährige strichprobenartig nach dem Ausweis fragen.

Da der Kunde schon über Zahlungsmarke und Zahlungsanwendung entscheiden darf, dürfte auch 'kontaktlos' da mit reinspielen.
Spätestens wenn girocard mobile auf dem Smartphone verfügbar ist, wird man wohl an der Kasse merken, daß der Formfaktor einer SmartCard (mit Chip-Kontaktfläche) nicht mehr vorausgesetzt werden kann.

Ich bin nicht gewillt, Innovationsbremsern mit German Angst einen Freifahrtsschein auszustellen.
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
880
88
BSL
Nö, meinen Ausweis zeig ich höchstens der Polizei.

Mache ich genauso.

Gewalt wurde in dem Falle seitens des 'Kassendrachen' angewendet, daß diese(r) erst nach Stecken der Karte bereit war, das Terminal freizuschalten.

Nächstes Mal so vorgehen: Waren auf dem Band liegen lassen, nochmals reingehen und dann an eine andere Kasse gehen.
Falls deine Kassierin Girocard Kontaktlos nicht akzeptieren möchte: Kassenaufsicht holen lassen.

Völlig absurd (sorry). Weder findet da eine Drohung mit Gewalt noch mit einem anderen ähnlichen Übel statt. Noch ist das ganze rechtswidrig - es gibt keinen gesetzlichen Zwang zur PIN-Vermeidung - im Gegenteil, die PIN-Eingabe ist ja als (zumindest potentiell abgefragt) inhärentes Sicherheitsmerkmal kontaktlosen Zahlung. Es wird ganz einfach eine unbare Zahlungsvariante nicht (mehr) angeboten. Das ist allerhöchstens vertragswidrig gegenüber dem Aquirervertrag, aber keine Nötigung. Es gibt ja auch kein Recht auf Kontaktloszahlung ohne PIN-Eingabe, und im übrigen wirst du ja auch nicht gezwungen, in diesem Edeka einzukaufen.

Höchstens kommt versuchte Nötigung in Betracht. Und ja, es gibt keine gesetzliche Pflicht zur PIN-Vermeidung, aber es ist seit 2018 verpflichtend von MasterCard und VISA (diese Regeln kommen bei Maestro/V-Pay zu Einsatz und in diesem Fall auch), kontaktlos ohne Probleme zu akzeptieren. Da unsere deutschen Zahlungskarten meistens mit Girocard + Girocard Kontaktlos + Maestro / Girocard + Girocard Kontaktlos + V-Pay gebrandet sind, sind diese Regeln anzuwenden und vertraglich hat der Händler diese Regeln auch zugestimmt.

Und bei Girocard Kontaktlos ist es meines Wissens nach wie bei MasterCard und VISA so festgelegt, dass unter 25€ bzw. 50€ keine PIN mehr abgefragt wird, wenn das Kontaktlos Verfahren angewendet wird. Und daher ist es sicherlich vertraglich festgelegt, dass die PIN-Eingabe bei solchen Beträgen zu entfallen sind. Das wird auch so von den Banken kommuniziert und steht auch in den AGBs.
 
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Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
212
13
ZMG
Nö, meinen Ausweis zeig ich höchstens der Polizei.
Genau, aber fragen dürfen sie ja zumindest noch :) Mitführen muß man ihn ja auch nicht.
Nur dürfen sich die Kassierer auch nicht wundern, wenn man selbst einmal deren Ausweis sehen möchte.

Naja, beim nächsten Mal muß ich es, wenn nötig mit Druck auf die Abbruch-Taste bei gesteckter Karte eskalieren lassen.
Im letzten Jahr ging es ja 2x problemlos. Dann wurde wohl später erst verstanden, was da 'böses' passiert war.
Was passiert eigentlich, wenn man die Karte einfach wieder rauszieht (ingenico-Terminal)? Weiß das jemand? Kann man danach einfach dranhalten?
Und der vermeintliche Trick, eine völlig falsche Karte (Gesundheitskarte, Bibliotheksausweis) zu überreichen, um dann per Apple Watch... ähm, per richtiger Karte kontaktlos zu zahlen ... dürfte wohl schnell am Terminal auffliegen, wenn die Kassenkraft prüft, daß auch ja die Abfrage zur PIN erscheint.

Nach manchen Rückschlägen wie diesen muß man erstmal wieder den Mut sammeln.
Aber ihr kennt die Situation doch sicher auch, volle Schlange, Streß ...
In dem Laden sind es auch sehr beengte Verhältnisse mit nur zwei Kassen, also ein Kassenblock in dem die Kassierer schon hintereinander sitzen müssen.

Ich hatte dem Ladeninhaber auch ein paar Tage Zeit gegeben, sich zu äußern und diverse Argumente angeführt.
Eine Berechtigung, als Ladeninhaber den Zahlvorgang derart zu beeinflussen, konnte ich nicht finden.
Auch zu dem Mindestbetrag (5 €) hatte ich angefragt, der wahrscheinlich kaufmännisch gar nicht notwendig ist.(Netzbetreiber CardProcess -> vermutlich VRpay mit rein prozentualen Gebühren -> falls nicht, Vertrag wechseln).
Leider ist es bei vielen aus der Mode gekommen, überhaupt mal zu antworten. Ignoranz ist in.
 
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Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
212
13
ZMG
Es gibt ja auch positive Erlebnisse:
Tierpark Bernburg vor 2 Wochen, verifone VX-irgendwas, Rückseite Sparkassenaufkleber. Mindestbetrag 10 € (naja, mit 2 Erwachsenen zu 6 € schon überschritten).
Kassiererin ließ mich die kontaktlose Magie vollführen und war begeistert. Hoffentlich hält die Begeisterung lange an.

Dann noch vorgestern mal geschaut, weil hier im Forum Bio-Märkte Thema waren, was der Bio-Markt hier mit seinen verifone H5000 so macht.
An der nicht besetzten Nachbarkasse sah ich beim Anstehen bereits das Kontaktlos-Symbol im Display (oben mittig) und war dann geradezu enttäuscht, daß ich an der besetzten Kasse dieses nicht vorfand und somit die Akzeptanz der girocard kontaktlos auch nicht ausprobieren konnte.

Es kann sich doch nur um einen Fehler handeln, daß das eine Terminal bei der Freischaltung vergessen wurde?
Bei EDEKA und NP hatte ich sowas auch mal gemeldet, und dort sollte es nicht so sein, Terminals wurden von CardProcess dann getauscht.

Netzbetreiber im Bio-Markt PaySquare SE, da hatte ich dann selbst mal denen die Frage gestellt, ob sie mittlerweile überhaupt die kontaktlose Nutzung der girocard ermöglichen?
Weiß hier jemand mehr? Einen Schnitzel-Laden mit PaySquare SE hatte ich vor einem Jahr total verschreckt mit einer Smartphone-Zahlung.


Da ich zum Stecken einer Karte aufgefordert wurde, probierte ich zuvor noch eine reine maestro-Karte (ohne NFC). Leider Fehlanzeige.
Es wird also nur die rein deutsche Insellösung girocard akzeptiert, nicht einmal die im Ausland verbreiteten Debitkarten maestro oder V-Pay.
Ausländer ohne girocard würden somit zur typisch deutschen Marotte der Bargeldzahlung gezwungen.

Das schrieb ich auch dem Bio-Markt, und regte an, daß man vielleicht auch den Akzeptanzvertrag noch etwas nachbessern könnte.
Bisher gabe es nur eine Rückmeldung vom POS-Dienstleister, daß man dem Problem nachgeht.

Wenn dann die girocard als einzige Karte nicht kontaktlos gelesen werden kann, wäre das Terminal-Update aber ohnehin für die Katz.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Deine bescheidene Einzel-Meinung (sorry)
Vorderhand hier ja, so wie deine.

Gewalt wurde in dem Falle seitens des 'Kassendrachen' angewendet, daß diese(r) erst nach Stecken der Karte bereit war, das Terminal freizuschalten.
Analog wäre jedwede Meinungsverschiedenheit, bei der ein Händler oder Dienstleister nicht so handelt, wie du es (zurecht) gerne hättest (und womöglich sogar zurecht) eine "Gewaltanwendung".

Und da man die Karte eigentlich nicht aus der Hand geben muß, ist das schon ein fragwürdiges Verhalten.
Nicht jedes "fragwürdige" Verhalten ist eine Gewaltanwendung bzw. Nötigung.

Man kann ja auch, wie beim Verkauf an Minderjährige strichprobenartig nach dem Ausweis fragen.
Ist das für dich dann auch Gewaltanwendung und Nötigung, wenn jemand als Volljähriger den Alkohol bzw. die Zigaretten dann nicht bekommt?
Oder wenn der Wirt oder Kioskbetreiber an einen Kunden mit den Worten "Ich glaub', du hattest heute schon genug!" keinen Alkohol mehr verkauft.

Da der Kunde schon über Zahlungsmarke und Zahlungsanwendung entscheiden darf, dürfte auch 'kontaktlos' da mit reinspielen.
Spätestens wenn girocard mobile auf dem Smartphone verfügbar ist, wird man wohl an der Kasse merken, daß der Formfaktor einer SmartCard (mit Chip-Kontaktfläche) nicht mehr vorausgesetzt werden kann.
Ja, aber mit Nötigung hat nichts tun. Selbst wenn du einfach nicht bekommst, was dir zurecht zustünde,

Und ja, es gibt keine gesetzliche Pflicht zur PIN-Vermeidung, aber es ist seit 2018 verpflichtend von MasterCard und VISA (diese Regeln kommen bei Maestro/V-Pay zu Einsatz und in diesem Fall auch), kontaktlos ohne Probleme zu akzeptieren. Da unsere deutschen Zahlungskarten meistens mit Girocard + Girocard Kontaktlos + Maestro / Girocard + Girocard Kontaktlos + V-Pay gebrandet sind, sind diese Regeln anzuwenden und vertraglich hat der Händler diese Regeln auch zugestimmt.
Vertraglich ggü. dem Aquirer - wobei schon fraglich ist, ob der diese Regelung von "upstream" überhaupt aufführt.I
Im übrigen ist der Verstoss dagegen keine strafrechtliche Nötigung.

Und bei Girocard Kontaktlos ist es meines Wissens nach wie bei MasterCard und VISA so festgelegt, dass unter 25€ bzw. 50€ keine PIN mehr abgefragt wird, wenn das Kontaktlos Verfahren angewendet wird. Und daher ist es sicherlich vertraglich festgelegt, dass die PIN-Eingabe bei solchen Beträgen zu entfallen sind. Das wird auch so von den Banken kommuniziert und steht auch in den AGBs.
Das ist schon deshalb nicht so festgelegt, weil es so nicht stimmt.
Je nach Issuer und dessen Sicherheitsregeln kann und soll ja die PIN (oder gar eine Unterschrift!) zumindest teilweise bei Transaktionen abgefragt werden.
 
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Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
212
13
ZMG
amic, das mit dem Ausweis hast Du nicht bzw. falsch verstanden. Der Rest Deines Beitrags liest sich sowieso widersprüchlich und nur noch auf 'Gewaltanwendung' fixiert (jetzt also doch?).
Ich hätte bei der Frage nach dem Ausweis dann ein Problem, wenn es bei einer Kontaktlos-Zahlung ständig passieren sollte - so als Ablösung der berühmten 'Unterschrift zu meiner Sicherheit'.

Die Händlerbedingungen sagen u.a. auch folgendes aus:
7. Betrieb von Terminals nach Maßgabe der Vorgaben des Technischen Anhangs
[...]
Das Unternehmen hat alles zu unterlassen, was die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf des electronic cash-Systems beeinträchtigen könnte. Das Unternehmen ist verpflichtet, seinen Netzbetreiber über etwaige Vorfälle, die die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf des electronic cash-Systems beeinträchtigen könnten, zu informieren.

Ich erlaubte mir dann die Nachfrage beim Händler, ob er seinen Netzbetreiber (CardProcess) über seine Verbots-Entscheidung unterrichtet hat.
Die PIN nicht eingeben zu müssen, kann mitunter auch ein Plus an Sicherheit bedeuten.

Daß das mit der Nötigung überspitzt ist, ist mir doch selbst klar. Manchmal muß es einfach die härtere Herangehensweise sein, um Stellungnahmen zu provozieren.
In der Praxis werden es wohl eher die Kunden hinter einem in der Schlange sein, die Schläge androhen, wenn man nicht bald gesteckt mit PIN zahlt.
Davon, daß diese die Kassenkraft überzeugen, die kontaktlose Zahlung zu akzeptieren, darf man (noch) träumen.

Ich werde mir nächste Woche noch einmal die Situation vor Ort anschauen. Ich denke, dort in Kassennähe sogar Überwachungskameras gesehen zu haben.
Und den Geschäftsführer möchte ich ebenfalls noch einmal persönlich sprechen.
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
880
88
BSL
Das ist schon deshalb nicht so festgelegt, weil es so nicht stimmt.
Je nach Issuer und dessen Sicherheitsregeln kann und soll ja die PIN (oder gar eine Unterschrift!) zumindest teilweise bei Transaktionen abgefragt werden.

Quatsch. Das wird sogar so von VISA kommuniziert: https://www.visa.de/produkte/zahlung-mit-visa , Seitens auch von der DKB: https://www.dkb.de/info/kontaktlos-bezahlen/
Kontaktlose Visa Transaktionen können in Deutschland grundsätzlich bis zu 50 Euro ohne PIN oder Unterschrift abgewickelt werden.

Ich erlaubte mir dann die Nachfrage beim Händler, ob er seinen Netzbetreiber (CardProcess) über seine Verbots-Entscheidung unterrichtet hat.
Die PIN nicht eingeben zu müssen, kann mitunter auch ein Plus an Sicherheit bedeuten.

Genau. Die PIN nicht eingeben zu müssen, verhindert das Ausspähen und das Kontaktlos-Verfahren verhindert das Kopieren (Skimming) der Karte.
Bei (Girocard + Girocard Kontaktlos +) V-Pay Karten ist es sowieso egal, da der Magnetstreifen nur die Girocard Anwendung enthält...
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Der Rest Deines Beitrags liest sich sowieso widersprüchlich und nur noch auf 'Gewaltanwendung' fixiert (jetzt also doch?).
Wenn du hier schreibst, dass du gegen einen EDEKA-Händler aufgrund "Kontaktlosverbot" eine (Zitat) "Anzeige (...) bei der Polizei wegen Nötigung" gestellt hättest und dass dann auf Nachfrage die Nichtfreischaltung des Terminals als Anwendung von (Zitat) "Gewalt" bezeichnest... ja, dann fixiere ich darauf vielleicht ein bisschen, hier in diesem Forum.

Die Händlerbedingungen sagen u.a. auch folgendes aus:
7. Betrieb von Terminals nach Maßgabe der Vorgaben des Technischen Anhangs
[...]
Das Unternehmen hat alles zu unterlassen, was die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf des electronic cash-Systems beeinträchtigen könnte. Das Unternehmen ist verpflichtet, seinen Netzbetreiber über etwaige Vorfälle, die die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf des electronic cash-Systems beeinträchtigen könnten, zu informieren
Durch die Weigerung, Kontaktlos zu akzeptieren, wird weder Sicherheit noch ordnungsgemässer Ablauf des Systems beeinträchtigt. Im übrigen findet man auch diese technischen Anhänge im Internet. Und da steht nichts von Kontaktloszwang, Kontaktlospflicht oder sonstwas drin. Vor allem aber steht drin, dass die PIN-Eingabe nicht mit Spiegeln oder Kameras beobachtbar sein soll - von einer "kontaktlosen Vermeidung" der PIN-Eingabe an sich ist da keine Rede. Kurzum: Das Zitat ist zwar korrekt, aber eben in Bezug auf die hier geführte Diskussion des "Kontaktlosverbots" inhaltlich belanglos (möglicherweise nicht jedoch auf die nachträglich angemerkten Überwachungskameras, aber die waren nur Nebenaspekt)

Quatsch. Das wird sogar so von VISA kommuniziert: https://www.visa.de/produkte/zahlung-mit-visa , Seitens auch von der DKB: https://www.dkb.de/info/kontaktlos-bezahlen/
Die DKB sagt es (wieder einmal) genau korrekt:

"bei Beträgen unter 50 Euro bezahlen Sie in der Regel ohne PIN oder Unterschrift"

In der Regel, aber eben nicht ausnahmslos immer:

"Auch unter 25 € kann aus Sicherheitsgründen zusätzlich eine PIN-Eingabe von Ihnen gefordert werden
(...)
Anzahl und Höhe der möglichen kontaktlosen Bezahlvorgänge ohne Eingabe einer PIN hängen von der Ausstattung der Karte durch die kartenausgebende Bank ab. Aus Sicherheitsgründen kann nur eine beschränkte Anzahl von Bezahlvorgängen (z. B. maximal fünf) von jeweils höchstens 25 € nacheinander ohne PIN-Eingabe erfolgen. Als weitere Schutzmaßnahme besteht ein Höchstbetrag für nacheinander durchgeführte kontaktlose Bezahlvorgänge ohne PIN. Ist dieser erreicht, müssen Sie bei der nächsten kontaktlosen Zahlung, egal ob unter oder über 25 €, die PIN am Terminal eingeben."

https://bankenverband.de/media/publikationen/Flyer_Kontaktlos_Bezahlen_082017_web.pdf

Und bei Girocard Kontaktlos ist es meines Wissens nach wie bei MasterCard und VISA so festgelegt, dass unter 25€ bzw. 50€ keine PIN mehr abgefragt wird, wenn das Kontaktlos Verfahren angewendet wird. Und daher ist es sicherlich vertraglich festgelegt, dass die PIN-Eingabe bei solchen Beträgen zu entfallen sind. Das wird auch so von den Banken kommuniziert und steht auch in den AGBs.
Nein, die PIN wird unter diesen Betragsgrenzen nur "in der Regel" nicht mehr abgefragt - aber eben nicht "nie mehr".
Wenn es vorkommen kann, dass der Kunde die PIN eingeben muss (s.o.), dann wird man vertraglich sicher nicht eine Art "Pflicht" festlegen, dass diese "zu entfallen sind" (habe!).

Und das gleiche gilt für die Unterschrift.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
PS: Oder um jetzt mal die Händlerbedingungen zu zitieren:

Und bei Girocard Kontaktlos ist es meines Wissens nach wie bei MasterCard und VISA so festgelegt, dass unter 25€ bzw. 50€ keine PIN mehr abgefragt wird, wenn das Kontaktlos Verfahren angewendet wird. Und daher ist es sicherlich vertraglich festgelegt, dass die PIN-Eingabe bei solchen Beträgen zu entfallen sind. Das wird auch so von den Banken kommuniziert und steht auch in den AGBs.
"Zur Abwicklung von kontaktlosen Zahlungen (sofern das electronic cash-Terminal dies unterstützt) kann vom kartenausgebenden Zahlungsdienstleister bei Transaktionen bis zu jeweils 25 Euro auf die Eingabe der PIN verzichtet werden."
 
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Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
212
13
ZMG
Daß die Sicherheit der PIN beeinträchtigt sein kann, wenn sie eingegeben werden muß, ist doch aber nicht von der Hand zu weisen.
'Datenvermeidung und Datensparsamkeit' sind ja nicht umsonst ein Gebot beim Datenschutz.

Wenn das Zitat aus den Händlerbedingungen 'inhaltlich belanglos' ist, na umso besser, leiten sich somit doch auch keine vermeintlichen Rechte für den Händler daraus ab.

Ich möchte noch zwei Zitate anführen:

Zunächst aus den girocard-Händlerbedingungen (im Internet gefunden - ja woher denn auch sonst? Sicher nicht abgetippt.)

Anhang 2.1 Sicherheitsanforderungen (Sichtschutz)
Die Systemsicherheit wird grundsätzlich durch den Netzbetreiber gewährleistet.
Der Händler trägt seinerseits durch geeignete Maßnahmen zum Sichtschutz dazu bei, eine unbeobachtete Eingabe der
Geheimzahl des Kunden zu gewährleisten.


Keine Eingabe der PIN dürfte wohl der beste Schutz einer Geheimzahl noch vor einem Sichtschutz sein.

Sehr deutlich wurde es auch in der Pressemitteilung zu den Änderungen in den Bedingungen:
Neue Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zur Teilnahme am electronic cash System - WEAT Electronic Datenservice GmbH
(bevor der Link voreilig weg-'moderiert' wird: Es ist wie zuletzt auch - keine Werbeseite, nicht zur Traffic-Generierung, kein Ref-Link, kein Affiliate-Link, kein kommerzieller Link)
Das war einfach eine Seite, auf welcher die Mitteilung schön aufbereitet war.

B. Einführung der Option des kontaktlosen Bezahlens im electronic cash-Vertragswerk

Im Zusammenhang mit der (optionalen) kontaktlosen Bezahlfunktion von girocard-Karten ist vorgesehen, den Kartenausgebern die Möglichkeit zu eröffnen, bei Kleinbetragszahlungen bis 25 Euro je Transaktion ggf. von der Notwendigkeit der PIN-Eingabe durch den Karteninhaber bzw. der daran anschließenden PIN-Prüfung (online durch den Kartenausgeber oder offline in der Karte) als Authentifikationsverfahren abzusehen. Hierzu finden sich nun korrespondierende Regelungen in Absatz 8, Satz der Händlerbedingungen.

Dabei ist es ausschließlich eine Entscheidung des Kartenausgebers und nicht der DK-Verbände als Systembetreiber der girocard, ob ein teilnehmender Kartenausgeber solche Transaktionen im Kleinbetragsbereich ohne PIN anbieten und autorisieren möchte; wird eine entsprechende Transaktion ohne PIN-Eingabe und ohne PIN-Prüfung dann technisch erfolgreich (mit Hilfe von NFC) durchgeführt, ändert sich an der Zahlungsgarantie des Kartenausgebers gegenüber dem Kartenakzeptanten nichts.


Meine Bank hat mir eine kontaktlose girocard ausgestellt. Damit sind die Zuständigkeiten schon geklärt.
Der Händler hat sich da nicht einzumischen.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wir sind uns ja völlig einig, dass die kontaktlose Zahlung (ohne PIN und Unterschrift) insofern ein Plus an Sicherheit bedeutet, als dass man kein Authentifizierungsmerkmal preisgibt, das (nur erschwert widerlegbar) gegen einen verwendet kann; so zum Beispiel in Form eines Anscheinsbeweises. Ähnlich wie dies auch für die Zahlung per Unterschrift anstatt PIN gilt.

Gegen ungewöhnliche "Hausregeln" wehre ich mich persönlich auch in aller Regel.

Ich will lediglich auf zweierlei hinaus:
1. Das Verhalten des Händler gehört an der richtigen Stelle, d.h., gegenüber dem Aquirer oder Netzbetreiber (und in anderen Fällen als Wettbewerbsverstoss) gerügt, nicht als (vermeintliche) Straftat.
2. Es gibt keinen Automatismus/Garantie/Vorgabe oder ähnliches, dass bei Zahlungen unterhalb des landespezifischen CVM-Limits (25/50EUR) auf jeden Fall auf PIN oder Unterschrift zu verzichten sei. Letztlich gibt das der Kartenherausgeber vor. Und der Händler sollte sich entsprechend einfach an die Terminalvorgabe und den resultierenden Bon halten - nur dass Deutschland leider ELV und irreführende Terminalkonfigurationen kennt...
 

Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
212
13
ZMG
1. Das Verhalten des Händler gehört an der richtigen Stelle, d.h., gegenüber dem Aquirer oder Netzbetreiber (und in anderen Fällen als Wettbewerbsverstoss) gerügt
Hier der ganze Roman:
Der Händler, EDEKA und CardProcess wurden angeschrieben.
Ich hatte das nicht erwähnt, da ich dachte, aus der Bio-Markt-Geschichte geht schon das korrekte Procedere hervor.
Leider ist der Händler freier Kaufmann und EDEKA argumentierte bisher mit 'keiner Weisungsbefungnis' (nicht meine erste Meldung).
Ich habe gleich das Augenmerk darauf gelenkt, daß EDEKA nicht daran gelegen sein kann, daß ihre Marke durch derartiges Verhalten geschädigt wird.
Auch am Telefon, wo ich bisher nur einen Angestellten erreichte, wurde die Platte vom '(narren-)freien Kaufmann' aufgelegt.
CardProcess hat nur delegiert und meine Beschwerde an EDEKA weitergeleitet.
 

Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
212
13
ZMG
Was diese VISA-50€-Grenze mit girocard kontaktlos gemein haben dürfte,
ist die uneinheitliche Freischaltung bei den vielen Netzbetreibern und
die veralteten Algorithmen in mancher Kassensoftware.

Es würde mich nicht wundern, wenn plötzlich eine Unterschrift für Käufe
zwischen 25 und 50 Euro verlangt würde, weil am Terminal keine PIN
eingegeben wurde, wohlgemerkt bei PIN-first-Karten.

Testkäufe werden um 25 € teurer.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
880
88
BSL
PS: Oder um jetzt mal die Händlerbedingungen zu zitieren:


"Zur Abwicklung von kontaktlosen Zahlungen (sofern das electronic cash-Terminal dies unterstützt) kann vom kartenausgebenden Zahlungsdienstleister bei Transaktionen bis zu jeweils 25 Euro auf die Eingabe der PIN verzichtet werden."

Meine Bank hat mir eine Girocard Kontaktlos ausgegeben, die keine PIN-Eingabe bei unter 25€ oder 50€ will. Und bei Kontaktlos ist es Standard, dass unter 25€ bzw. 50€ auf die PIN-Eingabe verzichtet wird.


Nein, die PIN wird unter diesen Betragsgrenzen nur "in der Regel" nicht mehr abgefragt - aber eben nicht "nie mehr".
Wenn es vorkommen kann, dass der Kunde die PIN eingeben muss (s.o.), dann wird man vertraglich sicher nicht eine Art "Pflicht" festlegen, dass diese "zu entfallen sind" (habe!).

Und das gleiche gilt für die Unterschrift.

Ich habe bisher bei Zahlungen unter 25€ mit Girocard kontaktlos oder beim anderen Pendant VISA-kontaktlos nie eine PIN eingeben müssen. Und die PIN-Eingabe bei Kontaktlos unter 25€/50€ entfällt laut meines Wissens nach bei allen Banken...
 

Kartenzahler

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.156
119
Ich habe bisher bei Zahlungen unter 25€ mit Girocard kontaktlos oder beim anderen Pendant VISA-kontaktlos nie eine PIN eingeben müssen. Und die PIN-Eingabe bei Kontaktlos unter 25€/50€ entfällt laut meines Wissens nach bei allen Banken...

Das Thema hatten wir nun doch wirklich zu Genüge. Gibt einige Banken, die die PSD2 so auslegen, so dass alle 5 Transaktionen eine PIN fällig wird, unabhängig von der Transaktionshöhe.
 
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Reaktionen: DerSimon

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Meine Bank hat mir eine Girocard Kontaktlos ausgegeben, die keine PIN-Eingabe bei unter 25€ oder 50€ will. Und bei Kontaktlos ist es Standard, dass unter 25€ bzw. 50€ auf die PIN-Eingabe verzichtet wird.
Deine kontaktlose Girocard "wird in der Regel", also quasi "standardmässig" keine PIN haben wollen.
Das heisst aber nicht, dass das "immer und ausnahmslos" so sein wird.

Ich habe bisher bei Zahlungen unter 25€ mit Girocard kontaktlos oder beim anderen Pendant VISA-kontaktlos nie eine PIN eingeben müssen
Wieviele Transaktionen bzw. welchen Umsatz hattest du denn schon "am Stück", ohne zwischenzeitliche Authentifizierung per PIN oder Unterschrift?
Das dürfte (nur) innerhalb gewisser Limits so sein. Und wenn es nicht bereits heute bei dir so ist, dann wird es spätestens bald so kommen, denn...

Und die PIN-Eingabe bei Kontaktlos unter 25€/50€ entfällt laut meines Wissens nach bei allen Banken...
Aber eben nicht immer, sondern nur innerhalb gewisser Transaktionslimits. Nach deren Überschreiten eine "Starke Kundenauthentifizierung" (wie durch PIN-Eingabe) stattfinden muss. Schon deshalb, weil die EU es so vorschreibt. Wir hatten die Diskussion ja schon ab und an im Forum. Aber siehe bspw. auch bei MasterCard:

"Contactless payments provide convenience to cardholders and reduce cash usage. Exemptions are provided for low-value contactless transactions (LVTs) up to €50 with a maximum of €150 cumulative spend or 5 consecutive transactions (Article 11 RTS). This means that if at least €150 (cumulative) worth of contactless transactions are made at a point of sale, and 5 transactions below the contactless no-CVM limit are made, then the terminal would need to ask for SCA to be applied for the next transaction (even if that transaction would qualify as a no-CVM transaction)."

Und daher wird sicher nicht vom Aquirer oder Banken "vertraglich festgelegt, dass die PIN-Eingabe bei solchen Beträgen zu entfallen sind" (sic).
 
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yagiantenne

Reguläres Mitglied
28.11.2017
92
2
RLG
Folgendes könnte vorkommen:
Die Kassiererin druckt auf Anweisung ihres ängstlichen Chefs den Kassenbon (Kundenbeleg) aus und anschließend gleich noch einmal (Kopie des Kundenbeleges) und verlangt dann von Kunden, dass er auf einem der Bons unterschreiben soll. Das würde ich verweigern. Ich würde nur dann unterschreiben, wenn auf dem Kassenbon in der ersten Zeile deutlich zu lesen das Wort "Händlerbeleg" steht.
 
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Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
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ZMG
Eine erste Rückmeldung vom EDEKA-Markt, den ich wegen seines 'Kontaktlos-Verbot' (reißerisch: 'Nötigung zur PIN-Eingabe') anschrieb!
Der ebenfalls angemahnte Mindestbetrag ist gefallen, und war wohl angeblich seit Januar so vorgegeben worden. Egal wie, Hauptsache passé.

Was die kontaktlose Zahlung anbelangt, wurde mir gegenüber behauptet, daß EDEKA in einigen Testfilialen seit 14 Tagen teste.
(Ja, 'Völlig absurd'.)
Diese Aussage hätte mindestens 9 Monate früher noch gestimmt, wie ich auch per Screenshot von LeuPay Wallet mit einer Suche nach EDEKA-Transaktionen schön nachweisen konnte.
Die vielen Testkäufe mit Smartphone-Apps haben sich wirklich gelohnt.
Auch ein Verweis auf einen meiner früheren Beiträge hier im Forum führte ich an, als im Paypass-Locator quasi alle EDEKA- und NP-Märkte der EDEKA-Region Minden-Hannover erstmals auftauchten.
Letztlich konnte ich mit zwei weiteren girocard-only EDEKA-Filialen alle anderen Filialen im Stadtgebiet aufführen, und diese eine als unrühmliche Ausnahme herausstellen.

Zusätzlich habe ich alle anderen Lebensmittel-Handelsketten aufgeführt, und seit wann diese kontaktlos / girocard kontaktlos akzeptieren.
NETTO 'schwarz / mit Hund' aus Dänemark ist der einzige, der hier keine kontaktlose girocard nimmt (länger nicht getestet), und bei PENNY sind Kreditkarten eher die Ausnahme.

Und ein Blick auf unsere Nachbarländer zeigt erst recht die hiesige Rückständigkeit.

Eine Rückmeldung seitens des Marktes zu meinen neuerlich hervorgebrachten Argumenten steht noch aus.
 
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Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
212
13
ZMG
Oha, der bisher schon positiv aufgefallene EDEKA-Markt hier bei mir um die Ecke hat wohl vor kurzem ein paar Schilder zur Orientierung montiert und dabei die ihm vor einiger Zeit schon zugeschickten girocard-Aufkleber und -Werbemittel an der Kasse angebracht.
Diese kann man ja auf der Webseite und anderen Kanälen von girocard bzw. EURO-Kartensysteme anfragen.
Da auch aufmerksame Beobachter wie wir dort um den Versand an Akzeptanzstellen bitten dürfen, tat ich dies vor einigen Monaten auch.

Noch vor zwei Wochen, als ich mit dem Smartphone nach fast 2 Jahren Kontaktlos-Akzeptanz beinahe wieder eine Fragerunde ausgelöst hätte, hatte ich den Marktleiter per E-Mail ebenfalls auf die fehlende girocard-kontaktlos-Werbung hingewiesen. Die girocard ist nun mal die Karte, welche die meisten bei Kartenzahlung verwenden.


Ein anderer EDEKA-Markt, bei dem ich gelegentlich auch größere Einkäufe für die Arbeit erledige, verwendet zum großen Teil falsche, d.h. zu viele Akzeptanzsymbole.
Noch als die grauen Artema hybrid montiert waren, klebten schon vom (falschen) Netzbetreiber Concardis alle möglichen Marken (wie bei ROSSFRAU / -MANN) auf einem Aufkleber an der Kasse inklusive kontaktlos und Concardis-Logo.
Der dort richtige Netzbetreiber CardProcess nimmt aber keine AmEx und sicher auch nicht Discover, JCB usw.
 

gowest

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15.02.2012
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Schade dass Aral immer noch kein Gc kontaktlos nimmt. Sehe etliche Leute die versuchen zu tappen und dann sind sie enttäuscht dass es nicht geht.
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
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BSL
Bei Müller geht immer noch kein Girocard Kontaktlos. Die meisten Kassierer stecken die Karten, nur wenn man explizit Kontaktlos verlangt, machen die das bzw. man darf das dann selber machen.
Auch das selbe: Bei Müller versuchen viele Leute, die Girocard Kontaktlos aufzulegen (wenn die Kassierer das nicht machen), dann sind sie enttäuscht, dass es nicht geht und müssen die Karte stecken.
 
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gowest

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Bei Müller geht immer noch kein Girocard Kontaktlos. Die meisten Kassierer stecken die Karten, nur wenn man explizit Kontaktlos verlangt, machen die das bzw. man darf das dann selber machen.
Auch das selbe: Bei Müller versuchen viele Leute, die Girocard Kontaktlos aufzulegen (wenn die Kassierer das nicht machen), dann sind sie enttäuscht, dass es nicht geht und müssen die Karte stecken.

Wsl wegen elv