Unabhängig davon, wenn "EC-Karte" dransteht und der Kunde mit EC bezahlen will, dann muss der Händler das ermöglichen, denn er ist rechtlich an sein Angebot gebunden, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart, entweder ausdrücklich oder durch das Terminal.
Das hat der Händler in dem Fall doch sehr wahrscheinlich auch getan? Der Erfahrungsbericht von Rolf42 bezog sich ja nur auf kontaktlos. Dass es im Kontext von Kontaktlos zu Problemen mit der Anwendungsauswahl kommen kann, ist jetzt nichts ungewöhnliches. Das Terminal probiert halt zuerst V-Pay und wenn das fehlschlägt, müsste es einen zweiten Versuch mit Girocard starten. Das kostet Zeit. Zeit, die das Terminal u.U. nicht hat, weil die Karte dann schon wieder weg ist. Die Vermutung, der Händler würde sich nicht an sein Angebot halten, lässt sich daraus nicht ableiten. Zu 99 % würde ich vermuten, dass das Terminal sehr wohl auch Girocard akzeptiert hätte. Nur müsste dazu halt entweder am Anfang,
bevor die Karte vorgehalten wird, Anwendungsauswahl gestartet werden oder die Karte muss gesteckt werden, womit dann auch wieder reichlich Zeit ist, in aller Ruhe Anwendungsauswahl durchführen zu können.
Allein die Priorisierung von V-Pay wäre in dem Fall nicht unbedingt ein Fehler. Sofern Giro zumindest prinzipiell als manuelle Wahlmöglichkeit bzw. Fallback vorhanden ist, geht das so schon in Ordnung.
Wenn man wirklich kleinlich sein möchte, liegt der Fehler eher darin, "EC" zu schreiben, was faktisch falsch ist, wenn "Giro", bzw. in dem Fall wahrscheinlich sogar eher einfach nur "Debit" gemeint ist. Genau betrachtet ist die rechtliche Bindung des Händlers an sein Angebot in dem Fall, wenn der Kunde mit Girocard zahlen möchte, auch eine Luftnummer. Nämlich genau aus dem Grund, dass die Umgangssprachliche Gleichsetzung von "EC" und "Giro" nun mal faktisch falsch ist. Umgangssprache ist für einen rechtlichen Anspruch nicht relevant. Vor Gericht zählen nur objektive Fakten. Bedeutet also: Händler bietet EC, Kunde möchte Giro; Giro ≠ EC => Kunden hat keinen rechtlichen Anspruch.
Allenfalls könnte man rein theoretisch rechtlich darauf bestehen, ein Händler, der "EC" an der Tür stehen hat, müsste "Mastercard Debit" akzeptieren. Mastercard war nämlich so geschickt, sich die Namensrechte zu sichern und nutzt die inzwischen stellenweise heutzutage tatsächlich wieder ganz offiziell auf neu Herausgegebenen Debit-Karten. Rechtlich korrekt, müsste ein Händler, der "EC" an der Tür stehen hat, also zwangsweise nicht etwas (wie viele fälschlicherweise glauben) Girocard, sondern Mastercard Debit akzeptieren. Hier ein Beispiel einer neu herausgegebenen Karte mit EC-Logo:
Bestimmt witzig, mit genau solch einer Karte in einen Laden zu marschieren, wo "nur EC" akzeptiert wird und darauf bestehen, dass diese Karte genommen werden muss. Müsste man eigentlich mal machen.