Als bei mir eine Girocard kurzzeitig verschwunden war, sagte mir die Bank, auch ELV sei kein Problem, da ich eine Sperrmeldung abgegeben hätte (und zwar direkt bei der Bank), könnte ich eventuelle mit der Karte getätigte Lastschriften (die z.b. ein unredlicher Finder getätigt hätte) ohne Probleme zurückgehen lassen, sie würden das klaglos umsetzen. Soweit dass der Zahlungsdienstleister / Händler eine Inkassomaschinerie "im Havariefall" in Gang setzen könnte, hatte ich gar nicht gedacht. Mein Fokus lag auf der Bank-Perspektive.
Eine Naivität meinerseits?
Meine rudimentären Gedankengänge wären in die Richtung gegangen, notfalls von der Bank ein formloses Schriftstück zu erbitten, auf dem die Kartensperre mit Datum und Uhrzeit vermerkt war. Dieses dann an den Zahlungsdienstleister schicken ... in der Hoffnung dass dieser einsieht, dass die dann fragliche "Kartenverfügung" "ungültig" war. Wenn der Zahlungsdienstleister dann noch ein wie auch immer geartetes (Beitreibungs-)Verfahren einleitet - wider besseres Wissen - wäre er nicht mehr gutgläubig/arglos und müsste sich Missbrauch vorhalten lassen.
Naiv gedacht?
Edit: Meine vom Wirtschafts- und Recht- Unterricht der 8. bis 11. Klasse geprägtes Verständnis besagt auch, dass eine Lastschrift analog zum Scheckverfahren mindestens ein der elektronischen Buchung hinterhergeschicktes Legitimations-Dokument erfordert, das die Unterschrift des Lastschrift-Ausstellers trägt. (Im Scheckverkehr sind das eingescannte Bilddateien, aber viel besser wäre das Original.) Spätestens wenn die Lastschrift bestritten wird, müsste der Händler den Originalbeleg herauskramen und an irgendeiner Niederlassungsstelle der Bank eine Inaugenscheinnahme und Unterschriftvergleich ermöglichen. Und davon sollte dann abhängig gemacht werden wie weiter verfahren wird.
Dieses neumodische Larifari a la
"wir erlauben dir die Abbuchung, wenn du die IBAN papageienartig richtig aufsagen kannst" erscheint mir manchmal etwas übersimplifiziert...