Hallo,
wir diskutieren hier auf 2 Ebenen:
1. Anstand
Es ist böse, ein kleines Reisebüro zu schädigen. Ich denke, dass es nicht der Konzern FIRST ist, der hier dran glauben muss, sonst wären die Gutschein in jedem First Reisebüro einlösbar. Einschränkend müsste man wohl sagen, dass der Außendienstler von Groupon sicherlich belehrt, wo Haken und Ösen liegen bei einem solchen Angebot. Tut er das nicht, sollte sich das RB mal bei Groupon melden und eine Lösung mit denen versuchen zu finden. Dass die gesamte Webgemeinde heutzutage "Features" von Angeboten innerhalb weniger Minuten ausfuchst, ist bekannt, hätte ich bei Groupon gearbeitet, hätte ich das dem RB gesagt. Außerdem finde ich, dass das RB auch keine unbefleckte Weste hat: Habe noch von keinem anderen Reisebüro von einer Ticketgebühr von 60 EUR gehört. Daher kann man sagen: "Das Ausnutzen ist böse", oder man sagt, "ist nun mal so". Halte keines von beiden für die einzig vertretbare Lösung.
2. Recht
Der Gutschein ist unbeschränkt. Zack. Aus. Der Gutschein ist zudem übertragbar (ausdrücklich!). Wenn also Nacht 1 X bucht und Nacht 2 Y, dann muss diese Buchung - bei Verfügbarkeit-ausgeführt werden. Wird sie es nicht: §§ 280 I, III, 281 BGB undzwar annähernd in Höhe von 100 EUR. Ich Nachteil von oben genannter Buchungstrickserei: Der Gast könnte vom Hotel aufgefordert werden, von Nacht 1 zu Nacht 2 das Zimmer zu wechseln (aber wohl eher ungewöhnlich, wenn man es beim Checkin offenlegt, so spart sich das Hotel eine Grundreinigung des Zimmers).
Ich freue mich, wenn viele Leute hier ein hohes Anstandsgefühl dadurch beweisen, dass sie keine 1-Nacht-Buchungen tätigen und so Rücksicht auf den Erfolg des kleinen RBs nehmen (sodenn dieser tatsächlich gefährdet ist). Ich persönlich werde es aber auch dafür nutzen, denn ansonsten könnte ich durch Hotwire und Priceline doch in vielen meiner Fälle noch deutlich günstiger nächtigen.
Grüße
Flatty