Das ist zwar in der Tat klar europarechtswidrig, allerdings würde ich mir die Frage stellen, wie das umgesetzt werden soll.
Um das zu kontrollieren, müsste ja der Tankstellenbetreiber die Kennzeichen sämtlicher Kunden notieren (Verstoß gegen die DSGVO, dafür gibts dann ein Bußgeld für den Tankstellenbetreiber) und mit der Tankrechnung verbinden, denn sonst kann er ja einfach von Ausländern nur den "Inländer-Preis" verlangen.
Noch schwieriger wird das bei Automatentankstellen, wo man dann schon eine Kennzeichenerkennung bräuchte (dazu müsste der Tankstellenbetreiber erstmal eine Anschaffen und verknüpfen mit den Zapfsäulen, äußerst teuer).
Wenn man nicht auf Basis des Kennzeichens, sondern der Zahlungsmethode den höheren Ausländerpreis abrechnen möchte, stelle ich mir das auch kompliziert vor: Kartenterminals erkennen zwar, wenn ne Karte ausländisch ist, aber ob sie an diesem Punkt noch den Betrag (also nicht DCC, sondern in der Heimatwährung) verändern können, bezweifle ich. Und bei Barzahlung könnte man zwar versuchen, dass bei Zahlung in Forint der Inländerpreis und bei Zahlung in Euro der Ausländerpreis gilt, aber Ausländer können ja auch in Forint bar zahlen.