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Sind es nicht eher 3 Tage? Temporäre Parkverbote können doch mit 3 Tagen Vorlauf eingerichtet werden.Bei 17 Tagen ist an der Straße parken aber durchaus riskant, falls da eine Baustelle hinkommt. Die müssen "nur" 14 Tage vorher warnen, um dann abschleppen zu dürfen.
