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Hat jemand mit Revolut Erfahrungen?

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krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
719
27
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Da man bei der Advanzia eine eigene IBAN hat und man somit keine Kreditkartennummer im Verwendungszweck angeben muss, dürfte das gar nicht auffallen.

Man lädt das Konto per KK auf und überweist das Geld dann "an sich selbst". Selbstverständlich fällt das auf.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.709
732
Man lädt das Konto per KK auf und überweist das Geld dann "an sich selbst". Selbstverständlich fällt das auf.
Das soll verboten sein? Das mache ich ständig so.

In Euro mit Kreditkarte aufladen... Währung wechseln, und auf ein anderes Konto im Ausland überweisen. Da bin ich sicherlich nicht der einzige der das tut.

BTW: Der Name spielt bei einer Sepa Überweisung gar keine Rolle ;) - Das heißt, da muss nicht mal etwas angegeben werden.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
23
Klar würde das gehen, nennt man dann aber Betrug.

https://marjorie-wiki.de/wiki/Kreditkartenreiterei
Dieser Blödsinn hält sich auch penetrant. Die übliche Frage: Zeig mir auch nur ein eiziges Urteil, das jemand als Betrüger verurteilt wurde, weil er eine Kreditkartenrechnung mit der anderen bezahlt hat (und nicht schon klar war, dass er das Geld zum endgültigen Bezahlen nie haben wird.).

Du wirst keines finden.

Das ist kein Betrug. Es verstösst maximal gegen die AGB einer der Kreditkartenfirmen und ist von ihnen sicher nicht gerne gesehen.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.709
732
Dieser Blödsinn hält sich auch penetrant. Die übliche Frage: Zeig mir auch nur ein eiziges Urteil, das jemand als Betrüger verurteilt wurde, weil er eine Kreditkartenrechnung mit der anderen bezahlt hat (und nicht schon klar war, dass er das Geld zum endgültigen Bezahlen nie haben wird.).

Du wirst keines finden.

Das ist kein Betrug. Es verstösst maximal gegen die AGB einer der Kreditkartenfirmen und ist von ihnen sicher nicht gerne gesehen.
Ach ja... Und weil du kein Urteil findest, ist es deswegen nicht strafbar? Dann ist der Paragraf im Strafgesetzbuch wohl auch falsch?

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266b.html
 

krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
719
27
Das soll verboten sein? Das mache ich ständig so.

In Euro mit Kreditkarte aufladen... Währung wechseln, und auf ein anderes Konto im Ausland überweisen. Da bin ich sicherlich nicht der einzige der das tut.

BTW: Der Name spielt bei einer Sepa Überweisung gar keine Rolle ;) - Das heißt, da muss nicht mal etwas angegeben werden.

Mit einem Währungswechsel dazwischen könntest du in eine andere Kategorie fallen. Insgesamt geht es halt um das Stichwort "Cash advance". Aber wie gesagt, solange sie sich nicht beklagen...

Insgesamt glaubt man aber gar nicht, was so alles verboten ist. Punkt 19.1 der AGB enthält eine Liste, bei der das Alphabet nicht lang genug ist.
 

gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
23

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.709
732
Und? Wo steht da, dass das begleichen eines Kredites unter Aufnahme eines anderen Kredites (nichts anderes passiert in dem Fall) gegen diesen Paragrafen verstößt?
Hier...

mißbraucht und diesen dadurch schädigt

Es wird eine Kreditlinie in Anspruch genommen die von der Bank dafür nicht vorgesehen wurde. Dadurch entsteht der Bank ein Schaden von Soll-Zinsen. Also liegt sowohl ein Missbrauch, als auch ein Schaden vor.
 
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sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
23
Es wird eine Kreditlinie in Anspruch genommen die von der Bank dafür nicht vorgesehen wurde. Dadurch entsteht der Bank ein Schaden von Soll-Zinsen. Also liegt sowohl ein Missbrauch, als auch ein Schaden vor.
Wenn eine Kreditlinie in Anspruch genommen wird ERHÄLT die Bank die Soll-Zinsen. Ich denke nicht, dass der Erhalt von Soll-Zinsen als Schaden angesehen werden kann ...
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.709
732
Jura-Professur von der YouTube-Universität? ;)
Na wenn du es besser weißt, kannst du uns ja gerne daran teilhaben lassen.
Wenn eine Kreditlinie in Anspruch genommen wird ERHÄLT die Bank die Soll-Zinsen. Ich denke nicht, dass der Erhalt von Soll-Zinsen als Schaden angesehen werden kann ...
Eben nicht! Die Bank erhält keine Soll Zinsen weil die Kreditkarte in der Regel bis zu 4 Wochen Zinsfrei ist. Wenn jemand durch einen Trick (Missbrauch) 8, 12, 16, etc. Wochen daraus macht, dann nimmt der Kreditkarteninhaber einen Kredit in Anspruch der eigentlich verzinst werden müsste.

Somit entgeht der Bank der Soll-Zins. Und da dieser bei einer Kreditkarte und Dispo meist im zweistelligen Bereich liegt, ist der Schaden auch entsprechend hoch und bezifferbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
23
NDie Bank erhält keine Soll Zinsen weil die Kreditkarte in der Regel bis zu 4 Wochen Zinsfrei ist.
Mal abgesehen von einer strafrechtlichen Relevanz. Damit das zumindest privatrechtlich nicht gestattet ist, müsste in den AGB stehen, dass man den Kreditrahmen seiner KK nicht nutzen darf, um damit andere Kredite auszugleichen/abzulösen. Ich habe da bisher nie was finden können. Sind Dir solche Einschränkungen in den Kreditbedingungen sagen wir bei Advanzia (oder anderen KK) bekannt?

Ansonsten: Warum sollte es selbst privatrechtlich nicht zulässig sein?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.709
732
Mal abgesehen von einer strafrechtlichen Relevanz. Damit das zumindest privatrechtlich nicht gestattet ist, müsste in den AGB stehen, dass man den Kreditrahmen seiner KK nicht nutzen darf, um damit andere Kredite auszugleichen/abzulösen. Ich habe da bisher nie was finden können. Sind Dir solche Einschränkungen in den Kreditbedingungen sagen wir bei Advanzia (oder anderen KK) bekannt?

Ansonsten: Warum sollte es selbst privatrechtlich nicht zulässig sein?
Uninteressant... Das Strafrecht steht über dem Zivilrecht. Ein Zivilrechtlichervertrag hebelt kein Strafrecht aus.

In den AGB's bei der Bank steht auch nicht geschrieben, dass du der Kassenfrau bei minus auf dem Konto nicht auf die Nase hauen darfst... Trotzdem wirst du strafrechtlich belangt.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
23
Uninteressant... Das Strafrecht steht über dem Zivilrecht. Ein Zivilrechtlichervertrag hebelt kein Strafrecht aus.
Das ist sicher richtig. Du bemisst den vermeintlichen "Schaden" aber an zivilrechtlichen Sachverhalten.

Der von Dir zitierte Paragraf würde greifen, wenn der Delinquent nie in der Lage gewesen wäre oder nie die Absicht gehabt hätte, seine Schulden zu begleichen. Dazu findet man dann auch Urteile. Aber nie dazu, dass mal einer eine Kreditkartenrechung mit einer anderen beglichen hätte.

Wie geschrieben: Weise nach, dass der von Dir zitierte Paragraf hier anwendbar ist. Ist er nicht. Kreditkartenreiterei ist ja nun nichts neues, das es erst seit letzter Woche gibt. Wenn das wirklich strafbar wäre, hätte es dazu schon lange Urteile gegeben. Aber so ist das etwas aus dem Reich der Fantasie einiger Leute.
 
Zuletzt bearbeitet:

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Mal abgesehen von einer strafrechtlichen Relevanz. Damit das zumindest privatrechtlich nicht gestattet ist, müsste in den AGB stehen, dass man den Kreditrahmen seiner KK nicht nutzen darf, um damit andere Kredite auszugleichen/abzulösen. Ich habe da bisher nie was finden können. Sind Dir solche Einschränkungen in den Kreditbedingungen sagen wir bei Advanzia (oder anderen KK) bekannt?

Ansonsten: Warum sollte es selbst privatrechtlich nicht zulässig sein?
Ich bin da ausnahmsweise ganz bei sparfux. Hier sind Strafrecht und Zivilrecht sogar im Einklang: "Ob eine Überschreitung des rechtlichen Dürfens vorliegt, bestimmt sich allein nach dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zwischen Kartenaussteller und Karteninhaber" (BeckOK StGB/Wittig, § 266b Rn. 14-16).

Man wird nicht alles, was irgendwie "unfair" oder "doof" wirkt, durch extensive Interpretation von (ungeschickt weit formulierten) Strafvorschriften unterbinden können.

Und die Akademiker mögen es eh nicht, wenn Strafrecht vom Zivilrecht abhängt. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.709
732
Das ist sicher richtig. Du bemisst den vermeintlichen "Schaden" aber an zivilrechtlichen Sachverhalten.

Der von Dir zitierte Paragraf würde greifen, wenn der Delinquent nie in der Lage gewesen wäre oder nie die Absicht gehabt hätte, seine Schulden zu begleichen. Dazu findet man dann auch Urteile. Aber nie dazu, dass mal einer eine Kreditkartenrechung mit einer anderen beglichen hätte.

Wie geschrieben: Weise nach, dass der von Dir zitierte Paragraf hier anwendbar ist. Ist er nicht. Kreditkratenreiterei ist ja nun nichts neues, dass es erst seit letzter Woche gibt. Wenn das wirklich strafbar wäre, hätte es dazu schon lange Urteile gegeben. Aber so ist das etwas aus dem Reich der Fantasie einiger Leute.
Du vermischst hier Äpfel mit Birnen... Nun redest du davon, dass der Kreditkarteninhaber nicht in der Lage ist seine Schulden zu bezahlen. Das ist doch ein ganz anderes Thema.

Wir reden hier aber von einem Zins Schaden! Zinsen die der Kreditkarteninhaber durch Betrug nicht zahlen will. - Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob er die hätte zahlen können oder nicht. Das wäre ja wie, als wenn du im Laden klauen gehst und der Polizei danach sagen würdest "Ich könnte das aber bezahlen".

Der Bank entsteht ein finanzieller Schaden, da der Kreditkarteninhaber seine bis zu 4 Wochen zinsfreie Kreditlinie missbraucht.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Der Bank entsteht ein finanzieller Schaden, da der Kreditkarteninhaber seine bis zu 4 Wochen zinsfreie Kreditlinie missbraucht.
Diese "Grace period" ist Teil der Funktionsweise des Produkts.
Die Bank könnte das Produkt doch auch anders gestalten, wie es Advanzia mit Barabhebungen ja macht, auf die sofort Zinsen anfallen.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.709
732
Diese "Grace period" ist Teil der Funktionsweise des Produkts.
Die Bank könnte das Produkt doch auch anders gestalten, wie es Advanzia mit Barabhebungen ja macht, auf die sofort Zinsen anfallen.
Deine Logik muss man verstehen... Wenn jemand durch missbrauch eine Regulierung umgeht, muss die Bank ihr Produkt anders gestalten?

Dann könnten wir ja alle hin gehen und Lastschriften platzen lassen. Es wäre doch nichts anderes? Trotz das es die Bank nicht erlaubt, ist es durch missbrauch möglich... Fazit: Die Bank ist schuld... Ja, klar ;)
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Deine Logik muss man verstehen... Wenn jemand durch missbrauch eine Regulierung umgeht, muss die Bank ihr Produkt anders gestalten?

Dann könnten wir ja alle hin gehen und Lastschriften platzen lassen. Es wäre doch nichts anderes? Trotz das es die Bank nicht erlaubt, ist es durch missbrauch möglich... Fazit: Die Bank ist schuld... Ja, klar ;)
Welche Regulierung wird denn konkret umgangen?

Nicht mal in den AGB findet man was dazu. Das Strafrecht wird dann erst recht nicht greifen. Da beißt sich die Kotze in den Schwanz.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.709
732
Welche Regulierung wird denn konkret umgangen?

Nicht mal in den AGB findet man was dazu. Das Strafrecht wird dann erst recht nicht greifen. Da beißt sich die Kotze in den Schwanz.
Genau, die Katze beißt sich in den Schwanz... Und das Strafrecht steht immer noch über dem Zivilrecht, also irgendwelche AGB's. Es muss in den AGB's nicht aufgeführt werden, damit es strafrechtliche Relevanz hat.
 
T

Txx

Guest
@Escorpio

der Paragraph greift bei Missbrauch der zu einem Schaden führt. Der Schaden ist schon ziemlich fragwürdig aber wo liegt denn bitte ein strafrechtlicher Missbrauch vor?
ich habe zwei Karten, bei der einen kommt die Rechnung, ich nehme die andere und bezahle damit. Was daran jetzt strafrechtlicher Missbrauch seien soll entzieht sich meiner Kenntnis. Ich benutze die Karte für eine Bezahlung, dafür ist sie gemacht.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.709
732
@Escorpio

der Paragraph greift bei Missbrauch der zu einem Schaden führt. Der Schaden ist schon ziemlich fragwürdig aber wo liegt denn bitte ein strafrechtlicher Missbrauch vor?
ich habe zwei Karten, bei der einen kommt die Rechnung, ich nehme die andere und bezahle damit. Was daran jetzt strafrechtlicher Missbrauch seien soll entzieht sich meiner Kenntnis. Ich benutze die Karte für eine Bezahlung, dafür ist sie gemacht.
Der Finanzielle Schaden ist ziemlich einfach zu beziffern...

Einfach mal eine Beispielrechnung von einer Kreditkarten ausstellenden Bank...

Nettodarlehensbetrag: 1.500 €, Sollzins (veränderlich): 16,99 % p.a., Effektiver Jahreszins: 18,38 %, Laufzeit: 12 Monate, Anzahl der Raten: 12, Höhe der Raten: 136,80 €, Gesamtbetrag: 1.641,60 €,

Und nein, natürlich ist es keine Straftat, wenn du mit deiner Visa Karte die Rechnung deiner Mastercard bezahlst. In dem Moment gibt es auch keinen Schaden. Darum geht es hier aber auch nicht.

Es geht darum, dass jemand die Mastercard erneut belastet! Also das jemand seine Mastercard Abrechnung, über einen Umweg, mit seiner Mastercard (der GLEICHEN!) bezahlt! Somit also die eigentliche 4 Wöchige zinsfreie Kreditlinie, verdoppelt, verdreifacht, etc. - Somit hat die Bank einen Schaden, den sie konnte durch diesen "missbrauch" keine Zinsen berechnen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wir reden hier aber von einem Zins Schaden! Zinsen die der Kreditkarteninhaber durch Betrug nicht zahlen will. - Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob er die hätte zahlen können oder nicht.
Allerdings spielt es eine Rolle, ob er zahlen muss bzw. müsste.
Die Einräumung eines zinsfreien Zahlungsziels, die die Bank ja im übrigen freiwillig macht, verpflichtet den Karteninhaber ja gerade nicht.
Wenn ich Zinsen nicht zahlen will, die ich vertraglich gar nicht zu zahlen verpflichtet bin, inwiefern ist das ein Betrug?

Der Bank entsteht ein finanzieller Schaden, da der Kreditkarteninhaber seine bis zu 4 Wochen zinsfreie Kreditlinie missbraucht
Tut er das?
Ich meine, es gibt ja Kreditkarten, die explizit auch Bargeldabhebungen bzw. bargeldähnliche Transaktionen erlauben, sprich bei denen das von den Nutzungsbedingungen gedeckt ist.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.709
732
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Jetzt komm mal wieder runter. Die armen Banken. Mir kommen gleich die Tränen... ;)
Was ist das den für eine Linke Aussage? Nur weil jemand Geld hat, ist es weniger schlimm? :censored:

Amic... Es geht nicht darum... Das jemand mit Kreditkarte 1 , irgendwie, Kreditkarte 2 bezahlt. Es geht darum, dass die Abrechnung von Kreditkarte 2, über Umwege / Missbrauch mit Kreditkarte 2 gezahlt werden. Damit erschleichst du dir einen Zinsvorteil.

Wenn du mit American Express, dein Paypal Konto auflädst, dies deiner Freundin schickst und sie bezahlt damit deine Advanzia Karte... Ist das doch vollkommen in Ordnung.

Wenn du aber abwartest, dass American Express abrechnet, du im neuen Abrechnungszeitraum dein Paypal Konto auflädst, es an deine Freundin schickst und sie zahlt damit die American Express Abrechnung vom bereits abgerechneten Zeitraum... Dann ist das Betrug.
 
Zuletzt bearbeitet: