ibis: Frühstück auf Rechnung "verstecken"/im Business Package ausweisen

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
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Mir geht es in der Tat darum, dass das Frühstück nicht als separater Posten in der Rechnun auftaucht. Erhaltenes Frühstück wird natürlich angeben, damit es korrekt verbucht werden kann.
Das darf in Deutschland seit Einführung der 7% Mehrwertsteuer für die Übernachtung nicht mehr sein. Die Posten müssen zwingend getrennt mit der jeweiligen Steuer aufgeführt werden. Ansonsten entspricht die Rechnung nicht den in Deutschland gültigen Vorschriften für die Rechnungslegung und dann darf die Umsatzsteuer in Gänze nicht in der Umsatzsteuererklärung zum Abzug gebracht werden.
 
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ChefAnimateur

Erfahrenes Mitglied
09.11.2012
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2
BRE/DRS/HAM
Wenn ich daran denke, wie oft wir an der Rezeption darum "gebeten" werden, hier und da ein wenig rumzutricksen. Und wie die Reaktion dabei ausfällt, da auch wir unseren Job eigentlich nicht gefährden wollen. Angeblich geht es ja in allen anderen Hotels und er "hatte noch nirgendwo Probleme damit" gehabt. Nunja, unten auf der Rechnung ist es ja spätestens auch zu erkennen, wenn
ein Teil der Rechnung 7% Mehrwertsteuer aufweist und ein anderer 19%. Aber es gibt ja noch Hotels, wo immer Frühstück mit dabei ist. Da gibt es dann sowieso keine Probleme... :cool:
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Das darf in Deutschland seit Einführung der 7% Mehrwertsteuer für die Übernachtung nicht mehr sein. Die Posten müssen zwingend getrennt mit der jeweiligen Steuer aufgeführt werden. Ansonsten entspricht die Rechnung nicht den in Deutschland gültigen Vorschriften für die Rechnungslegung und dann darf die Umsatzsteuer in Gänze nicht in der Umsatzsteuererklärung zum Abzug gebracht werden.

JEDES Hotel - Einzel oder Kette, in dem ich in Deutschland bisher übernachtet habe, ist in der Lage das Frühstück zu inkludieren.

Hast Du je in einen Holiday Inn Express in D das Frühstück ausgewiesen gesehen?
 
P

pmeye

Guest
Das darf in Deutschland seit Einführung der 7% Mehrwertsteuer für die Übernachtung nicht mehr sein. Die Posten müssen zwingend getrennt mit der jeweiligen Steuer aufgeführt werden. Ansonsten entspricht die Rechnung nicht den in Deutschland gültigen Vorschriften für die Rechnungslegung und dann darf die Umsatzsteuer in Gänze nicht in der Umsatzsteuererklärung zum Abzug gebracht werden.

Das ist so nicht richtig. Es reicht, wenn die Steuer korrekt aufgeschlüsselt ist. Eine gemeinsame Rechnungsposition ist dagegen möglich und auch weit verbreitet (aka "Business-Package"). Natürlich sieht man der Rechnung dennoch an, dass ein Frühstück enthalten ist und was das gekostet hat. Da ich für die Reisekostenabrechnung Übernachtungsbelege steuerlich aufschlüsseln muss, ärgere ich mich immer über solche Belege, weil ich das Frühstück aus dem 19% Steuerposten erst errechnen muss, wenn bspw. noch eine Parkgebühr auf der Rechnung steht.
 

Marc_HH

Erfahrenes Mitglied
08.07.2010
631
1
BER (TXL)
Na, da habe ich ja was losgetreten :) Zum Glück wurde ich ja zum Schluss dann doch richtig interpretiert.

Mir geht es in der Tat darum, dass das Frühstück nicht als separater Posten in der Rechnun auftaucht. Erhaltenes Frühstück wird natürlich angeben, damit es korrekt verbucht werden kann.

Dann verstehe ich das Problem dennoch nicht. Taucht das Frühstück als separater Posten auf der Rechnung auf, ist es vom OP selbst zu bezahlen und wenn nicht, dann wird es dem Arbeitgeber untergeschoben? Wenn das so ist, dann scheint es wohl eine interne Reiserichtlinie zu geben, die besagt, das Frühstück bei Dienstreisen selbst zu bezahlen ist und nur über Verpflegungspauschalen abgegolten wird. In diesem Fall hätten wir also selbst dann, wenn ein erhaltenes Frühstück zur Kürzung der Pauschale angegeben wird, immer noch einen Verstoß gegen die Reiserichtlinie und somit einen Betrug am Arbeitgeber, da das Frühstück regelmäßig mehr als 4,80 Euro kosten dürfte.

PS: ich möchte Dir nichts unterstellen, sondern Dich dahingehend sensibilisieren, nicht Deinen Job wegen ein paar Euro zu gefährden.
 
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P

pmeye

Guest
Immer diese Polemik: "untergeschoben".
Es kann ja durchaus sein, dass in der Richtlinie steht, dass ein separat ausgewiesenes Frühstück abgezogen wird, ein includiertes aber nur zum Abzug bei der Pauschale führt. Das kann rein steuerliche oder verwaltungstechnische Gründe haben.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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PS: ich möchte Dir nichts unterstellen, sondern Dich dahingehend sensibilisieren, nicht Deinen Job wegen ein paar Euro zu gefährden.

Das Problem entsteht ja primär nicht durch die Reisekostenrichtlinie sondern durch die steuerliche Behandlung des Frühstücks in Verbindung mit der Reisekostenrichtlinie. In der Regel ist es so vorgesehen, dass das Frühstück vom AG übernommen wird, dem AN darüberhinaus jedoch nicht auch noch die Verpflegungsmehrauffwandspauschale vergütet wird. Daher der pauschale Abzug in Höhe 20/100 = 4,80.

Das Problem entsteht durch die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Übernachtung (7% Dank FDP) und Frühstück (19%).
Wird das Frühstück separat ausgewiesen ist der Pauschale Abzug nicht mehr möglich, das der Preis ja bekannt ist. Das Einpreisen des Frühstücks in ein "Business-Paket" mit z. B. Parkplatz und Internet ist also kein Unterschieben einer Leistung die nicht gewährt werden soll, sondern die Wiederherstellung der Situation Ü/F in einer Rate, wie sie in der Regel von jedem AG erstattet wird.

Wer weiterhin dem OP Betrug und damit Jobverlustgefahr andichten will sollte beruflich mehr Reisen!
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Immer diese Polemik: "untergeschoben".
Es kann ja durchaus sein, dass in der Richtlinie steht, dass ein separat ausgewiesenes Frühstück abgezogen wird, ein includiertes aber nur zum Abzug bei der Pauschale führt. Das kann rein steuerliche oder verwaltungstechnische Gründe haben.

So ist es in der Regel!
 
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monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
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CH-GR
Also irgendwie finde ich diese ganze Diskussion um das Frühstück auf der Rechnung schon traurig. Da der TO an einer Uni arbeitet, handelt es sich wahrscheinlich um eine Konferenzteilnahme, sprich ÖD/Uni zahlt Flug + Hotel + Tagungsgebühr. Sorry, aber jetzt soll mir keiner erzählen, dass das stressig ist oder man da ja gar nicht hin will, aber man eben muss wegen Veröffentlichungsdruck bla bla (publiziert halt in Journals, dann müsst ihr nicht reisen) - sprich, ich bekomme eine schöne Dienstreise finanziert, bei der ich mir das Ziel der Reise i.d.R. selbst aussuche. Jetzt noch über 12,80€ fürs Frühstück zu debattieren, erschließt sich mir nicht.
 
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stepfel1

Erfahrenes Mitglied
06.01.2012
1.131
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BER
Wird das Frühstück separat ausgewiesen ist der Pauschale Abzug nicht mehr möglich, das der Preis ja bekannt ist.

Das ist glücklicherweise so nicht richtig: Wenn die Reise nachweislich ausschließlich beruflich veranlasst wurde (Buchung über Firmenreiseportal mit Genehmigung ist hier ausreichend) so kann auch bei separat ausgewiesenem Frühstück ein Pauschalabzug erfolgen. Siehe z.B. hier: http://www.haufe.de/finance/buchfue...en-erstattung-an-arbeitnehmer_186_217828.html

Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber wurde das bereits ab 3 Monate nach der 7%-Umstellung so gehandhabt, bei meinem aktuellen AG erst seit diesem Jahr (d.h. voriges Jahr musste ich Frühstück selbst bezahlen). Ich hatte dann mal ein Support-Ticket an die Reisekostenstelle erstellt...

Gruß,
Stepfel
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
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BER
Also irgendwie finde ich diese ganze Diskussion um das Frühstück auf der Rechnung schon traurig. Da der TO an einer Uni arbeitet, handelt es sich wahrscheinlich um eine Konferenzteilnahme, sprich ÖD/Uni zahlt Flug + Hotel + Tagungsgebühr. Sorry, aber jetzt soll mir keiner erzählen, dass das stressig ist oder man da ja gar nicht hin will, aber man eben muss wegen Veröffentlichungsdruck bla bla (publiziert halt in Journals, dann müsst ihr nicht reisen) - sprich, ich bekomme eine schöne Dienstreise finanziert, bei der ich mir das Ziel der Reise i.d.R. selbst aussuche. Jetzt noch über 12,80€ fürs Frühstück zu debattieren, erschließt sich mir nicht.

Dem TO Lustreisen zu unterstellen, weil er zu faul ist um in Journals zu publizieren, ist aber ein wirklich tiefer Griff in die argumentative Kloake... Traurig, dass hier manche versuchen die irrsinnigsten Geschichten hinter einer Frage herbeizukonstruieren.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Also irgendwie finde ich diese ganze Diskussion um das Frühstück auf der Rechnung schon traurig. Da der TO an einer Uni arbeitet, handelt es sich wahrscheinlich um eine Konferenzteilnahme, sprich ÖD/Uni zahlt Flug + Hotel + Tagungsgebühr. Sorry, aber jetzt soll mir keiner erzählen, dass das stressig ist oder man da ja gar nicht hin will, aber man eben muss wegen Veröffentlichungsdruck bla bla (publiziert halt in Journals, dann müsst ihr nicht reisen) - sprich, ich bekomme eine schöne Dienstreise finanziert, bei der ich mir das Ziel der Reise i.d.R. selbst aussuche. Jetzt noch über 12,80€ fürs Frühstück zu debattieren, erschließt sich mir nicht.

Für den von Dir skizzierten Fall mag das stimmen. Bei Reisenden mit 3-4 Übernachtungen die Woche sieht es anders aus.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.857
3.516
Das ist glücklicherweise so nicht richtig: Wenn die Reise nachweislich ausschließlich beruflich veranlasst wurde (Buchung über Firmenreiseportal mit Genehmigung ist hier ausreichend) so kann auch bei separat ausgewiesenem Frühstück ein Pauschalabzug erfolgen. Siehe z.B. hier: http://www.haufe.de/finance/buchfue...en-erstattung-an-arbeitnehmer_186_217828.html

Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber wurde das bereits ab 3 Monate nach der 7%-Umstellung so gehandhabt, bei meinem aktuellen AG erst seit diesem Jahr (d.h. voriges Jahr musste ich Frühstück selbst bezahlen). Ich hatte dann mal ein Support-Ticket an die Reisekostenstelle erstellt...

Gruß,
Stepfel

Korrekt, beinhaltet nicht jede Reisekostenrichtlinie diese Möglichkeit, wie Du ja offenbar selbst erfahren musstest.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.082
922
CGN
sprich, ich bekomme eine schöne Dienstreise finanziert, bei der ich mir das Ziel der Reise i.d.R. selbst aussuche. Jetzt noch über 12,80€ fürs Frühstück zu debattieren, erschließt sich mir nicht.

das hat ja nichts mit debattieren zu tun. Wenn es zwei erlaubte Wege gibt (in der Rate bzw. im steuerlich anders behandelten BusinessPaket enthalten oder sep. ausgewiesen) und einer davon mehr netto für den Arbeitnehmer bedeutet - warum dann nicht das eine nehmen?

ein Großteil meiner Reisen sind ebenfalls "schöne Dienstreisen" ... das Ziel suche ich mir indirekt aus (keine Lust drauf = keine Reise) und die Reisekonditionen buche ich mit wenn möglich nach eigenem Geschmack. Da könnte ich mit Deiner Argumentation auch eine 5-Euro-Taxiquittung danach großzügig wegwerfen, oder?
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
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CH-GR
das hat ja nichts mit debattieren zu tun. Wenn es zwei erlaubte Wege gibt (in der Rate bzw. im steuerlich anders behandelten BusinessPaket enthalten oder sep. ausgewiesen) und einer davon mehr netto für den Arbeitnehmer bedeutet - warum dann nicht das eine nehmen?

ein Großteil meiner Reisen sind ebenfalls "schöne Dienstreisen" ... das Ziel suche ich mir indirekt aus (keine Lust drauf = keine Reise) und die Reisekonditionen buche ich mit wenn möglich nach eigenem Geschmack. Da könnte ich mit Deiner Argumentation auch eine 5-Euro-Taxiquittung danach großzügig wegwerfen, oder?

Nochmal, auch ich arbeite an einer Uni, auch ihr fahre/fliege sehr häufig ins Ausland auf Konferenzen. Dazu zwingt mich aber keiner, im Gegenteil, ich habe den glücklichen Fall, das mein Arbeitgeber mir das (mit Steuermitteln - und darum geht's ja in diesem Fred) sogar komplett finanziert (bei einer Konferenz in USA kommen da schnell bis zu 2000 Euro zusammen). Mir persönlich ist es aber zuwider, jetzt auch noch das letzte Quäntchen (etwa die 8€ fürs Frühstück/Tag) herauszupressen. Und ja, ich rechne kleinere Beträge (bspw. MVG-Ticket) oder private Autofahrten zwischen den Dienstorten nicht ab.
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.085
516
CH-GR
Dem TO Lustreisen zu unterstellen, weil er zu faul ist um in Journals zu publizieren, ist aber ein wirklich tiefer Griff in die argumentative Kloake... Traurig, dass hier manche versuchen die irrsinnigsten Geschichten hinter einer Frage herbeizukonstruieren.

Ich unterstelle dem TO überhaupt nichts, aber ich kenne genügend dieser leidigen Diskussionen meiner eigenen Kollegen. Als AN im ÖD bzw. an einer Uni hat man/frau sehr viele Freizügigkeiten, die es in der Privatwirtschaft nicht gibt. Allein schon das Privileg sich den lieben langen Tag mit Themen zu beschäftigen, die man selbst für spannend hält und nicht von der Firma vorgeben werden. Sich dann aber noch über 4-Euro-irgendwas Gedanken zu machen, ist in meinen Augen ein Jammern auf hohem Niveau.

Und bevor der nächste kommt, ja, ich weiß, dass es Doktoranden gibt, die nur auf halben Stellen sitzen und Dienstreisen zur Hälfte selber finanzieren müssen und... - aber das ist ein anderes Thema.
 
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thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.509
17
ZRH
Nochmal, auch ich arbeite an einer Uni, auch ihr fahre/fliege sehr häufig ins Ausland auf Konferenzen. Dazu zwingt mich aber keiner, im Gegenteil, ich habe den glücklichen Fall, das mein Arbeitgeber mir das (mit Steuermitteln - und darum geht's ja in diesem Fred) sogar komplett finanziert (bei einer Konferenz in USA kommen da schnell bis zu 2000 Euro zusammen). Mir persönlich ist es aber zuwider, jetzt auch noch das letzte Quäntchen (etwa die 8€ fürs Frühstück/Tag) herauszupressen. Und ja, ich rechne kleinere Beträge (bspw. MVG-Ticket) oder private Autofahrten zwischen den Dienstorten nicht ab.

Handhabe ich genauso.. wenn ich da an einer Veranstaltung teilnehme, die einen nicht unerheblichen Nutzen auch für mich selber hat, mache ich doch kein Theater um Beträge, die +/-1% der Reisekosten darstellen.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
...
Bei unserem Unternehmen wird mittlerweile konsequent ohne Frühstück gebucht.
Wenn dann doch einer auf Firmenkosten frühstücken will, bekommt er das halt bei den Spesen abgezogen und gut ist.
...

Ihr erstattet als die Phantasiepreise, die Hotels für Frühstück aufrufen ?
€35 ist keine Seltenheit. Ich habe auch schon bis zu €50 gesehen.
 
P

pmeye

Guest
Also irgendwie finde ich diese ganze Diskussion um das Frühstück auf der Rechnung schon traurig. Da der TO an einer Uni arbeitet, handelt es sich wahrscheinlich um eine Konferenzteilnahme, sprich ÖD/Uni zahlt Flug + Hotel + Tagungsgebühr. Sorry, aber jetzt soll mir keiner erzählen, dass das stressig ist oder man da ja gar nicht hin will, aber man eben muss wegen Veröffentlichungsdruck bla bla (publiziert halt in Journals, dann müsst ihr nicht reisen) - sprich, ich bekomme eine schöne Dienstreise finanziert, bei der ich mir das Ziel der Reise i.d.R. selbst aussuche. Jetzt noch über 12,80€ fürs Frühstück zu debattieren, erschließt sich mir nicht.

Dass ein AN auf Dienstreise in DE i.d.R. mit der Übernachtung ein Frühstück erhält, ist doch seit Jahrzehnten so. Was soll dann jetzt die Neid-Debatte? Nur weil der Steuersatz für das Bett geändert wurde, hat sich doch daran nichts geändert. Der AG kann dem AN bei geschäftlich veranlassten Übernachtungen das Frühstück weiterhin erstatten. Manche AG machen davon Gebrauch, andere ziehen sich auf die steuerliche Pauschale zurück. Und sparen so Geld, denn das Frühstück hat oft Mondpreise, damit die Übernachtung in den Portalen schön billig ist. Dass aber jetzt ein AN die Zeche nicht unbedingt bezahlen möchte, kann ich verstehen und finde nichts verwerfliches daran, im legalen Rahmen die Zahlung genau dieser Mondpreise aus der eigenen Tasche zu vermeiden. Wenn die Reiserichtlinie und das Steuerrecht dies zulassen, ist es ok aus meiner Sicht.

Ihr erstattet als die Phantasiepreise, die Hotels für Frühstück aufrufen ?
€35 ist keine Seltenheit. Ich habe auch schon bis zu €50 gesehen.
Ja, aber wieso ist das für den AG unzumutbar, das zu bezahlen, für den AN aber nicht? Übernachtung + Frühstück in Summe sind ja meist nicht teurer geworden, sondern man weist die Übernachtung x € billiger aus und schlägt genau diese x beim Frühstück auf. So kommt man in den Portalen auf vordere Plätze.
 
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AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
80
Mein Arbeitgeber bezahlt das was auf der Rechnung steht für Frühstück. Im Gegenzug berechne ich ja auch keine Pauschalspesen wenn ich wegen Status das Frühstück gratis bekomme
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.375
11.552
FRA/QKL
Ich empfehle einen kurzen Blick in dieses Urteil

Entscheidungen online | www.bundesfinanzhof.de

sowie die Anforderungen für Rechnungsstellung:

Rechnungsanforderungen, Anforderungen an eine Rechnung nach UStG, Rechnungsnummer

Hieraus ergibt sich u.A. als Anforderung an eine Rechnung in Deutschland:
das Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen bzw. mit einem Hinweis auf Steuerbefreiung

Ob es tatsächlich reicht für 19% Leistungen innerhalb der Übernachtungpauschale mit inkludiertem Frühstück nur den Steuersatz aufzuführen geht aus der Verwaltungsvorschrift nicht ganz eindeutig hervor. Um die Umsatzsteuer nach Par. 14 UStG in Abzug zu bringen wird es zwecks eindeutiger Nachvollziehbarkeit aber zumindest dringend empfohlen, um nicht bei Umsatzsteuersonderprüfungen eine negative Überraschung zu erleben.
 
P

pmeye

Guest
Hieraus ergibt sich u.A. als Anforderung an eine Rechnung in Deutschland:
das Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen bzw. mit einem Hinweis auf Steuerbefreiung

Das ist ja auch jeweils gegeben. Entgelt, Steuersatz, Steuerbetrag, Netto. Nur eben pro Steuersatz nicht aufgeschlüsselt in Einzelleistungen. Am Ende wird ja auch eine Übernachtung abgerechnet und nicht: Fahrstuhlnutzung, Strom, Reinigung, Bettwäsche einzeln.

Auf der Rechnung sieht das dann so aus:

Business Package 145,00 €
Parken 22,00 €
Schmuddelvideos 28,00 €
Restaurant 33,50 €

Summe 228,50 €


Diese Rechnung enthält folgende MwSt.-Beträge:

MWST Brutto Netto Mehrwertsteuer
19% 93.50 € 81,30€ 12,20€
7% 135,00 € 126,17€ 8,83€
Rundungsfehler sind geschenkt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.353
14.841