ANZEIGE
Das darf in Deutschland seit Einführung der 7% Mehrwertsteuer für die Übernachtung nicht mehr sein. Die Posten müssen zwingend getrennt mit der jeweiligen Steuer aufgeführt werden. Ansonsten entspricht die Rechnung nicht den in Deutschland gültigen Vorschriften für die Rechnungslegung und dann darf die Umsatzsteuer in Gänze nicht in der Umsatzsteuererklärung zum Abzug gebracht werden.Mir geht es in der Tat darum, dass das Frühstück nicht als separater Posten in der Rechnun auftaucht. Erhaltenes Frühstück wird natürlich angeben, damit es korrekt verbucht werden kann.