Hallo DUMAInSI,
in Deutschland unterliegen die beiden Leistungen, Hotellogie und Frühstück verschiedenen Steuersätzen. Diese Darstellung auf der Rechnung muss jedes Hotel machen, dass ein Frühstück serviert auch, wenn es in einer Rate enthalten ist. Denn die Logie wird mit 7% versteuert und das Frühstück, wie alle Mahlzeiten in Restaurants, wie auch die allermeisten Waren und Dienstleistungen in Deutschland sind mit 19 % Umsatzsteuer belastet.
Diese Umsatzsteuer wird dann auf der Rechnung auch ausgewiesen und muss das Hotel komplett an das Finanzamt abführen.
Vor ein paar Jahren, war es dann den Firmen auch möglich, diese gezahlte Umsatzsteuer (auch mal Mehrwertsteuer genannt) als eigene gezahlte Vorsteuer zu verrechnen, wie ich hörte soll das heute nicht , oder nur noch anteilig möglich sein.
Also die Rechnungsstellung der Hotels hat zunächst mal gar nichts damit zu tun, wie Angestellte von Firmen, oder Firmen grundsätzlich das abrechnen oder steuerrechtlich korrekt erfassen müssen.
Dann gibt es Raten die ein frühstück beinhalten. Das sind dann ganz besonders niedrig Preise und diese werden nur inklusive eines Frühstücks angeboten. Es ist in der Regel nirgendwo wenn man ein Package bucht , dass man dann bei Nichtnutzung einzeler Bestandteile diese dann erstattet bekommt. Oftmals ist die Ersparnis des Anbieters oder hier Hotels auch gering oder gar nicht vorhanden. Also ein Hotel müsste beispielsweise die Speisen und das Personal vorhalten, und wenn dann der Gast nicht frühstückt, sind als Vorteil des Hotels wohl lediglich der Wert der Rohmaterialien da.
Das hat aber mit der unterschiedlichen steuerlichen Darstellung auf der Rechnung keinen Einfluss !
Wenn das Hotel das nicht so darstellen würde, und alles mit als Logie mit 7 % versteuern würde, dann wäre es wohl Steuerhinterziehung. Es gilt grundsätzlich wenn Waren oder Dienstleistungen als Umsatz zu verzeichnen sind, die verschiedenen Umsatzsteuern unterliegen, dann muss der höchste Steuersatz berechnet werden.
Also müsste das Hotel dann 19 % Umsatzssteuer abführen, obwohl der Grossteil, die Übernachtung nur dem 7 % igen Steuersatz unterliegt.
Alles nach ohne Gewähr, nach bestem Wissen und Gewissen, als Laie ohne steuerrechtlichem Beruf oder Vorbildung, als Kaufmann bin ich wohl interessierter Laie.
Sorry, hatte ja jemand schon in der Hauptsache korrekt beantwortet- hatte ich nicht erst ncht gesehen