ibis: Frühstück auf Rechnung "verstecken"/im Business Package ausweisen

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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
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Es freut mich, dass sogar Amerikanische Wissenschafter und britische Forscher sich mit dieser Problematik beschäftigt haben. Das bedeutet wohl, dass man dieses Problem sehr ernst nimmt! Aber was kann ich dadurch genau verhindern? Ich weiss ja zum Zeitpunkt der Buchung schon, dass das Frühstück inklusive ist. Das beeinflusst Meine Entscheiding, schnell ein Brötchen beim Bäcker zu holen allerdings nicht, und hat auch keineswegs eine Auswirkung auf die Darstellung auf der Hotelrechung...

Letztens habe ich mir eine Bahnfahrkarte gekauft und bin dann doch mit dem Auto gefahren!
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Das beeinflusst Meine Entscheiding, schnell ein Brötchen beim Bäcker zu holen allerdings nicht, und hat auch keineswegs eine Auswirkung auf der Darstellung auf der Hotelrechnung...

Meine auch nicht. Habe die letzten beiden Frühstücke ausfallen lassen und beim Bäcker was geholt.

Allerdings ändert das nichts daran, dass das Frühstück enthalten war und mir kein Verpflegungskostenmehraufwand entstanden wäre, wenn ich es eingenommen hätte. Und selbst wenn, weil ich zu Hause ja immer ausgiebig mit Champagner, Kaviar, Austern und von Kindern bei Mondschein gepflückten kaukasischen Walderdbeeren frühstücke, dann ist das eine Sache zwischen Arbeitgeber und mir, entsprechenden Ausgleich zu bekommen.

Schliesslich zahle ich ja auch nicht weniger Steuern als die anderen, nur weil ich das geilere Auto fahre. ;)
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.682
1.242
Das kann ich toppen ;)
Kowloon : 120 USD für das Frühstück ... als die mir die Rechnung das erste Mal an den Tisch brachten erlitt ich fast nen Herzinfarkt. Glücklicherweise war bei uns Frühstück im Zimmerpreis enthalten

oder war der zimmerpreis im frühstück enthalten :rolleyes:
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.063
1.681
meines Wissen ist es finanzrechtlich zulässig, daß der MA auf den Beleg schreibt "Frühstück" nicht genommen und dann muss die Pauschale nicht gekürzt werden. Kommt halt ganz auf die Reiseabrechnungsstelle an, ob die das durchgehen lassen oder sich vorher ggf. beim Finanzamt absichern?

Korrekte Hotelrechnung - Was Sie beachten müssen - reisekosten

Denken Sie bei der Reisekostenabrechnung zusätzlich daran, beim Frühstück den Sachbezug von 1,60 € oder die Kürzung von 4,80 € vorzunehmen.

Was ist der Unterschied? Wann was?
 

DuMaInSin

Neues Mitglied
14.09.2015
7
0
Letztens habe ich mir eine Bahnfahrkarte gekauft und bin dann doch mit dem Auto gefahren!

Es ist nett, dass Du diese Erfahrung mit uns teilst, aber ich dachte, in diesem Thread geht es darum, ob und wie das Frühstück auf einer Hotelrechnung ausgewiesen wird. Ich lebe nicht in Deutschland, arbeite nicht für eine Deutsche Firma, und kenne mich nicht aus mit den vielen komplizierten Gesetzen, die dieser Sache zugrunde liegen. Ich übernachte aber regelmässig geschäftlich in Hotels in Deutschland, und habe als nicht-Deutscher nie verstanden, warum die Hotels oft ein Frühstück auf der Rechnung ausweisen, obwohl bei der Buchung angegeben wird, dass das Frühstück kostenlos ist.

Wenn ich ein Zimmer im z.B. Holiday Inn Express oder ibis Styles buche, steht auf der Website immer explizit "free breakfast".

Capture.JPG Capture.JPG

Auch wenn ich ein Zimmer buche über das Portal unserer Firma, steht bei manchen Hotels, sogar bei Hotels wo das Frühstück normalerweise nicht gerade billig ist, als "extra Leistung" der Coporate Rate "free breakfast".

Wenn ich geschäftlich reise, bevorzüge ich meistens, nicht im Hotel zu Frühstücken. Was dafür meine Gründe sind, ist für den Sachverhalt nicht relevant. Es wundert mich immer, wenn ich zum Schluss dann doch zahlen muss für eine Leistung, die mir das Hotel bei der Buchung als "kostenlos" angeboten hat. Vor allem bei den Corporate Rates ist das frustrierend: meine Firma hat für ihre Mitarbeiter eine gute Rate ausgehandelt, die kostenloses Frühstück enthält. Ich habe keine Wahl, ich muss diese Corporate Rate buchen. Das Ergebnis ist dann allerdings, dass ich für ein Frühstück zahlen muss, dass ich nicht genossen habe. Da wäre es mir doch eigentlich lieber, dass die Rate das Frühstück nicht enthält. Meine Versuche, das beim Auschecken irgendwie zu lösen, sind bisher immer gescheitert.

Auf der Suche nach einer Erklärung, und womöglich einer Lösung für dieses Problem, bin ich auf dieses Forum gestossen. Als neues Mitglied in diesem Forum habe ich versucht, den Sachverhalt zu erklären, und gehofft, dass auf meinen Post seriös reagiert wird. Leider ist das nicht der Fall. Mir gefallen Eure Witze, aber helfen tun sie mir leider nicht. Schade.
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Du musst das nicht mit dem Hotel ausmachen, sondern mit dem AG. Er verhandelt die Rate, er bezahlt die Rate, somit bestimmt er den Umfang der Rate.

Oder anders gefragt, warum soll Dir der AG 4,80€ ausbezahlen, wenn er für das Frühstück eh schon auf die eine oder andere Art und Weise löhnt?
 

DuMaInSin

Neues Mitglied
14.09.2015
7
0
Du musst das nicht mit dem Hotel ausmachen, sondern mit dem AG. Er verhandelt die Rate, er bezahlt die Rate, somit bestimmt er den Umfang der Rate.

In meiner Firma arbeiten weltweit mehr als 350.000 Mitarbeiter und die Regel, dass die Firma die Hotelübernachtung plus eine Tagespauschale zahlt gilt für alle, weltweit. Darauf habe ich leider wenig Einfluss. Bisher ist es mir nur in Deutschland passiert, dass das "kostenlose" Frühstück separat bepreist und ausgewiesen wird. Und es passiert auch nicht immer und überall. Im Frühjahr habe ich z.B. eine Nacht im Heidelberg Marriott Hotel übernachtet. Auf der Rechnung steht nur ein Posten "Accomodation". Weiter nach unten gibt es dann eine Tabelle mit den "VAT Details". Der grösste Teil wird mit 7% versteuert, und €11,76 wird mit 19% versteuert. In der Rechnung gibt es allerdings keinen separaten Posten "Breakfast € 14". Es wird also offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt.

Oder anders gefragt, warum soll Dir der AG 4,80€ ausbezahlen, wenn er für das Frühstück eh schon auf die eine oder andere Art und Weise löhnt?

Das verstehe ich nicht. Ich buche ein Zimmer für einen bestimmten Preis. Bei der Buchung verspricht mir das Hotel, dass das Frühstück (das ich allerdings nicht einnehme) kostenlos ist. Warum sollte mein Arbeitgeber nicht dazu bereit sein, mir den vollen Zimmerpreis zu erstatten? Laut der Reiseregelung meiner Firma soll die Tagespauschale z.B. auch den eventuellen Kauf einer Zeitung abdecken. In vielen Hotels bekomme ich allerdings vom Hotel eine kostenlose Zeitung. Soll diese Zeitung dann auch separat auf der Rechnung ausgewiesen werden, damit mein Arbeitgeber nicht zweimal meine Zeitung zahlt? Und was ist, wenn ich die Zeitung gar nicht lese?
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Steuergesetzgebung ist halt von Land zu Land unterschiedlich. Der AG darf den Verpflegungskostenmehraufwand steuerbefreit auszahlen. Der AG hat normalerweise ein Interesse, wenig auszubezahlen, das Finanzamt grundsätzlich dass möglichst wenig steuerbefreit ausbezahlt wird.

Vielleicht ist ja Dein AG bereit, Dir den vollen Betrag auszuzahlen. Das FA aber, wie oben bereits gesagt, ist nun mal nicht geneigt, sich Steuereinnahmen entgehen zu lassen. Also lässt sich das nicht so einfach über die Reisekosten "abfrühstücken".

Bei einem Unternehmen, das wir heuer übernommen haben, ist es z.B. so, dass nach 3 Monaten - die längste Dauer an der die Verpflegungskostenmehraufwände für den ortsgebundenen Einsatz steuerbefreit bezahlt werden dürfen - diese Pauschale + Kompensation für Steuer - auf das Gehalt des AN aufgeschlagen wird.

Somit auch hier: der AG ist ggf. in der Pflicht. Das Hotel wird sich wenig bewegen, das Finanzamt so gut wie gar nicht.

Und ja, kostenlose Sachbezüge sind grundsätzlich ein Thema, selbst wenn es im Einzelnen noch nicht geregelt ist. Aber das kommt noch, die Schlinge zieht sich zu. Die kostenlose Sauna hat es ja schon erwischt. :D

Hoteliers müssen Umsatzsteuersatz beachten - Wie Sie Übernachtungen, Schwimmbad- und Saunanutzung richtig abrechnen. - Gronowsky & Co. Hotel Consulting
Finanzministerium stoppt E-Paper als Gratis-Zugabe zum Zeitungsabo › ifun.de

Die unterschiedlichen Steuersätze kommen als Faktor halt auch noch dazu.
 

DuMaInSin

Neues Mitglied
14.09.2015
7
0
Danke, CKR. Die Links sind interessant. Ich verstehe jetzt auf jedem Fall den Unterschied zwischen den Hotels, wo das Frühstück grundsätzlich kostenlos (bzw. aus Sicht des Deutschen Finanzamts inklusive) ist, und den Hotels, die auch Raten anbieten ohne Frühstück. Im ersten Fall (z.B. HI Express, IBIS Styles) ist der Betrag, den ich für das Frühstück zahlen muss (egal ob ich es nutze oder nicht) meistens relativ niedrig. Im letzten Fall ist es meistens viel höher. Wenn ich richtig verstehe, ist das hier der Grund dafür:

Bietet der Unternehmer die im Rahmen des Gesamtverkaufspreises erbrachten Leistungen auch einzeln an, ist der Gesamtverkaufspreis grundsätzlich nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise aufzuteilen.

Im ersten Fall ist es auch meistens schwer nachzuweisen, ob das Frühstück eingenommen wurde oder nicht. Im zweiten Fall allerdings wird fast immer beim Betreten des Frühstücksraums um die Zimmernummer gebeten. Das Hotel weiss also, ob ich gefrühstückt habe, oder nicht. Offenbar spielt das aber für das Deutsche Finanzamt keine Rolle.

Und vielleicht sollte ich künftig Hotels mit kostenloser Nutzung der Sauna vorsichtshalber besser meiden - obwohl die Reisekostenregelung meines Arbeitgebers darüber nichts sagt....
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.374
11.549
FRA/QKL
Im Frühjahr habe ich z.B. eine Nacht im Heidelberg Marriott Hotel übernachtet. Auf der Rechnung steht nur ein Posten "Accomodation". Weiter nach unten gibt es dann eine Tabelle mit den "VAT Details". Der grösste Teil wird mit 7% versteuert, und €11,76 wird mit 19% versteuert. In der Rechnung gibt es allerdings keinen separaten Posten "Breakfast € 14". Es wird also offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt.
Prinzipiell gibt es klare Vorgaben. Die Rechnung die du erhalten hast entspricht nicht den Vorgaben der Finanzverwaltung an eine korrekte Rechnungsstellung für eine Hotelrechnung mit einer Frühstücksleistung. Da beide Leistungen unterschiedliche Steuersätze haben müssen die Leistungen als Positionen getrennt ausgewiesen werden. Eine reine Ausweisung der jeweiligen Umsatzsteuer bei einem einzigen Gesamtbetrag entspricht nicht den Regeln für korrekte Rechnungsstellung.

Wenn nun eine Buchung die Frühstücksleistung inkludiert muss diese auf der Rechnung aufgeführt werden. Es ist dann völlig unerheblich ob du die Leistung genutzt hast oder nicht.

Das mag absurd klingen - und ist es eigentlich auch - aber nachdem unser lieber Herr Seehofer die FDP für sein Anliegen Übernachtungen auf 7% runter mobilisiert hatte ist dieses abrechnungstechnische Chaos leider nicht mehr zu vermeiden. Deutsche Steuergesetze sind absurd. Wenn die Bäckerei deines Vertrauens auch eine Restaurant ähnlichen Teil hat wird dir schon aufgefallen sein, dass die Produkte jeweils zweifach ausgezeichnet sind: "Zum Mitnehmen" und ca. 10% teurer zum "Zum hier essen". Grund natürlich die unterschiedliche Besteuerung auf ein und dasselbe Produkt. :doh:


Das verstehe ich nicht. Ich buche ein Zimmer für einen bestimmten Preis. Bei der Buchung verspricht mir das Hotel, dass das Frühstück (das ich allerdings nicht einnehme) kostenlos ist.
Es ist nicht kostenlos, es ist in der Rate inkludiert. Deine Gesamtrate besteht also aus der Übernachtung und dem Frühstück und du bezahlst auch die Gesamtrate wie gebucht. Nur in der Rechnung sind eben die einzelnen Positionen aufgeführt wie sich die Rate ergibt.

Wie von CKR schon aufgeführt, das wird noch Stilblüten treiben. Die Geier von der Finanzverwaltung sind unerbittlich wenn sie irgendwo den zusätzlichen Cent wittern den es zigtausendfach einzunehmen gilt.
 
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DuMaInSin

Neues Mitglied
14.09.2015
7
0
Vielen Dank, SleepOverGreenland, für deine ausführliche Erklärung. Mir wird langsam klar, dass mein "Problem" tatsächlich schwer lösbar ist.

Eine Sache allerdings irritiert mich noch. Du schreibst:

Es ist nicht kostenlos, es ist in der Rate inkludiert. Deine Gesamtrate besteht also aus der Übernachtung und dem Frühstück und du bezahlst auch die Gesamtrate wie gebucht. Nur in der Rechnung sind eben die einzelnen Positionen aufgeführt wie sich die Rate ergibt.

Wie ich in einer meinen vorigen Posts schon schrieb, steht auf den Webseiten der Hotels aber nicht "Frühstück ist in der Rate inkludiert". Dort steht "free breakfast" oder "kostenloses Frühstück, siehe diese Beispiele:

Capture.JPG Capture.JPG

Bei Holiday Inn Express wird zwar im nächsten Buchungsschritt "Breakfast included" angezeigt, bei IBIS Styles heisst es bis zum Ende "kostenlos".

Wenn der feine Unterschied zwischen "kostenlos" und "inklusive" aus steuerrechtlichen Gründen so wichtig ist, sind dann die Informationen auf den Webseiten der Hotels nicht irreführend?
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Hallo DUMAInSI,

in Deutschland unterliegen die beiden Leistungen, Hotellogie und Frühstück verschiedenen Steuersätzen. Diese Darstellung auf der Rechnung muss jedes Hotel machen, dass ein Frühstück serviert auch, wenn es in einer Rate enthalten ist. Denn die Logie wird mit 7% versteuert und das Frühstück, wie alle Mahlzeiten in Restaurants, wie auch die allermeisten Waren und Dienstleistungen in Deutschland sind mit 19 % Umsatzsteuer belastet.
Diese Umsatzsteuer wird dann auf der Rechnung auch ausgewiesen und muss das Hotel komplett an das Finanzamt abführen.

Vor ein paar Jahren, war es dann den Firmen auch möglich, diese gezahlte Umsatzsteuer (auch mal Mehrwertsteuer genannt) als eigene gezahlte Vorsteuer zu verrechnen, wie ich hörte soll das heute nicht , oder nur noch anteilig möglich sein.

Also die Rechnungsstellung der Hotels hat zunächst mal gar nichts damit zu tun, wie Angestellte von Firmen, oder Firmen grundsätzlich das abrechnen oder steuerrechtlich korrekt erfassen müssen.

Dann gibt es Raten die ein frühstück beinhalten. Das sind dann ganz besonders niedrig Preise und diese werden nur inklusive eines Frühstücks angeboten. Es ist in der Regel nirgendwo wenn man ein Package bucht , dass man dann bei Nichtnutzung einzeler Bestandteile diese dann erstattet bekommt. Oftmals ist die Ersparnis des Anbieters oder hier Hotels auch gering oder gar nicht vorhanden. Also ein Hotel müsste beispielsweise die Speisen und das Personal vorhalten, und wenn dann der Gast nicht frühstückt, sind als Vorteil des Hotels wohl lediglich der Wert der Rohmaterialien da.
Das hat aber mit der unterschiedlichen steuerlichen Darstellung auf der Rechnung keinen Einfluss !

Wenn das Hotel das nicht so darstellen würde, und alles mit als Logie mit 7 % versteuern würde, dann wäre es wohl Steuerhinterziehung. Es gilt grundsätzlich wenn Waren oder Dienstleistungen als Umsatz zu verzeichnen sind, die verschiedenen Umsatzsteuern unterliegen, dann muss der höchste Steuersatz berechnet werden.
Also müsste das Hotel dann 19 % Umsatzssteuer abführen, obwohl der Grossteil, die Übernachtung nur dem 7 % igen Steuersatz unterliegt.

Alles nach ohne Gewähr, nach bestem Wissen und Gewissen, als Laie ohne steuerrechtlichem Beruf oder Vorbildung, als Kaufmann bin ich wohl interessierter Laie.

Sorry, hatte ja jemand schon in der Hauptsache korrekt beantwortet- hatte ich nicht erst ncht gesehen
 
Zuletzt bearbeitet:

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Man sollte hier mal einen Rechtsstreit anstreben.

Wenn ich das Frühstück im Frühstücksraum auf ein Tablett lege, mit diesem auf mein Zimmer gehe. Ist dieses Frühstück dann eine Versorgung mit Nahrungsmittel außer Haus welche dem vergünstigten Steuersatz von 7,00% unterliegt? Zur Not gliedere ich den Restaurantbetrieb in eine eigene GmbH aus.

Ich sehe schon die ersten offenen Türen und ausgewiesenen Steuersparpfade in Hotels. Bitte gehen sie auf dem Weg zu ihrem Zimmer mit dem Frühstück durch diese Tür ins Freie, um zwischenzeitlich öffentlichen Raum zu betreten. =;

Das wirkliche Problem ist: Der Deutsche sieht nicht, dass er in seinem Wahn, alles rechtstaatlich bis ins kleinste Detail zu erfassen und zu organisieren, selbigen ad absurdum führt. Aber wie sagte ein einstiger ranghoher Finanzpolitiker mal zu mir: "Wenn wir die Wertschöpfungen, welche durch Schwarzarbeit erbracht wird, bis im Keime ersticken würden, wären wir morgen pleite. Schwarzarbeit als wichtiges Standbein unserer Volkswirtschaft. Ähnlich verhält es sich mit Steuersparmodellen." :censored:
 
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DuMaInSin

Neues Mitglied
14.09.2015
7
0
Danke, Alexanderxl, für Deinen Beitrag. Ich denke, der Knackpunkt ist hier tatsächlich:

auch, wenn es in einer Rate enthalten ist.

Offensichtlich gibt es aus Sicht des Deutschen Finanzamts kein "kostenloses Frühstück", sondern wird es immer als "inklusive" betrachtet. Würde das denn anders aussehen, wenn zum Zeitpunkt der Buchung das Frühstück nicht als kostenlos bzw. inklusive dargestellt wird? Wenn mir z.B. das Hotel, als Ausgleich für ein nicht verfügbares Upgrade, stattdessen ein kostenloses Frühstück oder Zugang zum Club-Lounge anbieten würde? Das ist mir zwar in Deutschland noch nie passiert, aber in anderen Ländern schon. Würde dann die Rechnung trotzdem anteilig ein Frühstück ausweisen?

Übrigens, hiermit

Es ist in der Regel nirgendwo wenn man ein Package bucht , dass man dann bei Nichtnutzung einzeler Bestandteile diese dann erstattet bekommt.

bin ich selbstverständlich einverstanden. Aber darum geht es hier ja nicht. Ich verlange keineswegs eine anteilge Rückerstattung. Ich bezahle schon immer den vollen Preis....
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Man sollte hier mal einen Rechtsstreit anstreben.

Wenn ich das Frühstück im Frühstücksraum auf ein Tablett lege, mit diesem auf mein Zimmer gehe. Ist dieses Frühstück dann eine Versorgung mit Nahrungsmittel außer Haus welche dem vergünstigten Steuersatz von 7,00% unterliegt? Zur Not gliedere ich den Restaurantbetrieb in eine eigene GmbH aus.

Ich sehe schon die ersten offenen Türen und ausgewiesenen Steuersparpfade in Hotels. Bitte gehen sie auf dem Weg zu ihrem Zimmer mit dem Frühstück durch diese Tür ins Freie, um zwischenzeitlich öffentlichen Raum zu betreten.

Vielleicht mal auf die Gesundheitsschiene kommen. Solange mir als Nussallergiker das Hotel keine Garantie gibt, dass das Frühstück für mich unbedenklich ist, kann ich nicht riskieren, dass die Berufsgenossenschaft auf Dienstreisen Versicherungsleistungen ablehnt, weil ich im Falle des Falles fahrlässig gehandelt habe.

Sollte das durchgehen, würde die Zahl der Allergiker deutlich zunehmen. :D

Aber ist halt grundsätzlich so, wie auch im Steuerrecht; es wird oft aus Vereinfachungsgründen so viel pauschalisiert, bis die Einfallbetrachtung tatsächlich günstiger wäre - und in jedem Fall gerechter.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.063
1.681

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.063
1.681
Wenn die Bäckerei deines Vertrauens auch eine Restaurant ähnlichen Teil hat wird dir schon aufgefallen sein, dass die Produkte jeweils zweifach ausgezeichnet sind: "Zum Mitnehmen" und ca. 10% teurer zum "Zum hier essen". Grund natürlich die unterschiedliche Besteuerung auf ein und dasselbe Produkt. :doh:

nicht überall - andersher um müsste der McDonalds auch Rabatt geben, für's take-away (ich glaibe in Frankreich ist das so?)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.063
1.681
Wenn der feine Unterschied zwischen "kostenlos" und "inklusive" aus steuerrechtlichen Gründen so wichtig ist, sind dann die Informationen auf den Webseiten der Hotels nicht irreführend?

erstens ist das meiste an Website und sonstiges Werbmaterial meist nur Schall und Rauch und zweitens spielt die o.g. Unterscheidung ja nur eine Rolle wenn du von deinem Arbeitgeber erwartest, daß er die "steuerfreie Verpflegungspauschalen" ggf. gekürzt ausbezahlt. Ich bin mir nicht sicher, ob es eine Pflicht des AG gibt, diese Pauschalen zu bezahlen?

Im Fall oben "ich habe ein Frühstück incl. nehme es aber nicht - trotzdem wird 4,8€ abgezogen" ist nur dann "unfair" wenn man die Zahlung der Tagespauschalen als "Pflicht des AG" ansieht....

http://www.gevestor.de/details/verp...aben-keinen-gesetzlichen-anspruch-634533.html

Generell haben Sie als Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf den Ausgleich des Verpflegungsmehraufwands durch den Arbeitgeber.
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.063
1.681
Das wirkliche Problem ist: Der Deutsche sieht nicht, dass er in seinem Wahn, alles rechtstaatlich bis ins kleinste Detail zu erfassen und zu organisieren, selbigen ad absurdum führt.

Siehe Rauchverbote wie sie immer noch gültig sind in Baden-Württemberg: ins kleinste Detail geregelte Speisen, die im Raucherpub angeboten werden dürfen - und wehedem der Raucherpub hat eine Größe von 71qm:rolleyes:
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.374
11.549
FRA/QKL
nicht überall - andersher um müsste der McDonalds auch Rabatt geben, für's take-away (ich glaibe in Frankreich ist das so?)
Bäckereien mit Restaurants die das noch nicht machen werden in der nächsten Betriebsprüfung garantiert eine Nachzahlung haben. Der Prüfer wird dann den Anteil "In-House" schätzen und dafür 19% ansetzen. Klare Verwaltungsanweisung.

Was McDonalds angeht, beim Drive-In könnten/müssten sie tatsächlich den niedrigeren Preis ansetzen. An der Theka dürfte das nicht mögich sein, da hier keine Unterscheidung zwischen "In-House" und "Take away" vorgenommen wird bzw. werden kann. Im Zweifel gilt laut Verwaltungsvorschrift natürlich immer die höhere Mehrwertsteuer.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.329
108
MUC
Ich habe das hier schon in anderen Threads zum Thema "VerpflegungsMEHRaufwand" geschrieben. Aber hier jetzt auch.

Wie viele Arbeitnehmer, werden die Tagessätze des VerpflegungsMEHRaufwands als "Tagegeld" oder "Spesen" gesehen.

Dem ist aber nicht so.
Es geht bei diesen Tagessätzen nur darum einen MEHRaufwand, den man hat, weil man sich ausser Haus ernähren "muss", weil man auf Dienstreise o.ä. sich befindet.

Wenn also Otto Normal normalerweise sich morgens seine Stulle schmiert und alles aus dem Kühlschrank nimmt, was er einmal die Woche im Discounter günstig eingekauft hat, dann hat er unterwegs diese Möglichkeit regelmäßig nicht.
Das gleiche gilt für das Mittagessen, wo er sonst etwas Vorgekochtes mit ins Büro nimmt oder die (vom Arbeitgeber unterstützte) Cafeteria nutzt.
Ebenfalls kann er sich nicht abends die Tiefkühlpizza reinschieben, weil regelmäßig z. B. die Infrastruktur dafür fehlt.

Während Otto Normal über den Monat z.B. für o.g. Mahlzeiten im Schnitt 8,53€ pro Tag zuhause ausgibt, die aus seinem eigenen Säckl kommen, hat er unterwegs hier natürlich einen anderen Preis.

Er hat als bei den Mahlzeiten einen Mehraufwand.

Der Gesetzgeber möchte hier unterstützen und erlaubt dem Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (steuerfrei!) einen solchen Mehraufwand zu vergüten.
Tut dies der Arbeitgeber nicht, kann der Arbeitnehmer sich im Rahmen seiner Steuererklärung hier gut stellen.
Das ist der Hintergrund des VerpflegungsMEHRaufwands!

Wenn also jemand diesen MEHRaufwand nicht hat, weil er diese gestellte Mahlzeit auslässt, so hat er den MEHRaufwand ja auch nicht und auch keinen Anspruch auf diesen.
Sollte er sich ausser Haus ein anderes Frühstück besorgen, weil das Ibis keinen Decaf-Espresso mit Süßstoff und kein glutenfreies Müsli mit Bio-Obst hat, so hat er zwar einen Mehraufwand. Den kann er aber höchstens versuchen über die Steuererklärung reinzuholen.Der Arbeitgeber hat seinen Teil -zu dem er übrigens nicht verpflichtet ist- getan.


Meine persönliche Meinung:
Wer im Hotel nicht frühstückt und sich draussen nichts leisten möchte, weil er die 4,80€ unbedingt in die eigene Tasche stecken möchte, hat m.E. den falschen Job gewählt bzw. sein Gehalt zu schlecht verhandelt!!!!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
An der Theka dürfte das nicht mögich sein, da hier keine Unterscheidung zwischen "In-House" und "Take away" vorgenommen wird bzw. werden kann.

Doch bei McD und allen anderen Ketten wird immer explizit gefragt "für hier oder zum mitnehmen" und dann wird es entsprechend in der Kasse gebucht - und darauf wird auch peinlich genau geachtet.