Ich bin durch und durch Liberaler und auch für eine Einschränkung der Tarifautonomie in diesem Punkt. Zwar ist die Tarifautonomie ein hohes und schützenswertes Gut, vor allem im Kontrast zu staatlich festgelegten Mindeslöhnen etc. pp. Gleichwohl meine ich, dass Einschränkungen von Autonomie immer dann gerechtfertigt sind, wenn man auf längere Sicht in mehreren verschiedenen aber vergleichbaren Fällen (aka Piloten, Lotsen, Lokführer) ähnliche missbräuchliche Verhaltensmuster erkennt.
Da würde mich jetzt mal interessieren, wie du den vorliegenden Fall bei einem Streikverbot lösen würdest nachdem ja wohl selbst die Moderation nichts gebracht hat. 'Der' Schuldige sind sicher beide Parteien: Die LH wollte zuviel auf einmal, die Piloten wollten zu wenig hergeben.
Das dass es auch anders geht zeigt die Betriebrentenregelung bei uns in der Firma.
Vor Jahren gab es durchaus eine beamtenähnliche Betriebsrente, berechnet durch den Faktor x letztes Gehalt x Betriebszugehörigkeit, gekappt auf 70% des letzten Einkommens. Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hatte etwa den 5 fachen Faktor x zu dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Neuere Kollegen hatten keinen Anspruch mehr auf Betriebsrente.
Man hat dann die Betriebsrente vor 10 Jahren auf eine Kapitalbasierende Rente umgestellt, bei der der Arbeitgeber jedes Jahr entsprechende Beiträge auf einem Kapitalkonto einzahlt. Abzinsung vorher auf Basis 60 Jahre, danach Verzinsung des Kapitalstocks mit 2,75 %.
Für die Neuregelung gab es aus den alten Ansprüchen einen Kapitalstock der die alten Rechte auf Basis 60 Jahre erwarteter Gehaltsmaßnahmen. (allerdings auf gleiche Position bezogen). Die neuen Kollegen haben dann jetzt auch einen Anspruch.
Das Ganze wurde in langem Ringen von der IG Metall ausgehandelt - der ging es im Wesentlichen darum alle Betriebsangehörigen in eine neue Regelung einzubeziehen.
Mich hat es die Hochrechnung auf den sicher geglaubten Vorstandsvorsitz gekostet- also etwas aufgegeben.
Aber das ganze ging friedlich ab. So geht es also auch- wobei die Situtuation bei der LH sicher anders ist.
Bei mir sorgt die Betriebsrente übrigens für eine Verdopplung der Gesetzlichen Rente - und da werde ich mit Renteneintritt 40 Jahre nach Beitragsbemessungsgrenze (- 15 Jahre /2 = -ca 12 Rentenpunkte durch Scheidung) gesammelt haben.
Ich wollte nicht, dass meine die Betriebrente gekappt würde, allerdings gab es bei uns immerhin eine zufriedenstellende Lösung, was der LH offensichtlich nicht gelingt. Ich bleibe bei meiner Vermutung im LH Fall: Beide sind schuld: LH will zuviel, und Cockpit will wenig bis nix hergeben.
Wem ich glauben soll? weiß nicht.
Gruß
Flyglobal