ist es nicht so, dass die Ware dem reisebüro gehören solange er nicht bez. hat? Also gehören im die meilen nicht und der Status auch nicht. oder sehe ich das Falsch?
Aber es sind beides Lastschriften.
Und es erfordert keine Unterschrift der Bank, sondern der Kunde (Zahlungspflichtiger) muss seiner Bank die Erlaubnis zur Abbuchung erteilen.
Falsch. Es gibt Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge. Letztere kann man nicht zurückbuchen
+Nein; da muss ich Dich leider enttäuschen. Es sei denn, es hat sich in den letzten 31 Jahren, seit ich das mache, was geändert.![]()
Auch Abbuchungsaufträge kann man zurück buchen lassen.
Siehe
Dieses Urteil beruhte noch auf dem alten Recht vor Inkrafttreten der Zahlungsdiensterichtlinie im November 2009 und kann wohl künftig nicht mehr herangezogen werden, weil dem Verbraucher sowohl in § 675x BGB als auch in den „Sonderbedingungen“ eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt wird. In seiner Begründung weist der Bundestag ausdrücklich darauf hin, dass mit § 675x BGB Fälle erfasst sind, in denen der zahlungspflichtige Kunde dem Zahlungsempfänger eine Blankovollmacht erteilt[17], weil bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde (§ 675x Abs. 1 Nr. 1 BGB). Danach hat bei Abbuchungsverfahren der Zahlungspflichtige eine Widerspruchsfrist von acht Wochen seit Belastung (§ 675x Abs. 4 BGB).
=> Blankovollmacht! Gilt wohl nicht für alle Abbuchungsaufträge?
ist es nicht so, dass die Ware dem reisebüro gehören solange er nicht bez. hat? Also gehören im die meilen nicht und der Status auch nicht. oder sehe ich das Falsch?
Danke für die aufmunternden Worte. Es ist schön, so viel Empathie zu erfahren...Hallo Jens,
Pech gehabt!
Das probiersde mal bei Privatpersonen...viel Erfolg....
Danke für die aufmunternden Worte. Es ist schön, so viel Empathie zu erfahren...
Übrigens: Kennen wir uns? Ich weiß jedenfalls nicht, wer sich hinter deinem Nick verbirgt. Und wenn ich es wüsste, würde ich dich trotzdem nicht mit deinem Klarnamen ansprechen. Ich dachte, das sei hier verpönt?
Ja haben wir, aber deren Hilfsbereitschaft bewegt sich leider in engen Grenzen. Netterweise habe ich die E-Mail-Adresse des Fraud Department aber bereits per PN erhalten und werde da gleich mal hinschreiben.Habt ihr einen Ansprechpartner als Reisebüro bei LH? Da würd ich das mal versuchen oder mal beim Serviceteam West anrufen, die dürften ja die passende Nummer parat haben.
Danke für die aufmunternden Worte. Es ist schön, so viel Empathie zu erfahren...
Übrigens: Kennen wir uns? Ich weiß jedenfalls nicht, wer sich hinter deinem Nick verbirgt. Und wenn ich es wüsste, würde ich dich trotzdem nicht mit deinem Klarnamen ansprechen. Ich dachte, das sei hier verpönt?
Seit wann können Lastschriften nicht mehr zurückgeholt werden? Du kannst ja auch jede EC Zahlung (die als Lastschrift gebucht wurde - also mit Unterschrift und nicht mit PIN) zurückholen.
Rechnungsempfänger ist eine GmbH, aber deren Geschäftsführer hat Dreck am Stecken. Und du hast natürlich völlig recht - eine früher eingeholte Auskunft hätte mir den Ärger erspart, aber der Herr ist wie gesagt sehr geschickt vorgegangen. Freundlich und eloquent, teure Klamotten, erste Rechnungen brav bezahlt.Gerade im Handel bin ich mit Lieferung auf Rechnung extrem vorsichtig und würde das ausschließlich mit Geschäftskunden machen. Ich habe fast 8 Jahre im Einzelhandel gearbeitet und sicher einiges in dieser Zeit erlebt. Auch auch hier im Privatbereich kann man über Creditreform sehr wohl vorab Infos holen. Blind vertrauen würde ich nie im Leben! Im vorliegenden Fall hätte das ja auch geholfen, oder?
Bei Geschäftskunden mache ich das sehr wohl und ohne Ausnahme.
Rechnungsempfänger ist eine GmbH, aber deren Geschäftsführer hat Dreck am Stecken. Und du hast natürlich völlig recht - eine früher eingeholte Auskunft hätte mir den Ärger erspart, aber der Herr ist wie gesagt sehr geschickt vorgegangen. Freundlich und eloquent, teure Klamotten, erste Rechnungen brav bezahlt.
Rechnungsempfänger ist eine GmbH, aber deren Geschäftsführer hat Dreck am Stecken. Und du hast natürlich völlig recht - eine früher eingeholte Auskunft hätte mir den Ärger erspart, aber der Herr ist wie gesagt sehr geschickt vorgegangen. Freundlich und eloquent, teure Klamotten, erste Rechnungen brav bezahlt.
Meine Aussage hat durchaus seine Berechtigung.
Gerade im Handel bin ich mit Lieferung auf Rechnung extrem vorsichtig und würde das ausschließlich mit Geschäftskunden machen. Ich habe fast 8 Jahre im Einzelhandel gearbeitet und sicher einiges in dieser Zeit erlebt. Auch auch hier im Privatbereich kann man über Creditreform sehr wohl vorab Infos holen. Blind vertrauen würde ich nie im Leben! Im vorliegenden Fall hätte das ja auch geholfen, oder?
Bei Geschäftskunden mache ich das sehr wohl und ohne Ausnahme.
Sein Vorname ist nicht Gordon?
Nenne doch hier seinen Namen, so dass nicht noch jemand anders trifft!
Bei uns hängt im Flur in Büro ein Spruch an der Wand... "Gehe nie von etwas aus"...
Das hilft Dir alles nicht mehr weiter. Aber insbesondere wenn er eine GmbH ist, hast Du ein paar charmante Möglichkeiten.
1. Gehe zum Anwalt.
2. Setze ihn in Verzug.
3. Wenn er in Verzug ist und Du plausibel annehmen kannst, dass er nicht zahlen kann, dann stelle für ihn Insolvenzantrag.
4. Ein Rechtsanwalt kann dem lieben Kunden in Aussicht stellen, dass man Strafanzeige wegen Betrug stellen möchte (und z.B. den Entwurf der Strafanzeige vorab zum lesen geben) und auch andeuten, dass der Antrag der Insolvenz eine Möglichkeit ist. Ein Anwalt kann das, Du solltest das sein lassen. Denn dann wäre das ggfs. Nötigung...
5. Siehe 1.
Gerade als Reisebüro würde ich mir halt dennoch immer die Frage stellen, ob und insbesondere bis zu welcher Höhe ich auf Rechnung liefere.
Gerade im Handel gibt es die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte - auch wenn das sicher teuer ist. Aber mein Reisebüro meines Vertrauens bei mir vor Ort berechnet mir eine Service Charge, die das sicher mit abdeckt.
Sobald ein Ticket per Kreditkarte gezahlt wird, zieht das die Fluggesellschaft ein und nicht das Reisebüro (ausnahme diverse Nego-Tarife). Nur das Serviceentgelt läuft ggf. über das Reisebüro.