Kann ich einen blauen Brief bestellen?

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
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Also, mein größtes Problem sind nach wie vor 2.600 EUR Außenstände. Sämtliche Maßnahmen, da noch dran zu kommen, laufen - Betrugsanzeige ist erstattet, der Mahnbescheid ist unterwegs, der Anwalt wetzt die Messer...

Lediglich als flankierende Maßnahme würde ich dem Kunden obendrein gerne Meilen und Status vermiesen, und deshalb habe ich diesen Thread eröffnet. Meine diesbezügliche Frage nach Kontaktdaten bei LH wurde blitzschnell per PN beantwortet, aber die sich danach entwickelnde Diskussion ist trotzdem sehr informativ.

Warum Mahnbescheid? Das verzögert die Sache nur unnötig. Gleich klagen und Insolvenzantrag stellen. Ich wüsste nicht das man einen Mahnbescheid beantragen muss bevor man sein Forderungen per Klage durchsetzt.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
185
im Paralleluniversum
Warum Mahnbescheid? Das verzögert die Sache nur unnötig. Gleich klagen und Insolvenzantrag stellen. Ich wüsste nicht das man einen Mahnbescheid beantragen muss bevor man sein Forderungen per Klage durchsetzt.

Letztlich gesehen reicht es aus, in Verzug zu setzen.
Das ist - soweit ich mich erinnere - dennoch ganz geschickt.. War da nicht was mit der Frage, wer beweisen muss? Shit... nie ist ein Anwalt da, wenn man ihn braucht... :)
Außerdem ist ein Mahnverfahren zunächst mal günstiger.
Klage macht sich am Streitwert fest und zieht gleich Gerichtskosten nach sich...
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Also, mein größtes Problem sind nach wie vor 2.600 EUR Außenstände. Sämtliche Maßnahmen, da noch dran zu kommen, laufen - Betrugsanzeige ist erstattet, der Mahnbescheid ist unterwegs, der Anwalt wetzt die Messer...

Lediglich als flankierende Maßnahme würde ich dem Kunden obendrein gerne Meilen und Status vermiesen, und deshalb habe ich diesen Thread eröffnet. Meine diesbezügliche Frage nach Kontaktdaten bei LH wurde blitzschnell per PN beantwortet, aber die sich danach entwickelnde Diskussion ist trotzdem sehr informativ.
Abgesehen dass der Betrag zwar für dich vielleicht bitter ist, rechtfertigt er keinen Gesetzesbruch. Willst Du wirklich selbst rechtliche Probleme bekommen???

Wäre ich der "Betrüger" und würde ich dir draufkommen, dass Du mit LH Kontakt aufgenommen hast würde ich dich so bluten lassen, dass ich mit DEINEN Zahlungen den Rechnungsbetrag begleichen kann und zusätzlich noch F für ein Monat in die Karibik fliege... Ich wäre eher vorsichtig wenn ich deine Motivation lese jemandem etwas "vermiesen" zu wollen. Sogar der Forumseintrag könnte als Vorsatz gesehen werden...

Denk nochmal darüber nach, nur zur Sicherheit! :)
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Letztlich gesehen reicht es aus, in Verzug zu setzen.
Das ist - soweit ich mich erinnere - dennoch ganz geschickt.. War da nicht was mit der Frage, wer beweisen muss? Shit... nie ist ein Anwalt da, wenn man ihn braucht... :)
Außerdem ist ein Mahnverfahren zunächst mal günstiger.
Klage macht sich am Streitwert fest und zieht gleich Gerichtskosten nach sich...

Naja so wie der OP das darstellt wird der GF dem MB widersprechen, und dann sind wir doch bei der Klage.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Warum Mahnbescheid? Das verzögert die Sache nur unnötig. Gleich klagen und Insolvenzantrag stellen. Ich wüsste nicht das man einen Mahnbescheid beantragen muss bevor man sein Forderungen per Klage durchsetzt.
Online beantragt ist der Mahnbescheid nach 3 Tagen durch. Nach weiteren 2 Wochen habe ich einen vollstreckbaren Titel - wenn er sich ausschweigt.
Wie schnell bist Du mit Deiner Klage?
Erfahrungsgemäß werden Begründungen des Mahnbescheids schneller terminiert, vorallem, wenn der Richter von einem VU ausgeht.
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Sehe ich genauso.

Nur beim AbA muss die Bank des Schuldners das Ganze unterschreiben.
Z.B: ich bin als Unternehmer A Kunde bei Lieferant B.

B will sein Geld per AbA => muss meine (A)bBank das entsprechende Formlar unterschreiben und unterschrieben an B übersenden.

Falsch; Du als Unternehmer unterschreibst eine Abbuchungsvereinbarung und hinterlegst diese bei Deiner Bank. Wenn Lieferant B einen Abbuchungsauftrag mit dem Textschlüssel 05 bei Deiner Bank einreicht, muss diese prüfen ob ein Abbuchungsauftrag für diesen Lieferanten vorliegt.;)

Was Du beschreibst klingt eher nach einer Bankbürgschaft
 
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jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
298
224
Köln
www.distinctravel.de
Ich weiß natürlich nicht, welche Gründe dich dazu bewogen haben, dem Kunden das Geld für die Tickets auszulegen, aber ganz grundlos tut man sowas eigentlich nicht, denn wozu ein solches Risiko eingehen, wenn man keinerlei Vorteile davon hat?
Weil er darum gebeten und vorher stets brav bezahlt hat. Bis vor kurzem habe ich die meisten Kunden gegen Kreditkartenzahlung beliefert, aber seit es die OPC gibt, sind unsere Barumsätze nach oben geschnellt. Mehr und mehr Kunden verlangen Zahlung auf Rechnung, weil sie die OPC sparen wollen. Das wird in einem halben Jahr, wenn die jährliche Bürgschaftsanpassung durch die IATA erfolgt, viele Reisebüros vor riesige Probleme stellen, aber das Thema hatten wir ja schon woanders.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Lediglich als flankierende Maßnahme würde ich dem Kunden obendrein gerne Meilen und Status vermiesen, und deshalb habe ich diesen Thread eröffnet. Meine diesbezügliche Frage nach Kontaktdaten bei LH wurde blitzschnell per PN beantwortet, aber die sich danach entwickelnde Diskussion ist trotzdem sehr informativ.
Wobei ich keine Ahnung habe, aus welchem Rechtsgrund mal ihm die Meilen nehmen könnte, nur weil er Deine Rechnung nicht zahlt.
Aber du könntest natürlich einen Herausgabeanspruch gegen ihn für die Prämienmeilen haben, § 812 BGB. Prämienmeilen sind ja durchaus bisweilen etwas wert.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Weil er darum gebeten und vorher stets brav bezahlt hat. Bis vor kurzem habe ich die meisten Kunden gegen Kreditkartenzahlung beliefert, aber seit es die OPC gibt, sind unsere Barumsätze nach oben geschnellt. Mehr und mehr Kunden verlangen Zahlung auf Rechnung, weil sie die OPC sparen wollen. Das wird in einem halben Jahr, wenn die jährliche Bürgschaftsanpassung durch die IATA erfolgt, viele Reisebüros vor riesige Probleme stellen, aber das Thema hatten wir ja schon woanders.
Auf den Gedanken bin ich noch gar nie gekommen, sowas beim Reisebüro überhaupt anzufragen. Ich meine, wenn ich mir überlege, daß das Reisebüro (gut, er ist jetzt in Rente) für mich mit ein paar Tausend bisweilen in Vorlage gehen sollte...Naja, da müsste er bei seinen Provisionen schon verdammt viel Reisen zusätzlich verkaufen, wenn ihm nur ein einziger ausfallen würde.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Meilen pfänden ist sicherlich mal was anderes.

Warum was anderes?
Dem User ist ja damit - Stichwort: Schadensminimierung - ein wenig geholfen. Vom "blauen Brief" kann er zwar seine Wut besänftigen, seine Rechnungen zahlt das nicht.
In solchen Fällen ist der Anwalt ja manchmal auch ein wenig Seelsorger, letztlich sollte man stets das beste draus machen.
 

Caribe_2000

Aktives Mitglied
30.10.2011
122
0
Abgesehen dass der Betrag zwar für dich vielleicht bitter ist, rechtfertigt er keinen Gesetzesbruch. Willst Du wirklich selbst rechtliche Probleme bekommen???

Wäre ich der "Betrüger" und würde ich dir draufkommen, dass Du mit LH Kontakt aufgenommen hast würde ich dich so bluten lassen, dass ich mit DEINEN Zahlungen den Rechnungsbetrag begleichen kann und zusätzlich noch F für ein Monat in die Karibik fliege... Ich wäre eher vorsichtig wenn ich deine Motivation lese jemandem etwas "vermiesen" zu wollen. Sogar der Forumseintrag könnte als Vorsatz gesehen werden...

Denk nochmal darüber nach, nur zur Sicherheit! :)

Genauso sehe ich das auch !!!! Ich wollte es jetzt nur nicht zu genau ausdrücken ! Ich kann mit der ganzen Art und Weise nur mit dem Kopf Schütteln. Seit einigen Jahren sind mir über die Reisebüros schon einige negative Sachen bekannt, aber dass es auch noch Reisebüros gibt, die einem Urlaubsgast auch noch einen Status erschleichen.....das höre ich zum ersten mal. Es ist ja jetzt auch egal, die sache ist jetzt passiert. Nur würde ich mir ganz starke Gedanken machen, ob es das Wert ist bei LH anzurufen ! Sorry (ist meine Meinung) aber von einer Geschäftsführung haben sie keine Ahnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Online beantragt ist der Mahnbescheid nach 3 Tagen durch. Nach weiteren 2 Wochen habe ich einen vollstreckbaren Titel - wenn er sich ausschweigt.

Ist das so? Ich war immer der Meinung nach diesen zwei Wochen kann man den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen. Und wenn dem nicht widersprochen wird, hat man einen Titel.

Aber das ja hier nur Profis unterwegs sind, habe ich jetzt wieder was gelernt:)
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Ist das so? Ich war immer der Meinung nach diesen zwei Wochen kann man den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen. Und wenn dem nicht widersprochen wird, hat man einen Titel.

Aber das ja hier nur Profis unterwegs sind, habe ich jetzt wieder was gelernt:)
Ich hatte es verkürzt wiedergegeben.
1. Mahnbescheid
2. 2 Wochen warten - Widerspruch oder nicht?
3. VB beantragen oder Klage begründen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Weil das nicht so häufig vorkommt? Stellt sich LH nicht sogar auf den zweifelhaften Standpunkt, dass die Meilen letztlich immer M&M gehören?

ich fände das auch spannend. und nichtmal so abwegig, warum sollte man meilen eigentlich nicht pfänden können, ein rb wird ja damit etwas anfangen können... und einer richterlichen anordnung wird sich lh nicht widersetzen können...
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Weil das nicht so häufig vorkommt? Stellt sich LH nicht sogar auf den zweifelhaften Standpunkt, dass die Meilen letztlich immer M&M gehören?
Der mehr als zweifelhaft ist.
Vorallem im Arbeitsrecht sind Prämienmeilen ja durchaus ein überaus relevantes Thema bei der Frage, ob sie dem AG oder dem AN gehören. Oder ob der AN sie ggfs. bei einer Kündigung, egal ob betriebs- oder verhaltensbedingt heraus geben muß.

Und:
LH kann kaum einfach so die Meilen einziehen. Da wäre dann letztlich eben auch ein gewisser Herausgabeanspruch sinnvoll.
Das Resultat: Kunde verreist umsonst, LH zieht die Meilen ersatzlos ein, Reisebüro schaut in die Röhre passt nicht ganz.

Insbesondere hätte LH, die gar nichts mit der Sache am Hut haben, danach mehr als vorher...
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
185
im Paralleluniversum
Weil er darum gebeten und vorher stets brav bezahlt hat. Bis vor kurzem habe ich die meisten Kunden gegen Kreditkartenzahlung beliefert, aber seit es die OPC gibt, sind unsere Barumsätze nach oben geschnellt. Mehr und mehr Kunden verlangen Zahlung auf Rechnung, weil sie die OPC sparen wollen. Das wird in einem halben Jahr, wenn die jährliche Bürgschaftsanpassung durch die IATA erfolgt, viele Reisebüros vor riesige Probleme stellen, aber das Thema hatten wir ja schon woanders.

Dann würde ich Dir empfehlen, Dich mit den Kunden, die nicht mehr mit Karte zahlen wollen auf das Thema Überweisung zu einigen.
Ersatzweise eben dann doch Lastschrift, aber dann nur unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Voraussetzungen (Vorab Prüfung, nur bei Geschäftskunden, nur mit positiver Bonität...)

Und außerdem: Nicht ist unnütz, zur Not dient es immer noch als gutes Beispiel: Jetzt hast Du ein - wenn auch schmerzhaftes - Argument gegenüber Deinen Kunden, warum Du doch auf die Zahlung per Kreditkarte bestehen musst. Außerdem gibt das ja bei Einsatz der richtigen Kreditkarte gleich noch mal zusätzlich Prämienmeilen... ;)
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Genau das macht die vom OP zu kontaktierende Abteilung aber regelmäßig. Einfach so.
Das ist mir auch bekannt. Streiche also das "kann" setze "darf".
Nachdem ich arbeitsrechtlich wohl die Herausgabe von Prämienmeilen durchsetzen kann, warum nicht auch zivilrechtlich. Letztlich habe ich ja mit M&M eine Kontokorrentabrede getroffen, was die PM angeht. Ich habe also einen Anspruch von xx Meilen. Warum sollte ich diesen Anspruch nicht abtreten können?
Ich habe auch nichts passendes in den AGB gefunden.
 

Peter

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
298
0
FRA
...Als Reisebüro gegen Rechnung und Überweisung zu arbeiten und die Tickets stattdessen selbst von der eigenen RB-KK oder privaten KK abbuchen zu lassen, hat ja eine gewisse Tradition

Ja, genau das ist mir auch durch den Kopf gegangen.... In anderen Umständen würde man vielleicht von "niederen Beweggründen" reden.

Etwas ganz anderes hätte mich im Zusammenhang mit einem Neukunden, Milageruns und Zahlung auf Rechnung stutzig gemacht:
Wieso verzichtet so jemand auf die Prämienmeilen durch die M&M CC ???

Da wäre bei uns im Risk Assesment Prozess (in Wahrheit das Bauchgefühl unseres GFs) die Warnlampe angegangen.

Auf der anderen Seite, würden wir keine Tickets auf Rechnung verkaufen, fehlten uns viele viele Ticketumsätze...

*** Ironie ein ***
Bei sovielen Tickets hat Kollege J.R. aus CGN hoffentlich viele viele IT`s verkauft....
Damit lassen sich die 2.600 Euro vielleicht etwas relativieren...
*** Ironie aus ***
 

Peter

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
298
0
FRA
Oder ist diese ganze Aktion am Ende Guerilla Marketing...

Guerilla-Vermarktung bezeichnet die Wahl ungewöhnlicher Aktionen im Marketing, die mit untypisch geringem Mitteleinsatz eine große Wirkung erzielen sollen. Laut Hutter/Hoffmann (2011a) umfasst Guerilla-Marketing "verschiedene kommunikationspolitische Instrumente, die darauf abzielen, mit vergleichsweise geringen Kosten bei einer möglichst großen Anzahl von Personen einen Überraschungseffekt zu erzielen, um so einen sehr hohen Guerilla-Effekt (Verhältnis von Werbenutzen und –kosten) zu erzielen."

:idea:

Jedenfalls dürfte J.R. aus CGN in seinen WebStats einen deutlich erhöhten Zugriff seit heute Mittag haben!