Kann ich einen blauen Brief bestellen?

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Caribe_2000

Aktives Mitglied
30.10.2011
122
0
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Auf der anderen Seite, würden wir keine Tickets auf Rechnung verkaufen, fehlten uns viele viele Ticketumsätze...

*** Ironie ein ***
Bei sovielen Tickets hat Kollege J.R. aus CGN hoffentlich viele viele IT`s verkauft....
Damit lassen sich die 2.600 Euro vielleicht etwas relativieren...
*** Ironie aus ***

Wieso würden die Ticketumsätze fehlen ? Der Kunde zahlt in den Reisebüros doch eh eine Servicepauschale in Höhe von 50 - 100 €uro (für Langstreckenflug). Dies wird dem Kunden im übrigen noch nicht einmal erzählt (zumindest habe ich dies selbst in vielen Reisebüros erlebt, wie dem Kunden die Servicepauschale einfach draufgerechnet worden wird). Die Reisebüros könnten auch eine Akzeptanz von Kreditkarten nehmen (anstatt Rechnung). Zumal würde ich eh keinem Kunden per Rechnung zahlen lassen. Wo gibt es denn noch so etwas ?
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Eigentum woran?
Das Reisebüro erbringt ja "nur" eine Dienstleistung.

Sehe ich anders.

I.d.R. erbringt das RB eine Dienstlestung, wenn es als Vermittler zwischen Airline und dem Kunden auftritt
und von der TSC "lebt".

Heir hat das RB die Tickets verkauft und berechnet. Daher hat es EIgentum an den Tickets, bis diese bezahlt sind.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Also, ich hab mich grade noch mal schlau gemacht:

1. Ja, man kann jeder Art der Lastschrift innerhalb von 6 Wochen widersprechen. Gebe ich zu, wusste ich nicht. [...]

Herrlich, wenn nicht einmal die Banken ihre eigenen (standardisierten) AGB kennen. Aber es ist ja auch nicht einfach.

1. Im Einzugsermächtigungsverfahren, das in Deutschland auch nach Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie den Regelfall darstellt, gilt die Belastungsbuchung erst sechs Wochen nach Rechnungsabschluss als genehmigt. Beim üblichen quartalsmäßigen Periodenabschluss hat der Kontoinhaber also im äußersten Fall bis zu viereinhalb Monate Zeit, der Buchung zu widersprechen.
2. Im SEPA-Basislastschriftverfahren kann der Kunde innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen.
3. Im Abbuchungsauftragsverfahren und seiner europäischen Schwester, der SEPA-Firmenlastschrift, gibt es keinen Erstattungsanspruch.

Wer's nachlesen möchte, kann dies z.B. bei der Deutschen Bank und in § 675x BGB tun.

Ach, und wenn ich schon dabei bin:

"Meilen", wie wir sie alle sammeln, sind keine körperlichen Gegenstände, weshalb an ihnen auch kein Eigentum bestehen kann; sie sind vielmehr eine Forderung gegen den Betreiber der Vielfliegerprogramms. Ebensowenig "verkauft" das Reisebüro Meilen oder gar einen Status in irgendeinem VFP, sondern vermittelt einen Beförderungsvertrag zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Ich buche meine Flüge nur auf Rechnung. Zahlungsziel 60TG

Seit ein mittelständisches Unternehmen der Waagenindustrie seine Reisebüroabteilung dich gemacht hat, hab ich das nicht mehr gehabt. :(
Aber was war schön, man konnte ggfs. den Reisepaß mitm neuen Visum noch nachts um 3 beim Wachschutz am Eingang abholen. Und das "Präzisionswaagenfabrik" auf dem Rechnungsbriefkopf hat auch was hergemacht.
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
95
Im schönen Tessin
Hallo Jens,

wenn Du hier vorgibts ein Reisebüro in Köln zuhaben und Dich jreichel nennst, ist es doch viel besser gleich jensreichel zu schreiben.

Ich persönlich finde eine Ansprache mit meinem Realnamen besser, wurde aber hier von vielen nicht gewünscht.

Mein kurzer Kommentar zu Deinem Leid ist nicht abwertend gemeint, aber helfen wird Dir heir niemand und es ist altbekannt, dass nach dem Anfüttern der Biss kommt.

Gruß Klaus
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Kann mir mal einer Inkasso Nachhilfe geben. (Auch wenn Schulferien sind)

Der Typ hat nach Angaben des OP eine EV anhängig. Ist somit nur noch beschränkt Geschäftsfähig. Aus seinem Vermögen und somit seinem Rechnungsnamen kann er da garantiert rechtlich keine Flüge mehr vergüten. Auch nicht zu Beginn.

Hier springt die Staatsanwaltschaft sofort ein, da ein Anfangsverdacht begründet ist.
Auch Altgläubiger dürften an diesem Geschäftsvorgang interessiert sein. Da geht es nicht um einen zivilrechtlichen Status, da geht es um schwedische Gardinen auf Probe. :rolleyes:
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
95
Im schönen Tessin
Kann mir mal einer Inkasso Nachhilfe geben. (Auch wenn Schulferien sind)

Der Typ hat nach Angaben des OP eine EV anhängig. Ist somit nur noch beschränkt Geschäftsfähig. Aus seinem Vermögen und somit seinem Rechnungsnamen kann er da garantiert rechtlich keine Flüge mehr vergüten. Auch nicht zu Beginn.

Hier springt die Staatsanwaltschaft sofort ein, da ein Anfangsverdacht begründet ist.
Auch Altgläubiger dürften an diesem Geschäftsvorgang interessiert sein. Da geht es nicht um einen zivilrechtlichen Status, da geht es um schwedische Gardinen auf Probe. :rolleyes:

Guter Beitrag, hätte der TS auch beherzigen sollen.

Ich frage jeden neuen Geschäftspartner auch sofort, "Haste schon mal die Finger oben gehabt"
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Guter Beitrag, hätte der TS auch beherzigen sollen.

Ich frage jeden neuen Geschäftspartner auch sofort, "Haste schon mal die Finger oben gehabt"

Eine EV ist bei jedem Amtsgericht öffentlich gelistet. Legale Dienstleister tragen diese Daten sogar zusammen. Alles was ich benötige ist Vorname, Name, Geburtsdatum. Um diese Anfrage etwas besser einzuschränken, noch Geburtsort, Wohnsitz. Da fragst du deinen neuen Geschäftspartner gar nichts! Denn der Abgleich der Daten geschieht auf einem zweiten Kanal. Bei Zahlung auf Rechnung ein weit verbreitetes Mittel. Da diese Listen im Amtsgericht öffentlich auslegen, muss dieser Abgleichsroutine vom neuen Geschäftspartner auch nicht explizit zugestimmt werden. Das fällt unter Datenverarbeitung im Rahmen der Abrechnung.

Aber wenigstens hast du dich mal wieder zu Wort gemeldet, Klaus.
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
95
Im schönen Tessin
Eine EV ist bei jedem Amtsgericht öffentlich gelistet. Legale Dienstleister tragen diese Daten sogar zusammen. Alles was ich benötige ist Vorname, Name, Geburtsdatum. Um diese Anfrage etwas besser einzuschränken, noch Geburtsort, Wohnsitz. Da fragst du deinen neuen Geschäftspartner gar nichts! Denn der Abgleich der Daten geschieht auf einem zweiten Kanal. Bei Zahlung auf Rechnung ein weit verbreitetes Mittel. Da diese Listen im Amtsgericht öffentlich auslegen, muss dieser Abgleichsroutine vom neuen Geschäftspartner auch nicht explizit zugestimmt werden. Das fällt unter Datenverarbeitung im Rahmen der Abrechnung.

Aber wenigstens hast du dich mal wieder zu Wort gemeldet, Klaus.

Huey,

Macht bestimmt jeder Geschäftsmann, wo lebts Du eigentlich, auf dem Mond? Kleine Geschäftsleute haben es schwer, Handwerker gehen wegen nicht bezahlter Rechnungen Pleite, Airlines wegen der Maximierer.
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.890
345
GRZ
Nachdem hier eh schon einiges OT ist, eine verwandte Frage - jedoch aus Sicht des geschädigten Kunden:

Habe via DKB Onlinekonto eine Rechnung bezahlt, Vorauskasse war Bedingung.
Dann erfolgte die Info des Händlers, dass keine Lieferung nach Österreich möglich sei. Auf die mehrfachen Ersuchen, das Geld zurück zu überweisen, fehlt seit 1,5 Monaten jegliche Reaktion.

Die DKB konnte die Transaktion nicht rückgängig machen.

=> Weiß hier jemand Rat?
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
20
Für den Anfang würde es reichen, wenn Du WDR Lokalzeit um Sendezeit bittest, um Dich zu rechtfertigen.
Muß ja bei Dir nicht gleich ARD und ZDF sein.
Hab nicht gleich gesehen das der Verdächtige eine GmbH hat, ich bin damit raus aus dem Kreise der Verdächtigen. :D
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Nachdem hier eh schon einiges OT ist, eine verwandte Frage - jedoch aus Sicht des geschädigten Kunden:

Habe via DKB Onlinekonto eine Rechnung bezahlt, Vorauskasse war Bedingung.
Dann erfolgte die Info des Händlers, dass keine Lieferung nach Österreich möglich sei. Auf die mehrfachen Ersuchen, das Geld zurück zu überweisen, fehlt seit 1,5 Monaten jegliche Reaktion.

Die DKB konnte die Transaktion nicht rückgängig machen.

=> Weiß hier jemand Rat?

klagen
 

Neuling

Erfahrenes Mitglied
16.02.2010
302
13
TXL
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300x250
Was mich allerdings noch mehr verwundert, dass Du den Urlaubsgast auch noch dabei hilfst einen Senator Status zu "ergaunern". In dem Fall bist Du an der Sache auch nicht ganz unbeteiligt.

Wieso hilft er, den Senator Status zu ergaunern?!
Den Status erfliegt man. Kann man den auch ergaunern? Ist ein MR in irgendeiner Form nicht legal?
Leistet ein Ticketverkäufer beihilfe?
 
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Reaktionen: jreichel