Kann man Arbeitgeber sagen, man will nicht für ihn Meilen sammeln?

ANZEIGE
P

pmeye

Guest
ANZEIGE
Nö, warum, der AG hat in der Probezeit kein Problem sich schnell und unkompliziert vom AN zu trennen - wer hat dann die Karte?
Der AG. Oder wachsen deine Angestellten auf Bäumen? Weisst du, was es mich kostet, eine gute Fachkraft anzuheuern?
Es würde mich wundern, wenn der AG den TO zwingen könnte. Und ich finde dieses Bohren der dünnen Bretter lächerlich und kurzsichtig (AN soll sein Konto nutzen, statt sich mit LH bzw. M&M auseinander zu setzen).
Das ist dasselbe wir der Zwang, für dienstliche Aufwendungen eine bestimmte Kreditkarte zu nutzen, die privat beantragt werden muss und über das private Konto läuft. So etwas geht nur, wenn beide Seiten einverstanden sind.
Aber es wird sich sicher ein Arbeitsgericht finden lassen, das das anders sieht. Dann gilt einfach: Jeder AG bekommt die Angestellten, die er verdient. :(
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Die Nutzung von geschäftlich erflogenen Meilen, dem damit verbundenen Status usw. usw. sollten ein vernünftiger AN und AG immer regelen können. Wenn sich da jedoch AN oder AG auf eine harte Position zurückziehen und sich nicht kompromissbereit dann sehe ich schon Schwierigkeiten für das Arbeitsverhältniss - muss nicht sein, liegt aber nahe.
 
  • Like
Reaktionen: EinerWieKeiner
P

pmeye

Guest
Da stimme ich dir zu. Ein AN, der bei einem AG angestellt ist, der gegen seinen Willen über seine privaten Assets maximieren will, sollte nachdenken ob das Vertrauensverhältnis eine langjährige Bindung aushält.
Meine Meinung ist ganz klar: AG bezahlt den Flug und der AN bezahlt Freizeit und Lebensqualität. Juristisch gehören die Meilen dem AG, dummerweise aber nur, wenn sie auch anfallen. Wenn es ein Recht auf Meilererwerb für den AG gäbe, könnte ER auch Mitglied bei M&M werden. Aber das will M&M aus gutem Grund nicht. Man will Vielflieger binden, nicht Firmenkunden!
Der Rest ist juristisches Geplänkel - weltfremd. Am Ende ist es Angebot und Nachfrage.
 
  • Like
Reaktionen: mueller

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis ED
Also bei einem großen Automobilhersteller im Süden Deutschlands gibt es eine Reiserichtlinie, die das sonnenklar regelt:
- Angestellte, die dienstlich unterwegs sind, sind verpflichtet bei der gebuchten Flugline am Viellieger-Programm teilzunehmen und dem AG den Bonusmeilenstand in regelmäßigen Abständen schriftlich mitzuteilen und ggf. auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Spesen Zahlungen im Ausland sind mit einer Corporate Card zu leisten.

Als Folge davon ist meine Frau Mitglied in ungefähr 6 oder 7 Programmen. Bei den meisten verfallen die Meilen aber immer wieder :D

Der Gag ist aber folgender:
Auf dem M&M-Konto befindet sich inzwischen ein ganz ansehnlicher Batzen dienstlicher Meilen, die wir auch nicht privat nutzen dürfen.
Der AG kommt aber (zumindest bisher) auch nicht ran, weil diejenigen, die eine private M&M-KK haben (ist obligat für FTLs und SENs) bisher nicht verpflichtet werden können ihre PIN rauszurücken.
Letzteres versteh ich zwar nicht, weil die PIN für die KK-Funktion ja seit geraumer Zeit eine Andere ist als für die die M&M-Servicenummer, aber solange das so ist, sagen wir gemeinschaftlich Danke ;)

Was den Exec-Bonus angeht: So würde der nur dem AN gehören, wenn er nachweisen kann, dass er selber genug private Meilen erflogen hat um den Status zu erreichen, der den Exec-Bonus begründet. Find ich fair. Klar gibts auch da eine kleine Grauzone, wenn man, sagen wir mal 18KM privat und 18KM geschäftlich erflogen hätte. Aber ich denke, vernünftige AG und AN würde sich in solchem Fall nicht um die paar Meilen streiten.

Alles in allem finde ich die Einstellung des TE auch "ein wenig seltsam" diplomatisch ausgedrückt.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
905
83
München
Mal dazwischen gefragt, wie ist es bei euch so mit den Meilen die Ihr dienstlich erfliegt ?

Wir sind hier ein kleine Firma, da fragt der Chef nicht was mit den Meilen passiert
und gut 70% meiner Meilen sind dienstlich erflogen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.135
1.754
ist bei viele (deutschen) Firmen so offiziell geregelt - inoffiziell nutzen meisten trotzdem privat - man muss ja nicht jedem auf die Nase binden, daß es ein Meilenflug für den Wochenend Trip ist.

Daimler, Bosch und Conti sind ja mittlerweile solcherlei Beamtenläden, daß die auch hierfür wohl "Kontrollsysteme" eingeführt haben? Ich frage mich wirklich welchen Sinn das ganze macht (s. Miles-and-More Minister Ramsauer gestern im Spiegel-online)

Das Geschwafel von Reisestellen zum Thema "Meilen müssen geschäftlich genutzt werden" nervt und zeugt für mich einmal mehr die Inkompetenz dieser Damen und Herren (die sind selber nicht ein einziges Mal auf einer Geschäftsreise gewesen - außer Bestechungsreisen von Airlines nichts gewesen). Prämientickets für Dienstreisen oder wohl Kauf eine Y-Ticket und dann mit Meilen upgraden - das klingt so einfach - wie die meisten hierr aber wissen, sieht die Praxis anders aus!

Wer will dir nachweisen, daß du die Meilen, die du für das Prämienticket verwendet hast mit dieser neuen Firma gesammelt hast? Es wird in den meisten Fällen nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird!
 
Zuletzt bearbeitet:
P

pmeye

Guest
Also bei einem großen Automobilhersteller im Süden Deutschlands gibt es eine Reiserichtlinie, die das sonnenklar regelt:
- Angestellte, die dienstlich unterwegs sind, sind verpflichtet bei der gebuchten Flugline am Viellieger-Programm teilzunehmen und dem AG den Bonusmeilenstand in regelmäßigen Abständen schriftlich mitzuteilen und ggf. auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Spesen Zahlungen im Ausland sind mit einer Corporate Card zu leisten.

Ja, es gibt noch mehr Reiserichtlinien, die so etwas so regeln. Aber auch wenn es Richtlinie heisst, ist es nicht immer richtig, was da steht. Und alleine die Formulierungen "sind verpflichtet" und "bei der gebuchten Flugline" sind doch ein klares Indiz dafür, dass entweder das Zitat nicht stimmt oder die Formulierung keinen Bestand haben kann.

Ich kenne Mitarbeiter, die trotz bestehender Regelung seit Jahren konsequent Kreditkarten, Firmenmobiltelefon etc. verweigern und auf Nachfrage auch keinen Führerschein besitzen. Das ist mit Sicherheit kein Kündigungsgrund. Merke: Richtlinien sind einseitige Willenserklärungen. Solange Dinge geregelt werden, die eideutig der Weisungsbefugnis unterliegen, ist das ok. Hier geht es aber um Dinge, die eine Mitwirkung des AN mit seinen persönlichen Assets erfordern, und da müssen schon beide Seiten mitwirken. Klarer Fall für das Schaffen von Win-Win-Situationen.
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
90% meiner Flüge sind dienstlich. Firma überlasst allen Mitarbeitern die dienstlich erflogenen Meilen zur privaten Nutzung. So soll's sein :)
 
  • Like
Reaktionen: MSportler

clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
Ich denke, je größer die Firma, um so wahrscheinlicher, dass es eine Policy zum Thema gibt. In meinem Fall darf ich die dienstlich geflogenen Meilen privat verbraten (war aber nicht immer so, bzw. ist auch bei anderen Konzerntöchtern anders).

Zum OP: Ich glaube kaum, dass man sich weigern kann, für Dienstflüge Meilen zu sammeln, wenn der AG das so will. Aber auf der anderen Seite kann man natürlich auf seine privaten Meilen bestehen, und deswegen würde ich ganz pragmatisch einfach sammeln und eine Excel-Tabelle führen. Natürlich nicht die PIN rausgeben! Wenn der AG dann mal mit dienstlich erflogenen Meilen einen Flug buchen will, kann er ja bei Dir anfragen. In ganz vielen Fällen denkt der AG trotzdem nicht dran und man hat beim Wechsel zum nächsten AG dann gleich noch ein "Abschiedsgeschenk" ;-)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.135
1.754
Korinthenkackerei hier!!! Sowas würde ich nicht unterstützen - einfach ignorieren und Abmahnung abwarten.....

Darf man eigentlich während der Arbeitszeit im Vielfliegertreff surfen???
 
P

pmeye

Guest
Nur, wenn man gerade dienstlich unterwegs ist. ;)
BTW: An welchem Vielfahrerprogramm muss ich mich anmelden, wenn ich dienstlich S8 (MVV) fahre? ;)
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis ED
Nur den Stand der dienstlich gesammelten Meilen oder alle Meilen, einschließlich der privat erworbene Meilen?

Nur der dienstlich erflogenen Meilen natürlich.

Und nur so nebenbei: letztes Jahr hatte meine Frau ein Ticket nach Stockholm auf Meilen bekommen für einen Dienstflug. Allerdings nicht von Ihrem Konto, sondern von dem irgendeines Kollegen.
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person
P

pmeye

Guest
Was ist eigentlich, wenn mein hypothetischer AG eine Richtlinie erfände, die mich verpflichtet, Mitglied im Golfclub des Vorstandes zu werden? Begründung: Es gibt Mengenrabatt bei der Nutzung des Clubhauses für Kundenmeetings?
EDIT: Er zahlt natürlich den Beitrag.
 
Zuletzt bearbeitet:

rz231

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
1.054
50
HAJ, BWE
Was ist eigentlich, wenn mein hypothetischer AG eine Richtlinie erfände, die mich verpflichtet, Mitglied im Golfclub des Vorstandes zu werden? Begründung: Es gibt Mengenrabatt bei der Nutzung des Clubhauses für Kundenmeetings?
EDIT: Er zahlt natürlich den Beitrag.

Dann mach deinem hypothetischen AG doch einmal ein Geschenk. Offtopic, ich gebe es zu...
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.303
1.132
DEr AG will wohl bei einem bestimmten Programm sammeln lassen.
Falls schon ein "privates" M&M Konto besteht kann der OP kein zweites Konto auf seinen Namen eröffnen-Der AG soll dann gefälligst schauen ,wie er ein Firmenkonto auf Namen om OP eröffnen kann, ohne gegen die AGB von zB. M&M zu verstossen- . Meistens hat sich dies dann erledigt-.Wenn diese Richtlinie bei Vertragunterzeichnung des Arbeitsvertrages nicht bekannt war bzw nicht Vertragsbestandteil war, hat der AG die A...karte.

Geltende BVs werden selbstverständlich Teil des AV.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Um mal meinen Senf loszuwerden:

a) ist überhaupt nichts klar
b) gibt es Urteile, Juristenmeinungen, Laienmeinungen ... und die widersprechen sich alle

Aus meiner Sicht:

1. Natürlich kann der AG den AN (auch nicht per Reiserichtlinie) dazu verpflichten, etwas privates offenzulegen / dienstlich nutzbar zu machen
2. das mit dem Arbeitnehmer gewährten Rabatten, die er weitergeben muss, stimmt schon - SOFERN er diese annimmt. Er muss sie natürlich nicht annehmen, wenn damit weitere nicht ausschließlich dienstliche Verpflichtungen entstehen. Also etwa in der Freizeit auf eine Messe gehen, dort einen Voucher geschenkt bekommen, denn er dann dienstlich nutzt. Und genauso ist es hier
3. wenn ich ein privates M&M Konto habe, dann kann ich das verwalten dienstlich erworbener Meilen schon deswegen ablehnen, weil ich nicht das Risiko des Verlustersatzes bei Diebstahl, Missbrauch, Zufall, ... tragen will. Dieses Risiko müsste der Arbeitgeber übernehmen und ein entsprechendes Restrisiko abgelten. Man regelt so etwas ja auch hinsichtlich Kreditkartenmissbrauch, etc.
4. das es eben so viele Aspekte gibt, ist eben nichts klar. Und das sollte hier endlich einmal zur Kenntnis genommen werden.
 
  • Like
Reaktionen: Gulliver

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.902
180
im Paralleluniversum
Die Anfangsfrage ist im Grundsatz falsch gestellt.

Der TO zeigt doch bereits durch seine Grundfrage, dass offensichtlich keine Coporate Idendity vorhanden ist.
Unabhängig davon, ob er es rechtlich machen darf oder nicht würde mir nie in den Sinn kommen, bei einem Arbeitgeber, der heute noch willens ist mich in C fliegen zu lassen, so ein Geschiss um die Meilen zu machen.

Man kann in der Regel mit Leuten offen und lösungsorientiert sprechen.
Man muss es aber auch wollen.

Auf sein Recht zu pochen und mit Regeln und Vorschriften um sich zu werfen ist in der Regel eine gute Möglichkeit, die Probezeit nicht zu übersetehen.

Übrigens: @TO: Du hast genau eine Bestätigung Deiner Vermutung hier im Thread bekommen und siehst damit die Diskussion als erledigt an. Reichlich mutig, oder? Hier im Forum sind alles nur Meinungsäußerungen ohne Anspruch auf richtig oder falsch... think about it.. ;)
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.861
471
GVA
Ich kenne Mitarbeiter, die trotz bestehender Regelung seit Jahren konsequent Kreditkarten, Firmenmobiltelefon etc. verweigern und auf Nachfrage auch keinen Führerschein besitzen. Das ist mit Sicherheit kein Kündigungsgrund. Merke: Richtlinien sind einseitige Willenserklärungen.

Richtlinien sind mit Sicherheit keine einseitigen Willenserklaerungen, sondern sie werden i.d.R. mit Unterschrift Vertragsbestandteil, da sich ein normaler Arbeitsvertrag auf Richtlinien und Vereinbarungen bezieht.

Klar kannst du ein Firmenmobiltelefon verweigern oder auch die Kreditkarte. Wenn Du auf Dienstreisen gehst, wird es dann allerdings etwas schwierig. Der AG kann Erreichbarkeit verlangen, ebenso kann er sich weigern, Zahlungen z.B. Hotel, die nicht mit der Firmen - KK getaetigt werden zu weigern.

Ehrlich gesagt, wenn ich einen MA mit solch einer Einstellung haette, der wuerde in der Probezeit sofort wieder gehen. Dann haette ich halt den falschen MA eingestellt. Wuerde da eher nach der Devise besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende verfahren.
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis ED
ANZEIGE
300x250
Ehrlich gesagt, wenn ich einen MA mit solch einer Einstellung haette, der wuerde in der Probezeit sofort wieder gehen. Dann haette ich halt den falschen MA eingestellt. Wuerde da eher nach der Devise besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende verfahren.

Eben das wollte ich auch gerade noch anmerken, sonst müßte der schon sehr außergewöhnliche Qualitäten haben, dass ich mir sowas bieten lassen würde.