Kann man Arbeitgeber sagen, man will nicht für ihn Meilen sammeln?

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Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
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Was ist von einem Arbeitnehmer zu halten, der sich ohne vernünftigen Grund und aus nicht nachvollziehbarer Sturheit weigert, für seinen Arbeitgeber Geld zu sparen? Ich bezweifle auch, dass jemand mit dieser Denke nicht ersetzbar ist. Von daher gäbe es für mich als Arbeitgeber, bzw. Chef, nur einen Weg für diesen Mitarbeiter: In meinem Unternehmen wäre die Karriere beendet noch bevor sie angefangen hat!
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Was ist von einem Arbeitnehmer zu halten, der sich ohne vernünftigen Grund und aus nicht nachvollziehbarer Sturheit weigert, für seinen Arbeitgeber Geld zu sparen? Ich bezweifle auch, dass jemand mit dieser Denke nicht ersetzbar ist. Von daher gäbe es für mich als Arbeitgeber, bzw. Chef, nur einen Weg für diesen Mitarbeiter: In meinem Unternehmen wäre die Karriere beendet noch bevor sie angefangen hat!

Ja und Nein, um beim Thema M&M zu bleiben, da es lt. AGB's von M&M verboten ist mehr als nur ein Konto zu haben, wird es halt schwierig ein neues M&M Konto zu führen, bleibt nur eines gemeinsam zu nutzen.
Hier fangen dann die Probleme an,
*muss ich als AN die Pin herausgeben, ich denke nein, es geht meinen AG z.b. nichts an wohin ich in meiner Freizeit geflogen bin.
*muss ich als AN Vorteile die z.b. ein Senator oder HON Status hat auch an meinen AG weitergeben, hier denke ich ja wenn ich damit keinen Nachteil, aber mein AG klare Vorteile hat, z.b. die Buchungsgarantie oder die Mehrgepäckregeln nutzen kann.
* muss ich als AN alle Möglichkeiten die mir der Status bietet nutzten, selbst wenn ich damit Nachteile in Kauf nehmen muss? Ich denke nicht. (Beispiel hier ist der Meilenüberziehungskredit bei Sen und Hon)
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis ED
*muss ich als AN Vorteile die z.b. ein Senator oder HON Status hat auch an meinen AG weitergeben, hier denke ich ja wenn ich damit keinen Nachteil, aber mein AG klare Vorteile hat, z.b. die Buchungsgarantie oder die Mehrgepäckregeln nutzen kann.
* muss ich als AN alle Möglichkeiten die mir der Status bietet nutzten, selbst wenn ich damit Nachteile in Kauf nehmen muss? Ich denke nicht. (Beispiel hier ist der Meilenüberziehungskredit bei Sen und Hon)

Zeig mir mal den Angestellten, der es mit nur privat erflogenen Meilen zum SEN oder gar zum HON schafft.... den rahm ich mir ein und hängt ihn als Vorbild an die Wand ;)
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.595
199
58
Der OP hat gerade die Stelle angetreten, ich nehme an dass es Absehbar war dass eine Komponente seiner Aufgabe im Unternehmen Geschäftsreisen beinhalten würde. Sollte nicht die Fragestellung im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung geklärt werden ?
So ein Thema nachzuverhandeln hinterlässt einen beigeschmack vor allem beim AG.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Zeig mir mal den Angestellten, der es mit nur privat erflogenen Meilen zum SEN oder gar zum HON schafft.... den rahm ich mir ein und hängt ihn als Vorbild an die Wand ;)
Das dürfte die Mehrheit sein, aber widerspricht das meinem Text?


P.s.: HON Circle LS ist iirc einer derjenigen die du einrahmen kannst.... =;
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
*muss ich als AN Vorteile die z.b. ein Senator oder HON Status hat auch an meinen AG weitergeben, hier denke ich ja wenn ich damit keinen Nachteil, aber mein AG klare Vorteile hat, z.b. die Buchungsgarantie oder die Mehrgepäckregeln nutzen kann.

Warum muss ich privat erhaltene Vorteile meinem AG zur Verfügung stellen? Wenn ich privat Rabatt beim Mieten eines Autos erhalten, weil ich eben mit dem Autohaus zB verbandelt bin, muss ich noch lange nicht die Sonderkonditionen auch der Firma zur Verfügung stellen. Das gleiche wenn ich in einem Geschäft Rabatt bekomme, weil warum auch immer, und meine Firma braucht etwas von dem Geschäft, dann haben die auch kein Anrecht auf den Rabatt. Und genauso wenn ich nen Status bei M&M habe, dann hat der AG kein Anrecht darauf, dass ich meine Vorzüge ihm zur Verfügung stelle. Und schon gar nicht, wenn ich privat davon keinen Nutzen habe.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.092
3.359
ZRH / MUC
*muss ich als AN Vorteile die z.b. ein Senator oder HON Status hat auch an meinen AG weitergeben, hier denke ich ja wenn ich damit keinen Nachteil, aber mein AG klare Vorteile hat, z.b. die Buchungsgarantie oder die Mehrgepäckregeln nutzen kann.

Ich war bei letzteren beiden ja immer froh, dass ich dank diesen Punkten LH fliegen durfte und nicht mit der Konkurrenz.

Aber natürlich steht es jedem SEN/HON frei, ob er auf Dienstreisen die weiteren Vorteile in Anspruch nehmen will ;)

Wiederum zeigt mir die Diskussion jedoch, dass M&M vor allem im privaten Rahmen interessant ist/war. Da es für Arbeitgeber andere Kundenbindungsinstrumente gibt (wie z.B. Großkundenrabatte), sehe ich den Sinn und Zweck des immer mehr kastrierten M&M langsam nicht mehr.
 
P

pmeye

Guest
Richtlinien sind mit Sicherheit keine einseitigen Willenserklaerungen, sondern sie werden i.d.R. mit Unterschrift Vertragsbestandteil, da sich ein normaler Arbeitsvertrag auf Richtlinien und Vereinbarungen bezieht.
Bei Euch unterschreiben die AN jährlich neue Verträge?
Klar kannst du ein Firmenmobiltelefon verweigern oder auch die Kreditkarte. Wenn Du auf Dienstreisen gehst, wird es dann allerdings etwas schwierig. Der AG kann Erreichbarkeit verlangen, ebenso kann er sich weigern, Zahlungen z.B. Hotel, die nicht mit der Firmen - KK getaetigt werden zu weigern.
Aha. Und der AN reist selbstverständlich aus reiner Vergnügungssucht? Wenn der AG keine Reisekosten zahlt, wird nicht gereist. Und Erreichbarkeit verlangen? Wo sollte das denn stehen? Nein: Das sind alles Punkte, in denen man sich mit blick auf das gemeinsame Ziel, Geld zu verdienen einigt. Und keine Gnadenakte des AG.

Ehrlich gesagt, wenn ich einen MA mit solch einer Einstellung haette, der wuerde in der Probezeit sofort wieder gehen. Dann haette ich halt den falschen MA eingestellt. Wuerde da eher nach der Devise besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende verfahren.

Als der AN anheuerte gab es noch keine Mobiltelefone und KK waren selten.

Ich weiss ja nicht, in welchen Branchen ihr so unterwegs seid, aber bei mir zählt die Bereitschaft, Geld auf Reisen zu sparen eher zu den untergeordneten Skills. Wichtig ist eher, dass die Leute fachlich top sind und reisen wollen und beim Kunden Geschäft machen.
Wenn man als AG darauf aus ist, nur MA zu haben, die funktionieren und keine Schrullen haben, kann man das gerne so halten. Es gibt aber Branchen, in denen man Persönlichkeiten braucht.
Dazu kommt, dass ich der Auffassung bin, dass auch hier die Medaille 2 Seiten hat. Wer vom AN erwartet, dass er mit seinen Assets beim Sparen hilft, könnte sich ja auch beim Thema Meilen nicht als Korinthenkacker aufstellen. Leben und leben lassen eben.
Abgesehen davon muss man hier einfach die juristische und die moralische Ebene trennen.
Und als Nichtjurist fällt es mir schwer zu glauben, dass AN für den AG persönlich irgendwo Mitglied werden muss, wenn AN das nicht möchte. Noch dazu, wo der Rabattgeber sein Programm eindeutig nicht für Firmen sondern für Personen ausgerichtet hat und die vom AG verlangte Regelung diesen Punkt umgeht.
 
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feb

Guest
IMHO hat svaeni mit Post#5 die Frage des TE richtig beantwortet. rorschi zeigt mit Post#2 einen tauglichen Weg für denjenigen auf, der sich der Bitte des AG (mehr kann es nicht sein) nicht verschließen will.

In die gleiche Richtung und noch darüber hinausgehend (Schaffung einer win-win- Situation) geht der hervorragende Hinweis von pmeye in Post#33.

Freilich will ich die Debatte nicht abwürgen, sondern vielmehr noch anreichern: Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter anhalten (oder bitten... oder verpflichten), dem Abteilungsleiter der Firma aus der Lounge 'n Paar Wiener und 'nen Löffel Kartoffelsalat in der Tupperware mitzubringen? Oder im Glückfalle eines Fluges in FÖÖÖRST einen groooßen Löffel schwarze Fischeier aus der FCL für den GF mitzubringen? Muss der beim Loungedrachen erbetene "DER SPIEGEL" nach Ende der Dienstreise bei dem Firmenpförtner abgegeben werden? Muss man einen der beiden roten SEN- Anhänger einem minderbemittelten, aber geltungssüchtigen Arbeitskollegen abgeben?

Fragen über Fragen....
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Oder im Glückfalle eines Fluges in FÖÖÖRST einen groooßen Löffel schwarze Fischeier aus der FCL für den GF mitzubringen? Muss der beim Loungedrachen erbetene "DER SPIEGEL" nach Ende der Dienstreise bei dem Firmenpförtner abgegeben werden? Fragen über Fragen....

Verderbliche Lebensmittel eher nicht, die "GALA" aus der Lounge in jedem Fall!

:rolleyes:
 
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Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Als Arbeitgeber würde ich darauf bestehen, alle C-und F- Amenity Kits unbenutzt ausgehändigt zu bekommen... :p

Das hat echtes Einsparpotential... ;)
 
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pmeye

Guest
Nein aber der BR BVs - das reicht.

Der BR kann rechtswirksam entscheiden, welche Konten der AN privat zu eröffnen hat? Glaube ich nicht. Diese Regelungen gelten doch nur, insoweit sie auch rechtlich zulässig sind. Und die Zustimmungskompetenz des BR erstreckt sich sicher nicht auf außerbetriebliche, private Belange.
Eine Unterschrift des AN auf einem bilateralen Vertrag hat da einen anderen Charakter.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.303
1.132
Der BR kann rechtswirksam entscheiden, welche Konten der AN privat zu eröffnen hat? Glaube ich nicht. Diese Regelungen gelten doch nur, insoweit sie auch rechtlich zulässig sind. Und die Zustimmungskompetenz des BR erstreckt sich sicher nicht auf außerbetriebliche, private Belange.
Eine Unterschrift des AN auf einem bilateralen Vertrag hat da einen anderen Charakter.

BVs gelten als Ergänzungen des AV.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.861
471
GVA
Warum muss ich privat erhaltene Vorteile meinem AG zur Verfügung stellen? Wenn ich privat Rabatt beim Mieten eines Autos erhalten, weil ich eben mit dem Autohaus zB verbandelt bin, muss ich noch lange nicht die Sonderkonditionen auch der Firma zur Verfügung stellen. Das gleiche wenn ich in einem Geschäft Rabatt bekomme, weil warum auch immer, und meine Firma braucht etwas von dem Geschäft, dann haben die auch kein Anrecht auf den Rabatt. Und genauso wenn ich nen Status bei M&M habe, dann hat der AG kein Anrecht darauf, dass ich meine Vorzüge ihm zur Verfügung stelle. Und schon gar nicht, wenn ich privat davon keinen Nutzen habe.

es ist hier bei den M&M Meilen ja auch keine Rede davon, dass der AG Rabatte, die fuer den AN anfallen bekommt. Der einzige Streitpunkt waere der Exec-Bonus, wenn der durch das betriebliche Flugverhalten nicht anfallen wuerde. Alles andere hat der AG bezahlt und steht ihm somit gemaess Gesetzgebung auch zu. Das ganze ist relativ einfach.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.114
1.629
KUL (bye bye HAM)
So, nachdem wir hier viele Mutmaßungen lesen durften....

Der AG, darf dem AN untersagen, Rabatte die auf Geschäftsreisen gewährt werden sich einzuverleiben, respektive auf Geschäftsreisen die private M&M Karte einzusetzen. Der AG darf den AN anweisen, Rabatte auf Geschäftsreisen im Namen des AG anzunehmen und dem AG als juristische Person (ich gehe jetzt pauschal davon aus das es sich um eine Körperschaft handelt) zur Verfügung zu stellen. Der AG muss dem AN dafür entsprechende Mittel im Rechtsverkehr zur Verfügung stellen, siehe M&M Karte auf AG Namen, geregelt in dem Produkt des M&M Firmenvertrages. Die private M&M Karte des AN stellt ein Vertragsverhältnis zwischen AN und M&M dar, darauf darf der AG keinen Einfluss nehmen, außer es wäre konträr zum Geschäftsfeld des AG. Da es am Anfang erwähnt worden ist, das gleiche gilt auch für die BahnCard des AN, hier darf der AN nicht genötigt werden, seine privat erworbenen Rabatte (die BahnCard ist ja von privaten Geld des AN bezahlt) dem AG zur Verfügung zu stellen.
 
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boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.861
471
GVA
Bei Euch unterschreiben die AN jährlich neue Verträge?.

In einem normalen Unternehmen ist die Reiserichtlinie aber Vertragsbestandteil. Oder siehst Du eine Aenderung der Richtlinie als Aenderungskuendigung an? Nichts anderes waere es dann aber...

Aha. Und der AN reist selbstverständlich aus reiner Vergnügungssucht? Wenn der AG keine Reisekosten zahlt, wird nicht gereist. Und Erreichbarkeit verlangen? Wo sollte das denn stehen? Nein: Das sind alles Punkte, in denen man sich mit blick auf das gemeinsame Ziel, Geld zu verdienen einigt. Und keine Gnadenakte des AG.

Dem AN ist bewusst, dass eine Reisetaetigkeit zu seinen Aufgaben zaehlt. Oft ist das Mobiltelefon die einzige Moeglichkeit der Erreichbarkeit auf Dienstreisen auch zu Geschaeftszeiten. Willst Du damit sagen, dass der AN fuer seinen Vorgesetzten waehrend der Dienstzeit nicht erreichbar sein sollte? Du hast Recht, es geht um das gemeinsame Ziel. Wenn der AN dann jedoch einen Egotrip faehrt, weil ihm dies und jenes nicht passt, konterkariert er dieses gemeinsame Ziel.



Als der AN anheuerte gab es noch keine Mobiltelefone und KK waren selten.

Ich weiss ja nicht, in welchen Branchen ihr so unterwegs seid, aber bei mir zählt die Bereitschaft, Geld auf Reisen zu sparen eher zu den untergeordneten Skills. Wichtig ist eher, dass die Leute fachlich top sind und reisen wollen und beim Kunden Geschäft machen.
Wenn man als AG darauf aus ist, nur MA zu haben, die funktionieren und keine Schrullen haben, kann man das gerne so halten. Es gibt aber Branchen, in denen man Persönlichkeiten braucht.
Dazu kommt, dass ich der Auffassung bin, dass auch hier die Medaille 2 Seiten hat. Wer vom AN erwartet, dass er mit seinen Assets beim Sparen hilft, könnte sich ja auch beim Thema Meilen nicht als Korinthenkacker aufstellen. Leben und leben lassen eben.
Abgesehen davon muss man hier einfach die juristische und die moralische Ebene trennen.
Und als Nichtjurist fällt es mir schwer zu glauben, dass AN für den AG persönlich irgendwo Mitglied werden muss, wenn AN das nicht möchte. Noch dazu, wo der Rabattgeber sein Programm eindeutig nicht für Firmen sondern für Personen ausgerichtet hat und die vom AG verlangte Regelung diesen Punkt umgeht.

wie es aussieht hat der OP gerade neu bei der Company angeheuert. Mobiltelefonie und KK sind schon seit 15 Jahren nicht mehr sooo selten

Ich bin bei Dir, dass alles ein Geben und Nehmen ist, und viele Unternehmen das auch so halten. Nur ist das hier ueberhaupt nicht die Frage. Die Frage war rein juristisch gesehen. Ausserdem gibt das Unternehmen des OP eigentlich schon einiges. Ich kenne kein Unternehmen, in dem ausnahmslos Business geflogen wird.
 

patrickb

Reguläres Mitglied
18.04.2012
63
0
Wer von euch versteuert denn seine dienstlich gesammelten und privat genutzten Meilen ordnungsgemäß als geldwerten Vorteil? :)
Bestimmt alle....
Da der AG denn Flug inklusive Meilen bezahlt darf er auch entscheiden was damit passiert.
Ich stelle meinem AG meine private Bahncard zur Verfügung, da ich momentan mehr privat als dienstlich Reise. Kostet mich ja auch nix. Hatte aber auch schon eine Bahncard vom AG als es anders war. Die konnte ich dann auch privat nutzen.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Zeig mir mal den Angestellten, der es mit nur privat erflogenen Meilen zum SEN oder gar zum HON schafft.... den rahm ich mir ein und hängt ihn als Vorbild an die Wand ;)

Paging Anonyma.

Sie kann ja dann hier mal darlegen, ob es ohne berufliche Flüge _nur_ zum SEN gereicht hätte.

:)
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.114
1.629
KUL (bye bye HAM)
M&M Meilen sind von dem geldwerten Vorteil ausgenommen, da M&M die gesammelten Meilen mit einer Pauschalversteuerung von 30% (die StBs hier bitte korrigieren wenn nicht ganz korrekt) in der Buchhaltung führt und nicht als reine Betriebsausgabe.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
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300x250
Wer von euch versteuert denn seine dienstlich gesammelten und privat genutzten Meilen ordnungsgemäß als geldwerten Vorteil? :)
Bestimmt alle....

Mache ich natürlich.

Dazu:
1) LH versteuert meine M&M-Meilen pauschal. Da bleibt für mich "ordnungsgemäß" nichts mehr zu versteuern.
2) Mein Arbeitgeber hat explizit in einer BV festgehalten, das ich die dienstlich gesammelten Meilen privat nutzen darf.


Edit:
Sehe gerade, xcirrusx hat mich vor'm post padding bewahrt.
 
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