Kann man Arbeitgeber sagen, man will nicht für ihn Meilen sammeln?

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pmeye

Guest
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Weiß Du, wieviele Leute in einem Multinationalen Konzern mehr oder weniger dauernd unterwegs sind??

Solche Richtlinien sind ja nicht für die Handseln gedacht, die 2 oder 4 mal im Jahr fliegen. Ebenfalls wieder bei besagtem AG gibt es div. Stellen an denen sich ein Bewerber (int/ext) verpflichten muss 180 oder sogar mehr Reisetage zu akzeptieren. Und die Stellen sind im Vertriebs-Bereich nicht wenig.
Bei einigen hundert solcher Stellen kommt schon ganz schön was zusammen. Die Händlercoaches die z.B. Überseeregionen betreuen, hätten alle HON-Status, wenn sie denn mit LH fliegen dürften. 30-35 Langstrecken RTs in C dürfen dafür locker reichen.

Und wenn man die erst alle entlassen würde! Was da an Kosten gespart würde! :rolleyes:
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Ehrlich wenn ihr euch mit euerem AG über die Meilen streiten müsst, dann sucht euch einen anderen AG. Ich denke das Meilen sammeln auf der privaten M&M Karte ist in der Regel Win/Win, der AN bekommt evtl. einen Status, der AG kann sich mal einen Flug sparen, gleichzeitig ist der AG gewillt C zu buchen weil erhofft das er die Meilen mal für ein Upgrade oder ein Freiticket einsetzen kann.

Wenn man für sich privat mal ein paar Meilen verbrät merkt der AG das in der Regel nicht, und somit kann man sich da mal einen Kredit holen.
 
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pmeye

Guest
Ich will vor allem darauf hinaus, dass Leute, die ihr Leben auf Reisen verbringen, dies zumeist gerne tun, wenn die Bedingungen stimmen. Bestimmte Leute meinen aber, dies seien vor allem Spesenritter mit erstrebenswerten Privillegien. Und dem Controller sind sie vor allem Kosten. Es ist aber sicher meist so, dass diese Leute in erster Linie einen großen Profit sichern, der die Kosten deutlich rechtfertigt. Man kann an dieser Stelle Kosten sparen, der Profit sollte schon aus einem nachhaltigen Geschäftsmodell kommen, das angemessene Kosten trägt.
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis ED
Tja... aber der (immer noch größere) Profit in den großen Unternehmen wird seit Jahren meist dadurch erzielt, dass man die Kosten senkt. Auf Kosten von Lieferanten und Belegschaft. Ich sage ja gar nicht, dass ich das gut finde. Schließlich bin selber einer der Lieferanten. Es ist aber trotzdem so.

Auf der anderen Seite bin ich Arbeitgeber einer kleinen Firma und wenn mein Vertriebsfuzzi, den ich C fliegen lasse, obwohl schon zig andere Firmen nur noch Bretterklasse buchen für das "fliegende" Personal, mir dann so kommt, dass er mir nicht die Verfügungsgewalt über die Meilen einräumen will, obwohl ich ihm höchstwahrscheinlich einen auch privat lukrativen SEN-Status ermögliche, werde ich persönlich halt bockig und such mir einen anderen der den Job macht oder der Kollege fliegt fortan eben auch Bretterklasse.
 
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SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
15
[...]
Auf der anderen Seite bin ich Arbeitgeber einer kleinen Firma und wenn mein Vertriebsfuzzi, den ich C fliegen lasse, obwohl schon zig andere Firmen nur noch Bretterklasse buchen für das "fliegende" Personal, mir dann so kommt, dass er mir nicht die Verfügungsgewalt über die Meilen einräumen will, obwohl ich ihm höchstwahrscheinlich einen auch privat lukrativen SEN-Status ermögliche, werde ich persönlich halt bockig und such mir einen anderen der den Job macht oder der Kollege fliegt fortan eben auch Bretterklasse.

Du kannst aber _maximal_ verlangen eine Uebersicht und Verfuegbarkeit ueber die gefuehrten Meilen durch Arbeitsfluege zu bekommen (incl. Exec Bonus meinetwegen). Ein Zugriff auf das Konto, sofern auch privat genutzt waere meiner Meinung nach eine Unverschaemtheit.
Oder die andere Methode ist in Erwaegung zu ziehen wie bereits angesprochen sich auf ein anderes Meilenprogramm zu einigen.

Manchmal habe ich hier den Eindruck Arbeitgeber sehen ihre Arbeitnehmer als Knechte an - zumindest wird das hier so beschrieben. Es gibt Verpflichtungen und sozialen Konsens zwischen beiden Parteien und es sollte optimalerweise ein gutes Klima herschen.
Das heisst aber auch, ein Arbeitnehmer hat nicht in der Freizeit staendig erreichbar zu sein und ihm darf auch nicht vorgeschrieben werden was er privat macht und wie nutzt. Was er da macht, geht den Arbeitgeber genausowenig an.

Uebrigens als ich im oeffentlichen Dienst in Deutschland angestellt war, lief das mit Bahnreisen so: Es gab eine Bahnkundennummer die man fuer Buchungen mit der Bahn angeben sollte worauf es ein paar % Rabatt gab. Bahnkarte konnte man sich auch erstatten lassen, sofern man begruenden kann ueber das Jahr damit Geld zu sparen. Damit war die Karte persoenlich und man durfte sie privat nutzen. Win/Win fuer beide ...
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis ED
Du kannst aber _maximal_ verlangen eine Uebersicht und Verfuegbarkeit ueber die gefuehrten Meilen durch Arbeitsfluege zu bekommen (incl. Exec Bonus meinetwegen). Ein Zugriff auf das Konto, sofern auch privat genutzt waere meiner Meinung nach eine Unverschaemtheit.
Von mehr ist ja auch nicht die Rede, wenn ich das Eröffnungspost richtig verstanden habe.

Und so läuft es ja auch auf dem Konto meiner Frau. Der AG muss informiert werden, was da an Meilen aus geschäftlichen Flügen drauf ist und von ihm verfügt werden kann.

Die PIN hat der AG bisher nie verlangt, vermutlich aus gutem Grund und würde ich auch nicht verlangen.

Aber das kann eben dazu führen, dass der AG verlangen kann, dass der AN mit dem Meilenkonto gebeten wird einen bestimmten Award für einen anderen Kollegen zu buchen (so Verfügbarkeit gegeben).
Und das sollte der AN eben nicht verweigern (können).
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
15
@Detlev
Lediglich deine Wortwahl "Vertriebsfuzzi" weckt bei mir so einige negative Assoziationen, wie du ueber dein Personal denkst ... daher der Kommentar.
Und wie hier geschrieben wird, habe ich manchmal das Gefuehl es wird unterbewusst doch mehr vom Arbeitnehmer gefordert als zugegeben wird ...
 
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pmeye

Guest
Tja... aber der (immer noch größere) Profit in den großen Unternehmen wird seit Jahren meist dadurch erzielt, dass man die Kosten senkt. Auf Kosten von Lieferanten und Belegschaft. Ich sage ja gar nicht, dass ich das gut finde. Schließlich bin selber einer der Lieferanten. Es ist aber trotzdem so.

Auf der anderen Seite bin ich Arbeitgeber einer kleinen Firma und wenn mein Vertriebsfuzzi, den ich C fliegen lasse, obwohl schon zig andere Firmen nur noch Bretterklasse buchen für das "fliegende" Personal, mir dann so kommt, dass er mir nicht die Verfügungsgewalt über die Meilen einräumen will, obwohl ich ihm höchstwahrscheinlich einen auch privat lukrativen SEN-Status ermögliche, werde ich persönlich halt bockig und such mir einen anderen der den Job macht oder der Kollege fliegt fortan eben auch Bretterklasse.

Lässt du deinen Vertriebsfuzzi C fliegen, weil du ein Menschenfreund bist? Oder einfach, weil ein Lieferant einen Top-Vertieb braucht? Wenn du für den Job jemanden findest, der das gleiche Ergebnis in y für das halbe Gehalt einfährt: Greif zu! ;)
Die Idee, dass Einsparungen beim Porto mehr Profit bringen als ein nachhaltiges Geschäftsmodell ist so verbreitet wie absurd.
Klar gilt es heute als chic Luxus-SUVs zu Billiglöhnen in Osteuropa schrauben zu lassen, und sich dann über mangelnden Absatz zu wundern. Kurzfristig wirksam bis der Vorstand entlastet ist und die Shareholder kassiert haben. Noch besser die Versuche, alles (Un)mögliche nach Indien outzusourcen.
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.262
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finde die ganze diskussion sehr witzig.

der OP kann doch froh sein, dass er /sie C fliegen darf.
man kann doch mit dem arbeitgeber sprechen und ihm mitteilen, dass man das LH Konto (privat) nicht mit den beruflichen meilen vermischen moechte.

eventuell macht es auch sinn, fuer die firma bei united zu sammeln, und die SWUs und Meilen der Firma zur Verfuegung zustellen, damit haette die gesamte firma mehr value, als wenn man bei Miles und More sammelt.
(wenn 100K erreichbar sind)

Falls der AG auf das Sammeln bei der LH besteht, wuerde ich privat zu einem anderen Programm switchen, z.b TK oder United und dort den Status zusammenfliegen.
dann soll der AG doch das doofe LH Konto haben, gibt doch eh keine Vorteile mehr heutzutage ;)

gruss dp

p.s. ich finde das sind hier totale luxusprobleme :eek:
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.114
1.629
KUL (bye bye HAM)
Und nochmal, nein der AG kann nicht verlangen das der AN über seine private Karte für den AG sammelt und diese für ihn vorhält. Das Rechtgeschäft basiert auf einem Vertragsverhältnis zwischen AN und M&M und schliesst explizit das handeln für Dritte aus, siehe es können auch nur Meilen für eigene Flüge gesammelt werden und nicht die eigene Karte der Frau in die Hand drücken wenn sie fliegt. Der AG muss ein Geschäftsverhältnis zum Programm haben, das geht nur durch die Corporate-Karte von M&M. Der AN ist verpflichtet diese dann auch zu nutzen, bzw. sollte er diese nicht haben darf ihm untersagt werden einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Geschäftsverhältnis zwischen AG und Lufthansa/*A Airline zu ziehen. In dem Moment wo er dem AN erlaubt diese Meilen auf seiner privaten Karte zu nutzen ist dies als unentgeltliche Überlassung zu werten, womit auch das Recht Dritter (das des AG) an diesen erlischt.
Abgesehen von der Rechtssituation, ist es buchhalterisch nicht vernünftig zu lösen, da der Rabatt durch ein Upgrade als geldwerter Vorteil seitens des AG verbucht werden muss. Und aus praktischen Aspekten, M&M stellt die Rechnung für Steuern&Gebühren zu Lasten des M&M Inhabers bei Privatkarten, da würde ich gerne mal einen Beleg sehen wo jemand es geschafft hat M&M zu bewegen den Rechnungsempfänger zu ändern.
 
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pmeye

Guest
Immerhin kommen dabei die meisten Meilen für den AG rum. Und es gibt was einzusparen, wenn harte Zeiten kommen. ;)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.135
1.754
ach was ich zum Thema "Versteuern" schon lange wissen wollte: wieso kriege ich für die Einladung zum Abendessen (wenn man es ehrlich angibt, wer macht das??) einen Abzug von der Tagespauschale (bei Abend, Mittagessen und Frühstück gar keine Pauschale), nicht aber für das Essen in C auf dem Flug?

Widerspricht sich hier nicht das deutsche Steuerrecht?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
ach was ich zum Thema "Versteuern" schon lange wissen wollte: wieso kriege ich für die Einladung zum Abendessen (wenn man es ehrlich angibt, wer macht das??) einen Abzug von der Tagespauschale (bei Abend, Mittagessen und Frühstück gar keine Pauschale), nicht aber für das Essen in C auf dem Flug?

Widerspricht sich hier nicht das deutsche Steuerrecht?

Ich hätte es kaum zu glauben gewagt - aber ich stimme Dir zu.

Den Abzug von der Tagespauschale gibt es ja auch beim vom AG bezahlten Frühstück sowie bei einem Abendessen, zu welchem man selbst auf Firmenkosten (also auch vom AG bezahlt) eingeladen hat. Diesem Argumentationsstrang folgend müsste also eigentlich auch das Essen auf einem vom AG bezahlten Flug abgezogen werden.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.135
1.754
Ich hätte es kaum zu glauben gewagt - aber ich stimme Dir zu.

Den Abzug von der Tagespauschale gibt es ja auch beim vom AG bezahlten Frühstück sowie bei einem Abendessen, zu welchem man selbst auf Firmenkosten (also auch vom AG bezahlt) eingeladen hat. Diesem Argumentationsstrang folgend müsste also eigentlich auch das Essen auf einem vom AG bezahlten Flug abgezogen werden.
meines Wissen wird IMMER abgezogen, wenn du in der Abrechnung angibst "ich war zum Abendessen eingeladen" (oder Mittagessen) - wenn keine Kollegen dabei sind (die wissentlich immer die Wahrheit sagen) oder etwa sogar ein Kollege (oder du selbst) eingeladen hat kann man das gewiss einfach "vergessen". Offiziell fordern viele Firmen aber bei den Abrechnungen "Frühstück", "Mittagessen", "Abendessen" anzugebenm (z.B. Matrix-Tabelle)!
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Wir müssen das so im Detail nicht angeben - aber da wir Lieferant und nicht Kunde sind, geht die Einladung meist von uns aus und wenn Du einen Bewirtungsbeleg einreichst kannst Du ja kaum gleichzeitig "vergessen", dass Du zum Essen mit Kunden warst...
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.135
1.754
Somit sind Bonusmeilen, die auf Dienst- und Geschäftsreisen angesammelt wurden und für private Flugreisen verwendet werden, bis zur Höhe von 1.080 EUR als steuerfreie Einnahmen zu beurteilen. Darüber hinaus gehende finanzielle Vorteile sind demgegenüber steuerpflichtig. Diesbezüglich besteht allerdings die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung durch den Prämienanbieter.

ist ja mit der pauschalen Versteuerung seitens LH abgegolten und damit steht der privaten Nutzung STEUERLICH nichts mehr im Weg!
 

olups

Erfahrenes Mitglied
20.09.2010
312
0
meines Wissen wird IMMER abgezogen, wenn du in der Abrechnung angibst "ich war zum Abendessen eingeladen" (oder Mittagessen) - wenn keine Kollegen dabei sind (die wissentlich immer die Wahrheit sagen) oder etwa sogar ein Kollege (oder du selbst) eingeladen hat kann man das gewiss einfach "vergessen". Offiziell fordern viele Firmen aber bei den Abrechnungen "Frühstück", "Mittagessen", "Abendessen" anzugebenm (z.B. Matrix-Tabelle)!

Aus dem öffentlichen Dienst kenne ich es so, dass du alle Mahlzeiten abziehst, also auch Frühstück im Hotel, Brötchen zu Mittag im Meetingraum und das Essen in Eco im Flugzeug.
Bei einer Umsteigeverbindung in Europa musst du aber soweit ich weiß nicht Frühstück und Mittagessen abziehen, weil du 2 Schokoriegel bekommen hast. Das könnte aber eine Grauzone sein ;-)
 
A

Anonym29307

Guest
Ich habe gereade bei einer Firma angefangen, die nicht erlaubt, dass man dienstlich erworbene Meilen privat nutzt.

Das ist rechtlich gedeckt und verständlich. Im Hinblick auf die Steuern und Sozialversicherungsabgaben ist die Regelung ohnehin von großer Bedeutung.

siehe:
Link

Da meine Meilenkonto privat ist, will ich diese Konto nicht für dienstliche Zwecke verwenden. Ich habe vor der Firma mitzuteilen, dass ich meine Karte eksklusiv für private Zwecke nutze und deshalb nicht Meilen für die Firma sammeln werde.

Die angesprochene 2. Karte von einigen Forenbenutzern halte ich rechtlich für sehr bedenklich. In den Teilnahmebedingungen von M&M steht eindeutig:

1. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die älter als zwei Jahre sind, mit Wohnsitz in einem Land, in dem Miles & More angeboten wird. Als Wohnsitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt (z. B. Hauptwohnung) des Teilnehmers, den dieser auf Anfrage gegenüber Lufthansa nachzuweisen hat.

1.2. Teilnahmebeginn

Die Teilnahme beginnt auf Antrag mit der Eröffnung eines persönlichen Meilenkontos durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber. Pro Person darf nur ein Konto eröffnet werden. Zum Nachweis der Kontoeröffnung erhält der Kunde eine vorläufige Miles & More Kartennummer, die ihn für 6 Monate zum Meilen sammeln berechtigt.


Ich würde bei M&M nachfragen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass du der erste und einzige mit der Thematik bist.
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
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Aus dem öffentlichen Dienst kenne ich es so, dass du alle Mahlzeiten abziehst, also auch Frühstück im Hotel, Brötchen zu Mittag im Meetingraum und das Essen in Eco im Flugzeug.
Bei einer Umsteigeverbindung in Europa musst du aber soweit ich weiß nicht Frühstück und Mittagessen abziehen, weil du 2 Schokoriegel bekommen hast. Das könnte aber eine Grauzone sein ;-)

Die Regelung so wie ich sie kenne. 20% Abzug von der Tagespauschale für Frühstück (wenn Frühstück nicht explizit ausgewiesen ist). Weitere 30% Abzug bei Einladung zum Mittag- und/oder Abendessen. Maximal also 80% der Tagespauschale. (20% Frühstück, 30% Mittagessen, 30% Abendessen)