Kann man Arbeitgeber sagen, man will nicht für ihn Meilen sammeln?

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patrickb

Reguläres Mitglied
18.04.2012
63
0
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Momentan darf ich sie behalten. Sonst wohl eher mein AG. Der Kunde kann wenn er möchte die Flüge organisieren, dann kann er auch mit denn Meilen machen was er möchte.
Meistens sollen wir das Partner Hotel des Kunden nutzen und die Flüge selbst organisieren.
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
Aber... es ist wirklich interessant zu sehen wie das Thema der Abrechnung der Spesen auf einer Geschäftsreise und die Versteuerung der Vorteile die aus Geschäftsreisen entstehen angesprochen wird. Bei uns wird das liberaler gehandhabt, in Deutschland scheint man lieber genau über seine Rechte und Pflichte informiert zu sein statt die Konsenz zu suchen. Das war doch den Grund für den Topicstart?

ich glaube, das ist ein grundsätzlicher Unterschied zwischen D und NL...
 
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pmeye

Guest
Was ich hier schon mehr als lustig finde ist die Erbsenzählermentalität. Die dürfte ja in Deutschland sehr stark verbreitet sein.
Ich bin nicht sicher, ob das eine deutsche Eigenart ist. Ich denke, das ist eher eine Art "neue Miximierermentalität" in den Firmen. Und zwar vor allem in großen Konzernen. Hier wird verstärkt das Thema Kosten als Möglichkeit betrachtet, wichtige Kennzahlen zu verbessern, wenn alle "Optimierungspotentiale" im eigentlichen Geschäft ausgereizt sind. Da wird dann halt gespart, koste es, was es wolle und dabei nebenbei eine Neid- und Missgunstwelle losgetreten die die Motivation senkt, so dass der Produktivitätsverlust die gesparten Kosten wieder auffrisst. Aber am Ende ist das auch eine Chance, für familiengeführte Mittelständler, sich abzuheben. :)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.135
1.754
Aber manche Firmen argumentieren das die Firmenkreditkarten in eine Versicherung inkludiert sein sollen wo man z.b. bei einem Unfall im Hotel auf Dienstreise versichert ist.
Also soll man das Hotel mit der Firmenkreditkarte zahlen .

Genauso bei einen Mietwagen, auch hier argumentieren manche man soll die Firmenkreditkarte benutzen wegen der Versicherung ?

Schwachsinn!! Ich bezahle auf mein Risiko und die (Travelmanement) wären dumm wenn Firmen eine Versicherung abhängig von der Zahlung mit einer Karte machen würden - andererseits sind Travelmanagement in der Regel dumm - ja!!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.442
11.790
FRA/QKL
Aber manche Firmen argumentieren das die Firmenkreditkarten in eine Versicherung inkludiert sein sollen wo man z.b. bei einem Unfall im Hotel auf Dienstreise versichert ist.
Also soll man das Hotel mit der Firmenkreditkarte zahlen .

Genauso bei einen Mietwagen, auch hier argumentieren manche man soll die Firmenkreditkarte benutzen wegen der Versicherung ?
Das ist nicht nur ein Argument und soll so sein. :rolleyes:

Das ist in der Tat so. Wir bezahlen unseren reisenden MA die Jahresgebühr für eine gescheite KK, d.h. eine Karte welche die relevanten Versicherungen enthält. Dafür erwarte ich von den MA, dass diese KK selbstverständlich für alle entsprechenden Bezahlungen für Geschäftskosten eingesetzt wird und dementsprechend auch ohne teure Versicherungen bei Mietwagen, oder Sonderversicherungen bei Reisen/Hotels gebucht wird. Setzt ein MA diese KK nicht ein und bucht irgend ein Gedöns bei einer anderen KK deshalb extra dazu sehe ich nicht ein diese Extrakosten zu erstatten.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.135
1.754
Ich bin nicht sicher, ob das eine deutsche Eigenart ist. Ich denke, das ist eher eine Art "neue Miximierermentalität" in den Firmen. Und zwar vor allem in großen Konzernen. Hier wird verstärkt das Thema Kosten als Möglichkeit betrachtet, wichtige Kennzahlen zu verbessern, wenn alle "Optimierungspotentiale" im eigentlichen Geschäft ausgereizt sind. Da wird dann halt gespart, koste es, was es wolle und dabei nebenbei eine Neid- und Missgunstwelle losgetreten die die Motivation senkt, so dass der Produktivitätsverlust die gesparten Kosten wieder auffrisst. Aber am Ende ist das auch eine Chance, für familiengeführte Mittelständler, sich abzuheben. :)

vollkommen d'accord! Die Erbsenzählerei der Großbetriebe (Daimler, Bosch, Continental, BMW etc. - wie ist eigentlich Telekom?) trägt Beamtenzüge - allerdings geht das nur bis zu mittleren Führungsebene, das Fußvolk reist eh nicht durch die Welt!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.442
11.790
FRA/QKL
Wenn jetzt ein Arbeitgeber auf die Idee kommt, mich zu fragen, was ich wo gegessen habe oder das ein vertrockneter Apfel in der Eco als Mittagessen gilt, dann würde ich ihm schön eines husten. Und kein Arbeitgeber außerhalb des Erbsenzählerlandes Deutschland würde auf die Idee kommen danach zu fragen.
Um hier mal eines klar zu stellen: Mich als Arbeitgeber kotzen die deutschen Steuergesetze diesbezüglich ziemlich an. Natürlich würde ich meinen Reisenden gerne alle Kosten problemlos erstatten. Ich DARF DAS ABER NICHT!!! Das sind dann nämlich teilweise steuerwerte Vorteile und das Finanzamt schreitet ein. Letztlich ist der Fiskus vor Neid fast grün und gönnt den Arbeitnehmern diese Zuwendungen nicht. Das hat mit Arbeitgeber Erbsenzählerei absolut nichts zu tun.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Das ist alles richtig, dafür sind dann bei uns PKWs teuerer (+ Steuern auf Firmenwagen), die höchste Steuerstufe ist 52% ab € 55.000 und die Zinsen auf einem Hypothek über Jahrzehnten im Schnitt einen Prozentpunkt höher als in Deutschland (schau mal nach, wieviele Banken wir haben, und wieviele davon nicht in Staatsbesitz sind - ich spendiere schon mal einen 4 und einen 2). Solche Details fehlen mir immer wieder wenn ich von unserem Land in der ausländische Presse lese. Wie immer: 'die Medien sind immer richtig, nur nicht wenn die von einem Thema berichten von dem ich viel Ahnung habe'.
...
Es geht mir keinesfalls darüber ob jetzt ein System besser ist als das andere, ich schaue aber gerne über den Tellerrand hinaus und werfe ab und zu noch einen Blick in den Spiegel - denn 'bei uns' ist ja auch nicht alles besser.
Bei uns auch nicht: Deutsche Unternehmen (z.B. VW) machen von der - legalen - Möglichkeit gebrauch, durch Holding-Gesellschaften in den NL Gewinne dorthin zu verschieben und somit jede Menge Steuern zu sparen..

""Jahreseinkommen", also NACH Sonderausgaben wie besagten Zinsen auf Hypotheken? Die wiederum recht hoch sind "dank" kaum vorhandener Konkurrenz unter den NL-Banken..?;)
Da ist die deusche Struktur (öffentliche Banken/Sparkassen, genossenschaftl. Banken, Privatbanken) recht gut und bewährt..

In AT kann ich das auch - warum auch nicht. Ein Staat soll ja auch Fördern, wenn ich mir ein Eigenheim baue bzw. eine neu gebaute Wohnung kaufe. Ich schaffe Wohnraum, somit muss es nicht der Staat machen. Den Wohnen ist ein Grundrecht, in der EU und somit auch in D. Und es ist 100mal besser Eigeninitiative anzukurbeln, als Billionen in Wohngeld zu stecken, oder in den "sozialen Wohnbau" oder sonst einen "für lau" Schmarren.
Das war auch nicht wertend gemeint. Soweit ich weiß, ist die Wiedereinführung der Eigenheimzulage in DE geplant.

Wer hat schon das "Finanzamtaustrittsformular" gefunden? Heiner Knallinger - Finanzamtaustrittsformular - YouTube
Ich "muss" jetzt die heute-show schauen: "Touchscreens" - Ein Kommentar von Gernot Hassknecht, Rätselseite Computerbild | heute show ZDF - YouTube
(War der Monitor von Philips oder Loewe?)
(Welche niederländische Show MUSS man denn kennen:confused: :D )
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.278
4.542
GRQ + LID
In AT kann ich das auch - warum auch nicht. Ein Staat soll ja auch Fördern, wenn ich mir ein Eigenheim baue bzw. eine neu gebaute Wohnung kaufe. Ich schaffe Wohnraum, somit muss es nicht der Staat machen. Den Wohnen ist ein Grundrecht, in der EU und somit auch in D. Und es ist 100mal besser Eigeninitiative anzukurbeln, als Billionen in Wohngeld zu stecken, oder in den "sozialen Wohnbau" oder sonst einen "für lau" Schmarren.

Da bin ich *nicht* einverstanden, obwohl ich selbst von diesem System profitiere.

Desto mehr Einkommen ich habe und (teils) in einen höheren Steuerstufe komme, desto mehr Vorteil habe ich davon das ich Zinsen absetzen kann. Somit profitieren Leute die ein höheres Einkommen haben mehr, als Leute die weniger verdienen. Noch schöner wird es, wenn die Banken es erlauben, über 30 Jahren nur Zinsen zu zahlen auf der Kredite, und nicht auf der Hauptsumme. Der Staat subventioniert so extremst reichere Leute, auf Kosten von Leuten die weniger haben. Natürlich macht sie das jetzt auch viel mehr in der Randstad Region, wo die Wohungen eh teuerer sind als bei uns im Norden der Niederlande.

""Jahreseinkommen", also NACH Sonderausgaben wie besagten Zinsen auf Hypotheken? Die wiederum recht hoch sind "dank" kaum vorhandener Konkurrenz unter den NL-Banken..?;)
Da ist die deusche Struktur (öffentliche Banken/Sparkassen, genossenschaftl. Banken, Privatbanken) recht gut und bewährt..

Nein. Man fängt an mit das Jahreseinkommen (sagen wir mal 'das Gehalt') und erst danach kommen die Kosten die man Absetzen kann. Hat man also ein Gehalt von 60.000 €, dann fällt immer noch 8.000 € in der höchste Stufe, auch wenn ich 10.000 € an Hypothekzinsen absetzen könnte.

Ich bin heilfroh dass ich noch ein zweites Bankbein in Bayern ('Berlin') habe. Wäre ich nicht angewiesen auf eine niederländische Bank für meine Hypothek (0,2% Abzug von der Hypothekzinsen wenn das Gehalt auf dem Konto überweisen wird, wechselen kann ich schlecht da das Risiko zu gross ist das mir die Lebensversicherung verweigert wird), hätte ich mich schon längst verabschiedet von meinem niederländischen Bank.
 
Zuletzt bearbeitet:
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pmeye

Guest
Um hier mal eines klar zu stellen: Mich als Arbeitgeber kotzen die deutschen Steuergesetze diesbezüglich ziemlich an. Natürlich würde ich meinen Reisenden gerne alle Kosten problemlos erstatten. Ich DARF DAS ABER NICHT!!! Das sind dann nämlich teilweise steuerwerte Vorteile und das Finanzamt schreitet ein. Letztlich ist der Fiskus vor Neid fast grün und gönnt den Arbeitnehmern diese Zuwendungen nicht. Das hat mit Arbeitgeber Erbsenzählerei absolut nichts zu tun.
Das stimmt so nicht. Du darfst deinen AN doch zahlen, was du willst. Das Finanzamt sagt nur, welcher Teil davon steuerfrei ist! Als vor Jahren die Beträge der steuerfreien Verpflegungsaufwände drastisch gekürzt wurden, argumentierte mein damaliger AG genau so und senkte die Erstattungen für Verpflegungsmehraufwände auf den steuerfreien Betrag. Dabei wäre bei unverändertem Betrag mit Steuern deutlich mehr für den AN rausgekommen. Mein AG lies sich aber die Steilvorlage nicht entgehen und spart seitdem bis zu 50% dieser Kosten.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Das stimmt so nicht. Du darfst deinen AN doch zahlen, was du willst. Das Finanzamt sagt nur, welcher Teil davon steuerfrei ist! Als vor Jahren die Beträge der steuerfreien Verpflegungsaufwände drastisch gekürzt wurden, argumentierte mein damaliger AG genau so und senkte die Erstattungen für Verpflegungsmehraufwände auf den steuerfreien Betrag. Dabei wäre bei unverändertem Betrag mit Steuern deutlich mehr für den AN rausgekommen. Mein AG lies sich aber die Steilvorlage nicht entgehen und spart seitdem bis zu 50% dieser Kosten.

stimmt genau! Es gibt deutsche Beamtenbetriebe (einer von der Liste oben), die bezahlen ihren Mitarbeiter auf Geschäftsreisen 1:1 Belege von Eigenbewirtungen - versteuert wird wohl pauschal (?) und halt keine Tagespauschalen (nur wenn man nichts einreicht).
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
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Köln
Um hier mal eines klar zu stellen: Mich als Arbeitgeber kotzen die deutschen Steuergesetze diesbezüglich ziemlich an. Natürlich würde ich meinen Reisenden gerne alle Kosten problemlos erstatten. Ich DARF DAS ABER NICHT!!! Das sind dann nämlich teilweise steuerwerte Vorteile und das Finanzamt schreitet ein. Letztlich ist der Fiskus vor Neid fast grün und gönnt den Arbeitnehmern diese Zuwendungen nicht. Das hat mit Arbeitgeber Erbsenzählerei absolut nichts zu tun.

Ich sehe das eigentlich genauso. Das Hauptproblem liegt beim Fiskus und nicht beim AG. Ich bekomme als AN vom AG die gesetzlichen Tagespauschalen. Mein AG gönnt mir den Apfel in Lounge, das Essen im Flieger etc. Gar kein Problem. Hat noch nie erwartet, dass ich hier einen Geldanteil in Abzug bringe um der Firma kosten zu sparen.

Lustig wird`s am Ende einer Reise wenn die Reisekostenabrechnung ansteht. Kostet mich locker ne Stunde Zeit teilweise. Spezielles und anstrengendstes Thema "Frühstück". Ich frühstücke sehr selten in Hotels. Nun beinhaltet die Hotelrate aber dummerweise ein Früstück. Heisst also gemäß Steuergesetz, ich müsste jetzt 20% abziehen (sagen wir mal 20% von EUR 48 = EUR 9,60) für etwas dass ich gar nicht wahrgenommen habe. Erzähl jetzt mal einem Hotel (Asien z.B.) dass man Dir auf der Rechnung ausweisen soll, dass kein Frühstück genommen wurde, oder Zimmerrate kein Frühstück beinhaltet.

Viel Spass damit. Du erntest nur Kopfschütteln. "Solly Sir but Breakfast included". Hab's mittlerweile aufgegeben und suche explizit nach Hotelraten die klipp und klar ohne Frühstück sind. Macht mir das Leben einfacher. Warte immer noch auf den Tag, an dem die Steuerprüfer sich mal melden und Nachzahlung für ein evtl. vielleicht zuviel genommenes Frühstück verlange.

Mittlerweile mache ich auch schonmal Eigeneintragungen "Ohne Frühstück" wissentlich das dieses steuerlich nicht zulässig ist.

Deshalb, zumindest in meinem Fall, gab's bzgl. Spesen nie ein Problem mit AG. Deshalb kann ich prinzipiell SleepoverGreenland nur zustimmen, dass es in den allermeisten Fällen der Fiskus ist, der einem die Butter nicht auf dem Brot gönnt. Wenn's der AG ist, dann läuft in der Firma was schief.

Wir reden hier von vielleicht 10 EUR pro Tag.Sowas sollte eine Firma die Mitarbeiter durch die Welt schickt in keinster Weise interessieren.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Das stimmt so nicht. Du darfst deinen AN doch zahlen, was du willst.
Ja, aber nur als Bruttolohn, also inkl. des ganzen Abzugbrimboriums (SV, Steuern). Steuerfreie und SV freie Zuwendungen nur im Rahmen der steuerlichen Grenzen. Und wenn auf der Hotelrechnung Frühstück drauf steht muss es in Abzug gebracht werden. Wenn ich das nicht direkt mache erfolgt das bei der nächsten Lohnsteuerprüfung und dann kostet es doppelt.

Sorry, aber jede andere Behauptung ist schlichtweg falsch. Als AG habe ich absolut keinen Spielraum für solche Zahlungen oberhalb der vom Fiskus definierten Grenzen, es sei denn es wird als Bruttolohn gezahlt.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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BTT:
Die in den Reisekosten (Hotel, Flug usw.) enthaltene MwSt. / VAT will der AG "natürlich" gerne als Vorsteuer geltend machen und bedient sich dabei gerne eines Dienstleisters: http://www.vielfliegertreff.de/luft...eber-alle-verkaufswege-ein-20.html#post983827
Wer also "privat" selber bucht, darf dann gerne auch das Claimen der VAT in den USA etc. übernehmen.. - oder?

Uh hier wird ja langsam aber sicher viel Blödsinn geschrieben (nicht nur in diesem Zitat). Wie bitte soll man die Umsatzsteuer für im Ausland erbrachte Leistungen als Vorsteuer geltend machen? Ich würde sagen das ist unmöglich.

Reisekosten sind nur Vorsteuer relevant wenn die Reise innerhalb Deutschlands stattfindet.

Und natürlich haben diejenigen Recht die sagen das der AG dem Mitarbeiter alles freiwillig erstatten kann - nur eben nicht im Rahmen eine "Kostenerstattung" (steuerneutral) sondern im Rahmen des Gehaltes und hier wird es steuer- und sozialversicherungspflichtig (im Rahmen der Grenzen).

Das Problem ist hier, wie in vielen anderen Bereichen, das der Staat, sehr sehr enge Grenzen zieht und diese eben eingehalten werden müssen wenn man zu guter letzt nicht noch zusätzlich zahlen will.


Wie schwachsinnig diese Regelungen sind kann man z.B. gerade am Bsp. des Dienstwagens deutlich machen. Hier müssen 1% des Listenneupreises versteuert werden - unabhängig von dem Preis der für das Fahrzeug tatsächlich bezahlt wurde.

Jetzt sagt mir mal wer von euch den Listenneupreis für ein Fahrzeug bezahlt hat.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Belege von Eigenbewirtungen - versteuert wird wohl pauschal (?) und halt keine Tagespauschalen (nur wenn man nichts einreicht).

Eigenbelege waren früher in den meisten Betrieben kein Problem, erst seit dem das FA diese immer genauer prüft werden diese von Unternehmen im weniger anerkannt.

Eigenbelege die nur die Verpfelgungskosten des Mitarbeiters beinhalten und HÖHER als die Spesensätze sind können eigentlich nicht anerkannt werden, und können eigentlich auch nicht pauschal versteuert werden, den der Anteil dieser Kosten der den Spesensatz übersteigt muss den Lohn des Arbeitnehmers hinzugerechnet werden.

Ich mag nicht ausschliessen das es vereinzelt große Unternehmen gibt die hier eine Regelung bezgl. der pauschalen Versteuerung mit dem FA getroffen haben - wie das dann aber mit den Sozialversicherungsbeiträgen aussieht - keine Ahnung.
 
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pmeye

Guest
Ja, aber nur als Bruttolohn, also inkl. des ganzen Abzugbrimboriums (SV, Steuern). Steuerfreie und SV freie Zuwendungen nur im Rahmen der steuerlichen Grenzen. Und wenn auf der Hotelrechnung Frühstück drauf steht muss es in Abzug gebracht werden. Wenn ich das nicht direkt mache erfolgt das bei der nächsten Lohnsteuerprüfung und dann kostet es doppelt.
Genau das habe ich oben erläutert. Was Du zahlst ist deine Sache. Der Fiskus schreibt dir da nichts vor! Der sagt nur, was davon steuerpflichtig ist. Das wiederum kann dir egal sein. Den "in Abzug gebracht" bedeutet ja nicht, dass du es nicht auszahlen darfst, sondern nur, dass es von der steuerfreien Pauschale abgezogen wird.
Sorry, aber jede andere Behauptung ist schlichtweg falsch.

Genau! :p

Nochmal ein Beispiel zum Nachrechnen:

Reise 3 Tage, zweimal 14 Stunden + 1 mal 24 Stunden, zwei Übernachtungen mit Frühstück
Steuerfrei wären:
Tag 1: 12 € Verpflegungsmehraufwand
Tag 2: 24 € Verpflegungsmehraufwand
Tag 3: 12 € Verpflegungsmehraufwand
Die Hotelrechnung ohne das Frühstück. Wenn Du das Frühstück als "vom AG veranlasst" deklarierst und es auf der Hotelrechnung als Paket auftaucht, kannst du es mit erstatten und die Verpflegungspauschale um 4,80 € kürzen.
Also
Tag 1: -4,80 €
Tag 2: -4,80 €
Und das Frühstück ist für den AN kostenlos.

Netto = Brutto also Auszahlung 48 - 9,60 = 38,40 €

Zahlst du aber jetzt pro Tag 24 € bleiben 38,40 € steuerfrei und die restlichen 33,60 € sind steuerpflichtig. Was da rauskommt ist abhängig vom persönlichen Steuersatz des AN, ist aber in jedem Fall > 0.

Fazit: Du kannst deinen AN das zahlen, was sie dir wert sind. Das Finanzamt redet dir da nicht rein. Es hält nur die Hand auf. :)
( Die Rechnung ist möglicherweise nicht ganz exakt, weil die Beträge dann ja auch sozialversicherungspflichtig sind und es dann davon abhängt, ob der AN über den Versicherungsgrenzen liegt)


Natürlich ist mir klar, dass es keinen vernünftigen Grund für dich gibt, so viel zu zahlen, aber vor der letzten SpesenSteuerrechtsänderung in den 90ern waren das die normalen Sätze. Und mein AG hätte diese auch weiter zahlen können, ohne dass es ihn mehr gekostet hätte. Bei mir wäre zwar weniger angekommen, aber immer noch mehr als heute. Also Staat und AG haben gespart und ich habe das bezahlt.
 
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pmeye

Guest
Eigenbelege waren früher in den meisten Betrieben kein Problem, erst seit dem das FA diese immer genauer prüft werden diese von Unternehmen im weniger anerkannt.

Eigenbelege die nur die Verpfelgungskosten des Mitarbeiters beinhalten und HÖHER als die Spesensätze sind können eigentlich nicht anerkannt werden, und können eigentlich auch nicht pauschal versteuert werden, den der Anteil dieser Kosten der den Spesensatz übersteigt muss den Lohn des Arbeitnehmers hinzugerechnet werden.

Ich mag nicht ausschliessen das es vereinzelt große Unternehmen gibt die hier eine Regelung bezgl. der pauschalen Versteuerung mit dem FA getroffen haben - wie das dann aber mit den Sozialversicherungsbeiträgen aussieht - keine Ahnung.
Missverständnis. Belege für Eigenbewirtung <> Eigenbeleg!
 
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16.03.2009
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Missverständnis. Belege für Eigenbewirtung <> Eigenbeleg!

OK, aber Eigenbewirtung in beliebiger Höhe kann ja nicht pauschal versteuert werden, sondern hier müsste der Anteil der über die Sätzen liegt dem Gehalt des ANs zugeschlagen werden - oder?

Glücklicherweise macht meine Buchhaltung so etwas.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Da bin ich *nicht* einverstanden, obwohl ich selbst von diesem System profitiere.

Desto mehr Einkommen ich habe und (teils) in einen höheren Steuerstufe komme, desto mehr Vorteil habe ich davon das ich Zinsen absetzen kann. Somit profitieren Leute die ein höheres Einkommen haben mehr, als Leute die weniger verdienen. Noch schöner wird es, wenn die Banken es erlauben, über 30 Jahren nur Zinsen zu zahlen auf der Kredite, und nicht auf der Hauptsumme. Der Staat subventioniert so extremst reichere Leute, auf Kosten von Leuten die weniger haben. Natürlich macht sie das jetzt auch viel mehr in der Randstad Region, wo die Wohungen eh teuerer sind als bei uns im Norden der Niederlande. ...

Kannst mit dem System in AT einverstanden sein. Denn Man kann - um ins Detail zu gehen - nur ein Viertel der Zinsen absetzen und das nur bis ca. 3000 Euro im Jahr (in diesen Topf fallen auch andere Ausgaben - bei ca. 3000 ist der Deckel und ein Viertel davon kann abgesetzt werden). Und wenn man ein höheres Einkommen hat, sinkt dieser Betrag. Für Spitzenverdinener bleiben dann 60 Euro absetzbarer Betrag über!
 
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09.03.2009
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FRA/QKL
Genau das habe ich oben erläutert. Was Du zahlst ist deine Sache. Der Fiskus schreibt dir da nichts vor! Der sagt nur, was davon steuerpflichtig ist.
Wir zahlen exakt die vom Fiskus erlaubten Spesen je nach Aufenthaltsort und Dauer und ziehen notfalls Frühstück ab, wenn es denn auf der Rechnung auftaucht. Natürlich sind alle AN gehalten darauf zu achten, dass es nicht drauf steht. Alles Bezahlung darüber hinaus lohnt den Aufwand und den potentiellen Ärger bei Nachprüfungen nicht. Dann zahle ich lieber ein gescheites Brutto und je nach Einsatz des MA immer mal wieder Gratifikationen.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Ich bin nicht sicher, ob das eine deutsche Eigenart ist. Ich denke, das ist eher eine Art "neue Miximierermentalität" in den Firmen. Und zwar vor allem in großen Konzernen. ...

Das kann ich aus eigener Erfahrung so nicht unterschreiben. Ich habe bereits für britische, niederländische, deutsche, französische Konzerne und österreichische Firmen gearbeitet. In all meinen Firmen wo ich tätig war gab es natürlich Richtlinien betreffend Reisen - aber die in den deutschen Firmen waren eindeutig "Erbsenzählerrichtlinien". Was da alles geregelt wurde, ausgeschlossen war, usw. Im britischen Konzern gab es fix pro Reisetag 100 Euro Reisepauschale für (Verpflegungs-)Mehraufwand. Klar wurde der versteuert - und als AN kontest Du - falls Du gewillst warst - über deine Steuererklärung die steuerfreien Beträge bzw. Essensrechnungen geltend machen. Dem AG war auch klar, dass er damit einen zusätzlichen Lohn bezahlt > war aber explizit so gewollt (und das bei einem Konzern mit 40.000 MAs wohlgemerkt). Auch bei den Niederländern gab es ähnliches, bei den Franzosen auch. Nur bei den deutschen Firmen hätte man es eher gerne gesehen, wenn der AN draufzahlt. So war es etwa so, dass Wechselspesen nicht anerkannt wurden. Sprich es wurde immer der Devisenmittelsatz zur Umrechnung genommen (und in Osteuropa, wo man oft Bargeld brauchte, waren oft 3% aufwärts selbst am Bankomaten üblich). Ich für michs habs mir erstritten, aber andere Kollegen haben sich das gefallen lassen. Usw.

Um hier mal eines klar zu stellen: Mich als Arbeitgeber kotzen die deutschen Steuergesetze diesbezüglich ziemlich an. Natürlich würde ich meinen Reisenden gerne alle Kosten problemlos erstatten. Ich DARF DAS ABER NICHT!!! Das sind dann nämlich teilweise steuerwerte Vorteile und das Finanzamt schreitet ein. Letztlich ist der Fiskus vor Neid fast grün und gönnt den Arbeitnehmern diese Zuwendungen nicht. Das hat mit Arbeitgeber Erbsenzählerei absolut nichts zu tun.

Ja aber jedes Land hat die Gesetze, die es verdient. Und irgendwer hat ja die Erbsenzähler gewählt - oder? Mir schon klar, dass hier einige AGs das anders sehen. Aber es spiegelt halt die Stimmung und Neidgesellschaft eines Landes wieder. Letztere ist auch in AT wirklich gut ausgebreitet > deswegen gibt es auch da entsprechende Erbsenzählergesetze - wenn auch deutlich abgeschwächt (wie wir Österreicher halt so sind)-

;)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Und irgendwer hat ja die Erbsenzähler gewählt - oder? Mir schon klar, dass hier einige AGs das anders sehen. Aber es spiegelt halt die Stimmung und Neidgesellschaft eines Landes wieder. Letztere ist auch in AT wirklich gut ausgebreitet > deswegen gibt es auch da entsprechende Erbsenzählergesetze - wenn auch deutlich abgeschwächt (wie wir Österreicher halt so sind)-

;)

Deutsche sind halt Erbsenzähler, das heisst aber auch die sind genau, daher in manchen Branchen auch so erfolgreich.
 
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pmeye

Guest
Wir zahlen exakt die vom Fiskus erlaubten Spesen je nach Aufenthaltsort und Dauer und ziehen notfalls Frühstück ab, wenn es denn auf der Rechnung auftaucht. Natürlich sind alle AN gehalten darauf zu achten, dass es nicht drauf steht. Alles Bezahlung darüber hinaus lohnt den Aufwand und den potentiellen Ärger bei Nachprüfungen nicht. Dann zahle ich lieber ein gescheites Brutto und je nach Einsatz des MA immer mal wieder Gratifikationen.

Das ist ja auch ok. Aber das ist deine Entscheidung und liegt nicht am Fiskus.

Das kann ich aus eigener Erfahrung so nicht unterschreiben. Ich habe bereits für britische, niederländische, deutsche, französische Konzerne und österreichische Firmen gearbeitet.

Meine Erfahrungen sind genau umgekehrt. Je größer und internationaler der Konzern, desdo Erbsenzähler.

Deutsche sind halt Erbsenzähler, das heisst aber auch die sind genau, daher in manchen Branchen auch so erfolgreich.
Na ja. Wer hat denn feststellen lassen, das Meilen dem AG gehören? Und wer zahlt ohne Not Spesen nach Vorschrift? Es müsste dann ja wohl in diesem Zusammenhang von deutschen Erbsenzähler-Arbeitgebern die Rede sein, wenn überhaupt, oder? :p :D

Nach meiner Erfahrung, sind in unserer Hemisphäre die Amerikaner die größten Bürokraten.
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis ED
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Uh hier wird ja langsam aber sicher viel Blödsinn geschrieben (nicht nur in diesem Zitat). Wie bitte soll man die Umsatzsteuer für im Ausland erbrachte Leistungen als Vorsteuer geltend machen? Ich würde sagen das ist unmöglich.

Reisekosten sind nur Vorsteuer relevant wenn die Reise innerhalb Deutschlands stattfindet.
Das stimmt so nicht ganz.

Man kann auch Vorsteuer aus anderen EU-Staaten gelten machen. Muss in Summe p.a. aber eine gewisse Mindesthöhe erreichen, damit das geht.