Kann man Arbeitgeber sagen, man will nicht für ihn Meilen sammeln?

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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@pmeye

Ich sag doch die Deutschen sind Erbsenzähler - aber das ist eben nicht nur schlecht.

@Detlev
Du kannst die Vorsteuer für im europäischen Ausland erbrachte Dienstleistung in Deutschland geltend machen? Wie soll das gehen?
 
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FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
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@Detlev
Du kannst die Vorsteuer für im europäischen Ausland erbrachte Dienstleistung in Deutschland geltend machen? Wie soll das gehen?

Ich bin auch schon gespannt auf die Antwort.

Gleichwohl bei Dienstleistungen mit "reverse tax" (i.e. mit Lieferadresse Deutschland) ist es ja selbstverständlich, da die Steuer im Inland anfällt.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
Deutsche sind halt Erbsenzähler, das heisst aber auch die sind genau, daher in manchen Branchen auch so erfolgreich.

Naja, eine gehörige Portion Patriotismus ist ja nichts schlechtes.
;)

Und das Erbsenzählen schafft ja auch Arbeitsplätze: Der eine Außendienstler, der Umsatz erzeugt, wird zuerst von einem Buchhalter bevormundet, von einem Controller überwacht und dann gibt es da noch einen Finanzbeamten, der "amtshandelt".

;)
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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und zu Reisetätigkeit steht da folgendes:

Die Vorsteuer-Erstattung ist in vielen EU-Ländern bei Reiseausgaben und Pkw-Kosten eingeschränkt. In Frankreich ist das zum Beispiel bei Übernachtungen der Fall.


D.h. ich soll mich auch noch kundig machen, welche Einschränkungen in welchen Land gelten. Kein Wunder das diese Regelung im Mittelstand nicht sonderlich bekannt ist.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Das ist ja auch ok. Aber das ist deine Entscheidung und liegt nicht am Fiskus.
Sorry, aber was ich steuer- und SV frei bezahlen darf liegt zu 100% an den vom Fiskus festgelegten Regeln und Grenzwerten. Jede darüber hinaus gehende Zahlung ist normaler Bruttolohn und als solcher zu behandeln. Natürlich könnte ich mehr Bruttolohn bei jeder individuellen Reise auszahlen und diesen aufwendig individuell und zu erhöhten Kosten verbuchen. Aber der Dokumentationsaufwand rund um Geschäftsreisen ist so schon hoch genug. Von daher kann ich jeden AG verstehen, der sich das nicht auch noch antut. Um seine reisenden MA über die vom Fiskus festgelegten Grenzen zu entlohnen gibt es wie gesagt andere und viel einfachere Mittel und Wege. Aber ganz bestimmt nicht bei jeder Reise von neuem 3,50€ drauf legen und für >25€ Buchungsaufwand individualisiert behandeln.
 
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pmeye

Guest
Ja. Aber das ist doch bei allem anderen, was du zahlst genauso. :confused:
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
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Landkreis ED
und zu Reisetätigkeit steht da folgendes:

Die Vorsteuer-Erstattung ist in vielen EU-Ländern bei Reiseausgaben und Pkw-Kosten eingeschränkt. In Frankreich ist das zum Beispiel bei Übernachtungen der Fall.
D.h. ich soll mich auch noch kundig machen, welche Einschränkungen in welchen Land gelten. Kein Wunder das diese Regelung im Mittelstand nicht sonderlich bekannt ist.

Vielleicht liegt da das Mißverständnis. Ich vertrete hier eher den Standpunkt eines multinationalen Unternehmens, weil ich seit fast 30 Jahren ausschließlich für solche Unternehmen arbeite. Und die haben alle ganzen Abteilungen, die sich mit deutschem und EU-Steuerrecht befassen. Eines meiner aktuellen Projekte ist z.B. im Bereich indirekte Steuern angesiedelt. ;)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Vielleicht liegt da das Mißverständnis. Ich vertrete hier eher den Standpunkt eines multinationalen Unternehmens, weil ich seit fast 30 Jahren ausschließlich für solche Unternehmen arbeite. Und die haben alle ganzen Abteilungen, die sich mit deutschem und EU-Steuerrecht befassen. Eines meiner aktuellen Projekte ist z.B. im Bereich indirekte Steuern angesiedelt. ;)

Wenn ich im europäischen Ausland einige zig Tausend Euro an VAT für Hotelübernachtungen bezahle dann mag das Sinn machen. Wenn ich aber ein kleiner Mittelständler bin dann werde ich in der Regel keine 10000€ im europäischen Ausland für Hotelübernachtungen ausgeben, das dann noch verteilt über drei, vier, fünf oder mehr Länder - da lohnt sich der Aufwand kaum.

Aber Danke für den Hinweis, ich werde jetzt zumindest mal die gängigen Länder in Sachen Reisekosten prüfen.
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis ED
@Ed Size
Ein großes Unternehmen hat ja auch nicht nur Reisekosten, die mit EU-Vorsteuern belastet sind. Da sind Messen, Presseveranstaltungen, Fahrertrainings, Incentive-Reisen, Produktpräsentationen und andere Veranstaltungen in deren Verlauf Leistungen eingekauft werden, die mit dortiger Mehrwertsteuer belastet sind. Dabei kommt dann auch im Laufe eines Jahres ein zweistelliger Millionenbetrag zusammen. Das kann man sich sicher nicht entgehen lassen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
@Ed Size
Ein großes Unternehmen hat ja auch nicht nur Reisekosten, die mit EU-Vorsteuern belastet sind. Da sind Messen, Presseveranstaltungen, Fahrertrainings, Incentive-Reisen, Produktpräsentationen und andere Veranstaltungen in deren Verlauf Leistungen eingekauft werden, die mit dortiger Mehrwertsteuer belastet sind. Dabei kommt dann auch im Laufe eines Jahres ein zweistelliger Millionenbetrag zusammen. Das kann man sich sicher nicht entgehen lassen.

Das ist mir schon klar. Bei mir sind es in erster Linie Reisekosten. Grundsätzlich wusste ich nicht das man in der Zwischenzeit die Vorsteuer für im Ausland erbrachte Dienstleistungen in D geltend machen kann. Aber die Änderungen sind ja noch relativ neu (2010), da braucht es ein wenig bis man einmal gelerntes in Frage stellt.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.131
2.625
FRA
Darf der Arbeitgeber bei Dienstreisen auch über das Essen in der Lounge verfügen? Z.B. könnte in den Reiserichtlinien drinstehen, dass man den Steak nicht selbst in der Lounge essen darf, sondern ins Büro mitnehmen und mit nichtreisenden Kollegen teilen muss... Ich sehe da keinen Unterschied - sowohl das Lounge-Essen als auch die Meilen sind von der Airline zum persönlichen Gebrauch durch den Reisenden vorgesehen.

Aber wenn der Arbeitgeber Flüge in C bezahlt, dann wäre aus meiner Sicht schon etwas Entgegenkommen bei Meilen angebracht.

Und wer bekommt den Executive Bonus, wenn Dein Status privat erflogen ist?
Wer bekommt ihn, wenn ein Teil der Status Quali privat erflogen wurde?

Und wenn der Status beruflich erflogen wurde, sollte der Arbeitgeber auch einen Teil des privat erflogenen Executive Bonus einbehalten dürfen, oder? =;
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
Ja, ich meine es aber eher andersherum: wenn der Status privat erflogen ist, dann bleibt der Exec Bonus auch beim Mitarbeiter!

... aber der Bonus würde nicht entstehen, wenn man diesen einen beruflichen Flug nicht machen würde.
Daraus zeigt sich schon, dass hier noch viel ungeklärt ist.

Deswegen gab es in AT auch ein Grundsatzurteil
> Meilen gehören dem AN, AG kann auch nicht Einsicht ins Konto verlangen. Und versteuert muss auch nichts werden [weil per se eine Meile keinen Wert hat].

[Anmerkung: Sachverhalt verkürzt dargestellt]
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Der Staat subventioniert so extremst reichere Leute, auf Kosten von Leuten die weniger haben. Natürlich macht sie das jetzt auch viel mehr in der Randstad Region, wo die Wohungen eh teuerer sind als bei uns im Norden der Niederlande.

Das wird jetzt zwar total OT, aber sei's drum: Dank Hypothekzinsabzug können sich in NL viele Menschen eine Immobilie leisten, die sich anders keine leisten könnten. Es ist absolut absurd, wer sich in NL Häuser kauft - viele fangen mit 18/19 an. Im Kollegenkreis gibt es z.B. einen Amerikaner, der keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat und im Falle einer Entlassung das Land innerhalb einer Woche verlassen müsste. Er hat eine Hypothek bekommen, als er noch als Zeitarbeiter angestellt war, mit 4 Tagen Kündigungsfrist. Die Situation ist im Prinzip exakt die gleiche wie vor 2008 in den USA. Genau aus diesem Grund hat man den Hypothekzinsabzug auch nicht abgeschafft, sondern lässt ihn auslaufen. Hätte man ihn abgeschafft wäre NL untergegangen.

Allerdings sind in NL die Guthabenzinsen auch deutlich höher als in D - auf ein einfaches Tagesgeldkonto bekommt man locker das Doppelte von dem, was in Deutschland bei 6-12 Monaten Festanlage geboten wird.

Um mal wieder zurück OT zu kriechen: Ich arbeite bei der NL-Niederlassung eines internationalen Grosskonzerns im IT-Bereich. Wir dürften geschäftlich erflogene Meilen uneingeschränkt privat verwenden und es gibt Tagespauschalen (seltsamerweise nicht für den letzten Tag der Reise, da wird dann mit Quittungen abgerechnet).
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
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GRQ + LID
Das wird jetzt zwar total OT, aber sei's drum: Dank Hypothekzinsabzug können sich in NL viele Menschen eine Immobilie leisten, die sich anders keine leisten könnten. Es ist absolut absurd, wer sich in NL Häuser kauft - viele fangen mit 18/19 an. Im Kollegenkreis gibt es z.B. einen Amerikaner, der keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat und im Falle einer Entlassung das Land innerhalb einer Woche verlassen müsste. Er hat eine Hypothek bekommen, als er noch als Zeitarbeiter angestellt war, mit 4 Tagen Kündigungsfrist. Die Situation ist im Prinzip exakt die gleiche wie vor 2008 in den USA. Genau aus diesem Grund hat man den Hypothekzinsabzug auch nicht abgeschafft, sondern lässt ihn auslaufen. Hätte man ihn abgeschafft wäre NL untergegangen.

Die Situation, die du da jetzt beschreibt gibt es seit 2-3 Jahren nicht mehr. Die Banken verleihen 4x das Bruttojahresgehalt für eine Hypothek, mit noch etwas Luft für jüngere Leute mit Karriereperspektiven. Auch wird man jetzt gezwungen, die Hälfte von der Hauptsumme einzulösen über 30 Jahren (oder dafür zu Sparen). Viele haben nämlich auch Hypotheken, in dem man *nur* die Zinsen zahlt, und nichts von der Hauptsumme. So hat man natürlich den grössten Zinsenabzug, und so lange die Immobilienpreise steigen hat man auch kein Problem :)

Um mal wieder zurück OT zu kriechen: Ich arbeite bei der NL-Niederlassung eines internationalen Grosskonzerns im IT-Bereich. Wir dürften geschäftlich erflogene Meilen uneingeschränkt privat verwenden und es gibt Tagespauschalen (seltsamerweise nicht für den letzten Tag der Reise, da wird dann mit Quittungen abgerechnet).

Wenn diese Quelle stimmt dann ist das weil der AG glaubhaft machen muss dass die Tagespauschalen realistisch sind, und nicht einen Weg um den AN extra Gehalt zu geben. Ob das jetzt so gemacht wird wie dort beschrieben oder wie es bei dir in der Firma ist, ist steurrechtlich uninteressant.
 
P

pmeye

Guest
... aber der Bonus würde nicht entstehen, wenn man diesen einen beruflichen Flug nicht machen würde.
Daraus zeigt sich schon, dass hier noch viel ungeklärt ist.

Deswegen gab es in AT auch ein Grundsatzurteil
> Meilen gehören dem AN, AG kann auch nicht Einsicht ins Konto verlangen. Und versteuert muss auch nichts werden [weil per se eine Meile keinen Wert hat].

[Anmerkung: Sachverhalt verkürzt dargestellt]
Die einzig sachgerechte Lösung. :) Leider sind Juristen unter sich oft nicht zu solchen Lösungen fähig. Normalerweise zeigt sich das nur, wenn das böse Internet ins Spiel kommt, aber Sinn und Zweck von M&M haben die betreffenden Richter in D nicht verstanden.

Was ich nicht verstehe ist, warum M&M für dienstliche Flüge überhaupt zulässig ist. Letztlich hat der AG, der die Sache bezahlt nichts davon, aber der M&M-Teilnehmer, der mit fremden Geld bezahlt, hat einen Anreiz, teurer zu buchen als unbedingt erforderlich. Es gibt doch vergleichbare Entscheidungen für Rabattaktionen von Tankstellen, bei denen Flottenkarten explizit ausgeschlossen sind, um solche Anreize zu verhindern. Warum ist das bei M&M anders?
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
2.963
1.979
FFM
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Insbesondere bei öffentlichen Arbeitgebern ist dies sogar oft gängige Praxis, zumindest was das Bahnfahren angeht. Also da hat man oft einen "Sparzwang". Bezüglich dem Meilen sammeln ist mir aber keine Regelung bekannt, wenn es da eine Möglichkeit zum Sparzwang (und noch mehr Formularen) geben würde, hätte der Staatsdienst diese bestimmt schon eingeführt.

Du meinst öffentliche Arbeitgeber zwingen zur Nutzung der privaten Bahncard? Davon weiss ich aber nichts. Mich hat mein Dienstherr noch nie gefragt, ob ich eine private BahnCard habe und wenn dann würde ich es ihm auch nicht sagen. Das geht ihn nichts an.
Mein Dienstherr ist so betonstur, dass ich auch stur nach Vorschrift buche und abrechne.