@Detlev
Du kannst die Vorsteuer für im europäischen Ausland erbrachte Dienstleistung in Deutschland geltend machen? Wie soll das gehen?
@pmeye
@Detlev
Du kannst die Vorsteuer für im europäischen Ausland erbrachte Dienstleistung in Deutschland geltend machen? Wie soll das gehen?
Deutsche sind halt Erbsenzähler, das heisst aber auch die sind genau, daher in manchen Branchen auch so erfolgreich.
Sorry, aber was ich steuer- und SV frei bezahlen darf liegt zu 100% an den vom Fiskus festgelegten Regeln und Grenzwerten. Jede darüber hinaus gehende Zahlung ist normaler Bruttolohn und als solcher zu behandeln. Natürlich könnte ich mehr Bruttolohn bei jeder individuellen Reise auszahlen und diesen aufwendig individuell und zu erhöhten Kosten verbuchen. Aber der Dokumentationsaufwand rund um Geschäftsreisen ist so schon hoch genug. Von daher kann ich jeden AG verstehen, der sich das nicht auch noch antut. Um seine reisenden MA über die vom Fiskus festgelegten Grenzen zu entlohnen gibt es wie gesagt andere und viel einfachere Mittel und Wege. Aber ganz bestimmt nicht bei jeder Reise von neuem 3,50€ drauf legen und für >25€ Buchungsaufwand individualisiert behandeln.Das ist ja auch ok. Aber das ist deine Entscheidung und liegt nicht am Fiskus.
und zu Reisetätigkeit steht da folgendes:
Die Vorsteuer-Erstattung ist in vielen EU-Ländern bei Reiseausgaben und Pkw-Kosten eingeschränkt. In Frankreich ist das zum Beispiel bei Übernachtungen der Fall.
D.h. ich soll mich auch noch kundig machen, welche Einschränkungen in welchen Land gelten. Kein Wunder das diese Regelung im Mittelstand nicht sonderlich bekannt ist.
Vielleicht liegt da das Mißverständnis. Ich vertrete hier eher den Standpunkt eines multinationalen Unternehmens, weil ich seit fast 30 Jahren ausschließlich für solche Unternehmen arbeite. Und die haben alle ganzen Abteilungen, die sich mit deutschem und EU-Steuerrecht befassen. Eines meiner aktuellen Projekte ist z.B. im Bereich indirekte Steuern angesiedelt.![]()
Sein weisungsrecht umfasst (grundsätzlich) nicht den privaten Bereich, also nein er kann dich dazu nicht zwingen.
@Ed Size
Ein großes Unternehmen hat ja auch nicht nur Reisekosten, die mit EU-Vorsteuern belastet sind. Da sind Messen, Presseveranstaltungen, Fahrertrainings, Incentive-Reisen, Produktpräsentationen und andere Veranstaltungen in deren Verlauf Leistungen eingekauft werden, die mit dortiger Mehrwertsteuer belastet sind. Dabei kommt dann auch im Laufe eines Jahres ein zweistelliger Millionenbetrag zusammen. Das kann man sich sicher nicht entgehen lassen.
....., da braucht es ein wenig bis man einmal gelerntes in Frage stellt.
Für sowas bezahlst Du ja eigentlich auch Deinen Steuerberater![]()
Er kann Dich ja auch zwingen ein Girokonto anzulegen....
Und wer bekommt den Executive Bonus, wenn Dein Status privat erflogen ist?
Wer bekommt ihn, wenn ein Teil der Status Quali privat erflogen wurde?
...
Und wenn der Status beruflich erflogen wurde, sollte der Arbeitgeber auch einen Teil des privat erflogenen Executive Bonus einbehalten dürfen, oder?![]()
Ja, ich meine es aber eher andersherum: wenn der Status privat erflogen ist, dann bleibt der Exec Bonus auch beim Mitarbeiter!
Der Staat subventioniert so extremst reichere Leute, auf Kosten von Leuten die weniger haben. Natürlich macht sie das jetzt auch viel mehr in der Randstad Region, wo die Wohungen eh teuerer sind als bei uns im Norden der Niederlande.
Das wird jetzt zwar total OT, aber sei's drum: Dank Hypothekzinsabzug können sich in NL viele Menschen eine Immobilie leisten, die sich anders keine leisten könnten. Es ist absolut absurd, wer sich in NL Häuser kauft - viele fangen mit 18/19 an. Im Kollegenkreis gibt es z.B. einen Amerikaner, der keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat und im Falle einer Entlassung das Land innerhalb einer Woche verlassen müsste. Er hat eine Hypothek bekommen, als er noch als Zeitarbeiter angestellt war, mit 4 Tagen Kündigungsfrist. Die Situation ist im Prinzip exakt die gleiche wie vor 2008 in den USA. Genau aus diesem Grund hat man den Hypothekzinsabzug auch nicht abgeschafft, sondern lässt ihn auslaufen. Hätte man ihn abgeschafft wäre NL untergegangen.
Um mal wieder zurück OT zu kriechen: Ich arbeite bei der NL-Niederlassung eines internationalen Grosskonzerns im IT-Bereich. Wir dürften geschäftlich erflogene Meilen uneingeschränkt privat verwenden und es gibt Tagespauschalen (seltsamerweise nicht für den letzten Tag der Reise, da wird dann mit Quittungen abgerechnet).
Die einzig sachgerechte Lösung.... aber der Bonus würde nicht entstehen, wenn man diesen einen beruflichen Flug nicht machen würde.
Daraus zeigt sich schon, dass hier noch viel ungeklärt ist.
Deswegen gab es in AT auch ein Grundsatzurteil
> Meilen gehören dem AN, AG kann auch nicht Einsicht ins Konto verlangen. Und versteuert muss auch nichts werden [weil per se eine Meile keinen Wert hat].
[Anmerkung: Sachverhalt verkürzt dargestellt]
Insbesondere bei öffentlichen Arbeitgebern ist dies sogar oft gängige Praxis, zumindest was das Bahnfahren angeht. Also da hat man oft einen "Sparzwang". Bezüglich dem Meilen sammeln ist mir aber keine Regelung bekannt, wenn es da eine Möglichkeit zum Sparzwang (und noch mehr Formularen) geben würde, hätte der Staatsdienst diese bestimmt schon eingeführt.