Kann man Arbeitgeber sagen, man will nicht für ihn Meilen sammeln?

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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
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Das macht eine Firma so lange, bis etwas tragisches passiert. Bei der Firma meines Freundes (er ist Firmengründer und Hauptanteilseigner) wurde ein AN bei einem Unfall mit dem Wagen verletzt. Und zwar so schwer, dass er nie mehr arbeiten kann. Schuldfrage konnte nicht hinreichend geklärt werden (Aussage gegen Aussage), somit Teilung der Schuld.

Kreditkartenversicherung zahlt Höchstbetrag (waren so etwa 2000 - 3000 Euro). Da es ein Arbeitsunfall war, hätte die staatliche Unfallversicherung zahlen müssen. Da die aber nachweisen konnte, dass hier Unterversicherung vorlag und es genau so einen Fall in der Akte des AN gab, dass er eine Zusatzversicherung nicht erstattet bekommen hat, hat sich die Unfallversicherung erfolgreich regressiert. Und zwar nicht nur an der Firma, sondern auch am Chef selbst. Jetzt finanziert er mit monatlich ca. 5000 Euro privat den ehemaligen AN. Und zwar bis zu dessen regulären Pensionsantritt, danach sind es ca. 1500 Euro (aus heutiger Sicht) weniger.

Also an alle AGs hier: Sichert euch ab, wenn ihr eure MAs auf Reisen schickt. Am besten mit einer pauschalen Versicherung.

Verstehe nicht wie du das meinst, aber damit es kein Mißverständnis gibt: Bei uns ist nicht etwa die Berufsunfall versicherung durch die Amex abgedeckt.
Unsere Mietwagen Anmietungen auf Dienstreise sind nicht mit kompletter vollkasko abgesichert, weil diese eben die Amex deckt.
Die Amex muß einfach nur wenig zahlen, weil wir halt wenig/ Keine Unfälle bauen, da es eher geübte Fahrer sind die normalerweise auch Testwagen grenzwertig fahren können.

Mit dem Mietauto wird aber normal und keineswegs grenzwertig gefahren und da nutzen fahrerische skills gelegentlich hinsichtlich Unfallvermeidung, wenn andere mal Mist bauen. Und selber fährt man sowieso niemandem rein. Es bleiben lediglich gelegentliche Parkschäden. Ich denke im Rahmen der Massenkarten ist der Versicherungsschutz und die ganze Karte dann für die Firma sehr preiswert/ (Kostenfrei?)

Gruß

Flyglobal
 
P

pmeye

Guest
Alle Dienstreisenden erhalten eine kostenlose Kreditkarte (AMEX Corporate in grün), bei häufigen Reisen in Länder in denen die AMEX schlecht akzeptiert wird, auch zusätzlich eine DB Master card. Über diese sollen alle Kosten abgewickelt werden (Flüge, Hotels etc.)
Wäre ja auch noch schöner, wenn die nicht kostenlos wäre.

Die Amex läuft auf den eigenen Namen (mit Firmennamen) und die Abrechnung über ein Privatkonto. Die Zahlungsziele (6-8 Wochen) der Karte sollen eine Spesenabwicklung (Geldeingang) gewährleisten bevor abgebucht wird.
Man kann dazu auch ein Extra Girokonto anlegen (haben in der Regel die Vielreisenden) und die Kosten dafür jährlich einreichen. Incl. eventuell anfallender Überziehungszinsen. Normalerweise klappt das aber mit den Spesen auf dem Konto, bevor abgebucht wird.

Die AMEX ist versicherungstechnisch so ausgelegt, daß sie den Reisenden absichert (Mietwagen Vollkasko etc.) und die Corporate rate für die Rental Cars ist darauf abgestimmt. Wer trotzdem Zusatzversicherungen beim Mietwagen abschließt, bekommt sie per Spesenabrechnung nicht erstattet. Da wir eine Autofirma sind und die Mitarbeiter durchaus ganz gut fahren können, werden in der Praxis kaum Unfälle aus aktivem Verkehrsgeschehen abgerechnet, schon gar keine selbstbverschuldeten. Alle mal ein Parkrempler.

Also das Verfahren der Spesenabwicklung mit einer Kreditkatrte (wie haben es ca. 20 Jahre) ist doch heute absoluter Standard. Keine Firma arbeitet heute noch mit Spesenvorschüssen etc. bei ihrem reisendem Volk. Völliger Schwachsinn das nicht zu akzeptieren, wenn es so wie bei uns (und wie ich finde fair) geregelt ist.

Gruß

Flyglobal

Also dein AG wickelt seinen Cashflow über dein Girokonto ab zu Lasten deiner Bonität. Sein Benefit ist mir klar. Wo ist deiner? :confused: Und was genau ist jetzt daran fair? :confused: Der Zwang, eine 0-8-15 Kreditkarte ohne weitere Vorteile nutzen zu müssen?
Was übermein Konto läuft bestimme ich. Und daher wähle ich auch das passende KK-Produkt, zumal die M&M Senatorkarte kostenlos ist und Meilen generiert. Wenn der AG mir eine bestimmte Karte vorschreiben möchte, kann er das gerne tun, indem er mir eine Firmen-KK zuteilt.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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CGN
Also dein AG wickelt seinen Cashflow über dein Girokonto ab zu Lasten deiner Bonität. Sein Benefit ist mir klar. Wo ist deiner? :confused: Und was genau ist jetzt daran fair?

so, wie ich ihn verstanden habe:
- Man bekommt als Mitarbeiter eine Kreditkarte gratis. Zahlungsziel der Kreditkarte vs. Geschwindigkeit der Spesen-Erstattung führt dazu, dass man effektiv nicht mit den Kosten in Vorleistung gehen muss
- Nun kann es aber ja (z.B. wenn man selbst etwas im Stress ist und seine Spesenbelege nicht zeitig einreicht) doch mal vorkommen, dass man das Geld vom Arbeitgeber später bekommt, als man es an die Kreditkartengesellschaft bezahlen muss. Für diesen Fall kann man vorbeugen, ein sep. (nur für Spesen genutztes) Konto einrichten (dessen Gebühren der Arbeitgeber auch erstattet), und würde dann die auf diesem Konto anfallenden Sollzinsen auch erstattet bekommen.

Finde ich jetzt nicht unfair...
 

phxsun

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02.01.2010
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OWL
Also das Verfahren der Spesenabwicklung mit einer Kreditkatrte (wie haben es ca. 20 Jahre) ist doch heute absoluter Standard. Keine Firma arbeitet heute noch mit Spesenvorschüssen etc. bei ihrem reisendem Volk. Völliger Schwachsinn das nicht zu akzeptieren, wenn es so wie bei uns (und wie ich finde fair) geregelt ist.
Also ich kenne nicht nur Kleinstunternehmen, sondern Konzerne mit 8000 MA, die durchaus mit Spesenvorschüssen arbeiten.
Entweder ich habe eine Firmen-CC, die direkt über das Firmenkonto abgerechnet wird oder ich nutze meine eigenen Zahlungsmittel, falls ich es benötige hole ich mir halt einen Vorschuss für meine Spesen.
Persönlich habe ich erst einmal einen Spesenvorschuss in den letzten 10 Jahren genutzt, da es sich um eine dreiwöchige Dienstreise handelte und ich danach direkt in Urlaub gegangen bin.
 
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pmeye

Guest
so, wie ich ihn verstanden habe:
- Man bekommt als Mitarbeiter eine Kreditkarte gratis. Zahlungsziel der Kreditkarte vs. Geschwindigkeit der Spesen-Erstattung führt dazu, dass man effektiv nicht mit den Kosten in Vorleistung gehen muss
- Nun kann es aber ja (z.B. wenn man selbst etwas im Stress ist und seine Spesenbelege nicht zeitig einreicht) doch mal vorkommen, dass man das Geld vom Arbeitgeber später bekommt, als man es an die Kreditkartengesellschaft bezahlen muss. Für diesen Fall kann man vorbeugen, ein sep. (nur für Spesen genutztes) Konto einrichten (dessen Gebühren der Arbeitgeber auch erstattet), und würde dann die auf diesem Konto anfallenden Sollzinsen auch erstattet bekommen.

Finde ich jetzt nicht unfair...

Völlig richtig. Das ist nicht unfair. Aber es ist eben ein einseitiger Benefit für den AG. Denn Reisekosten sind Betriebsausgaben. Und der AG wickelt sie deshalb nicht über sein Konto mit Firmen-KK ab, weil die Banken sich das Risiko heftig bezahlen lassen würden. Es ist also so, dass der AN dem AG einen Vorteil gewährt, wenn er zulässt, dass die Reisekosten über sein Konto laufen und eine KK für die bei der er persönlich haftet.

Wenn nun also der AN dem AG einen Vorteil gewährt, ist es doch selbstverständlich dass nicht noch Mehrkosten durch KK-Gebühren oder Überziehungszinsen auflaufen.

Win-Win wäre, wenn der AG dem AN eine Karte mit Mehrwert (AMEX Platinum, M&M Business) zur privaten Nutzung stellen würde oder diesem die Wahl des Produktes überlässt. Denn durch die Festlegung des Produktes spart wiederum der AG Abrechnungsaufwand.

Dass dieses Verfahren üblich ist und von den AG gern genommen wird, ist mir klar. Nur wo genau ist nun der Benefit für den AN??? Und wenn es keinen gibt, aber gleich mehrere für den AG wie oben gezeigt, was ist daran dann fair?
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Also dein AG wickelt seinen Cashflow über dein Girokonto ab zu Lasten deiner Bonität. Sein Benefit ist mir klar. Wo ist deiner? :confused: Und was genau ist jetzt daran fair? :confused: Der Zwang, eine 0-8-15 Kreditkarte ohne weitere Vorteile nutzen zu müssen?
Was übermein Konto läuft bestimme ich. Und daher wähle ich auch das passende KK-Produkt, zumal die M&M Senatorkarte kostenlos ist und Meilen generiert. Wenn der AG mir eine bestimmte Karte vorschreiben möchte, kann er das gerne tun, indem er mir eine Firmen-KK zuteilt.

100% d'accord - deshalb heisst es auch in der Regel "sollte" - was ich selbst bezahle, will ich selber in der Hand haben! Das hätte ich auch mit der Firmenkarte, aber bei meinem ex-AG stand da drin: "it isnot allowed to be used for private purchases" - Kollege hat da mal in USA im Urlaub was mit eingekauft und dann einen Anruf bekommen, was er denn in USA mache, er sei doch gar nicht auf Geschäftsreise:eek:

Ach ja: das war ein dieser gemeinen City-Bank Firmen CC, die nach US-Prinzip funktionieren: man musste den "Kredit"-Betrag montalich selber bezahlen - wer das überlesen hatte, für den wuchs der Schuldenstand dann monatlich um 12-15%:D - dann hat das dt. Travelmangement doch noch eingelenkt und eine Einzugermächtigung eingeführt, die man abschliessen konnte um regelmässig den fälligen Betrag zu zahlen...

Win-Win wäre, wenn der AG dem AN eine Karte mit Mehrwert (AMEX Platinum, M&M Business) zur privaten Nutzung stellen würde oder diesem die Wahl des Produktes überlässt. Denn durch die Festlegung des Produktes spart wiederum der AG Abrechnungsaufwand.
Genau in der alten Firma hatten die Skandinavier früher Diner's Club Firmenkarten mit Loungezugang - gibt's die überhaupt noch?

Kreditkarte mit Benefits wie Loungezugang oder (war es Delta oder United) Vielfliegerstatus und das ganze Thema "nur LH" wäre passe!!
 
Zuletzt bearbeitet:

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Zur Versicherungsgeschichte: Das sind tausende Seiten Akten. Das zusätzliche Risiko auf Geschäftsreisen war nicht ausreichend abgesichert und die gesetzliche Unfallversicherung konnte daher sich beim Arbeitgeber regressieren. Das ist in AT ev. anders geregelt als in D.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
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100% d'accord - deshalb heisst es auch in der Regel "sollte" - was ich selbst bezahle, will ich selber in der Hand haben! Das hätte ich auch mit der Firmenkarte, aber bei meinem ex-AG stand da drin: "it isnot allowed to be used for private purchases" - Kollege hat da mal in USA im Urlaub was mit eingekauft und dann einen Anruf bekommen, was er denn in USA mache, er sei doch gar nicht auf Geschäftsreise:eek:

Ach ja: das war ein dieser gemeinen City-Bank Firmen CC, die nach US-Prinzip funktionieren: man musste den "Kredit"-Betrag montalich selber bezahlen - wer das überlesen hatte, für den wuchs der Schuldenstand dann monatlich um 12-15%:D - dann hat das dt. Travelmangement doch noch eingelenkt und eine Einzugermächtigung eingeführt, die man abschliessen konnte um regelmässig den fälligen Betrag zu zahlen...

...................

Das war dann aber eine Firmenkarte mit Abwicklung über Firmenkonto.
Eine solche Karte ist dann auch normalerweise strikt auf Firmenkosten nach Reisekostenrichtlinien beschränkt. Meistens gibt es so was in Deutschland wegen der deutschen Spesen Freibeträge selten und wird von Firmen verwendet die aus der Kreditkarten Abrechnung dann Spesenabrechnungen generieren.
Und da gehört es sich eben nicht, daß man diese Karte auf einer privaten Urlaubsreise einsetzt, da der Arbeitnehmer dann die privaten Ausgaben wieder erstatten muß was für alle umständlich ist.

Bei unserer vom Arbeitgeber bezahlten AMEX Firmenkarte mit Abwicklung über ein vom Arbeitnehmer geführtes Konto und anschließender regulärer Spesenerstattung heißt es, daß die Karte überwiegend im Rahmen von Dienstreisen eingesetzt werden sollte. Sie darf auf Dienstreisen durchaus auch für Einkäufe in Outlets und für die Bezahlung von Mitbringseln für die Familie eingesetzt werden. Die Verwendungseinschränkung 'auf dem Papier' dient der steuerlichen Absetzbarkeit und sichert ab, daß das Finanzamt nicht damit anfängt die kostenlose Kreditkarte dem Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil anzurechnen.
In die Abrechnungen unserer 'privaten Firmen Amex' kann keiner reinschauen, es sei denn das Finanzamt würde plötzlich misstrauisch und nachfragen.

Weil allein die Flugtickets die üblichen privaten Ausgaben bei weitem übersteigen, war das aber in 20 Jahren noch nie der Fall, daß irgendwo nachgefragt wurde und wird auch nicht mehr kommen, da heute ja praktisch alle reisenden Arbeitnehmer ohnehin eigene private Kreditkarten haben, so daß selbst das gierige Finanzamt nicht mehr an der überwiegend dienstlichen Verwendung der Firmenkarte zweifelt.

Bei uns gibt es mit dem gelegten Kreditkartensystem überhaupt keine Probleme und es hat meines Wissens auch noch keiner eine Karte verweigert. Auch sagt keiner: wenn der Arbeitgeber einen Vorteil hat, der Arbeitnehmer keinen Nachteil, dann will ich aber auch einen Vorteil haben.

Und dann gibt es Ausnahmen: Der Mitarbeiter der 8 Wochen ununterbrochen unterwegs ist, oder ein Praktikant der keine Karte hat, kann natürlich durchaus einen Vorschuß bekommen und seine Flugtickets werden auch direkt bezahlt.

Kommt aber extrem selten vor (gefühlt 0,05% der Fälle?), weil ja die Spesenabrechnung über ein Online System geht (z.B. vom Auslandseinsatz aus über VPN) und Papierbelege auch gerne nachgereicht werden können. Soviel vertrauen gibt man dann dem Arbeitnehmer dann schon ( ;) wenn es nicht gerade XT600 wäre :D :p )

Gruß

Flyglobal
 
Zuletzt bearbeitet:

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Das war dann aber eine Firmenkarte mit Abwicklung über Firmenkonto.
Eine solche Karte ist dann auch normalerweise strikt auf Firmenkosten nach Reisekostenrichtlinien beschränkt. Meistens gibt es so was in Deutschland wegen der deutschen Spesen Freibeträge selten und wird von Firmen verwendet die aus der Kreditkarten Abrechnung dann Spesenabrechnungen generieren.
Und da gehört es sich eben nicht, daß man diese Karte auf einer privaten Urlaubsreise einsetzt, da der Arbeitnehmer dann die privaten Ausgaben wieder erstatten muß was für alle umständlich ist.

Bei unserer vom Arbeitgeber bezahlten AMEX Firmenkarte mit Abwicklung über ein vom Arbeitnehmer geführtes Konto und anschließender regulärer Spesenerstattung heißt es, daß die Karte überwiegend im Rahmen von Dienstreisen eingesetzt werden sollte. Sie darf auf Dienstreisen durchaus auch für Einkäufe in Outlets und für die Bezahlung von Mitbringseln für die Familie eingesetzt werden. Die Verwendungseinschränkung 'auf dem Papier' dient der steuerlichen Absetzbarkeit und sichert ab, daß das Finanzamt nicht damit anfängt die kostenlose Kreditkarte dem Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil anzurechnen.
In die Abrechnungen unserer 'privaten Firmen Amex' kann keiner reinschauen, es sei denn das Finanzamt würde plötzlich misstrauisch und nachfragen.

Weil allein die Flugtickets die üblichen privaten Ausgaben bei weitem übersteigen, war das aber in 20 Jahren noch nie der Fall, daß irgendwo nachgefragt wurde und wird auch nicht mehr kommen, da heute ja praktisch alle reisenden Arbeitnehmer ohnehin eigene private Kreditkarten haben, so daß selbst das gierige Finanzamt nicht mehr an der überwiegend dienstlichen Verwendung der Firmenkarte zweifelt.

Bei uns gibt es mit dem gelegten Kreditkartensystem überhaupt keine Probleme und es hat meines Wissens auch noch keiner eine Karte verweigert. Auch sagt keiner: wenn der Arbeitgeber einen Vorteil hat, der Arbeitnehmer keinen Nachteil, dann will ich aber auch einen Vorteil haben.

Und dann gibt es Ausnahmen: Der Mitarbeiter der 8 Wochen ununterbrochen unterwegs ist, oder ein Praktikant der keine Karte hat, kann natürlich durchaus einen Vorschuß bekommen und seine Flugtickets werden auch direkt bezahlt.

Kommt aber extrem selten vor (gefühlt 0,05% der Fälle?), weil ja die Spesenabrechnung über ein Online System geht (z.B. vom Auslandseinsatz aus über VPN) und Papierbelege auch gerne nachgereicht werden können. Soviel vertrauen gibt man dann dem Arbeitnehmer dann schon ( ;) wenn es nicht gerade XT600 wäre :D :p )

Gruß

Flyglobal

Altes und bewährtes Prinzip.Bei mir hat jeder AD-ler eine Master corporate Premium Card. Das Handling der Reisekosten ist somit vereinfacht. Zum Tanken die DKV Card, wo eine km Standangabe eine Übersicht zur Leasingflotte leistet. Nur eins hast du vergessen, man sollte solche Kreditkarten natürlich auf ein monatliches Limit setzen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Das war dann aber eine Firmenkarte mit Abwicklung über Firmenkonto.
Eine solche Karte ist dann auch normalerweise strikt auf Firmenkosten nach Reisekostenrichtlinien beschränkt. Meistens gibt es so was in Deutschland wegen der deutschen Spesen Freibeträge selten und wird von Firmen verwendet die aus der Kreditkarten Abrechnung dann Spesenabrechnungen generieren.
Und da gehört es sich eben nicht, daß man diese Karte auf einer privaten Urlaubsreise einsetzt, da der Arbeitnehmer dann die privaten Ausgaben wieder erstatten muß was für alle umständlich ist.

Nein, keine direkte Firmenkontenabrechnung sondern so eine City-Bank global Visa-KK - globale Firma brauchte ein globales Travelmanagement und globale Kreditkartenverträge.... Security hoch drei: wenn man dort anrief (in Niederlande wenn mich nicht täuscht) wurden zig Sicherheitsabfragen gemacht.

"Kostenlose Kreditkarte als Geldwerte Vorteil"... dabei gibt's viele KK heute umsonst!!! also man kann es auch übertreiben, oder? Kostenloser Firmenparkplatz ist auch geldwerter Vorteil, oder kostenlose Dusche in der Fabrik, oder Heizung oder Kühlschrank aus der Kaffeeküche.. ach ja: kostenloser Kaffee und Leitungswasser!!!!!!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.440
11.786
FRA/QKL
oder Heizung oder Kühlschrank aus der Kaffeeküche.. ach ja: kostenloser Kaffee und Leitungswasser!!!!!!
Ob du es glaubst oder nicht, aber wir hatten in einem Jahr 250€ pro AN an Kaffeekosten und das FA hat das tatsächlich als unmässig erklärt. Wir mussten letzlich 200€ pro MA pauschal als geltwerten Vorteil versteuern und entsprechend nachzahlen.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Ob du es glaubst oder nicht, aber wir hatten in einem Jahr 250€ pro AN an Kaffeekosten und das FA hat das tatsächlich als unmässig erklärt. Wir mussten letzlich 200€ pro MA pauschal als geltwerten Vorteil versteuern und entsprechend nachzahlen.
ja, das liegt aber an deinem AG, denn der könnte das auch pauschal versteuern ohne die AN zu belasten!!
 

jodost

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23.10.2011
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Denn Reisekosten sind Betriebsausgaben. Und der AG wickelt sie deshalb nicht über sein Konto mit Firmen-KK ab, weil die Banken sich das Risiko heftig bezahlen lassen würden. Es ist also so, dass der AN dem AG einen Vorteil gewährt, wenn er zulässt, dass die Reisekosten über sein Konto laufen und eine KK für die bei der er persönlich haftet.

Ich verstehe nicht, welches Risiko sich die Bank heftig bezahlen lassen würde? Ich sehe hier nicht, welchen Vorteil der AG hat?

Ich sehe nur einen wesentlichen Unterschied: In dem hier gewählten Weg hat der AN das Geld erstmal "ausgegeben" und bekommt es (komplett ohne Nachteile für ihn) wieder, sobald er seine Belege ordentlich eingereicht hat. Entsprechend wird der AN ziemlich sorgfältig darauf achten, dass a) alle Belege vorhanden sind, und b) auch nur "erstattungsfähige" Ausgaben getätigt werden. Sonst bekommt er es nämlich nicht wieder. Würde die Kreditkartenabrechnung vom Firmenkonto runtergehen, fehlt dem Mitarbeiter diese Motivation, Rechnungen aufzubewahren und einzureichen, fehlerhafte Rechnungen direkt vor Ort zu reklamieren, unnötige Ausgaben zu vermeiden. Es gibt sicherlich genügend Mitarbeiter, die das trotzdem ordentlich machen. Aber es gibt auch sicherlich Spezialisten, denen ich rein aus diesem Grund keine Karte mit Einzug vom Firmenkonto an die Hand geben würde.

Wenn nun also der AN dem AG einen Vorteil gewährt, ist es doch selbstverständlich dass nicht noch Mehrkosten durch KK-Gebühren oder Überziehungszinsen auflaufen.

Nochmal: Welchen Vorteil hat der AG?

Win-Win wäre, wenn der AG dem AN eine Karte mit Mehrwert (AMEX Platinum, M&M Business) zur privaten Nutzung stellen würde oder diesem die Wahl des Produktes überlässt. (..) Nur wo genau ist nun der Benefit für den AN??? Und wenn es keinen gibt, aber gleich mehrere für den AG wie oben gezeigt, was ist daran dann fair?

Jetzt sind es sogar mehrere Vorteile für den AG? Ich sehe immer noch keinen. Der einzige Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer keinen "direkten Zugang" zum Firmenkonto hat, sondern Firmengeld nur über die Erstattung von Reisespesen-Belegen die Firma verlässt. Das wäre aber "klassisch" (Spesenabrechnung wie früher, ggf. mit Bargeld-Vorschuss) auch so.

Woher kommt denn das Anspruchsdenken, dass hier ein Vorteil für den Arbeitnehmer rausspringen muss?
 
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16.03.2009
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Ich verstehe nicht, welches Risiko sich die Bank heftig bezahlen lassen würde? Ich sehe hier nicht, welchen Vorteil der AG hat?

Ich sehe nur einen wesentlichen Unterschied: In dem hier gewählten Weg hat der AN das Geld erstmal "ausgegeben" und bekommt es (komplett ohne Nachteile für ihn) wieder, sobald er seine Belege ordentlich eingereicht hat. Entsprechend wird der AN ziemlich sorgfältig darauf achten, dass a) alle Belege vorhanden sind, und b) auch nur "erstattungsfähige" Ausgaben getätigt werden. Sonst bekommt er es nämlich nicht wieder. Würde die Kreditkartenabrechnung vom Firmenkonto runtergehen, fehlt dem Mitarbeiter diese Motivation, Rechnungen aufzubewahren und einzureichen, fehlerhafte Rechnungen direkt vor Ort zu reklamieren, unnötige Ausgaben zu vermeiden. Es gibt sicherlich genügend Mitarbeiter, die das trotzdem ordentlich machen. Aber es gibt auch sicherlich Spezialisten, denen ich rein aus diesem Grund keine Karte mit Einzug vom Firmenkonto an die Hand geben würde.
analog Selbstbedienungsladen "Gesetzliche Krankenversicherung" .. hier würde sich einiges ändern, wenn der Versicherte wenigsten die Rechnungen gegenzeichnen müsste (keine Bezahlung/Erstattung)
 
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peter42

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09.03.2009
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Ich verstehe nicht, welches Risiko sich die Bank heftig bezahlen lassen würde? Ich sehe hier nicht, welchen Vorteil der AG hat?

Ich sehe nur einen wesentlichen Unterschied: In dem hier gewählten Weg hat der AN das Geld erstmal "ausgegeben" und bekommt es (komplett ohne Nachteile für ihn) wieder, sobald er seine Belege ordentlich eingereicht hat. Entsprechend wird der AN ziemlich sorgfältig darauf achten, dass a) alle Belege vorhanden sind, und b) auch nur "erstattungsfähige" Ausgaben getätigt werden. Sonst bekommt er es nämlich nicht wieder. Würde die Kreditkartenabrechnung vom Firmenkonto runtergehen, fehlt dem Mitarbeiter diese Motivation, Rechnungen aufzubewahren und einzureichen, fehlerhafte Rechnungen direkt vor Ort zu reklamieren, unnötige Ausgaben zu vermeiden. Es gibt sicherlich genügend Mitarbeiter, die das trotzdem ordentlich machen. Aber es gibt auch sicherlich Spezialisten, denen ich rein aus diesem Grund keine Karte mit Einzug vom Firmenkonto an die Hand geben würde.



Nochmal: Welchen Vorteil hat der AG?



Jetzt sind es sogar mehrere Vorteile für den AG? Ich sehe immer noch keinen. Der einzige Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer keinen "direkten Zugang" zum Firmenkonto hat, sondern Firmengeld nur über die Erstattung von Reisespesen-Belegen die Firma verlässt. Das wäre aber "klassisch" (Spesenabrechnung wie früher, ggf. mit Bargeld-Vorschuss) auch so.

Woher kommt denn das Anspruchsdenken, dass hier ein Vorteil für den Arbeitnehmer rausspringen muss?

Da jede zusätzliche KK das Ratings des AN verschlechtert, hat er zumindestens Nachteile dadurch.
 

Weltreisender

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05.04.2009
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Firmenkreditkarten können für den AN auch sehr viel Stress bedeuten. Kenne auch Fälle wo der AG regelmäßig trotz eingereichter Spesenabrechnung nicht rechtzeitig überweist und das Geld dann vom privaten Konto gebucht wird. In diesem Fall hilft es dann nur die Abbuchungserlaubnis zu entziehen. Dann wird die Karte regelmäßig gesperrt was den AG stört und zu Diskussionen führt.
 
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pmeye

Guest
Ich verstehe nicht, welches Risiko sich die Bank heftig bezahlen lassen würde? Ich sehe hier nicht, welchen Vorteil der AG hat?
Muss ich das wirklich erklären? Schon mal versucht, für deine Firma Firmen-Kreditkarten für Mitarbeiter auf ein Firmen-Konto laufen zu lassen? Erstens übernimmst du als AG in diesem Fall die Haftung für die Summe aller Kreditrahmen, was natürlich deine Bonität deutlich beeinflusst und zweitens mach eine Bank so etwas sicherlich nicht kostenlos. Denn ihr Risiko verändert sich auch. Statt 1000 Einzelschuldner, die persönlich haften eine GmbH? Hol dir och mal aein Angebot dafür. Viel Spaß! ;)
Nochmal: Welchen Vorteil hat der AG?
[...]
Jetzt sind es sogar mehrere Vorteile für den AG? Ich sehe immer noch keinen. Der einzige Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer keinen "direkten Zugang" zum Firmenkonto hat, sondern Firmengeld nur über die Erstattung von Reisespesen-Belegen die Firma verlässt. Das wäre aber "klassisch" (Spesenabrechnung wie früher, ggf. mit Bargeld-Vorschuss) auch so.
Gerne.
Hier also nochmals die wesentlichen Vorteile für den AG, wenn alle AN eine einheitliche KK benutzen, die über private Konten läuft:
1. Cashflow über Mitarbeiterkonten statt über das eigene.
2. Bonität trotz hoher Verbindlichkeiten, weil die MA formal haften.
3. Vereinfachte Abrechnung durch Reporting der KK-Gesellschaft.

Und hier eine Liste aller Vortele für den AN:
-
Ende der Liste.

Nun eine Liste der Nachteile:
AG:
-
Ende der Liste

AN:
1. Schlechtere Schufa.
2. Schlechtere oder schwierigere Bonitätsplanung auf eigenem Konto.
3. Persönliche Haftung für die geschuldeten Beträge.
4. Angebotsverbrauch! Bestimmte Angebote kann man nur einmal nutzen.
5. "Was auf meinem Konto läuft bestimme ich.


Woher kommt denn das Anspruchsdenken, dass hier ein Vorteil für den Arbeitnehmer rausspringen muss?
Woher kommt denn das Anspruchsdenken, dass hier ein Vorteil für den Arbeitgeber rausspringen muss? :p

Da jede zusätzliche KK das Ratings des AN verschlechtert, hat er zumindestens Nachteile dadurch.
Richtig. Und: Selbst Abwesenheit von Nachteilen bedeutet noch lange keinen Vorteil.
 
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jodost

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23.10.2011
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Da jede zusätzliche KK das Ratings des AN verschlechtert, hat er zumindestens Nachteile dadurch.

was ist denn "das Rating"?

Und wer auch immer rated, muss ja erstmal davon erfahren. Ich hab eine Miles&More-Karte (die, auch wenn sie vom Firmenkonto runtergeht, auf mich läuft), ich hab eine HiltonHonors-VISA, ich hab eine gebuhrenfrei.com-Karte, und ich hatte >10 Jahre lang eine AMEX. Meine Hausbank wusste bis vor ein paar Monaten (bis ich jetzt mal "aufgeräumt" und mich von ein paar alten Girokonten getrennt habe) von keiner dieser Karten, und auch jetzt kennen sie nur die VISA. Und die Schufa als allwissende Auskunftei in der Mitte glaubte zumindest bei meiner letzten Selbstauskunft vor vier Jahren noch, ich hätte als einzige Kreditkarte ein Barclay's Kartendoppel (das war mit 18 meine erste Kreditkarte und wurde zum Ende des ersten Gratis-Jahres gekündigt, ist also schon ... "was her")
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.134
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AN:
1. Schlechtere Schufa.
2. Schlechtere oder schwierigere Bonitätsplanung auf eigenem Konto.
3. Persönliche Haftung für die geschuldeten Beträge.
4. Angebotsverbrauch! Bestimmte Angebote kann man nur einmal nutzen.
5. "Was auf meinem Konto läuft bestimme ich.
Also uns hat man immer erklärt, daß die Firma bei der Firmenkreditkarte letztlich (wenn alles Stricke reissen) verantwortlich wäre zu bezahlen (z.B. Lohnpfändung) aus diesem Grund dürfte man auch "froh" sein:rolleyes:
 
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pmeye

Guest
Wie löst man das Problem wenn der AN eine negative Schufa hat?

Richtiger Hinweis. Ein weiteres Problem, allerdings sicher in beiden Varianten.

Also uns hat man immer erklärt, daß die Firma bei der Firmenkreditkarte letztlich (wenn alles Stricke reissen) verantwortlich wäre zu bezahlen (z.B. Lohnpfändung) aus diesem Grund dürfte man auch "froh" sein:rolleyes:

Also was ich bisher gesehen hatte, waren ganz normale KK-Anträge, und bei denen haftet der Antragsteller gegenüber der Bank. Kann natürlich sein, dass es noch ein übergreifendes Recht gibt, aber allein aus der Tatsache, dass der AG gar nicht mitbekommen würde, wenn der AN seine KK, die über sein Konto läuft missbraucht, würde ich als AG die Haftung auch ablehnen.

Damit das hier nicht falsch rüber kommt. Ich finde nicht, dass die üblichen Regelungen eine Zumutung seien. Ich wollte nur das Vorurteil ausräumen, der AN hätte irgendwelche Vorteile davon und daher sei das fair. Und in der Tat begann die heutige Regelung mal damit, dass der AN ein kostenloses Kartendoppel bekam von dem er eine Karte dienstlich und eine privat einsetzte. AG ist das Problem los, AN hat KK, beide haben Versicherungen. Prima. Dann wurde das Doppel halbiert und auf "dienstlich only" geändert... und nun ist es "fair" :)
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
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Und die Schufa als allwissende Auskunftei in der Mitte glaubte zumindest bei meiner letzten Selbstauskunft vor vier Jahren noch, ich hätte als einzige Kreditkarte ein Barclay's Kartendoppel

Ein Hinweis zur Selbstauskunft und zum eigenen Score (aka "Rating"):
Die Auskunftei muss dir die über dich dort gespeicherten Daten geben. Ein Score wird üblicherweise dynamisch errechnet und ist somit keine Information, die gespeichert werden sollte (weil sie ja schon kurz darauf möglicherweise nicht mehr korrekt ist) und - wenn der Wert also nicht gespeichert wird - somit nicht in der Selbstauskunft auftauchen kann.

Ähnlich kann das mit anderen Informationen gehandhabt werden, welche die Auskunftei nur bei einer Scoring-Anfrage zusammenträgt, jedoch nicht selbst archiviert. Oder noch besser: Die Auskunftei holt sich gar nicht die Originaldaten (welche Kreditkarte genau, ...) sondern lässt von einem Dienstleister einen Teil-Score errechnen.