Sehr geehrter Herr JFI,
Vielen Dank für Ihre Anfrage, Da Ihre ausländischen Steuerpflicht und Hauptwohnsitz im Ausland liegt, können wir Ihnen auf Grund unserer Vergaberichtlinien keine Kreditkarte zum Konto anbieten. Hierfür ist ein Hauptwohnsitz und Dienstgeberbezüge aus Österreich notwendig. Wir bedauern und verbleiben mit freundlichen Grüßen easybank AG
Imho wird eine belgische Telefonnummer nicht ausreichen. Auch ein Wohnsitz in be ist nötig.Hat jemand eine Idee, wie ich am besten an eine belgische SIM-Karte (Prepaid und Roaming-fähig) komme, ohne nach Belgien zu fahren? Am besten schon registriert.
Wäre nützlich, um den KBC.be Basic Account direkt online zu beantragen.
Sicher, dass das noch so ist? Bis vor kurzem konnte man in der Online-Maske nur Belgien als Wohnsitz auswählen, jetzt kann man auch andere Länder wählen. Zumindest gabs keine Fehlermeldung - eine solche erscheint nur wegen ungültiger Mobitel-Nr.Imho wird eine belgische Telefonnummer nicht ausreichen. Auch ein Wohnsitz in be ist nötig.
Mitte September bekam ich auf Anfrage folgende Antwort:Sicher, dass das noch so ist?...
Nehmen die Kunden aus Deutschland?Bin gerade darüber gestolpert dass die Bank Austria / UniCredit in Österreich ihr Onlinekonto für die nächsten 2 Jahre gratis anbietet, falls man noch kein Konto bei der Bankaustria hat.
https://www.bankaustria.at/files/Kleinfolder_Online-Konto_Kreditkarte.pdf
Vielleicht für jemanden hier interessant.
Im Paket enthalten ist eine Maestro Karte und eine Mastercard Classic mit Versicherung.
Nehmen die Kunden aus Deutschland?
ich... habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich und bin in keinem weiteren Land steuerpflichtig.
Bin gerade darüber gestolpert dass die Bank Austria / UniCredit in Österreich ihr Onlinekonto für die nächsten 2 Jahre gratis anbietet, falls man noch kein Konto bei der Bankaustria hat.
https://www.bankaustria.at/files/Kleinfolder_Online-Konto_Kreditkarte.pdf
Vielleicht für jemanden hier interessant.
Im Paket enthalten ist eine Maestro Karte und eine Mastercard Classic mit Versicherung.
Kann ich mich für den nationwide.co.uk Flex Basic Account mit dem neuen deutschen Personalausweis identifizieren lassen? Oder besser Reisepass?
Habe dies gerade durch - ein "A weiß nicht, was B macht"-Albtraum!
Online alles ausgefüllt und dann konnte man beim Beruf nur zwischen "Hausfrau/-mann" und "Pensionist" wählen. Ich habe dann den Browser gewechselt, da gingen plötzlich mehr Alternativen. Nach dem Wegschicken passierte praktisch "gar nichts", keine Info darüber, was die nächsten Schritte sind. Drei Tage später (!) wurde der Eingang des Antrags bestätigt, dieser würde nun bearbeitet. 2 Tage später konnte man in die Filiale zum Unterschreiben gehen - ca. 15-20 Unterschriften, jeden Zettel doppelt. (Bei Beruf stand, entgegen meiner online gemachten Angaben, dann "Hausmann" auf allen Formularen. ) Am Nachmittag rief mich jemand an, um zu fragen, wann ich denn zum Unterschreiben käme - da war ich doch am Morgen schon?!?
Das Konto sollte dann am Folgetag funktionieren, was natürlich nicht lief. Nach einer Woche fragte ich mal wieder nach und bekam die Auskunft, die Hauspost hätte nicht funktioniert, die Zettelsammlung läge noch in der Filiale und würde erneut an die Zentrale geschickt. Ging natürlich wieder nicht und die Hotline wusste auch nichts anderes, als mich wieder in die Filiale zu schicken.
Irgendwann lief das Konto inkl. Online-Banking dann, die Maestro habe ich inzwischen auch bekommen. Gestern kam eine SMS, ich möchte bitte Kontakt aufnehmen. Ich vermute, dass sie einem "Hausmann" keine KK ausstellen möchten.
Das Online Banking wirkt übrigens ziemlich archaisch - war da seht erstaunt, dass offenbar ein Jahrzehnt lang nichts gemacht wurde. Vor allem, weil die direkte Konkurrenz (Erste Bank) so viel weiter ist.
Prinzipiell sind ja Kapitalerträge bei ausländischen Banken in Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben.
Hatte etwa bei der ING Luxembourg 1 oder 2 Cent Zinserträge.
Diese habe ich in der Steuererklärung *nicht* angegeben, da ich das für vernachlässigbar halte.
Weiß jemand, ob das Weglassen o.k. ist, oder könnte mir da jemand einen Strick draus drehen?
Ich wäre dem Staat nicht mal einen Cent schuldig, sehe es deshalb als unverhältnismäßig an, deswegen die Anlage KAP auszufüllen.Im Rahmen des OECD CRS Abkommen erfährt die Finanzbehörde nicht nur den Ertrag, sondern unter anderem auch deinen Kontostand.
Ob dies mit deiner Steuererklärung automatisch abgeglichenen wird und eventuell zu Konsequenzen führt, kann ich nicht beurteilen.
Ich wäre dem Staat nicht mal einen Cent schuldig, sehe es deshalb als unverhältnismäßig an, deswegen die Anlage KAP auszufüllen.
Außerdem frage ich mich, wieso überhaupt ausgefüllt werden muss, wenn die Daten sowieso automatisch übermittelt werden.
Werde auf jeden Fall hier berichten, wenn es mal zu Problemen deswegen kommen sollte.
Man darf Beträge stets zu seinen Gunsten auf- und abrunden. Einkünfte unter 1,00 € können also weggelassen werden.Ich wäre dem Staat nicht mal einen Cent schuldig, sehe es deshalb als unverhältnismäßig an, deswegen die Anlage KAP auszufüllen.
Außerdem frage ich mich, wieso überhaupt ausgefüllt werden muss, wenn die Daten sowieso automatisch übermittelt werden.
Werde auf jeden Fall hier berichten, wenn es mal zu Problemen deswegen kommen sollte.
...was allerdings in der Logik von Verwaltungsbehörden nicht zwangsläufig heisst, dass man entsprechend Formulare und Deklarationen gar nicht mehr machen müsste. Sondern ggf. streng genommen eben doch, sofern Kapitalerträge (ab 0,01 in welcher Währung auch immer) vorliegen.Man darf Beträge stets zu seinen Gunsten auf- und abrunden. Einkünfte unter 1,00 € können also weggelassen werden.