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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Ganz genauso, wie es in besagtem Artikel steht:
Indem man vergleicht, ob die Unterschrift auf dem Kasssenbeleg "mit der auf der Kartenrückseite übereinstimmt (Legitimationsprüfung)".
Ja und wenn du feststellst das die Unterschrift nicht OK geht hast du zwei weitere Möglichkeiten - du lehnst die Zahlung ab - oder fragst nach einem Ausweis.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
In Deutschland müssen AGBs und Verträge auf deutsch verfasst sein - das ist hier die Amtssprache
Den Geschäftsmann möchte ich sehen, der einen ausländischen, nicht des Deutschen mächtigen Touristen abweist ("Can I have a kebab please" – "That's three fifty" – "There" – "Thanks"), weil der Kaufvertrag ja in englischer Sprache zustande kommen würde… obwohl das ein Vertrag ist, wie man ihn aus jedem Lehrbuch kennt (mit Antrag und Annahme und, unterstellen wir eine hier eher fernliegende entsprechende Rechtswahl, auch dem Wunsch zur Eingehung einer Rechtsbeziehung sowie dem erforderlichen Gegenseitigkeitsverhältnis).

Einem deutschen Verbraucher gegenüber sind AGB auf Englisch bei einer Flugbuchung möglicherweise nicht wirksam (AG Köln, Urteil vom 24.09.2012 - 114 C 22/12). Aber einem durchschnittlichen Unternehmer wird man das schon zutrauen können.

Also so einfach ist es nicht.

Und zum Thema "man muss sich gerade als Ausländer ja ausweisen können" kann man sehr vieles sagen. Muss man (zumindest in der Theorie), aber muss man es dem Händler gegenüber, und das kann man nicht so ohne Weiteres bejahen.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
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Ja und wenn du feststellst das die Unterschrift nicht OK geht hast du zwei weitere Möglichkeiten - du lehnst die Zahlung ab - oder fragst nach einem Ausweis.
Nein, genau genommen nicht.
Wie es Martun schon sagte, es ist auch bei MasterCard so:
Dann "muss" der Händler den Aquirer kontaktieren:

"If the Merchant believes that the signature on the Card does not match the signature on the Transaction receipt, the Merchant must contact the Acquirer for instructions."

Selbst wenn der Kunde einen Ausweis hat, sollte man nicht einfach - "na gut, das Photo sieht ihm ähnlich" - die Transaktion durchführen. Ich weiss, de facto wird das natürlich passieren.

PS: Im übrigen: Willst du dir diese Begründung, also dass die Unterschrift divergiere, dann bei grösseren Transaktionen einfach mal so immer "vorschiebend zurechtlügen", um deine "Hausregeln" - siehe folgendes Zitat - durchzusetzen?

Bei einem größeren Betrag vierstelligen würde ich eine Kartenzahlung nur in Verbindung mit einem Ausweis akzeptieren und jeder Kunde der dafür keine Verständnis hat muss dann eben woanders einkaufen.
 
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Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
401
8
In Deutschland müssen AGBs und Verträge auf deutsch verfasst sein - das ist hier die Amtssprache

Das ist Unsinn. Verträge können in jeder beliebigen Sprache abgefasst sein. Gegenüber Verbrauchern gibt es Ausnahmen, aber das ist hier nicht relevant.

Selbst wenn das von mir Zitierte nicht zwingend unmittelbare Wirkung auf einen Händler hat, so sind zumindest die Acquirer daran gebunden. Natürlich könnten sie andere Verträge abschließen, aber verstoßen damit selbst gegen den Vertrag mit ihrer Einnahmequelle.

Ja und wenn du feststellst das die Unterschrift nicht OK geht hast du zwei weitere Möglichkeiten - du lehnst die Zahlung ab - oder fragst nach einem Ausweis.

Nein, du hast (zumindest nach Visa Europe Regularien) genau eine Möglichkeit: Den Acquirer entscheiden lassen, was passiert.

Im Zweifel nach Identifikation zu fragen ist vollkommen in Ordnung. Darauf zu bestehen dagegen nicht. Verträge die ich kenne, sagen eindeutig, dass im Zweifelsfall nach einem Ausweisdokument gefragt werden soll und der Acquirer unverzüglich informiert werden muss, wenn möglich ohne Rückgabe der Karte.

Mir liegt der Standardvertrag von B+S vor. Dort steht drin: "B+S kann die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises des Kartenvorlegers an den VP verlangen." Und mehr nicht. Wenn bei dir was anderes drin steht, mache ich von meinem Recht gebrauch dir nicht zu glauben.
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
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Berlin (West) - TXL
Nur mal als Ergänzung: die Frage, ob man einen Ausweis verlangen darf oder nicht, haben wir schon im ALDI + Lidl Thread gehabt (so ab Seite 82/83). Ich habe da die Frage aufgebracht, was man denn tut, wenn die Unterschriften sich nicht ähnlich sehen, man aber keinen Identitätsnachweis verlangen darf. DerSimon war so nett und hat vieles erhellt, so dass folgende Informationen für mich besonders relevant waren:

Nach Ausweis fragen ist erlaubt, aber wenn du ihn nicht zeigen willst, muss die Zahlung trotzdem angenommen werden.

Steht so in den MasterCard Guidelines und kann bei Bedarf auch gemeldet werden https://www.mastercard.us/en-us/consumers/get-support/report-problem-shopping.html
Bei Visa ähnlich, bei girocard keine Ahnung, bei ELV kann der Händler ja eh machen was er will.

Das Ding ist im Prinzip folgendes: Wenn dem Händler die Unterschrift nicht ähnlich genug ist, sieht das vermutlich auch der Issuer und der Acquirer so. "Der hat aber den Ausweis vorgezeigt", "denn kenn' ich von früher" oder "der sah aber nett aus" hilft da im Prinzip wenig, in so einem Fall ist es das beste die Zahlung mit der Karte abzulehnen. Ein vorgezeigter Ausweis hilft bei Chargebacks nicht.

Ansonsten gibt es in den Vorgaben wenig Bestimmungen, wie bei nicht korrekter Unterschrift vorzugehen ist.
Je nach Issuer und Acquirer muss eventuell der Acquirer zur Freigabe der Zahlung mit "Code 10" angerufen werden, die Zahlung muss abgelehnt werden oder die Zahlung wird durchgelassen. Wie erwähnt, je nachdem wie viel Risiko der Händler eingehen will. Beim 5€ Supermarkteinkauf geht sicherlich mehr durch als beim 5000€ Schmuckkauf.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
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B&S Card hat mir im übrigen telefonisch bestätigt das ich wenn ich Zweifel an der Echtheit der Unterschrift/Karte habe nach einen Ausweis fragen darf OHNE mich vorher bei ihnen zu melden - lediglich soll ich anrufen bevor ich die Zahlung ganz verweigere.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
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Wien
B&S Card hat mir im übrigen telefonisch bestätigt das ich wenn ich Zweifel an der Echtheit der Unterschrift/Karte habe nach einen Ausweis fragen darf OHNE mich vorher bei ihnen zu melden - lediglich soll ich anrufen bevor ich die Zahlung ganz verweigere.
Wurde nicht genau das auch schon oben geschrieben?

Nach einem Ausweis fragen darfst du, aber wenn dir der Kunde den nicht freiwillig zeigt, darfst du die Zahlung nicht deswegen verweigen, sondern musst den Acquirer anrufen, bevor du die Zahlung ganz verweigerst.

Du kannst also nicht sagen "Zeigen Sie mir bitte den Ausweis, sonst nehm ich die Karte nicht an", sondern du müsstest korrekterweise sagen "Zeigen Sie mir bitte den Ausweis, sonst muss ich erst bei der Bank anrufen und nachfagen, was wir mit Ihrer Karte machen".


Andere Frage: Darf man eigentlich als Händler sein Terminal so einstellen lassen, dass immer Pin statt Unterschrift gefordert wird? Bei Tankautomaten funktioniert diese Einstellung ja sehr gut, wäre das nicht auch eine nützliche Option für den personenbedienten Verkauf?
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Andere Frage: Darf man eigentlich als Händler sein Terminal so einstellen lassen, dass immer Pin statt Unterschrift gefordert wird? Bei Tankautomaten funktioniert diese Einstellung ja sehr gut, wäre das nicht auch eine nützliche Option für den personenbedienten Verkauf?

Ja kann man. Weiter oben wurde geschrieben das ich bei Zweifeln erst bei B&S anrufen muss und die dann entscheiden wie es weitergeht.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Andere Frage: Darf man eigentlich als Händler sein Terminal so einstellen lassen, dass immer Pin statt Unterschrift gefordert wird? Bei Tankautomaten funktioniert diese Einstellung ja sehr gut, wäre das nicht auch eine nützliche Option für den personenbedienten Verkauf?
Man macht es nicht, weil es immer noch Banken gibt, bei denen der PIN-Brief separat angefordert werden muss (z.B. Commerzbank BahnCard-Kreditkarte).
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Aber gibt es irgendwelche eischränkenden Regeln oder irgendeine Regel, dass das Terminal (im personenbedienten Verkauf) Unterschrift unterstützen muss?

Wenn nicht, dann wäre ein Händler ja gut beraten, wenn er genau das macht. Heutzutage ist es ja dem Kunden zuzumuten, seine Pin zu kennen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
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Aber gibt es irgendwelche eischränkenden Regeln oder irgendeine Regel, dass das Terminal (im personenbedienten Verkauf) Unterschrift unterstützen muss?

Wenn nicht, dann wäre ein Händler ja gut beraten, wenn er genau das macht. Heutzutage ist es ja dem Kunden zuzumuten, seine Pin zu kennen.

Zahlung mit PIN ist etwas teuerer als mit Unterschrift - dafür ist die Zahlung mit PIN garantiert und kann nicht zurückgebucht werden - die Kosten sind der Hauptgrund warum man bei der Girocard noch Unterschriften will. Bei KKs wird das über die Karte festgelegt - und da kommen Unterschriften fast gar nicht mehr vor.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Meine Frage bezieht sich nur auf Kreditkarten. Da ist die Zahlung mit Pin nicht teurer.

Bei der KK liegt es eben an deiner Karte, es gibt eben Karten die brauchen bis zu bestimmten Beträgen keine PIN. Kommt aber immer seltener vor. Bei Zahlung mit PIN haftet der Kartenbesitzer - bei Zahlung mit Unterschrift nicht unbedingt.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Du hast es nicht verstanden. Man kann die terminals ja auch so konfigurieren dass immer die Pin gefragt wird. zB an SB Tanken.
Bei der KK liegt es eben an deiner Karte, es gibt eben Karten die brauchen bis zu bestimmten Beträgen keine PIN. Kommt aber immer seltener vor. Bei Zahlung mit PIN haftet der Kartenbesitzer - bei Zahlung mit Unterschrift nicht unbedingt.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Genau das meine ich. Ein Händer stellt das Terminal so ein, dass bei Kreditkarten nur Pin (online-Pin und offline-Pin) unterstützt wird, aber keine Unterschrift unterstützt wird.

Darf er das? Die Anzahl der verlorenen Kunden, die weder ihren Kreditkarten-Pin kennen noch eine alternative Karte zum bezahlen haben, dürfte sich doch wirklich in Grenzen halten.
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
Du selbst kannst das viellecht nicht ändern, aber der Acquirer könnte es ändern. Das Problem ist, ob er das auch will.

Der Acquirer kann diese Einstellung auch nicht im Alleingang anpassen bzw. es ist nicht vorgesehen, es erfolgt rein über die Einstellungen der Karte, welche vom Herausgeber bestimmt werden. Lediglich bei gircoard kann der Händler wählen was er möchte und Limits festlegen.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Der Acquirer kann diese Einstellung auch nicht im Alleingang anpassen bzw. es ist nicht vorgesehen, es erfolgt rein über die Einstellungen der Karte, welche vom Herausgeber bestimmt werden. Lediglich bei gircoard kann der Händler wählen was er möchte und Limits festlegen.

Also ich sehe öfter AS-Proc-Code "00 054 00" in der Gastronomie, also eine vom Terminal erzwungene Kreditkartenzahlung mit Unterschrift.

Bei einem Sushiwrap-Stand am Stuttgarter Hauptbahnhof grenzt so eine Einstellung an böswillige Sabotage, zumal das Terminal an sich sogar kontaktlosfähig ist. Da hat jemand die angebotene Kartenzahlung für diese Verkaufssituation wohl so umständlich machen wollen, wie es nur geht.
Aber auch bei Coa am Potsdamer Platz in Berlin oder in der Oase in der Georgenstraße in Berlin hat man das.

Irgendwas ist da von irgendwem festgelegt worden, fragt sich nur von wem und wie.
 
T

t-tommy1

Guest
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Technisch geht es. Der Netzbetreiber (nicht der Acquirer) kann es über die Konfiguration "reinschiessen".
Es dürfte aber regulatorisch eigenlich nicht gemacht werden (deswegen wird es auch selten gemacht).
Das Terminal hat sich an die CVM-Systematik zu halten.

Die alten (wie es den neuen ist, weiß ich nicht) McDonalds-Selfservice-Säulen sind ein schönes Beispiel.
Diesbezüglich voll vergewaltigt. Die haben die CVM-Liste der karte sowas von ignoriert. ;)
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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