Die besagen beispielsweise im Falle der MasterCard, dass der Händler grundsätzlich (von Ausnahmen abgesehen) eine Transaktion nicht (allein) deshalb ablehnen darf, dass der Kunde sich nicht ausweist. Eine ordnungsgemäss präsentierte Karte ist zu akzeptieren. Und ich gehe davon aus, dass diese auch Bestand des Akzeptanzvertrags sind.Was sagen denn die Regularien von MasterCard/VISA/AMEX dazu? Diese stehen über den Akzeptanzvertrag - sprich sind auch bindend.
Wo soll dies gesetzlich erlaubt sein? (Mal unabhängig von Geldwäscheprävention)udem ist es in D gesetzlich erlaubt eine Unterschrift und einen Identitätsnachweis zu verlangen - also verbietet dir das iZettel nicht in Deutschland.
Nun wird es aber oft so sein, dass man sich ja über den Kaufvertrag schon einig geworden ist.Der Karteninhaber muss sich vielleicht nicht ausweisen - aber der Händler muss dann auch nix verkaufen.
Favoritenwechsel durch Regulierung: Push für Kreditkarten - Reload für ELV - EHI Retail Institute GmbH - Pressemitteilung
[h=1]Favoritenwechsel durch Regulierung: Push für Kreditkarten - Reload für ELV[/h][h=2]EHI-Studie "Kartengestützte Zahlungssysteme im Einzelhandel 2016"[/h]
(PresseBox) (Köln, 26.04.2016) Durch die Gebührenregulierung erhält der Zahlungsverkehr an den Einzelhandelskassen neue Dynamik. Der Kreditkartenanteil steigt, der Anteil des girocard-/electronic-cash-Systems hingegen ist gesunken, und gleichzeitig genießt das ELV-System wieder deutlich mehr Popularität. Zum Bargeld wird an deutschen Kassen immer weniger gegriffen, es ist aber nach wie vor das beliebteste Zahlungsmittel der Kunden. "Aufgrund der günstigeren Konditionen kann der Handel seinen Kunden nun ein breiteres Angebot an Zahlungsarten bieten", kommentiert der EHI-Zahlungsexperte Horst Rüter die diesjährige Studie, deren komplette Ergebnisse er auf dem EHI Kartenkongress in Bonn am 26.04.2016 vorstellt.
Zahlungsanteile
Bei einer von 390 auf 400 Mrd. Euro erhöhten Umsatzbasis der EHI-Studie hat sich der Kartenumsatz um insgesamt 7,4 Mrd. Euro auf 177,8 Mrd. Euro erhöht. Das entspricht einem Anteil von 44,5 Prozent nach 43,7 Prozent im Vorjahr. Der Bargeldumsatz im Einzelhandel liegt noch bei 52,4 Prozent (minus 0,9 Prozentpunkte).
Kreditkarten gewinnen
Schon in 2014 hat das Bundeskartellamt die Aufhebung fester Gebührenentgelte für das girocard-/electronic-cash-System verordnet, und im Dezember 2015 folgte die EU-weite Deckelung der InterChange-Gebühren auf 0,3 Prozent für Kredit- und 0,2 Prozent für Debitkarten. Die in Folge der Gebührenreduzierung verbesserten Akzeptanzbedingungen für den Handel haben dazu geführt, dass nun auch Lebensmittel-Harddiscounter wie Aldi Nord und Süd sowie Lidl, aber auch große Unternehmen anderer Branchen wie MediaSaturn flächendeckend Kreditkarten akzeptieren. Branchenweit hat dies zu einem signifikanten Anstieg der Kreditkartenumsätze auf 22,9 Mrd. Euro geführt, was einem Gesamtumsatzanteil von 5,7 Prozent nach 5,3 Prozent im Vorjahr entspricht. Das EHI geht davon aus, dass sich dieser Effekt im laufenden Jahr weiter verstärken und für Kreditkarten einen weiteren Zuwachs auf 6,2 Prozent bringen wird. Die Gesamtprovision für die Akzeptanz von Kreditkarten liegt bei großen Unternehmen zurzeit bei 0,6 bis 1,0 Prozent und damit um knapp die Hälfte unter der Belastung vor der Regulierung.
Allerdings nehmen die Beschwerden über insbesondere von MasterCard entwickelte, vollkommen neue zusätzliche Systemgebühren deutlich zu. Es wird dabei durchaus die Vermutung geäußert, dass hiermit die - insbesondere auch im Sinne der Verbraucher getroffenen - Erleichterungen für den Handel umgangen werden. Ebenso unzufrieden ist man mit der unterschiedlichen Gebührenbelastung für private Karten einerseits und für die erstaunlich hohe Zahl von Business Cards inkl. American Express andererseits, die nicht von der Regulierung erfasst wurden.
Girocards verlieren
Nicht von der Regulierung profitieren konnte das mit 23,2 Prozent noch immer deutlich marktführende girocard-/electronic-cash-System. Erstmals seit seiner Einführung 1990/91 hat das EHI einen Anteilsverlust festgestellt - und dies in einer Höhe von 0,5 Prozentpunkten*. Offensichtlich hat die Einführung und der Ausbau der Kreditkartenakzeptanz vor allem dieses Verfahren kannibalisiert, obwohl durch die Regulierung der vom EHI berechnete mittlere Provisionssatz für die Händler nur noch bei 0,197 Prozent liegt und damit deutlich unter den alten Monopolgebühren in Höhe von 0,3 Prozent, mindestens 8 ct pro Transaktion. Regelrechte Einbrüche musste dieses Debitsystem der Deutschen Kreditwirtschaft an Tankstellen hinnehmen. Hier ist nach Aral/BP ein weiteres Branchenschwergewicht auf das unterschriftbasierte ec-Lastschriftverfahren gewechselt, andere Tankstellen ziehen aufgrund ihrer multinationalen Ausrichtung bereits die internationalen Debit-Marken Maestro und V PAY vor.
Comeback für ELV
Ein regelrechtes Comeback zeichnet sich hingegen für das schon vielfach totgesagte ec-Lastschriftverfahren ab. Um 0,8 Prozentpunkte auf nun 14,2 Prozent Umsatzanteil ging es für diese Eigenkreation des Handels nach oben. 77,7 Prozent aller großen Handelsunternehmen setzen auf dieses Verfahren, vor allem als mehr oder weniger starke Ergänzung des electronic-cash/girocard-Systems. Die Ergebnisse der EHI-Studie lassen vermuten, dass insbesondere die marktführenden Dienstleister, die das ec-Lastschriftverfahren für den Handel betreiben, im Kombibetrieb beider Systeme einen höheren Anteil als bisher per Unterschrift abwickeln. Darüber hinaus äußern mehrere Händler aufgrund andauernder technischer Modifikationen zunehmend Kritik am Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft.
Bargeldobergrenze
Bei der Frage der Auslistung von 1 und 2 Cent-Münzen überwiegen die Befürworter und sehen vor allem geringere Kosten der Geldversorgung, ein vereinfachtes Handling an der Kasse mit einem geringfügig schnelleren Bezahlvorgang und einen reduzierten Verwaltungsaufwand im Hintergrund. Die Abschaffungsgegner befürchten hingegen wenig Verständnis beim Kunden und daraus resultierende Diskussionen an der Kasse, eine unter Umständen notwendige Preisumgestaltung und die Kosten für eine Neuprogrammierung der Kassen. Während die Kleinbetragsbranchen, darunter auch der Großteil des Lebensmittelhandels, auch eine Bargeld-Obergrenze als unkritisch ansehen, befürchten vor allem Möbel- und Textilhändler sowie Baumarktbetreiber bereits erhebliche Nachteile bei einer Obergrenze von 5.000 Euro, in noch stärkerem Maß aber bei einem Bargeldlimit von 1.000 Euro. Nur eine geringe Minderheit von 4,5 Prozent der Händler glaubt, dass eine Bargeldobergrenze zu einer Eindämmung von Kriminalität beitragen würde.
Mobiles Bezahlen
Auf marktreife mobile Bezahllösungen wartet der Handel noch immer. Die Voraussetzungen dafür hat er allerdings weitgehend geschaffen. So ist kontaktloses Bezahlen (auf Basis der NFC-Technologie und insbesondere via PayPass und PayWave, seltener über girogo) bereits in der Hälfte der großen Unternehmen möglich. Dieser Anteil wird bis zum Jahresende 2016 sogar auf gut 60 Prozent steigen. Die Infrastruktur für das kontaktlose Bezahlen wird allgemein als Grundlage für spätere Mobilbezahllösungen angesehen. In immer stärkerem Maße sieht der Handel hierbei Apple, Google & Co. als Treiber mobilen Bezahlens.
*Die Zahlen und Fakten der Deutschen Kreditwirtschaft selbst weisen einen 3,4-prozentigen Umsatzrückgang für girocard-/electronic cash aus (von 142,4 auf 137,6 Mrd. Euro), wobei im Gegensatz zu den deutlich moderater ausgefallenen EHI-Ergebnissen auch die kompletten Kraftstoffumsätze der Tankstellenbetreiber und die Umsätze in Gastronomie und Hotellerie berücksichtigt sind.[h=3]Über die EHI Retail Institute GmbH[/h]Das EHI Retail Institute ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut für den Handel und seine Partner mit rund 60 Mitarbeitern. Sein internationales Netzwerk umfasst rund 750 Mitgliedsunternehmen aus Handel, Konsum- und Investitionsgüterindustrie sowie Dienstleister. Das EHI erhebt wichtige Kennzahlen für den stationären und den Onlinehandel, ermittelt Trends und erarbeitet Lösungen. Das Unternehmen wurde 1951 gegründet. Präsident ist Götz W. Werner, Geschäftsführer ist Michael Gerling. Die GS1 Germany, ist eine Tochtergesellschaft des EHI und des Markenverbandes und koordiniert die Vergabe der Global Trading Item Number (GTIN, ehem. EAN) in Deutschland. In Kooperation mit dem EHI veranstaltet die Messe Düsseldorf die EuroShop, die weltweit führende Investitionsgütermesse für den Handel, die EuroCIS, wo neueste Produkte, Lösungen und Trends der IT- und Sicherheitstechnik vorstellt werden sowie die C-star für den asiatischen Handel in Shanghai.
Wenn girocard nicht mehr ELV umfassen sollte, werde ich die Karte sicherlich wieder häufiger nutzen. Und girocard statt Maestro wählen, wenn ich dem Händler damit etwas Gutes tun kann.Der girocard anteil wird ab Juni sicherlich weiter sinken. Allein schon durch Zufallsdruecken.
Weil international agierende Konzerne oftmals auch international agierende Dienstleister auswählen, die girocard logischerweise nicht unterstützen können, sofern sie nicht aus Deutschland kommen.Warum macht man sowas, dachte das waere teurer? Oder ist es fuer den Haendler doch egal?
Wenn du schon solche Verträge aus dem Internet rauskramst solltest du doch wenigstens den Inhalt richtig interpretieren.
Visa Europe Operating Regulations meinte:5.4.B.1.a A Merchant must accept all Cards properly presented for payment
Visa Europe Operating Regulations meinte:6.2.C.1.a A Merchant must validate the Cardholder’s identity and verify the Card in a Face-to-Face Environment, in accordance with the requirements set out in Table 6-1.
Visa Europe Operating Regulations meinte:Verify that the signature on the Card matches the signature on the Transaction Receipt or the signature captured using an electronic signature capture device and, if applicable, identification presented. This signature may be different from the name embossed or printed on the Card. (This does not apply to Transactions using a Non-Reloadable Prepaid Card, Transactions using a Visa Commercial Card, Small Ticket Transactions and Transactions conducted in New Channels, except for a Vehicle-Specific Fleet Card, and applies only to a Transaction where a Card with a signature panel was presented for payment. Signature verification is not required for a Transaction in which a PIN is used.)
Process the PIN, if applicable.
Process the CDCVM, if applicable.
Check one or more Card security features. (This does not apply to Transactions using a Card that is not a standard plastic payment Card.)
Visa Europe Operating Regulations meinte:6.2.C.3 Uncertain Identification: If the Merchant is uncertain of the identity of the Cardholder who is presenting the Card for payment or the validity of the Card presented for payment, the Merchant must contact its Acquirer for instruction.
Wenn der Händler mindestens girocard + ELV oder maestro bzw. vpay + ELV anbietet, wirst Du es abwählen können.Hfftl wird es so sein dass man elv ablehnen kann!
Gibt es solche Händler tatsächlich?Bietet er aber ausschlieslich ELV, dann nicht.
Ist es auch nicht. Wird aber aufgrund der Verbreitung in Deutschland bei den neuen Regelungen wohl aus Sicht der entsprechenden Verbände als solches gewertet.Dachte das ateht noch nicht fest weil ELV eventuell kein richtiges Kartenzahlungsverfahren ist?
Das ist alles sehr eindeutig geregelt. Falls du das nicht glaubst, darfst du gerne deinen Acquirer anrufen.
Ganz genauso, wie es in besagtem Artikel steht:Unter 4.1.e steht dann ebenfalls etwas von "Legitimationsprüfung" der Unterschrift - wie soll man diese prüfen OHNE nach einem Ausweis zu fragen?
Mir liegen Verträge von Cardtech, B&S und Sixx vor, in allem ist es vorgesehen bei Zweifeln an der Unterschrift/Identität nach einer Identifikation zu fragen - aber wahrscheinlich glaubst du das nicht. Und nein ich werde mir nicht die Mühe machen die Verträge zu scannen und hier dann zu posten.
Sie stimmen zu, alle gültigen von ihren Kunden präsentierten Karten zur Zahlung für ihre Güter und Dienste in Einklang mit den Zahlungsnetzwerkregeln, diesem Vertrag [...] zu akzeptieren
Die Kartennetzwerke haben Guidelines, Regeln und oder/Regularien (im folgenden "Zahlungsnetzwerkregeln"). Sie müssen alle Zahlungsnetzwerkregeln, die für Händler zutreffend sind [...] einhalten.