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Am Flughafen nutze ich den Reisepass. Ansonsten reichte bisher Führerschein+Gesundheitskarte.Na dann musst du dich eben mit deinem Reisepass ausweisen.
Am Flughafen nutze ich den Reisepass. Ansonsten reichte bisher Führerschein+Gesundheitskarte.Na dann musst du dich eben mit deinem Reisepass ausweisen.
Na dann musst du dich eben mit deinem Reisepass ausweisen.
Ich muss mich in Deutschland generell gar nicht ausweisen. Ich muss ledliglich ein Ausweisdokument besitzen, das kann aber auch im Bankschließfach (wenn ich ohne Ausweis rein komme) sein.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen
Identity Documents Act 2010
Wohl bekomm's!
Nicht jedes Land hat Personalausweise. Nicht jedes Land muss so wie Deutschland sein.
Reisepässe im Zweifel aber schon. Russland hat m.W.n. auch noch Inlandsreisepässe anstelle von Personalausweisen.
Wie auch immer - ein Laden, der wegen eines 5-Euro-Einkaufs den Reisepass verlangt, der wird mich im Zweifel nicht mehr sehen. Der Händler ist auch keine Behörde und wenn er Spaß daran hat, die Polizei zu rufen, soll er das meinetwegen tun.
In Deutschland besteht Ausweispflicht, wenn du deinen Ausweis nicht mit dir führst dann wirst im Zweifelsfall von der Polizei solange festgehalten bis deine Personendaten überprüft sind.
Identity Documents Act 2010
Wohl bekomm's!.
Und wo liest du jetzt die Pflicht, diesen mitzuführen? Nur weil ich festgehalten werden könnte, besteht noch lange keine Pflicht, diesen mitzuführen. Übrigens kann die Überprüfung der Personendaten auch vor Ort geschehen, dauert 3-5 Minuten und tut nicht weh.
Ich muss mich in Deutschland generell gar nicht ausweisen. Ich muss ledliglich ein Ausweisdokument besitzen, das kann aber auch im Bankschließfach (wenn ich ohne Ausweis rein komme) sein.
Es besteht aber eben eine Ausweispflicht - und eine Überprüfung der Personendaten kann auch gerne mal eine Nacht in der Zelle bedeuten (ist so einem Freund von mir passiert der seinen Perso zuhause vergessen hatte). Ich selber wurde schon auf einer Polizeidienststelle festgehalten bis meine Freundin mit dem Ausweis vorbeikam
Anwalt anrufen, der wird denen ganz schnell erklären, dass das Festhalten unverhältnismäßig ist - oder lagen etwa andere Gründe vor? Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vielleicht?
Es lagen keine anderen Verstösse vor - allgemeine Verkehrskontrolle - und ja Anwalt anrufen Samstag Nacht
In der allgemeinen Verkehrskontrolle reichen Fahrzeugschein und Führerschein. Den Führerschein muss man beim Führen eines Fahrzeuges mitführen.
Ich glaube dir nicht.
Wenn ich in den USA mit einer dt. CC bezahle oder in einem Hotel einchecke wird eigentlich immer nach einer Picture ID gefragt. Ich zeige dann Personalausweis oder Führerschein und gut ist. Nur meine Visa einer US Bank enthält ein Foto, da ist die Frage unnötig.Unabhängig davon, es stand die Aussage im Raum das der Händler laut Akzeptanzvertrag nicht nach einen Ausweis der Karteninhabers fragen darf - und diese Aussage ist falsch. Der Karteninhaber muss sich vielleicht nicht ausweisen - aber der Händler muss dann auch nix verkaufen.
Bei einem größeren Betrag vierstelligen würde ich eine Kartenzahlung nur in Verbindung mit einem Ausweis akzeptieren und jeder Kunde der dafür keine Verständnis hat muss dann eben woanders einkaufen.
Verstehe nicht was das Problem ist. Ich begrüße es wenn die CC nicht einfach so akzeptiert wird und eine Gegenkontrolle stattfindet.
Zumindest bei girocard, bei MasterCard ist dies nicht zulässig.
Und unter Ziffer 4.1 e) findet sich dann nichts von einem Ausweis. Eine Unterschrift dagegen darf auch bei PIN-Eingabe verlangt werden.
noch nie irgendwo auf der Welt nen Ausweis oder Reisepass mitgeführt.Es besteht aber eben eine Ausweispflicht - und eine Überprüfung der Personendaten kann auch gerne mal eine Nacht in der Zelle bedeuten
Damit hast du ja vollkommen recht, aber die Kartennerds hier behaupten ja allen Ernstes das ein Händler nicht nach dem Ausweis des Kunden fragen darf - weil dies im Akzeptanzvertrag so geregelt sei.
[h=4]15. Überprüfungen im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen[/h] 15.1 Im Rahmen der Zahlung ist der Nutzer verpflichtet, Folgendes zu überprüfen:
[h=5]Die Karte[/h] Der Nutzer ist verpflichtet, durch Inaugenscheinnahme sicherzustellen, dass (i) die Karte nicht abgelaufen ist, (ii) die in die Karte eingeprägte Kontonummer mit der auf der Rückseite der Karte angegebenen Kontonummer übereinstimmt, (iii) die Karte die Unterschrift des Karteninhabers trägt und dass diese Unterschrift mit der Unterschrift des Karteninhabers auf dem Bildschirm des für die Nutzung des Service verwendeten Endgeräts übereinstimmt, (iv) die Karte keine Spuren von Veränderungen aufweist und auch sonst nicht manipuliert aussieht, (v) die auf der Karte angegebenen Informationen zum Karteninhaber (etwa zu seinem Geschlecht) mit der Beobachtung des Nutzers übereinstimmen, und dass (vi) wenn der Karteninhaber ein Dokument zur Identifikation vorlegt, der eingeprägte Name auf der Karte und der Name auf dem zur Identifikation vorgelegten Dokument identisch sind. Im Falle eines Zweifels zu einem der oben genannten Prüfkriterien darf die Karte nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
[h=5]Identitätsnachweis[/h] Wenn der Kaufpreis höher ist als ein von iZettle von Zeit zu Zeit festgelegter Betrag (wie von iZettle über die Applikation oder anderweitig kommuniziert), muss der Karteninhaber seine Identität mit einem offiziellen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) nachweisen. Wenn der Karteninhaber kein entsprechendes Ausweisdokument vorlegt oder aus sonstigen Gründen nicht nachweisen kann, dass er die auf der Karte angegebene Person ist, darf die Karte nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
[h=5]Unterschrift[/h] Der Nutzer vergleicht die Unterschrift des Karteninhabers auf dem Kaufbeleg mit der Unterschrift auf der Karte und dem Ausweisdokument. Gibt es diesbezüglich Gründe für Zweifel, darf die Karte nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
15.2 Sofern ein Chip und eine PIN Karte verwendet werden, ist der Nutzer nicht berechtigt, vom Karteninhaber eine Unterschrift oder einen sonstigen Identitätsnachweis zu verlangen, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt.
Na dann musst du dich eben mit deinem Reisepass ausweisen.
Wenn der denn wenigstens immer ausreichend wäre. Hatte schon Gelegenheiten, bei denen zusätzlich eine Meldebescheinigung verlangt wurde, weil im Pass keine Adresse steht. Und eine Meldebescheinigung ist nicht gerade günstig.
tl;dr: Ich darf das nur, wenn nicht per Chip+Pin bezahlt wurde.
Ich würde sagen, die Bescheinigung ist auch nicht unbedingt teuer.
Gut das iZettel ja ca. 90% des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in D abwickelt - bei easycash, cardtech oder B&S sieht das anders aus - aber die wickeln ja nur 0,5% der bargeldlosen Zahlungen ab.
Zudem ist es in D gesetzlich erlaubt eine Unterschrift und einen Identitätsnachweis zu verlangen - also verbietet dir das iZettel nicht in Deutschland.
Man kann einfache Dinge natürlich auch beliebig verkomplizieren...Damit hast du ja vollkommen recht, aber die Kartennerds hier behaupten ja allen Ernstes das ein Händler nicht nach dem Ausweis des Kunden fragen darf - weil dies im Akzeptanzvertrag so geregelt sei.