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Kreditkartenakzeptanz

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Ich muss mich in Deutschland generell gar nicht ausweisen. Ich muss ledliglich ein Ausweisdokument besitzen, das kann aber auch im Bankschließfach (wenn ich ohne Ausweis rein komme) sein.

In Deutschland besteht Ausweispflicht, wenn du deinen Ausweis nicht mit dir führst dann wirst im Zweifelsfall von der Polizei solange festgehalten bis deine Personendaten überprüft sind.

§ 1 Personalausweisgesetz
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Identity Documents Act 2010
Wohl bekomm's!

Nicht jedes Land hat Personalausweise. Nicht jedes Land muss so wie Deutschland sein.
Reisepässe im Zweifel aber schon. Russland hat m.W.n. auch noch Inlandsreisepässe anstelle von Personalausweisen.

Wie auch immer - ein Laden, der wegen eines 5-Euro-Einkaufs den Reisepass verlangt, der wird mich im Zweifel nicht mehr sehen. Der Händler ist auch keine Behörde und wenn er Spaß daran hat, die Polizei zu rufen, soll er das meinetwegen tun.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Identity Documents Act 2010
Wohl bekomm's!

Nicht jedes Land hat Personalausweise. Nicht jedes Land muss so wie Deutschland sein.
Reisepässe im Zweifel aber schon. Russland hat m.W.n. auch noch Inlandsreisepässe anstelle von Personalausweisen.

Wie auch immer - ein Laden, der wegen eines 5-Euro-Einkaufs den Reisepass verlangt, der wird mich im Zweifel nicht mehr sehen. Der Händler ist auch keine Behörde und wenn er Spaß daran hat, die Polizei zu rufen, soll er das meinetwegen tun.

Jedes Land hat Ausweispapiere - wie sie heissen ist doch vollkommen egal. Natürlich kann der Händler keinen Ausweis von dir verlangen, das darf nur die Polizei - aber er muss dir eben nix verkaufen wenn du dich nicht ausweist. Aber die Händler verlangen ja gar keine Ausweise weil sie es den Kunden einfach machen wollen - nicht weil dies in den Aktzeptanzverträgen so geregelt ist.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.774
2.341
In Deutschland besteht Ausweispflicht, wenn du deinen Ausweis nicht mit dir führst dann wirst im Zweifelsfall von der Polizei solange festgehalten bis deine Personendaten überprüft sind.

Und wo liest du jetzt die Pflicht, diesen mitzuführen? Nur weil ich festgehalten werden könnte, besteht noch lange keine Pflicht, diesen mitzuführen. Übrigens kann die Überprüfung der Personendaten auch vor Ort geschehen, dauert 3-5 Minuten und tut nicht weh.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Und wo liest du jetzt die Pflicht, diesen mitzuführen? Nur weil ich festgehalten werden könnte, besteht noch lange keine Pflicht, diesen mitzuführen. Übrigens kann die Überprüfung der Personendaten auch vor Ort geschehen, dauert 3-5 Minuten und tut nicht weh.

Deine Aussage war folgende:

Ich muss mich in Deutschland generell gar nicht ausweisen. Ich muss ledliglich ein Ausweisdokument besitzen, das kann aber auch im Bankschließfach (wenn ich ohne Ausweis rein komme) sein.

Es besteht aber eben eine Ausweispflicht - und eine Überprüfung der Personendaten kann auch gerne mal eine Nacht in der Zelle bedeuten (ist so einem Freund von mir passiert der seinen Perso zuhause vergessen hatte). Ich selber wurde schon auf einer Polizeidienststelle festgehalten bis meine Freundin mit dem Ausweis vorbeikam.

Unabhängig davon, es stand die Aussage im Raum das der Händler laut Akzeptanzvertrag nicht nach einen Ausweis der Karteninhabers fragen darf - und diese Aussage ist falsch. Der Karteninhaber muss sich vielleicht nicht ausweisen - aber der Händler muss dann auch nix verkaufen.

Bei einem größeren Betrag vierstelligen würde ich eine Kartenzahlung nur in Verbindung mit einem Ausweis akzeptieren und jeder Kunde der dafür keine Verständnis hat muss dann eben woanders einkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.774
2.341
Es besteht aber eben eine Ausweispflicht - und eine Überprüfung der Personendaten kann auch gerne mal eine Nacht in der Zelle bedeuten (ist so einem Freund von mir passiert der seinen Perso zuhause vergessen hatte). Ich selber wurde schon auf einer Polizeidienststelle festgehalten bis meine Freundin mit dem Ausweis vorbeikam

Anwalt anrufen, der wird denen ganz schnell erklären, dass das Festhalten unverhältnismäßig ist - oder lagen etwa andere Gründe vor? Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vielleicht?
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Anwalt anrufen, der wird denen ganz schnell erklären, dass das Festhalten unverhältnismäßig ist - oder lagen etwa andere Gründe vor? Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vielleicht?

Es lagen keine anderen Verstösse vor - allgemeine Verkehrskontrolle - und ja Anwalt anrufen Samstag Nacht :)
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.247
11.125
FRA/QKL
Unabhängig davon, es stand die Aussage im Raum das der Händler laut Akzeptanzvertrag nicht nach einen Ausweis der Karteninhabers fragen darf - und diese Aussage ist falsch. Der Karteninhaber muss sich vielleicht nicht ausweisen - aber der Händler muss dann auch nix verkaufen.

Bei einem größeren Betrag vierstelligen würde ich eine Kartenzahlung nur in Verbindung mit einem Ausweis akzeptieren und jeder Kunde der dafür keine Verständnis hat muss dann eben woanders einkaufen.
Wenn ich in den USA mit einer dt. CC bezahle oder in einem Hotel einchecke wird eigentlich immer nach einer Picture ID gefragt. Ich zeige dann Personalausweis oder Führerschein und gut ist. Nur meine Visa einer US Bank enthält ein Foto, da ist die Frage unnötig.

Verstehe nicht was das Problem ist. Ich begrüße es wenn die CC nicht einfach so akzeptiert wird und eine Gegenkontrolle stattfindet.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
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Verstehe nicht was das Problem ist. Ich begrüße es wenn die CC nicht einfach so akzeptiert wird und eine Gegenkontrolle stattfindet.

Damit hast du ja vollkommen recht, aber die Kartennerds hier behaupten ja allen Ernstes das ein Händler nicht nach dem Ausweis des Kunden fragen darf - weil dies im Akzeptanzvertrag so geregelt sei.

Zumindest bei girocard, bei MasterCard ist dies nicht zulässig.

Und unter Ziffer 4.1 e) findet sich dann nichts von einem Ausweis. Eine Unterschrift dagegen darf auch bei PIN-Eingabe verlangt werden.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Es besteht aber eben eine Ausweispflicht - und eine Überprüfung der Personendaten kann auch gerne mal eine Nacht in der Zelle bedeuten
noch nie irgendwo auf der Welt nen Ausweis oder Reisepass mitgeführt.
allermeist noch nicht mal eine Kopie.
der bleibt in D weilend entweder schön zuhause gut verstaut, oder eben auf Reisen im Hotelsafe, da wo er dann auch hingehört.

und außer dem berühmten "Code 21" in den Staaten war das mit dem Nichtausweis mitführen auch noch nirgends ein Problem.
... und einen Code 21 auszurufen bei jemandem, der die 40 schon weit überschritten hat, ist a) typisch Amerika und passiert mir auch nur da, und b) sollten diejenigen Türsteher oder Kassierer(innen) vielleicht mal zum Augenarzt :)
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.774
2.341
Damit hast du ja vollkommen recht, aber die Kartennerds hier behaupten ja allen Ernstes das ein Händler nicht nach dem Ausweis des Kunden fragen darf - weil dies im Akzeptanzvertrag so geregelt sei.


Mein Akzeptanzvertrag sagt:

[h=4]15. Überprüfungen im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen[/h] 15.1 Im Rahmen der Zahlung ist der Nutzer verpflichtet, Folgendes zu überprüfen:
[h=5]Die Karte[/h] Der Nutzer ist verpflichtet, durch Inaugenscheinnahme sicherzustellen, dass (i) die Karte nicht abgelaufen ist, (ii) die in die Karte eingeprägte Kontonummer mit der auf der Rückseite der Karte angegebenen Kontonummer übereinstimmt, (iii) die Karte die Unterschrift des Karteninhabers trägt und dass diese Unterschrift mit der Unterschrift des Karteninhabers auf dem Bildschirm des für die Nutzung des Service verwendeten Endgeräts übereinstimmt, (iv) die Karte keine Spuren von Veränderungen aufweist und auch sonst nicht manipuliert aussieht, (v) die auf der Karte angegebenen Informationen zum Karteninhaber (etwa zu seinem Geschlecht) mit der Beobachtung des Nutzers übereinstimmen, und dass (vi) wenn der Karteninhaber ein Dokument zur Identifikation vorlegt, der eingeprägte Name auf der Karte und der Name auf dem zur Identifikation vorgelegten Dokument identisch sind. Im Falle eines Zweifels zu einem der oben genannten Prüfkriterien darf die Karte nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
[h=5]Identitätsnachweis[/h] Wenn der Kaufpreis höher ist als ein von iZettle von Zeit zu Zeit festgelegter Betrag (wie von iZettle über die Applikation oder anderweitig kommuniziert), muss der Karteninhaber seine Identität mit einem offiziellen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) nachweisen. Wenn der Karteninhaber kein entsprechendes Ausweisdokument vorlegt oder aus sonstigen Gründen nicht nachweisen kann, dass er die auf der Karte angegebene Person ist, darf die Karte nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
[h=5]Unterschrift[/h] Der Nutzer vergleicht die Unterschrift des Karteninhabers auf dem Kaufbeleg mit der Unterschrift auf der Karte und dem Ausweisdokument. Gibt es diesbezüglich Gründe für Zweifel, darf die Karte nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
15.2 Sofern ein Chip und eine PIN Karte verwendet werden, ist der Nutzer nicht berechtigt, vom Karteninhaber eine Unterschrift oder einen sonstigen Identitätsnachweis zu verlangen, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt.

Quelle: https://www.izettle.com/de/terms

tl;dr: Ich darf das nur, wenn nicht per Chip+Pin bezahlt wurde.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.774
2.341
Wenn der denn wenigstens immer ausreichend wäre. Hatte schon Gelegenheiten, bei denen zusätzlich eine Meldebescheinigung verlangt wurde, weil im Pass keine Adresse steht. Und eine Meldebescheinigung ist nicht gerade günstig.


Auszug aus dem Melderegister für private Zwecke kostet in München 10 Euro. Die Meldebescheinigung bei Umzug ist kostenfrei und wird meist 3 Monate lang als Nachweis akzeptiert. Ich würde sagen, die Bescheinigung ist auch nicht unbedingt teuer.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
tl;dr: Ich darf das nur, wenn nicht per Chip+Pin bezahlt wurde.

Gut das iZettel ja ca. 90% des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in D abwickelt - bei easycash, cardtech oder B&S sieht das anders aus - aber die wickeln ja nur 0,5% der bargeldlosen Zahlungen ab.

Gleichzeitig verlangt iZettle aber sogar das prüfen der Ausweispapiere - bei entsprechend hohen Beträgen - unabhängig von Chip & Pin.

Zudem ist es in D gesetzlich erlaubt eine Unterschrift und einen Identitätsnachweis zu verlangen - also verbietet dir das iZettel nicht in Deutschland.
 
Zuletzt bearbeitet:

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.774
2.341
Gut das iZettel ja ca. 90% des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in D abwickelt - bei easycash, cardtech oder B&S sieht das anders aus - aber die wickeln ja nur 0,5% der bargeldlosen Zahlungen ab.

Zudem ist es in D gesetzlich erlaubt eine Unterschrift und einen Identitätsnachweis zu verlangen - also verbietet dir das iZettel nicht in Deutschland.


Zu keinem Zeitpunkt habe ich behauptet, iZettle wäre die Norm. Aber es steht dir frei, einen Akzeptanzvertrag zu zitieren, der eine größere Zahl an Kartenzahlungen abwickelt. Natürlich "darf" ich noch nach einem Ausweis fragen - aber nicht im Zusammenhang der Kreditkartenzahlung, denn in diesem Fall ist das komplett sinnlos. Bei Chip+PIN haftet die Bank bereits voll und meine Sorgfaltspflicht hat sich erledigt. Ich darf allerdings die Zahlung nicht verweigern, wenn ich den Ausweis nicht zu Gesicht bekomme.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.247
11.125
FRA/QKL
Damit hast du ja vollkommen recht, aber die Kartennerds hier behaupten ja allen Ernstes das ein Händler nicht nach dem Ausweis des Kunden fragen darf - weil dies im Akzeptanzvertrag so geregelt sei.
Man kann einfache Dinge natürlich auch beliebig verkomplizieren... :rolleyes:

Ich habe meinen Personalausweis und Führerschein sowieso immer dabei, und sehe die Frage nach der Foto ID als zusätzlichen Sicherheitscheck gegen Missbrauch. (y)
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
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Favoritenwechsel durch Regulierung: Push für Kreditkarten - Reload für ELV - EHI Retail Institute GmbH - Pressemitteilung


[h=1]Favoritenwechsel durch Regulierung: Push für Kreditkarten - Reload für ELV[/h][h=2]EHI-Studie "Kartengestützte Zahlungssysteme im Einzelhandel 2016"[/h]

(PresseBox) (Köln, 26.04.2016) Durch die Gebührenregulierung erhält der Zahlungsverkehr an den Einzelhandelskassen neue Dynamik. Der Kreditkartenanteil steigt, der Anteil des girocard-/electronic-cash-Systems hingegen ist gesunken, und gleichzeitig genießt das ELV-System wieder deutlich mehr Popularität. Zum Bargeld wird an deutschen Kassen immer weniger gegriffen, es ist aber nach wie vor das beliebteste Zahlungsmittel der Kunden. "Aufgrund der günstigeren Konditionen kann der Handel seinen Kunden nun ein breiteres Angebot an Zahlungsarten bieten", kommentiert der EHI-Zahlungsexperte Horst Rüter die diesjährige Studie, deren komplette Ergebnisse er auf dem EHI Kartenkongress in Bonn am 26.04.2016 vorstellt.

Zahlungsanteile

Bei einer von 390 auf 400 Mrd. Euro erhöhten Umsatzbasis der EHI-Studie hat sich der Kartenumsatz um insgesamt 7,4 Mrd. Euro auf 177,8 Mrd. Euro erhöht. Das entspricht einem Anteil von 44,5 Prozent nach 43,7 Prozent im Vorjahr. Der Bargeldumsatz im Einzelhandel liegt noch bei 52,4 Prozent (minus 0,9 Prozentpunkte).

Kreditkarten gewinnen

Schon in 2014 hat das Bundeskartellamt die Aufhebung fester Gebührenentgelte für das girocard-/electronic-cash-System verordnet, und im Dezember 2015 folgte die EU-weite Deckelung der InterChange-Gebühren auf 0,3 Prozent für Kredit- und 0,2 Prozent für Debitkarten. Die in Folge der Gebührenreduzierung verbesserten Akzeptanzbedingungen für den Handel haben dazu geführt, dass nun auch Lebensmittel-Harddiscounter wie Aldi Nord und Süd sowie Lidl, aber auch große Unternehmen anderer Branchen wie MediaSaturn flächendeckend Kreditkarten akzeptieren. Branchenweit hat dies zu einem signifikanten Anstieg der Kreditkartenumsätze auf 22,9 Mrd. Euro geführt, was einem Gesamtumsatzanteil von 5,7 Prozent nach 5,3 Prozent im Vorjahr entspricht. Das EHI geht davon aus, dass sich dieser Effekt im laufenden Jahr weiter verstärken und für Kreditkarten einen weiteren Zuwachs auf 6,2 Prozent bringen wird. Die Gesamtprovision für die Akzeptanz von Kreditkarten liegt bei großen Unternehmen zurzeit bei 0,6 bis 1,0 Prozent und damit um knapp die Hälfte unter der Belastung vor der Regulierung.

Allerdings nehmen die Beschwerden über insbesondere von MasterCard entwickelte, vollkommen neue zusätzliche Systemgebühren deutlich zu. Es wird dabei durchaus die Vermutung geäußert, dass hiermit die - insbesondere auch im Sinne der Verbraucher getroffenen - Erleichterungen für den Handel umgangen werden. Ebenso unzufrieden ist man mit der unterschiedlichen Gebührenbelastung für private Karten einerseits und für die erstaunlich hohe Zahl von Business Cards inkl. American Express andererseits, die nicht von der Regulierung erfasst wurden.

Girocards verlieren

Nicht von der Regulierung profitieren konnte das mit 23,2 Prozent noch immer deutlich marktführende girocard-/electronic-cash-System. Erstmals seit seiner Einführung 1990/91 hat das EHI einen Anteilsverlust festgestellt - und dies in einer Höhe von 0,5 Prozentpunkten*. Offensichtlich hat die Einführung und der Ausbau der Kreditkartenakzeptanz vor allem dieses Verfahren kannibalisiert, obwohl durch die Regulierung der vom EHI berechnete mittlere Provisionssatz für die Händler nur noch bei 0,197 Prozent liegt und damit deutlich unter den alten Monopolgebühren in Höhe von 0,3 Prozent, mindestens 8 ct pro Transaktion. Regelrechte Einbrüche musste dieses Debitsystem der Deutschen Kreditwirtschaft an Tankstellen hinnehmen. Hier ist nach Aral/BP ein weiteres Branchenschwergewicht auf das unterschriftbasierte ec-Lastschriftverfahren gewechselt, andere Tankstellen ziehen aufgrund ihrer multinationalen Ausrichtung bereits die internationalen Debit-Marken Maestro und V PAY vor.

Comeback für ELV

Ein regelrechtes Comeback zeichnet sich hingegen für das schon vielfach totgesagte ec-Lastschriftverfahren ab. Um 0,8 Prozentpunkte auf nun 14,2 Prozent Umsatzanteil ging es für diese Eigenkreation des Handels nach oben. 77,7 Prozent aller großen Handelsunternehmen setzen auf dieses Verfahren, vor allem als mehr oder weniger starke Ergänzung des electronic-cash/girocard-Systems. Die Ergebnisse der EHI-Studie lassen vermuten, dass insbesondere die marktführenden Dienstleister, die das ec-Lastschriftverfahren für den Handel betreiben, im Kombibetrieb beider Systeme einen höheren Anteil als bisher per Unterschrift abwickeln. Darüber hinaus äußern mehrere Händler aufgrund andauernder technischer Modifikationen zunehmend Kritik am Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft.

Bargeldobergrenze

Bei der Frage der Auslistung von 1 und 2 Cent-Münzen überwiegen die Befürworter und sehen vor allem geringere Kosten der Geldversorgung, ein vereinfachtes Handling an der Kasse mit einem geringfügig schnelleren Bezahlvorgang und einen reduzierten Verwaltungsaufwand im Hintergrund. Die Abschaffungsgegner befürchten hingegen wenig Verständnis beim Kunden und daraus resultierende Diskussionen an der Kasse, eine unter Umständen notwendige Preisumgestaltung und die Kosten für eine Neuprogrammierung der Kassen. Während die Kleinbetragsbranchen, darunter auch der Großteil des Lebensmittelhandels, auch eine Bargeld-Obergrenze als unkritisch ansehen, befürchten vor allem Möbel- und Textilhändler sowie Baumarktbetreiber bereits erhebliche Nachteile bei einer Obergrenze von 5.000 Euro, in noch stärkerem Maß aber bei einem Bargeldlimit von 1.000 Euro. Nur eine geringe Minderheit von 4,5 Prozent der Händler glaubt, dass eine Bargeldobergrenze zu einer Eindämmung von Kriminalität beitragen würde.

Mobiles Bezahlen

Auf marktreife mobile Bezahllösungen wartet der Handel noch immer. Die Voraussetzungen dafür hat er allerdings weitgehend geschaffen. So ist kontaktloses Bezahlen (auf Basis der NFC-Technologie und insbesondere via PayPass und PayWave, seltener über girogo) bereits in der Hälfte der großen Unternehmen möglich. Dieser Anteil wird bis zum Jahresende 2016 sogar auf gut 60 Prozent steigen. Die Infrastruktur für das kontaktlose Bezahlen wird allgemein als Grundlage für spätere Mobilbezahllösungen angesehen. In immer stärkerem Maße sieht der Handel hierbei Apple, Google & Co. als Treiber mobilen Bezahlens.

*Die Zahlen und Fakten der Deutschen Kreditwirtschaft selbst weisen einen 3,4-prozentigen Umsatzrückgang für girocard-/electronic cash aus (von 142,4 auf 137,6 Mrd. Euro), wobei im Gegensatz zu den deutlich moderater ausgefallenen EHI-Ergebnissen auch die kompletten Kraftstoffumsätze der Tankstellenbetreiber und die Umsätze in Gastronomie und Hotellerie berücksichtigt sind.
[h=3]Über die EHI Retail Institute GmbH[/h]Das EHI Retail Institute ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut für den Handel und seine Partner mit rund 60 Mitarbeitern. Sein internationales Netzwerk umfasst rund 750 Mitgliedsunternehmen aus Handel, Konsum- und Investitionsgüterindustrie sowie Dienstleister. Das EHI erhebt wichtige Kennzahlen für den stationären und den Onlinehandel, ermittelt Trends und erarbeitet Lösungen. Das Unternehmen wurde 1951 gegründet. Präsident ist Götz W. Werner, Geschäftsführer ist Michael Gerling. Die GS1 Germany, ist eine Tochtergesellschaft des EHI und des Markenverbandes und koordiniert die Vergabe der Global Trading Item Number (GTIN, ehem. EAN) in Deutschland. In Kooperation mit dem EHI veranstaltet die Messe Düsseldorf die EuroShop, die weltweit führende Investitionsgütermesse für den Handel, die EuroCIS, wo neueste Produkte, Lösungen und Trends der IT- und Sicherheitstechnik vorstellt werden sowie die C-star für den asiatischen Handel in Shanghai.


 
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