• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Kreditkartenakzeptanz

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
ANZEIGE
Technisch geht es. Der Netzbetreiber (nicht der Acquirer) kann es über die Konfiguration "reinschiessen".
Es dürfte aber regulatorisch eigenlich nicht gemacht werden (deswegen wird es auch selten gemacht).
Das Terminal hat sich an die CVM-Systematik zu halten.
Wiso dürfte es nicht gemacht werden, bem Tankautomaten ist es ja auch erlaubt?
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wiso dürfte es nicht gemacht werden, bem Tankautomaten ist es ja auch erlaubt?
Weil kundenbediente Selbstbedienungsautomaten anderen Regeln unterliegen als von Service-/Verkaufspersonal bediente. Von Seiten MasterCard und Visa, wenn nicht gar in den EMV-Spezifikationen. Es ist nicht gewollt, dass Karten mit Unterschriftspräferenz dann mit einer PIN zahlen müss(t)en - die ggf. dem Kartenbesitzer gar nicht bekannt ist.
 
T

t-tommy1

Guest
Auch diese haben sich eigentlich an die CVM-Liste der Karte zu halten.
Aber hier findet man wesentlich öfter Abweichungen (siehe McD) als bei bei bedienten Terminals.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
In Australien gibt es bei etlichen Ketten ( bsp.: Woolworths etc ) Terminals die auch bei CHIP und Pin Karten bei niedrigen Beträgen und Stecken weder Pin noch Unterschrift verlangen...
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
In Australien gibt es bei etlichen Ketten ( bsp.: Woolworths etc ) Terminals die auch bei CHIP und Pin Karten bei niedrigen Beträgen und Stecken weder Pin noch Unterschrift verlangen...
Auch in den USA gibt es ein ähnliches Programm bis $25 bei allgemeinen Händlern und $50 bei Supermärkten. Bei Visa heißt der Kram "Visa Easy Payment Service", MasterCard-Name ist mir gerade nicht bekannt.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Das war seit 2003 fuer swipen! Gilt das dort jetzt auch fuer Chip Transaktionen?
Auch in den USA gibt es ein ähnliches Programm bis $25 bei allgemeinen Händlern und $50 bei Supermärkten.



Habe mal letztes Jahr kontaktlos bei Walgreens $ 35 gezahlt, dann war ich erst auch verwundert. Die Kassenkraft meinte dann das Limit wurde auf $ 50 erhoeht.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Das war seit 2003 fuer swipen! Gilt das dort jetzt auch fuer Chip Transaktionen?
Ist afaik unabhängig von der Methode.
Neuerdings haben die jetzt da auch noch ein Programm, was die Chipzahlungen "schneller" machen sollen, die Händlerterminals sind wohl noch nicht ganz schnell. Die Karte kann dann während der Autorisierung schon rausgenommen werden.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Wie geht das bei Chip Transaktionen ? Dachte die muss stecken bis die Zahlung abgeschlossen ist ?
Aber kein Wunder. Dort wollen sie eben so schnell wie moeglich. Selbst 2006 waren dort Kartenzahlungen schon extrem schnell wo man hier in die Röhre gucken musste.
Ist afaik unabhängig von der Methode.
Neuerdings haben die jetzt da auch noch ein Programm, was die Chipzahlungen "schneller" machen sollen, die Händlerterminals sind wohl noch nicht ganz schnell. Die Karte kann dann während der Autorisierung schon rausgenommen werden.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Das Terminal hat sich an die CVM-Systematik zu halten.
Das Terminal hält sich ja an die CVM-Systematik, indem es einfach keine Unterschrift kann. Wenn es so eingestell ist, dass es keine Unterschrift-CVM kann, dann wird einfach die nächste CVM gewählt, und die ist das zufällig eine der 3 Pin-Methoden.
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Das Terminal hält sich ja an die CVM-Systematik, indem es einfach keine Unterschrift kann. Wenn es so eingestell ist, dass es keine Unterschrift-CVM kann, dann wird einfach die nächste CVM gewählt, und die ist das zufällig eine der 3 Pin-Methoden.
Richtig. Nur ist das "Nichtkönnen" nicht erlaubt.
Da steht dann beispielsweise in den (MasterCard-) Akzeptanzregeln:

"In a face-to-face Transaction environment, the Merchant must accept signature as a Cardholder verification method (CVM) for a MasterCard POS Transaction".

Heisst natürlich nicht, dass das ausnahmslos so passiert. Aber in aller Regel schon. Und ich vermute, dass es auch Regeln bzw. zumindest Anreize dafür gibt, dass man als Händler das Terminal nicht als "kundenbedienter Automat" betreibt, wenn es nicht tatsächlich auch so ist. (Und das ganze geschieht das natürlich aus gutem Grund. Man will ja keine (u.a. amerikanischen) MasterCard-Kunden verprellen, die höchstens mit Unterschrift zahlen)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Richtig. Nur ist das "Nichtkönnen" nicht erlaubt.
Da steht dann beispielsweise in den (MasterCard-) Akzeptanzregeln:

"In a face-to-face Transaction environment, the Merchant must accept signature as a Cardholder verification method (CVM) for a MasterCard POS Transaction".

Danke, das ist genau die Antwort, die ich mit meiner ursprünglichen Frage gesucht hab.

Ehrlich gesagt finde ich das aber nicht gut. Für einen Händler, der auch größere Geldbeträge umsetzt, ist Unterschrift ein Risiko. Wenn eine Unterschrift sehr gut gefälscht ist, dann kann der Händler nichts tun, um sich abzusichern.
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Naja, er kann (muss!) die Unterschriften ja vergleichen.
Und grundsätzlich trägt doch der Kartenherausgeber das Risiko?!
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wenn eine Unterschrift so gut gefälscht, dass sie kein normaler Mensch unterscheiden kann, dann nützt es dem Händler nicht viel, dass er sie vergleichen kann. Trotzdem liegt das Risiko von gefälschen Unterschriften beim Händler, denn die Zahlung ist nur garantiert, wenn die Unterschrift echt ist.

Im Falle einer sehr gut gefälschten Unterschrift ist also der Händler der blöde. Die Bank bucht einfach zurück, obwohl der Händler eh die Unterschriften verglichen hat.
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
82
Wenn eine Unterschrift so gut gefälscht, dass sie kein normaler Mensch unterscheiden kann, dann nützt es dem Händler nicht viel, dass er sie vergleichen kann. Trotzdem liegt das Risiko von gefälschen Unterschriften beim Händler, denn die Zahlung ist nur garantiert, wenn die Unterschrift echt ist.

Im Falle einer sehr gut gefälschten Unterschrift ist also der Händler der blöde. Die Bank bucht einfach zurück, obwohl der Händler eh die Unterschriften verglichen hat.


Das würde mich sehr wundern. Meines Wissens nach haftet der Issuer, sofern der Händler die CVMs korrekt abarbeitet und keinen Eintrag aus eigenem Verschulden überspringt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Das würde mich sehr wundern. Meines Wissens nach haftet der Issuer, sofern der Händler die CVMs korrekt abarbeitet und keinen Eintrag aus eigenem Verschulden überspringt.

Es wird dann wohl darauf hinauslaufen das man dem Händler vorwerfen wird die Unterschrift nicht richtig geprüft zu haben - z.B. durch Abgleich mit einem Ausweis.
 

swisslike

Neues Mitglied
10.12.2014
14
0
ZRH
Ich dachte, es haftet derjenige, welcher die niedrigeren Sicherheitsstandards anbietet. Wenn der Händler keine PIN Zahlung ermöglicht (bspw. wegen Terminal), dann haftet er. Wenn er aber PIN Zahlung ermöglicht, aber die Kreditkarte dies nicht unterstützt (oder Unterschrift bevorzugt), dann haftet der Kartenherausgeber. Ich frag mal doof, aber dazu sollte doch auch entsprechend etwas in den Regularien stehen?
 
  • Like
Reaktionen: penamba und MaxBerlin

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Ich frag mal doof, aber dazu sollte doch auch entsprechend etwas in den Regularien stehen?

Auch wenn hier was anderes behauptet wird, die englischsprachigen Regularien sind nicht Bestandteil der in Deutschland abgeschlossenen Verträge mit dem entsprechenden Acquirer.
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
82
Es wird dann wohl darauf hinauslaufen das man dem Händler vorwerfen wird die Unterschrift nicht richtig geprüft zu haben - z.B. durch Abgleich mit einem Ausweis.

Vermutest du das nur, oder hast du dafür irgendwelche Anhaltspunkte?

MasterCard erwähnt zum Beispiel in den Kartenregeln als Beispiel für eine abweichende Unterschrift explizit nur einen unterschiedlichen Namen. Sogar eine unterschiedliche Abkürzung des Vornamens oder ein weggelassener Titel sind zulässig.

Warum sollten die Schemes auch die Händler unnötig vergraulen (bzw. in weiterer Konsequenz dann die Kunden, die gerne ohne das Vorzeigen eines Ausweises einkaufen wollen)? Die Issuer haben ja mit dem EMV-Liability-Shift eine mittlerweile praktikable Methode in der Hand, sich vor derartigem Fraud zu schützen, indem sie einfach eine PIN-Methode oben auf die CVM-Liste setzen.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Warum sollten die Schemes auch die Händler unnötig vergraulen (bzw. in weiterer Konsequenz dann die Kunden, die gerne ohne das Vorzeigen eines Ausweises einkaufen wollen)? Die Issuer haben ja mit dem EMV-Liability-Shift eine mittlerweile praktikable Methode in der Hand, sich vor derartigem Fraud zu schützen, indem sie einfach eine PIN-Methode oben auf die CVM-Liste setzen.
Heißt das, der Händler bekommt auch im Falle einer gefälschten Unterschrift sein Geld, obwohl der Kunde seine Zahlung (zu Recht) zurückbucht? Und den Schaden trägt dann der Issuer, sozusagen "zur Strafe" dafür, dass er eine Unterschrift-bevorzugende Kreditkarte ausgegeben hat?
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Gerade wieder am Bahnhof Bielefeld 4,80 Euro für ne Zeitschrift + Getränk kontaktlos mit der Air Berlin KK gezahlt.

Kommentar der überraschten Kassiererin: "Oh, das funktioniert ja tatsächlich - bisher hat das noch niemand ausprobiert".
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Vermutest du das nur, oder hast du dafür irgendwelche Anhaltspunkte?

MasterCard erwähnt zum Beispiel in den Kartenregeln als Beispiel für eine abweichende Unterschrift explizit nur einen unterschiedlichen Namen. Sogar eine unterschiedliche Abkürzung des Vornamens oder ein weggelassener Titel sind zulässig.

Warum sollten die Schemes auch die Händler unnötig vergraulen (bzw. in weiterer Konsequenz dann die Kunden, die gerne ohne das Vorzeigen eines Ausweises einkaufen wollen)? Die Issuer haben ja mit dem EMV-Liability-Shift eine mittlerweile praktikable Methode in der Hand, sich vor derartigem Fraud zu schützen, indem sie einfach eine PIN-Methode oben auf die CVM-Liste setzen.

Es geht hier um einen Zahlungsausfall der im Zweifelsfall vor einem deutschen Gericht landet - wenn du glaubst das das Amtsgericht Passau dem Händler keine mangelnde Sorgfaltspflicht unterstellt wenn er darauf verzichtet nach einem zusätzlichen Ausweis zu fragen dann warst du noch nie vor einem deutschen Gericht. Und der Issuer wird im Streitfall eben genau dort (AG Passau) kaum sagen "Oh da hat wohl die EMV-Liabillity-Shift versagt - natürlich übernehmen wir den Schaden".

Wenn du mir jetzt garantierst das ein solcher Fall nie beim Amtsgericht landet dann wäre es nett wenn du dann auch die Haftung übernimmst.

Mal ein Fall aus der Praxis - mir wurde letzten ein Tagesumsatz nicht gutgeschrieben, auch Nachfrage bei B&S kam von dort die Aussage "Das ist nicht unser Problem klären sie das mit ihrer Bank". Auf mein "Die Zahlungen werden von ihnen verarbeitet also sind sie auch für die Gutschrift zuständig, sie wissen schon das Geldschulden Bringschulden sind" wurde aufgelegt.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Dass manche Richter in Deutschland kein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben, da sie gern jung rekrutiert werden und ihr Leben nichts anderes als den öffentlichen Dienst gesehen haben – geschenkt.

Aber warum lässt man sich so ein Verhalten von einem Dienstleister gefallen? Das sollte doch zumindest einen netten Brief an die Geschäftsleitung geben und, wenn so etwas öfter vorkommt, würde ich sicher auch wechseln.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Dass manche Richter in Deutschland kein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben, da sie gern jung rekrutiert werden und ihr Leben nichts anderes als den öffentlichen Dienst gesehen haben – geschenkt.

Das hat nichts mit "Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge" zu tun sondern schlicht mit "gesundem Menschenverstand". Wenn du gute Gründe hast an der Identität deines Gegenübers zu zweifeln und ihm trotzdem ohne weitere Überprüfung dann Waren im Wert von sagen wir mal 1400€ aushändigst und als Zahlungsmittel einer aus deiner Sicht "falsche" Karte akzeptierst dann kommst du nicht mit "ich habe mich auf den EMV-Liabillity-Shift verlassen" aus der Nummer raus.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
ANZEIGE
Was heißt "aus deiner Sicht"? Im Zweifel hat man selber ja das Gefühl, alles richtig gemacht zu haben, wenn es zum Streit kommt.

Und was sind gute Gründe? Mal ganz übertrieben gesagt, ein Richard Meier kann auch dunkle Haut haben und vielleicht auch eine Transfrau sein... Allein deswegen nach einem Ausweis fragen dürfte eher geschäftsschädigend sein.

Natürlich gibt es Fälle, wo von vorne bis hinten nichts richtig passen mag. Und es gibt Fälle, wo Personal für eine Kontaktloszahlung 3 € noch einen Ausweis verlangt, weil die Karte nicht unterschrieben sei. Und einen großen Graubereich dazwischen.
 
  • Like
Reaktionen: MartinT
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.