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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
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Identifikationskarte. (Z.B. haben manche Bankfilialen - auch wenn unsicher - noch Türöffner, durch die man außerhalb der Geschäftszeiten die Karte ziehen soll, um in das Foyer mit den Geldautomaten zu kommen. Oder für das ToD an britischen Fahrkartenautomaten, angeblich läuft das auch noch per Magnetstreifen.)
 
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stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Wenn ich mein Konto für Lastschriften sperren lasse, wird die girocard dann evtl in die kuno Sperrdatei eingetragen, um Rücklastschriften zu vermeiden?
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
26
NUE
Alle Konten müssen das seit SEPA ermöglichen und zwar entweder komplett, mit Whitelist oder mit Blacklist
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
26
NUE
Bei einer Gesamtsperre dürften keine ELV Zahlungen mehr gehen, ich habe das aber noch nie bei einem Konto gesehen. Eine KUNO Sperre wird aber keinesfalls gesetzt, das macht nur die Polizei. girocard Zahlungen mit Pin sind davon nicht betroffen.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Bei einer Gesamtsperre dürften keine ELV Zahlungen mehr gehen,
Das Problem ist, dass die sehr sicher noch gehen werden!

Woher will der Händler bei Zahlung den wissen, dass die Karte für Lastschrift gesperrt ist? Das ganze wird doch erst später bei der Bank eingereicht und so eine Lastschrift-Sperre direkt auf der Karte gibt es in der Form nicht.
Also die Lastschrift Zahlung klappt zu 100%! Die Frage ist nur, ob die Bank das dann einlöst oder diese Lastschrift Zahlung platz (was natürlich entsprechenden Ärger mit sich bringt).

Wieso man sein Konto für Lastschrift sperrt verstehe ich auch nicht so richtig... Eine Lastschrift kann man über Monate wieder zurück buchen lassen... In den ersten 6 Wochen sogar ganz einfach. Eine falsch ausgefüllte Überweisung hingegen wird zum Problem und man kann nur hoffen, dass dies zu einem Rückläufer führt.
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
26
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Da habe ich mich falsch ausgedrückt, sorry. Der Vorgang an der Kasse geht durch, aber die Lastschrift wird nicht eingelöst.

Sinn einer generellen Lastschriftsperre? Unbekannt! Gibt ja auch Leute, die sämtliche Fixkosten jeden Monat manuell überweisen.
 

Thomas91

Aktives Mitglied
03.03.2017
132
1
Bei öffentlich bekannten Spendenkonten ist z.B. oft eine Lastschriftsperre aktiv. Es gibt immer wieder Spaßvögel die sonst eine solche öffentlich bekannte und ggf. beworbene Kontonummer bei Rechnungskauf etc. angeben. Für ein solches Konto gibt es auch keinen Grund Lastschriften aktiv zu lassen.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Bei öffentlich bekannten Spendenkonten ist z.B. oft eine Lastschriftsperre aktiv. Es gibt immer wieder Spaßvögel die sonst eine solche öffentlich bekannte und ggf. beworbene Kontonummer bei Rechnungskauf etc. angeben. Für ein solches Konto gibt es auch keinen Grund Lastschriften aktiv zu lassen.
Das sehe ich ja ein.. Aber für Privat Personen?

Und vor allem was passiert mit der Girocard? Was passiert, wenn man diese einsetzt und auf einmal wird eine ELV ausgelöst? Da ist doch Ärger vorprogrammiert und man muss bei jedem Einsatz Angst haben, dass es auch wirklich mit Girocard + PIN durch geht.
 

Thomas91

Aktives Mitglied
03.03.2017
132
1
Das sehe ich ja ein.. Aber für Privat Personen?

Und vor allem was passiert mit der Girocard? Was passiert, wenn man diese einsetzt und auf einmal wird eine ELV ausgelöst? Da ist doch Ärger vorprogrammiert und man muss bei jedem Einsatz Angst haben, dass es auch wirklich mit Girocard + PIN durch geht.

Klar für Privatpersonen sehe ich da eigentlich auch keinen Vorteil. Aber z.B. bei einem Vereinskonto kann es durchaus sinnvoll sein eine solche Sperre einzurichten. Es geht halt auch immer darum wie oft die Kontoauszüge überprüft werden und ob es halt wirklich einen Grund gibt Lastschriften zu erlauben. Es gibt ja sicherlich viele Konten bei denen nie per zugehöriger "EC-Karte" bezahlt wird.

Zu der Frage was dann mit ELV Kartenzahlungen ist kann ich auch nichts sagen, aber ich gehe davon aus, dass dann einfach die Lastschrift nicht eingelöst wird und man Post vom Unternehmen bzw. direkt Inkasso bekommt.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Oder man weigert sich zu unterzeichnen und besteht darauf, mit Pin zu bezahlen
Da ist es aber bereits zu spät. So etwas Rückgängig zu machen ist meist nicht so einfach und der Kassierer kann es gleich gar nicht und muss seinen Vorgesetzten dazu rufen. Sehr angenehm für alle die in der Reihe hinter so jemanden stehen.

Zu der Frage was dann mit ELV Kartenzahlungen ist kann ich auch nichts sagen, aber ich gehe davon aus, dass dann einfach die Lastschrift nicht eingelöst wird und man Post vom Unternehmen bzw. direkt Inkasso bekommt.
Genau so etwas wird passieren, falls die Bank die Zahlung auf Grund von Kartenzahlung nicht trotzdem durchgehen lässt.
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
26
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Das wird aber u. U. nicht ganz billig, wenn denn in so einem Fall die Inkassogebühren rechtens sind. Möchte das mal jemand mit Rechtsschutzvers. ausprobieren? =;
 

stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Commerzbank, wenn man Lastschriften aus DE sperrt (bei der CoBa kann man gezielt Länder sperren)

Wichtiger Hinweis: Alle Lastschriften aus Deutschland werden automatisch nicht eingelöst, sofern das Land Deutschland ausgewählt wird. Die Sperre betrifft somit auch alle Umsätze der Girocard (ec-Karte) mit Unterschrift.
 
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Captian Sheridan

Aktives Mitglied
10.06.2017
193
1
Hab eine Santander visa 1 plus beantragt und auch bekommen.
Hab jetzt in Deutschland bei einigen Geschäften gezahlt.
Nun habe ich folgende Übersicht.

  • Saldo:EUR -18,66
  • Limit:EUR 2.000,00

  • Autorisierter Saldo:EUR -1,88
  • Verfügbarer Betrag:EUR 1.981,34

Was ist genau mit Autorisierter Saldo gemeint ? Der Betrag passt auch zu keiner der Transaktionen.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Ich kann mir das nur so vorstellen, dass der autorisierte Saldo die bereits presenteten Transaktionen sind und 18,66 alle Vormerkungen umfasst. (Schon nach der eigentlichen Autorisierung, die das Terminal macht, wird der Betrag abgezogen, angezeigt wird der Umsatz im Onlinebanking aber erst nach Presentment.)

Die Terminologie wird oft falsch verwendet.
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.927
2.508
Das wird aber u. U. nicht ganz billig, wenn denn in so einem Fall die Inkassogebühren rechtens sind. Möchte das mal jemand mit Rechtsschutzvers. ausprobieren? =;
Die Inkassogebühren sind ja gerade nicht rechtens, erst Recht nicht, wenn du keine Unterschrift leistet.
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
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Dass man am Ende Recht bekommt halte ich für wahrscheinlich, aber Inkassobuden sind ja oftmals sehr kreativ. Jede Minute Lebenszeit die man damit vergeudet ist eine zu viel.
 
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totga

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
655
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Ich bin auch immer noch der Meinung, dass wenn eine girocard gesperrt wurde (weil sie gestohlen oder verloren wurde) davon ausgegangen werden kann, dass eine eventuelle ELV-Zahlung nicht vom Karteninhaber ausgelöst wurde und daher die Unterschrift nicht gültig ist.
Das betrifft ja auch die Datenweitergabe, von dem her dürfte die kontoführende Bank die Adresse gar nicht herausgeben und eigentlich der Kartendienstleister die Daten gar nicht speichern bzw. verarbeiten.
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
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Wenn die Bank eine Anfrage bzgl. einer geplatzten ELV Zahlung bekommt, ist da immer eine Kopie vom Händlerbeleg dabei. Die Unterschrift wird, zumindest meiner Erfahrung nach, mit der Unterschrift in der Bankakte verglichen. Stimmt sie nicht überein, wird keine Auskunft gegeben. Die Zahlungsdaten werden aber beim Netzbetreiber bestimmt nicht gelöscht oder anonymisiert (man berichtige mich, falls das doch der Fall ist). Datenschutztechnisch ist das ganze ELV Verfahren ein ziemlicher Horror.